Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 02.12.2009 - C-358/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3003
EuGH, 02.12.2009 - C-358/08 (https://dejure.org/2009,3003)
EuGH, Entscheidung vom 02.12.2009 - C-358/08 (https://dejure.org/2009,3003)
EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - C-358/08 (https://dejure.org/2009,3003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Art. 3 und 11 - Unzutreffende Qualifizierung als 'Hersteller' - Gerichtliches Verfahren - Antrag, den ursprünglich Beklagten durch den Hersteller zu ersetzen - Ablauf der Verjährungsfrist

  • Europäischer Gerichtshof

    Aventis Pasteur

    Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Art. 3 und 11 - Unzutreffende Qualifizierung als "Hersteller" - Gerichtliches Verfahren - Antrag, den ursprünglich Beklagten durch den Hersteller zu ersetzen - Ablauf der Verjährungsfrist

  • EU-Kommission PDF

    Aventis Pasteur

    Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Art. 3 und 11 - Unzutreffende Qualifizierung als "Hersteller" - Gerichtliches Verfahren - Antrag, den ursprünglich Beklagten durch den Hersteller zu ersetzen - Ablauf der Verjährungsfrist

  • EU-Kommission

    Aventis Pasteur

    Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Art. 3 und 11 - Unzutreffende Qualifizierung als ‚Hersteller‘ - Gerichtliches Verfahren - Antrag, den ursprünglich Beklagten durch den Hersteller zu ersetzen - Ablauf der Verjährungsfrist“

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufklärungspflicht des Lieferanten als "falscher Beklagter" im Produkthaftungsprozess

  • Judicialis

    Richtlinie 85/374/EWG Art. 3; ; Richtlinie 85/374/EWG Art. 11

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Europarecht: Parteiwechsel in Produkthaftungsprozess nach Ablauf der Verjährungsfrist ausnahmsweise möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - IN EINEM GERICHTLICHEN VERFAHREN, DAS IRRTÜMLICH GEGEN DEN LIEFERANTEN EINES FEHLERHAFTEN PRODUKTS EINGELEITET WURDE, KANN DIESER NUR WÄHREND EINER FRIST VON ZEHN JAHREN AB DEM INVERKEHRBRINGEN DES PRODUKTS DURCH DEN HERSTELLER ERSETZT WERDEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Aventis Pasteur

    Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Art. 3 und 11 - Unzutreffende Qualifizierung als "Hersteller" - Gerichtliches Verfahren - Antrag, den ursprünglich Beklagten durch den Hersteller zu ersetzen - Ablauf der Verjährungsfrist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zum möglichen Parteiwechsel bei Herstellerklage nach Ablauf der vorgesehenen Zehnjahresfrist - Ist Lieferant hundertprozentige Tochtergesellschaft des Herstellers ist Parteiwechsel auch nach Fristablauf nicht zu beanstanden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 5. August 2008 - Aventis Pasteur SA / OB (vertreten durch seine Mutter als litigation friend)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords (Vereinigtes Königreich) - Auslegung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ABl. L 210, S. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-11305
  • EuZW 2010, 22
  • BB 2010, 274
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-446/07

    Severi - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

    Auszug aus EuGH, 02.12.2009 - C-358/08
    Der Gerichtshof kann jedoch, wenn er mit einem Vorabentscheidungsersuchen befasst ist, dem vorlegenden Gericht im Hinblick auf die Aktenlage zweckdienliche Hinweise für die Entscheidung im Ausgangsverfahren geben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2000, Geffroy, C-366/98, Slg. 2000, I-6579, Randnr. 20, und vom 10. September 2009, Severi, C-446/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 60).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-366/98

    Geffroy

    Auszug aus EuGH, 02.12.2009 - C-358/08
    Der Gerichtshof kann jedoch, wenn er mit einem Vorabentscheidungsersuchen befasst ist, dem vorlegenden Gericht im Hinblick auf die Aktenlage zweckdienliche Hinweise für die Entscheidung im Ausgangsverfahren geben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2000, Geffroy, C-366/98, Slg. 2000, I-6579, Randnr. 20, und vom 10. September 2009, Severi, C-446/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 60).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-51/05

    Kommission / Cantina sociale di Dolianova u.a. - Rechtsmittel - Gemeinsame

    Auszug aus EuGH, 02.12.2009 - C-358/08
    Darüber hinaus können subjektive Kriterien, z. B., dass der Geschädigte ein Unternehmen irrtümlich für den Hersteller des als fehlerhaft angesehenen Erzeugnisses hält oder mit seiner gegen dieses andere Unternehmen gerichteten Klage tatsächlich gegen den Hersteller vorzugehen beabsichtigt, die Ersetzung einer anderen Person durch diesen Hersteller nach Ablauf der Zehnjahresfrist des Art. 11 der Richtlinie 85/374 in einem während dieser Frist gegen diese andere Person eingeleiteten gerichtlichen Verfahren nicht rechtfertigen, da sonst gegen die objektive Dimension der Harmonisierungsvorschriften der Richtlinie verstoßen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil O'Byrne, Randnr. 26; vgl. auch entsprechend Urteil vom 17. Juli 2008, Kommission/Cantina sociale di Dolianova u. a., C-51/05 P, Slg. 2008, I-5341, Randnrn.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-201/08

    Plantanol - Richtlinie 2003/30/EG - Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen

    Auszug aus EuGH, 02.12.2009 - C-358/08
    Der Grundsatz der Rechtssicherheit, von dem sich der Grundsatz des Vertrauensschutzes ableitet, gebietet nach der ständigen Rechtsprechung u. a., dass die Anwendung der Rechtsvorschriften für den Einzelnen voraussehbar ist, wobei dieses Gebot in besonderem Maße gilt, wenn es sich um eine Regelung handelt, die sich finanziell belastend auswirken kann, denn die Betroffenen müssen in der Lage sein, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. Urteil vom 10. September 2009, Plantanol, C-201/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.02.2006 - C-127/04

    'O''Byrne' - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Begriff

    Auszug aus EuGH, 02.12.2009 - C-358/08
    Mit Entscheidung vom 18. November 2003, die am 8. März 2004 beim Gerichtshof einging, legte der High Court of Justice Fragen zur Vorabentscheidung vor, die der Gerichtshof mit Urteil vom 9. Februar 2006, 0'Byrne (C-127/04, Slg. 2006, I-1313), beantwortet hat.
  • EuGH, 21.06.2017 - C-621/15

    Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem

    Hinsichtlich der nationalen Beweisvorschriften - Gegenstand der ersten Vorlagefrage - ist jedoch hervorzuheben, dass die nationalen Gerichte, die diese anzuwenden haben, zugleich den in den Rn. 37 und 38 des vorliegenden Urteils genannten Grundsätzen und dem Grundsatz der Rechtssicherheit Rechnung zu tragen haben, aus dem sich der Grundsatz des Vertrauensschutzes ableitet und der nach ständiger Rechtsprechung insbesondere fordert, dass die Anwendung der Rechtsvorschriften für den Einzelnen voraussehbar ist (Urteil vom 2. Dezember 2009, Aventis Pasteur, C-358/08, EU:C:2009:744, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-157/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen

    12 - Zur Notwendigkeit, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben und dabei nötigenfalls auch Aspekte des Unionsrechts zu erörtern, die nicht ausdrücklich Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens sind, vgl. Urteile SARPP (C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8), Aventis Pasteur (C-358/08, EU:C:2009:744, Rn. 50), Centre public d'action sociale d'Ottignies-Louvain-La-Neuve (C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 37) und Neptune Distribution (C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 33 und 34) sowie speziell zur Richtlinie 2000/78 Urteile Wolf (C-229/08, EU:C:2010:3, Rn. 32), Petersen (C-341/08, EU:C:2010:4, Rn. 48) und Hay (C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-74/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen Steuerbefreiungen für Schulen

    29 - Vgl. dazu, statt vieler, Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP (C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8), vom 2. Dezember 2009, Aventis Pasteur (C-358/08, EU:C:2009:744, Rn. 50), vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 56 und 64), und vom 13. Juli 2016, Pöpperl (C-187/15, EU:C:2016:550, Rn. 35).

    76 - Zur Notwendigkeit, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben und dabei nötigenfalls auch Aspekte des Unionsrechts zu erörtern, die nicht ausdrücklich Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens sind, vgl. Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP (C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8), vom 2. Dezember 2009, Aventis Pasteur (C-358/08, EU:C:2009:744, Rn. 50), vom 18. Dezember 2014, Centre public d'action sociale d'Ottignies-Louvain-La-Neuve (C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 37), und vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution (C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 33 und 34).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28117
Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08 (https://dejure.org/2009,28117)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.09.2009 - C-358/08 (https://dejure.org/2009,28117)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. September 2009 - C-358/08 (https://dejure.org/2009,28117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Aventis Pasteur

    Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Art. 3 - Hersteller - Qualifizierung eines Lieferanten als Hersteller - Art. 11 - Zehnjährige Verjährungsfrist - Inverkehrbringen eines Produkts - Verjährungsunterbrechende Maßnahmen - Irrtümliche Klageerhebung ...

  • EU-Kommission PDF

    Aventis Pasteur SA gegen OB.

    Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Art. 3 und 11 - Unzutreffende Qualifizierung als "Hersteller" - Gerichtliches Verfahren - Antrag, den ursprünglich Beklagten durch den Hersteller zu ersetzen - Ablauf der Verjährungsfrist

  • EU-Kommission

    Aventis Pasteur SA gegen OB.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: House of Lords - Vereinigtes Königreich. Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Art. 3 und 11 - Unzutreffende Qualifizierung als "Hersteller" - Gerichtliches Verfahren - Antrag, den ursprünglich Beklagten durch den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-11305
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 25.04.2002 - C-52/00

    DIE HAFTUNG DES HERSTELLERS FÜR FEHLERHAFTE PRODUKTE MUSS IN ALLEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08
    22 f.), vom 25. April 2002, Kommission/Frankreich (C-52/00, Slg. 2002, I-3827, Randnrn.

    29 - In den in Fn. 24 angeführten Urteilen Kommission/Frankreich (Randnr. 18), Kommission/Griechenland (Randnr. 14) und González Sánchez (Randnr. 27) hat der Gerichtshof zu Recht hervorgehoben, dass manche den Verbraucher betreffenden Richtlinien in diesem Zusammenhang ausdrücklich vorsehen, dass die Mitgliedstaaten in dem der Richtlinie unterfallenden Bereich strengere Vorschriften zum Schutze des Verbrauchers erlassen oder aufrechterhalten und dadurch ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher gewährleisten können.

    31 - Als Grundsatzurteile gelten die in Fn. 24 angeführten Urteile Kommission/Frankreich und Kommission/Griechenland.

    Als richtlinienwidrig wurde in diesen Urteilen qualifiziert: die Erweiterung des Schadensbegriffs infolge der Nichtbeachtung der in Art. 9 Abs. 1 Buchst. b vorgesehenen Selbstbeteiligung des Verbrauchers in Höhe von 500 Euro (Urteile Kommission/Frankreich, Randnrn.

    26 ff., und Kommission/Griechenland, Randnr. 34), die uneingeschränkte Anwendung der Herstellerhaftung auf den Lieferanten im Verhältnis zum Verbraucher (Urteil Kommission/Frankreich, Randnrn.

    36 ff.), die Einführung von zusätzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Haftungsfreistellungen nach Art. 7 Buchst. d und e (Urteil Kommission/Frankreich, Randnrn.

  • EuGH, 04.06.2009 - C-285/08

    Moteurs Leroy Somer - Haftung für fehlerhafte Produkte - Richtlinie 85/374/EWG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08
    24 - Urteile vom 4. Juni 2009, Moteurs Leroy Somer (C-285/08, Slg. 2009, I-0000, Randnrn. 20 f.), vom 10. Januar 2006, Skov Æg (C-402/03, Slg. 2006, I-199, Randnrn.

    25 - In Fn. 24 angeführte Urteile Moteurs Leroy Somer (Randnr. 22), Skov Æg (Randnr. 39), Kommission/Frankreich (Randnr. 21), Kommission/Griechenland (Randnr. 17) und González Sánchez (Randnr. 30).

    27 - In Fn. 24 angeführte Urteile Moteurs Leroy Somer (Randnr. 29), Kommission/Frankreich (Randnr. 17), Kommission/Griechenland (Randnr. 13) und González Sánchez (Randnr. 26).

  • EuGH, 10.01.2006 - C-402/03

    Skov u.a. - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Haftung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08
    24 - Urteile vom 4. Juni 2009, Moteurs Leroy Somer (C-285/08, Slg. 2009, I-0000, Randnrn. 20 f.), vom 10. Januar 2006, Skov Æg (C-402/03, Slg. 2006, I-199, Randnrn.

    In der nachfolgenden Rechtsprechung wurden als richtlinienwidrig qualifiziert: eine gesetzliche Regelung, nach der ein Lieferant im Verhältnis zum Verbraucher in die Haftung des Herstellers einzutreten hat (Urteil Skov Æg, in Fn. 24 angeführt; bestätigt durch Urteil vom 5. Juli 2007, Kommission/Dänemark, C-327/05, Slg. 2007, I-93), und die Beschränkung der Haftungsbefreiungsmöglichkeit des Lieferanten gemäß Art. 3 Abs. 3 auf die Fälle, in denen der Hersteller unbekannt bleibt (Urteil vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich, C-177/04, Slg. 2006, I-2461).

  • EuGH, 25.04.2002 - C-154/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08
    16 und 24), vom 25. April 2002, Kommission/Griechenland (C-154/00, Slg. 2002, I-3879, Randnrn.

    26 ff., und Kommission/Griechenland, Randnr. 34), die uneingeschränkte Anwendung der Herstellerhaftung auf den Lieferanten im Verhältnis zum Verbraucher (Urteil Kommission/Frankreich, Randnrn.

  • EuGH, 05.07.2007 - C-327/05

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08
    In der nachfolgenden Rechtsprechung wurden als richtlinienwidrig qualifiziert: eine gesetzliche Regelung, nach der ein Lieferant im Verhältnis zum Verbraucher in die Haftung des Herstellers einzutreten hat (Urteil Skov Æg, in Fn. 24 angeführt; bestätigt durch Urteil vom 5. Juli 2007, Kommission/Dänemark, C-327/05, Slg. 2007, I-93), und die Beschränkung der Haftungsbefreiungsmöglichkeit des Lieferanten gemäß Art. 3 Abs. 3 auf die Fälle, in denen der Hersteller unbekannt bleibt (Urteil vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich, C-177/04, Slg. 2006, I-2461).
  • EuGH, 14.03.2006 - C-177/04

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08
    In der nachfolgenden Rechtsprechung wurden als richtlinienwidrig qualifiziert: eine gesetzliche Regelung, nach der ein Lieferant im Verhältnis zum Verbraucher in die Haftung des Herstellers einzutreten hat (Urteil Skov Æg, in Fn. 24 angeführt; bestätigt durch Urteil vom 5. Juli 2007, Kommission/Dänemark, C-327/05, Slg. 2007, I-93), und die Beschränkung der Haftungsbefreiungsmöglichkeit des Lieferanten gemäß Art. 3 Abs. 3 auf die Fälle, in denen der Hersteller unbekannt bleibt (Urteil vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich, C-177/04, Slg. 2006, I-2461).
  • EuGH, 15.01.1987 - 152/85

    Misset / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08
    Dadurch wird insbesondere gewährleistet, dass der Verbraucher die ihm zustehende Frist voll ausschöpfen kann (vgl. Urteil vom 15. Januar 1987, Misset, 152/85, Slg. 1987, 223, zu Art. 80 f. der Verfahrensordnung des Gerichthofs).
  • EuGH, 09.02.2006 - C-127/04

    'O''Byrne' - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Begriff

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08
    3 - Urteil vom 9. Februar 2006, 0'Byrne (C-127/04, Slg. 2006, I-1313).
  • EuGH, 11.06.1987 - 14/86

    Pretore di Salò / X

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08
    6 - Urteil vom 11. Juni 1987, Pretura di Salò (14/86, Slg. 1987, 2545, Randnr. 12), und Beschluss vom 5. März 1986, Wünsche (69/85, Slg. 1986, 947, Randnr. 15).
  • EuGH, 05.03.1986 - 69/85

    Wünsche / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08
    6 - Urteil vom 11. Juni 1987, Pretura di Salò (14/86, Slg. 1987, 2545, Randnr. 12), und Beschluss vom 5. März 1986, Wünsche (69/85, Slg. 1986, 947, Randnr. 15).
  • EuGH, 25.04.2002 - C-183/00

    González Sánchez

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht