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Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.2009 - C-281/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6118
EuGH, 15.01.2009 - C-281/07 (https://dejure.org/2009,6118)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - C-281/07 (https://dejure.org/2009,6118)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - C-281/07 (https://dejure.org/2009,6118)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Verschulden der nationalen Verwaltung - Verjährungsfrist

  • Europäischer Gerichtshof

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Verschulden der nationalen Verwaltung - Verjährungsfrist

  • EU-Kommission PDF

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Verschulden der nationalen Verwaltung - Verjährungsfrist

  • EU-Kommission

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Verschulden der nationalen Verwaltung - Verjährungsfrist“

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG; Euratom] Nr. 2988/95 auf die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung bei behördlichem Verschulden - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank AG]; Verordnung (EG, Euratom) Nr. ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 2988/95 auf die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung bei behördlichem Verschulden - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank AG]

  • datenbank.nwb.de

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Verschulden der nationalen Verwaltung - Verjährungsfrist

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 13. Juni 2007 - Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank AG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312, S. 1) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-91
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.09.2002 - C-336/00

    Huber

    Auszug aus EuGH, 15.01.2009 - C-281/07
    Die nationalen Gerichte müssen nämlich Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung von zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftsrechts geleisteten Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden, jedoch vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen; danach dürfen die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, dass die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird, und das nationale Recht muss ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (Urteil vom 19. September 2002, Huber, C-336/00, Slg. 2002, I-7699, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem muss dem Interesse der Gemeinschaft an der Rückforderung von Ausfuhrerstattungen, die unter Verstoß gegen die Gewährungsvoraussetzungen ausgezahlt worden sind, bei der Bestimmung der darauf anwendbaren Verjährungsfristen in vollem Umfang Rechnung getragen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Huber, Randnr. 57).

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Auszug aus EuGH, 15.01.2009 - C-281/07
    3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 gilt zwar sowohl für Unregelmäßigkeiten, die eine verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne von Art. 5 dieser Verordnung nach sich ziehen, als auch für solche, die Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 der Verordnung sind, d. h. einer Maßnahme, die auf den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils gerichtet ist, ohne dass sie Sanktionscharakter hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnrn.
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 50/06

    Von der Behörde falsch berechnete Subventionen muss man nicht zurückweisen

    Der Senat hat eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholt, welcher mit Urteil vom 15. Januar 2009 C-281/07 (veröffentlicht in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 533; Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2009, 107) entschieden hat, die vierjährige Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 2988/95 sei nicht auf ein Verfahren zur Rückforderung einer Ausfuhrerstattung anzuwenden, die einem Ausführer durch Verschulden der nationalen Behörden zu Unrecht gewährt wurde, wenn der Ausführer keine Unregelmäßigkeit i.S. von Art. 1 Abs. 2 dieser Verordnung begangen hat.

    Das HZA hat nach Ergehen dieser Vorabentscheidung zur Begründung seiner Revision vorgetragen, es gehe --ebenso wie die Klägerin-- im Hinblick auf die Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache C-281/07 davon aus, dass im Streitfall eine Unregelmäßigkeit i.S. der VO Nr. 2988/95 vorliege.

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

    Entsprechend diesem weitgreifenden Ansatz ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, dass die Verfolgungsverjährung nach Art. 3 Abs. 1 (EG, Euratom) Nr. 2988/95, mit der in erster Linie eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Mindestfrist festgelegt wird, sowohl für verwaltungsrechtliche Sanktionen als auch für verwaltungsrechtliche Maßnahmen Geltung beansprucht (EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - C-278/02 [ECLI:EU:C:2004:388], Handlbauer - Rn. 30-35, vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis 280/07 [ECLI:EU:C:2009:38], Vosding u.a. - Rn. 19-23, vom 15. Januar 2009 - C-281/07 [ECLI:EU:C:2009:6], Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank - Rn. 18, vom 21. Dezember 2011 - C-465/10 [ECLI:EU:C:2011:867], Chambre de commerce et d"industrie de l"Indre - Rn. 53, vom 17. September 2014 - C-341/13 [ECLI:EU:C:2014:2230], Cruz & Companhia - Rn. 45, vom 11. Juni 2015 - C- 52/14 [ECLI:EU:C:2015:381], Pfeifer & Langen - Rn. 23, 63 f. und vom 3. September 2015 - C-383/14 [ECLI:EU:C:2015:541], Sodiaal International - Rn. 19 ff.).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

    Da die Verordnung Nr. 3665/87 die Verjährung der Rückforderung unrechtmäßig erhaltener Ausfuhrerstattungen nicht regelt, ist auf Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 zurückzugreifen (Urteil vom 15. Januar 2009, Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank, C-281/07, Slg. 2009, I-91, Randnr. 16), da diese Bestimmung in den Mitgliedstaaten, und zwar auch im Bereich der Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, unmittelbar anwendbar ist, wenn nicht eine sektorbezogene Unionsregelung eine kürzere Frist, die jedoch nicht weniger als drei Jahre betragen darf, oder eine nationale Rechtsvorschrift eine längere Verjährungsfrist vorsieht (Urteil Handlbauer, Randnr. 35).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen -

    Der Begriff "Unregelmäßigkeit" im Sinne der Verordnung Nr. 2988/95 bezieht sich auf den Verstoß gegen eine Unionsbestimmung in Form einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers, so dass die Verjährungsregelung des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 dieser Verordnung nicht für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten gilt, die auf ein Verschulden der nationalen Behörden zurückzuführen sind, die im Namen und zulasten des Haushalts der Union einen finanziellen Vorteil gewähren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2009, Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank, C-281/07, Slg. 2009, I-91, Randnrn.
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 33/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Denn es weist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im gegenwärtigen Stand keine Rechtsvorschriften auf, welche die Befugnis der Behörde dem Beihilfeempfänger gegenüber regeln, in der Durchführung des Gemeinschaftsrechts Verwaltungsakte über gewährte Prämien und Beihilfen zu widerrufen oder zurückzunehmen (EuGH, Urteile vom 13. März 2008 - C-383/06 [Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening] -, Slg. 2008, I-1561 und vom 15. Januar 2009 - C-281/07 [Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank] -, Slg. 2009, I-91; Senatsurteile vom 17. Mai 2011 - 10 LC 266/08 -, RdL 2011, 317 = AUR 2011, 404, vom 20. Dezember 2011 - 10 LC 174/09 - juris und vom 17. Januar 2012 - 10 LC 193/07 - juris, vom 21. Februar 2012 - 10 LB 157/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von

    In diesem Sinne kann auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Januar 2009 (C-281/07 [Bay. Hypotheken- und Vereinsbank AG], ZfZ 2009, 107) verstanden werden, indem er auf die Verjährungsbestimmung des Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 deshalb zurückgreift, weil die "Verordnung 3665/87 die Verjährung für das Verfahren zur Rückforderung unrechtmäßig erhaltener Ausfuhrerstattungen nicht regelt".
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2010 - 10 LB 54/08

    Anspruch auf Schlachtprämien und Sonderprämien für männliche Rinder trotz einer

    Das Gemeinschaftsrecht weist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im gegenwärtigen Stand keine Rechtsvorschriften auf, welche die Befugnis der Behörde dem Beihilfeempfänger gegenüber regeln, in der Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien und Beihilfen zu widerrufen oder zurückzunehmen (EuGH, Urteile vom 13. März 2008 - C-383/06 [Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening] -, Slg 2008, I-1561 = ABl. EU 2008, Nr. C 116, 6 = DStZ 2008, 153, Rn. 48 und vom 15. Januar 2009 - C-281/07 [Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank] -, Slg 2009, I-91 = ABl. EU 2009, Nr. C 69, 7, Rn. 24).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-516/16

    Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Wie die Kommission ausgeführt hat, müssen die nationalen Gerichte Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung zu Unrecht aufgrund des Unionsrechts geleisteter Zahlungen jedoch in Ermangelung unionsrechtlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden, vorbehaltlich der durch das Unionsrecht gezogenen Grenzen; danach dürfen die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, dass die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beihilfen praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert wird, und das nationale Recht muss ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige, rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (Urteile vom 16. Juli 1998, 0elmühle und Schmidt Söhne, C-298/96, EU:C:1998:372, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 15. Januar 2009, Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank, C-281/07, EU:C:2009:6, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2011 - 10 LC 174/09

    Vereinbarkeit eines hohen Grasaufwuchses zur Vermeidung von Vogelschlag bei

    Denn es weist im gegenwärtigen Stand keine Rechtsvorschriften auf, welche die Befugnis der Behörde dem Beihilfeempfänger gegenüber regeln, in der Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien und Beihilfen zu widerrufen oder zurückzunehmen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.09.2002 - Rs. C-336/00 -, Huber , Slg. 2002, I-7699, Rz. Rn. 54 ff.; Urt. v. 13.03.2008 - C-383/06 -, Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening , Slg. 2008, S. 1-1561, Rz. 48 = DStZ 2008, 153; und v. 15.01.2009 - C-281/07 - Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank , Slg. 2009, S. 1-91, Rz. 24; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 10.12.2003 - 3 C 22.02 -, Juris Rz. 16 f.).
  • EuG, 15.04.2011 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Zuschuss zur Finanzierung eines Vorhabens des

    Zur Frage der Anwendbarkeit der Verjährungsregelung des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass diese Regelung sowohl für Unregelmäßigkeiten, die eine verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne von Art. 5 dieser Verordnung nach sich ziehen, gilt als auch für solche, die Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 der Verordnung sind, d. h. einer Maßnahme, die auf den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils gerichtet ist, ohne dass sie Sanktionscharakter hätte (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 15. Januar 2009, Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank, C-281/07, Slg. 2009, I-91, Randnr. 18, und vom 29. Januar 2009, Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, Slg. 2009, I-457, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2008, Le Canne/Kommission, T-375/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung; siehe auch oben, Randnr. 118).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 156/08

    Für Rückforderungen von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von Speisekartoffeln ist

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LC 193/07

    Anforderungen an die Begriffsbestimmung des Erzeugers" i.S.d. Art. 11 Abs. 1 der

  • EuGH, 17.09.2014 - C-341/13

    Cruz & Companhia - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der finanziellen

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 96/09
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 163/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 10 LC 148/12

    Beschränkung von nach Art. 137 Abs. 1 VO 73/2009/EG den Betriebsinhabern

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 159/08

    Zurückgenommener Bewilligungsbescheid über Ausgleichszahlungen für Erzeuger von

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 162/08

    Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse

  • EuG, 06.07.2015 - T-44/11

    Italy v Commission

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2012 - 10 LB 188/08

    § 4a Abs. 1 Satz 5 Kartoffelstärkeprämienverordnung als entgegenstehende

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 160/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 161/08

    Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 157/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 155/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-743/18

    Elme Messer Metalurgs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds -

  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 15.16

    Zahlungsansprüche; betriebsindividueller Betrag; Investitionen

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Rechtsprechung
   EuGH, 20.05.2009 - C-214/08 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32315
EuGH, 20.05.2009 - C-214/08 P (https://dejure.org/2009,32315)
EuGH, Entscheidung vom 20.05.2009 - C-214/08 P (https://dejure.org/2009,32315)
EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - C-214/08 P (https://dejure.org/2009,32315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 22. Mai 2008 von Philippe Guigard gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 11. März 2008 in der Rechtssache T-301/05, Guigard / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 11. März 2008, Guigard/Kommission (T-301/05), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihm aufgrund des Verhaltens der Kommission bei der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-91
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 11.03.2008 - T-301/05

    Guigard / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.05.2009 - C-214/08
    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 11. März 2008, Guigard/Kommission (T-301/05), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihm aufgrund des Verhaltens der Kommission bei der Nichtverlängerung seines im Rahmen der vom Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten technischen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und der Republik Niger geschlossenen Arbeitsvertrags entstanden sein soll - Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Verstoß gegen Art. 313 Abs. 2 Buchst. k und Art. 314 des Vierten Abkommens von Lomé (ABl. 1991, L 229, S. 1) in der Fassung des in Mauritius unterzeichneten Abkommens (ABl. 1998, L 156, S. 3) - Verletzung der Begründungspflicht und der Verteidigungsrechte.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 11. März 2008, Guigard/Kommission (T-301/05), wird aufgehoben, soweit darin die Klage von Herrn Guigard für zulässig erklärt wird.

    Die Klage von Herrn Guigard in der Rechtssache T-301/05 wird abgewiesen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-19/18

    VG/ Kommission - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Schadensersatzklage

    Diesbezüglich solle der Gerichtshof den gleichen Ansatz verfolgen wie in seinem Urteil Guigard/Kommission(57).

    20 Die Kommission führt hier das Urteil vom 20. Mai 2009, Guigard/Kommission (C-214/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:330), an, dessen Ähnlichkeit mit der vorliegenden Rechtssache sie betont.

    57 Urteil vom 20. Mai 2009 (C-214/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:330).

    65 C-214/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:330.

    66 In diesem Fall das Vierte Abkommen von Lomé, die Grundsätze der guten Verwaltung, der Grundsatz des Schutzes der berechtigten Erwartungen und der Grundsatz der Fürsorge (vgl. Urteil vom 20. Mai 2009, Guigard/Kommission, C-214/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:330, Rn. 43).

    67 Vgl. Urteil vom 20. Mai 2009, Guigard/Kommission (C-214/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:330, Rn. 38).

  • EuGH, 18.04.2013 - C-103/11

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die Kommission

    Die Kommission macht erstens geltend, das Gericht habe das Urteil vom 20. Mai 2009, Guigard/Kommission (C-214/08 P), falsch angewandt, nach dessen Randnr. 43 die bloße Geltendmachung von Rechtsvorschriften, die sich nicht aus dem in Rede stehenden Vertrag ergäben, aber für die Parteien Geltung hätten, nicht bedeuten könne, dass sich die vertragliche Natur des Rechtsstreits ändere und dieser deshalb dem zuständigen Gericht entzogen werde.

    Insbesondere sind gemäß Art. 240 EG die einzelstaatlichen Gerichte für die Entscheidung von Streitsachen, bei denen die Gemeinschaft Partei ist, zuständig, soweit keine Zuständigkeit des Gerichtshofs oder des Gerichts aufgrund des EG-Vertrags besteht (vgl. Urteile vom 9. Oktober 2001, Flemmer u. a., C-80/99 bis C-82/99, Slg. 2001, I-7211, Randnr. 39, sowie Guigard/Kommission, Randnr. 39).

    Art. 238 EG setzt jedoch das Vorliegen einer Schiedsklausel voraus, die in einem von der Gemeinschaft oder für ihre Rechnung geschlossenen Vertrag enthalten ist (vgl. Urteile Flemmer u. a., Randnr. 42, sowie Guigard/Kommission, Randnrn.

    Wäre dies anders, könnten sich die Natur des Rechtsstreits und damit die gerichtliche Zuständigkeit je nach den von den Parteien geltend gemachten Rechtsvorschriften ändern, was den Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit der verschiedenen Gerichte zuwiderliefe (Urteil Guigard/Kommission, Randnr. 43).

    Darüber hinaus hat das Gericht in Randnr. 63 des angefochtenen Urteils unter vergleichender Bezugnahme auf das Urteil Guigard/Kommission ausgeführt, in der bei ihm anhängigen Rechtssache, in der Systran und Systran Luxembourg sich nur auf die Verletzung außervertraglicher Pflichten stützten, könne die bloße Berufung des Vertragspartners auf vertragliche Pflichten, die nicht das streitige Verhalten beträfen, nicht zur Folge haben, dass sich die außervertragliche Natur des Rechtsstreits ändere und der Rechtsstreit dem zuständigen Gericht entzogen werde.

  • EuG, 16.12.2010 - T-19/07

    Das Gericht verurteilt die Kommission, Systran Schadensersatz in Höhe von 12 001

    Andernfalls würde es seine Zuständigkeit über die Rechtsstreitigkeiten hinaus ausdehnen, deren Entscheidung ihm durch Art. 240 EG abschließend vorbehalten ist, da diese Bestimmung gerade den einzelstaatlichen Gerichten die allgemeine Zuständigkeit für die Entscheidung von Streitsachen überträgt, in denen die Gemeinschaft Partei ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 20. Mai 2009, Guigard/Kommission, C-214/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 35 bis 41, Beschluss des Gerichts vom 18. Juli 1997, 01eifici Italiani/Kommission, T-44/96, Slg. 1997, II-1331, Randnrn. 35 und 38, und Urteil des Gerichts vom 25. Mai 2004, Distilleria Palma/Kommission, T-154/01, Slg. 2004, II-1493, Randnr. 50).

    Die relevanten Gesichtspunkte können sich insbesondere aus der Prüfung des Parteivorbringens, aus der Ursache des geltend gemachten Schadens und aus dem Inhalt der vertraglichen oder der außervertraglichen Bestimmungen ergeben, die zur Beurteilung der streitigen Frage angeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Guigard/Kommission, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnrn. 35 bis 38).

    Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn aus dem Sachverhalt hervorginge, dass es der Kommission vertraglich erlaubt gewesen war, die in der Ausschreibung vorgesehenen Arbeiten einem Dritten zu übertragen, und wenn der Gegenstand des Rechtsstreits, weil die Arbeiten in einer oder mehreren Vertragsbestimmungen vorgesehen waren, in Wirklichkeit ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil Guigard/Kommission, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnrn. 35 und 36 bezüglich der Berücksichtigung des Sachverhalts und Randnr. 38 bezüglich des wirklichen Gegenstands des Schadensersatzanspruchs).

    So hat der Gerichtshof in einer Rechtssache wegen eines Anspruchs auf Vertragsverlängerung, in der der Kläger die Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten geltend machte, entschieden, dass die bloße Geltendmachung von Rechtsvorschriften, die sich nicht aus dem genannten Vertrag ergeben, aber für die Parteien Geltung haben, nicht bedeuten kann, dass sich die vertragliche Natur des Rechtsstreits ändert und der Rechtsstreit dem zuständigen Gericht entzogen wird (Urteil Guigard/Kommission, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnr. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17

    ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der

    111 Vgl. die Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs vom 20. Mai 2009, Guigard/Kommission (C-214/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:330, Rn. 43), im Beschluss des Gerichts vom 8. Februar 2010, Alisei/Kommission (T-481/08, EU:T:2010:32, Rn. 94), der seinerseits in dem für die gesamte vorliegend in Rede stehende Rechtsprechungslinie grundlegenden Urteil des Gerichts vom 27. September 2012, Applied Microengineering/Kommission (T-387/09, EU:T:2012:501, Rn. 40), zitiert wird.
  • EuGH, 10.07.2019 - C-19/18

    VG/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage gegen die Europäische

    Wie in Rn. 29 des vorliegenden Urteils ausgeführt und wie der Gerichtshof außerdem in Rn. 43 des Urteils vom 20. Mai 2009, Guigard/Kommission (C-214/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:330), entschieden hat, kann die bloße Geltendmachung von Rechtsvorschriften, die sich nicht aus dem Vertrag ergeben, aber für die Parteien Geltung haben, nämlich nicht bedeuten, dass sich die vertragliche Natur des Rechtsstreits ändert und dieser deshalb dem zuständigen Gericht entzogen wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-103/11

    Generalanwalt Cruz Villalón schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts

    9 - C-214/08 P.
  • EuG, 08.02.2010 - T-481/08

    Alisei / Kommission - Nichtigkeitsklage - Auswärtige Beziehungen und EEF -

    Andernfalls wäre die Natur des Rechtstreits und folglich die Zuständigkeit des Gerichts nach Maßgabe der von den Parteien angeführten Vorschriften Änderungen unterworfen, was den Regeln über die sachliche Zuständigkeit der verschiedenen Gerichtszweige zuwiderliefe (Urteil des Gerichtshofs vom 20. Mai 2009, Guigard/Kommission, C-214/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-43/17

    Jenkinson / Rat u.a. - Rechtsmittel - Personal der internationalen Missionen der

    Vgl. Urteil vom 20. Mai 2009, Guigard/Kommission (C-214/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:330, Rn. 41).
  • EuG, 05.03.2015 - T-45/13

    Rose Vision und Seseña / Kommission

    S'agissant, en premier lieu, des dommages occasionnés aux requérants par la suspension des paiements, il convient, premièrement, de relever que, conformément à la jurisprudence, tant les dommages occasionnés par la suspension des paiements, dont la Commission excipe l'irrecevabilité, que ceux occasionnés par la diffusion des informations confidentielles de l'audit, évoqués par le premier requérant, au stade de la réplique, sont de nature contractuelle, car ils découlent directement d'une éventuelle violation des stipulations de la convention de subvention et, en particulier, du point II.5, paragraphe 3, sous d), des conditions générales FP7, qui détermine les conditions dans lesquelles une suspension peut être accordée, et du point II.22, paragraphe 1, desdites conditions générales, qui établit une obligation de confidentialité par rapport au contenu des audits (voir, en ce sens, arrêt de la Cour du 20 mai 2009, Guigard/Commission, C-214/08 P, non publié au Recueil, point 38).
  • EuGH, 29.07.2010 - C-377/09

    Hanssens-Ensch - Art. 235 EG und Art. 288 Abs. 2 EG - Zuständigkeit des

    Folglich sind in Anbetracht von Art. 240 EG für Streitsachen, die die vertragliche Haftung der Gemeinschaft betreffen, mangels einer Schiedsklausel die einzelstaatlichen Gerichte zuständig (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2009, Guigard/Kommission, C-214/08 P, Randnr. 41).
  • EuG, 31.05.2017 - T-17/16

    MS / Kommission

  • EuG, 16.12.2019 - T-394/18

    Kipper/ Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-281/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34757
Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-281/07 (https://dejure.org/2008,34757)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.09.2008 - C-281/07 (https://dejure.org/2008,34757)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. September 2008 - C-281/07 (https://dejure.org/2008,34757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -Verordnung Nr. 2988/95 - Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Verjährungsfristen - Fehler der nationalen Verwaltung

  • EU-Kommission PDF

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -Verordnung Nr. 2988/95 - Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Verjährungsfristen - Fehler der nationalen Verwaltung

  • EU-Kommission

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -Verordnung Nr. 2988/95 - Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Verjährungsfristen - Fehler der nationalen Verwaltung“

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-91
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 30.07.2007 - C-280/07

    Ze Fu Fleischhandel - Verbindung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-281/07
    In den Nrn. 23 bis 41 meiner Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07, Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb, Vion Trading und Ze Fu Fleischhandel (im Folgenden: Vosding u. a.) erläutere ich, warum aus meiner Sicht Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 eine Verfahrensvorschrift ist, die auf Sachverhalte, die in ihren Anwendungsbereich fallen, rückwirkend angewandt werden kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-743/18

    Elme Messer Metalurgs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds -

    27 Urteil vom 15. Januar 2009, Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank (C-281/07, EU:C:2009:6, Rn. 20 und 21).

    In meinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache habe ich untersucht, ob der Ausführer dennoch eine Unregelmäßigkeit durch Unterlassen begangen haben könnte, indem er es versäumt hat, den an ihn gezahlten Betrag zu überprüfen und den Fehler den nationalen Behörden zu melden (Schlussanträge in der Rechtssache Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank, C-281/07, EU:C:2008:522, Nrn. 35 und 36).

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