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   EuGH, 06.05.2010 - C-94/09   

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https://dejure.org/2010,2547
EuGH, 06.05.2010 - C-94/09 (https://dejure.org/2010,2547)
EuGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - C-94/09 (https://dejure.org/2010,2547)
EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - C-94/09 (https://dejure.org/2010,2547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 98 Abs. 1 und 2 - Dienstleistungen von Bestattungsinstituten - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Beförderung von Leichnamen mit einem Fahrzeug

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 98 Abs. 1 und 2 - Dienstleistungen von Bestattungsinstituten - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Beförderung von Leichnamen mit einem Fahrzeug

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 98 Abs. 1 und 2 - Dienstleistungen von Bestattungsinstituten - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Beförderung von Leichnamen mit einem Fahrzeug

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 98 Abs. 1 und 2 - Dienstleistungen von Bestattungsinstituten - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Beförderung von Leichnamen mit einem Fahrzeug“

  • Wolters Kluwer

    Dienstleistungen von Bestattungsinstituten; Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Beförderung von Leichnamen mit einem Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 98 Abs. 1 und 2 - Dienstleistungen von Bestattungsinstituten - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Beförderung von Leichnamen mit einem Fahrzeug

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Beförderung von Leichnamen mit einem Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 98 Abs. 1 und 2 - Dienstleistungen von Bestattungsinstituten - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Beförderung von Leichnamen mit einem Fahrzeug

In Nachschlagewerken

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 6. März 2009 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 2006/112/EG Art 96, RL 2006/112/EG Art 97, RL 2006/112/EG Art 98, RL 2006/112/EG Art 99 Abs 1
    Bestattungsunternehmen; Steuersatz; Umsatzsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 96 bis 99 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) - Tätigkeiten der Bestattungsinstitute - Pflicht zur Anwendung eines ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • Slg. 2010, I-4261
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus EuGH, 06.05.2010 - C-94/09
    Die Kommission stützt ihren Standpunkt auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach ein Umsatz, der in einer wirtschaftlich einheitlichen Leistung bestehe, im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden dürfe (Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, Slg. 1999, I-973, Randnr. 29, und vom 27. Oktober 2005, Levob Verzekeringen und OV Bank, C-41/04, Slg. 2005, I-9433, Randnr. 20).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus EuGH, 06.05.2010 - C-94/09
    Außerdem wäre es, sollte eine solche Praxis, auf die die Kommission verwiesen hat, nachgewiesen werden können, Sache der zuständigen nationalen Behörden, denen es obliegt, die einfache und korrekte Anwendung des gewählten ermäßigten Satzes zu gewährleisten und Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch zu verhindern (vgl. Randnr. 30 des vorliegenden Urteils), auch zu prüfen, ob sie unter den Begriff der missbräuchlichen Praxis fällt, indem sie sich gegebenenfalls von den Kriterien leiten lassen, die zu diesem Zweck von der Rechtsprechung des Gerichtshofs entwickelt worden sind (vgl. u. a. Urteil vom 21. Februar 2006, Halifax u. a., C-255/02, Slg. 2006, I-1609, Randnrn.
  • EuGH, 21.02.2008 - C-425/06

    Part Service - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

    Auszug aus EuGH, 06.05.2010 - C-94/09
    Der Gerichtshof hat jedoch selbst eingeräumt, dass dieses Problem nicht erschöpfend behandelt werden kann (Urteil CPP, Randnr. 27) und betont, dass eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist (Urteile CPP, Randnr. 28, Levob Verzekeringen und OV Bank, Randnr. 19, und vom 21. Februar 2008, Part Service, C-425/06, Slg. 2008, I-897, Randnr. 54).
  • EuGH, 18.01.2018 - C-463/16

    Stadion Amsterdam

    Nach Ansicht dieses Gerichts scheint sich diese Auslegung zwar aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs und insbesondere aus den Urteilen vom 25. Februar 1999, CPP (C-349/96, EU:C:1999:93), vom 11. Februar 2010, Graphic Procédé (C-88/09, EU:C:2010:76), und vom 17. Januar 2013, BGZ Leasing (C-224/11, EU:C:2013:15), zu ergeben, aber die Auslegung von Stadion Amsterdam, wonach auf verschiedene Bestandteile einer einheitlichen Leistung unter bestimmten Umständen verschiedene Mehrwertsteuersätze angewandt werden dürften, könnte durch andere Urteile des Gerichtshofs, insbesondere die Urteile vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:451), und vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich (C-94/09, EU:C:2010:253), gerechtfertigt werden.

    Das vorlegende Gericht schließt nämlich nicht aus, dass die Urteile vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:451), und vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich (C-94/09, EU:C:2010:253), dahin ausgelegt werden könnten, dass dann, wenn innerhalb einer einheitlichen Leistung ein konkreter und spezifischer Bestandteil unterschieden werden könne, für den bei gesonderter Erbringung der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gälte, dieser ermäßigte Steuersatz für diesen konkreten und spezifischen Aspekt der Leistung gelte, ohne dass die übrigen Aspekte der Leistung einbezögen würden.

    Es ist noch zu prüfen, ob in dem in der Vorlagefrage angeführten Fall aus den Urteilen vom 25. Februar 1999, CPP (C-349/96, EU:C:1999:93), vom 8. Mai 2003, Kommission/Frankreich (C-384/01, EU:C:2003:264), vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:451), und vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich (C-94/09, EU:C:2010:253), die das vorlegende Gericht in seiner Vorlageentscheidung bzw. Stadion Amsterdam in seinen beim Gerichtshof eingereichten schriftlichen Erklärungen erwähnt hat, eine Ausnahme von den in den Rn. 21 bis 23 des vorliegenden Urteils genannten Grundsätzen abgeleitet werden kann.

    Was viertens das Urteil vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich (C-94/09, EU:C:2010:253), anbelangt, so betrifft es die Frage, ob eine nationale Regelung, nach der ein Mitgliedstaat den ermäßigten Mehrwertsteuersatz selektiv auf den Leichentransport mit Fahrzeugen von Bestattungsunternehmen anwendet und die anderen Leistungen dieser Unternehmen sowie die damit zusammenhängende Lieferung von Gegenständen davon ausnimmt, mit der Richtlinie 2006/112 vereinbar ist.

    Im Rahmen der Prüfung, ob die selektive Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in Einklang mit den Art. 96 bis 99 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 steht, ist der Gerichtshof davon ausgegangen, dass es nicht als entscheidend für die Ausübung des den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nach der Richtlinie 2006/112 belassenen Wertungsspielraums betrachtet werden kann, ob ein Umsatz, der aus mehreren Bestandteilen besteht, als einheitliche Leistung anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich, C-94/09, EU:C:2010:253, Rn. 33).

    Es braucht daher nicht untersucht zu werden, ob die von Bestattungsunternehmen erbrachten Dienstleistungen als einheitlicher Umsatz zu betrachten sind, sondern ist vielmehr zu prüfen, ob der Leichentransport mit einem Fahrzeug einen konkreten und spezifischen Aspekt der Kategorie von Leistungen im Sinne von Anhang III Nr. 16 der Richtlinie 2006/112 darstellt, und gegebenenfalls zu prüfen, ob die Anwendung dieses Mehrwertsteuersatzes gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität verstößt (Urteil vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich, C-94/09, EU:C:2010:253, Rn. 34).

  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Tatbestände des § 12 Abs. 2 UStG als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind (EuGH-Urteile vom 6. Mai 2010 C-94/09, Kommission/Frankreich, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 781, Deutsches Steuerrecht 2010, 977; vom 18. März 2010 C-3/09, Erotic Center, Slg. 2010, I-2361, m.w.N.) und dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast für das Vorliegen der Merkmale der Steuerermäßigung trägt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-219/13

    K

    Während der Gerichtshof nämlich bis zum Erlass des Urteils Kommission/Frankreich (EU:C:2010:253) die Beschränkung der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf "konkrete und spezifische Aspekte" ein und derselben Kategorie von Leistungen noch als eine Gestaltungsmöglichkeit bezeichnet hatte, die die Mehrwertsteuerrichtlinie den Mitgliedstaaten vorbehaltlich der Einhaltung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität einräumt(11), macht dieses Urteil, das durch das Urteil Pro Med Logistik und Pongratz (EU:C:2014:111) bestätigt wurde, daraus eine echte, dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität gegenüber eigenständige Bedingung , von der die selektive Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes innerhalb ein und derselben Kategorie von Leistungen abhängig ist(12).

    Insoweit ergibt sich aus den Urteilen Kommission/Frankreich (EU:C:2010:253) sowie Pro Med Logistik und Pongratz (EU:C:2014:111), die sich beide auf die Erbringung komplexer Dienstleistungen beziehen, dass der Gerichtshof prüft, ob die fragliche Leistung "getrennt von den anderen Dienstleistungen" dieser Unternehmen(18) oder der betreffenden Kategorie(19) "als solche bestimmbar" ist.

    In seinem Urteil Kommission/Frankreich (EU:C:2010:253), das die Beförderung von Leichnamen mit Fahrzeugen von Bestattungsunternehmen betraf, wies der Gerichtshof nämlich die von der Kommission vertretene Auffassung zurück, die "als solche bestimmbare" Eigenart einer Leistung sei anhand der Erwartung des Durchschnittsverbrauchers und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und darauf hin zu prüfen, ob eine aus mehreren Elementen bestehende Tätigkeit sich in Wirklichkeit als eine einzige, steuerlich einheitlich zu behandelnde Leistung darstelle oder vielmehr als zwei oder mehrere gesonderte Leistungen, die unterschiedlich besteuert werden können.

    8 - Vgl. u. a. Urteile Kommission/Frankreich (C-94/09, EU:C:2010:253, Rn. 25) sowie Pro Med Logistik und Pongratz (C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rn. 43).

    9 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien (C-442/05, EU:C:2008:184, Rn. 43), Kommission/Frankreich (EU:C:2010:253, Rn. 26) sowie Pro Med Logistik und Pongratz (EU:C:2014:111, Rn. 44).

    10 - Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Kommission/Frankreich (EU:C:2010:253, Rn. 30) sowie Pro Med Logistik und Pongratz (EU:C:2014:111, Rn. 45).

    12 - Vgl. Urteile Kommission/Frankreich (EU:C:2010:253, Rn. 30) sowie Pro Med Logistik und Pongratz (EU:C:2014:111, Rn. 45).

    16 - Urteil Kommission/Frankreich (EU:C:2010:253, Rn. 39).

    18 - Urteil Kommission/Frankreich (EU:C:2010:253, Rn. 35).

    20 - Urteil Kommission/Frankreich (EU:C:2010:253, Rn. 33 und 34).

    21 - Vgl. Urteile Kommission/Frankreich (EU:C:2010:253, Rn. 35 bis 38) sowie Pro Med Logistik und Pongratz (EU:C:2014:111, Rn. 48 und 49).

  • EuGH, 27.02.2014 - C-454/12

    Taxen und Mietwagen mit Fahrergestellung können unter bestimmten Voraussetzungen

    Der Gerichtshof hat zu Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 der Sechsten Richtlinie bereits ausgeführt, dass der Wortlaut dieser Bestimmung nicht zu der Auslegung zwingt, dass der ermäßigte Steuersatz nur dann angewandt werden kann, wenn er sich auf alle Aspekte einer Kategorie von Leistungen im Sinne des Anhangs H dieser Richtlinie bezieht, so dass eine selektive Anwendung eines ermäßigten Satzes nicht ausgeschlossen ist, sofern sie keine Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung nach sich zieht (vgl. Urteil vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich, C-94/09, Slg. 2010, I-4261, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat ebenfalls klargestellt, dass seine Auslegung von Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie auf die im Wesentlichen gleichlautenden Abs. 1 und 2 von Art. 98 der Mehrwertsteuerrichtlinie zu erstrecken ist (Urteil Kommission/Frankreich, Rn. 27).

    Der Gerichtshof hat infolgedessen entschieden, dass die Mitgliedstaaten, sofern der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegende Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird, die Möglichkeit haben, konkrete und spezifische Aspekte einer Kategorie von Leistungen im Sinne des Anhangs III der Mehrwertsteuerrichtlinie und des Anhangs H der Sechsten Richtlinie mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, Rn. 26 und 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Bedingungen sollen sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit nur unter Umständen Gebrauch machen, die die einfache und korrekte Anwendung des gewählten ermäßigten Satzes gewährleisten und jede Form von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch verhindern (vgl. Urteil Kommission/Frankreich, Rn. 30).

    Zur Klärung der Frage, ob die Beförderung von Personen im Nahverkehr per Taxi einen konkreten und spezifischen Aspekt der von den Unternehmen erbrachten Leistungen der Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks darstellt, ist zu prüfen, ob es sich um die Erbringung einer Dienstleistung handelt, die getrennt von den übrigen Leistungen dieser Kategorie als solche bestimmbar ist (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Frankreich, Rn. 35).

  • BFH, 02.07.2014 - XI R 39/10

    Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf von Mietwagenunternehmern

    "43. Der Gerichtshof hat zu Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 der Sechsten Richtlinie bereits ausgeführt, dass der Wortlaut dieser Bestimmung nicht zu der Auslegung zwingt, dass der ermäßigte Steuersatz nur dann angewandt werden kann, wenn er sich auf alle Aspekte einer Kategorie von Leistungen im Sinne des Anhangs H dieser Richtlinie bezieht, so dass eine selektive Anwendung eines ermäßigten Satzes nicht ausgeschlossen ist, sofern sie keine Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung nach sich zieht (vgl. Urteil vom 6. Mai 2010, Kommission/ Frankreich, C-94/09, Slg. 2010, I-4261, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 12.05.2022 - V R 19/20

    Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Tatbestände des § 12 Abs. 2 UStG als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind (EuGH-Urteile Kommission/Frankreich vom 06.05.2010 - C-94/09, EU:C:2010:253; Erotic Center vom 18.03.2010 - C-3/09, EU:C:2010:149, m.w.N.) und dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast für das Vorliegen der Merkmale der Steuerermäßigung trägt (BFH-Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634).
  • BFH, 24.04.2013 - XI R 3/11

    Regelsteuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste - Aufteilungsgebot -

    aa) Nach Art. 98 Abs. 1 und 2 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten unter der Voraussetzung, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt, die Möglichkeit, (nur) konkrete und spezifische Aspekte einer Kategorie von Dienstleistungen i.S. des Anhangs III MwStSystRL mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen (vgl. EuGH-Urteile vom 11. Oktober 2001 C-267/99 --Adam--, Slg. 2001, I-7467, Rz 35, 36; vom 23. Oktober 2003 C-109/02 --Kommission/Deutschland--, Slg. 2003, I-12691, Rz 19; vom 6. Mai 2010 C-94/09 --Kommission/Frankreich--, Slg. 2010, I-4261, UR 2010, 454, HFR 2010, 781, Rz 26, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 10. Juli 2012 XI R 22/10, BFHE 238, 551, BStBl II 2013, 291, Rz 40).

    Denn der Grundsatz, dass die (unselbständige) Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt, wird von dem Aufteilungsgebot verdrängt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 V R 19/96, BFHE 185, 555, BStBl II 2010, 307; EuGH-Urteile vom 6. Juli 2006 C-251/05 --Talacre Beach Caravan Sales--, Slg. 2006, I-6269, UR 2006, 582; --Kommission/Frankreich-- in Slg. 2010, I-4261, UR 2010, 454, HFR 2010, 781, Rz 34; Nieskens in Rau/ Dürrwächter, a.a.O., § 12 Abs. 2 Nr. 11 Rz 21, 24; Lippross, a.a.O., S. 780; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, a.a.O., § 148a Rz 141, 161; a.A. von Streit, UStB 2010, 46, 48; ders., UR 2012, 293, 300 ff.; zweifelnd FG München, Beschluss vom 12. November 2012  2 V 2192/12, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 178 [Aussetzung der Vollziehung]; kritisch Dudde/Zielinski, BB 2010, 603, 604 f.; Büchter-Hole, EFG 2013, 179, 180).

  • BFH, 08.03.2012 - V R 14/11

    Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Leistungen, die eine

    Sie haben jedoch auch dann den Grundsatz steuerrechtlicher Neutralität zu beachten (EuGH-Urteil vom 6. Mai 2010 C-94/09, Kommission/Frankreich, Slg. 2010, I-4261 Rdnrn. 29 f.).
  • BFH, 10.07.2012 - XI R 39/10

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

    aa) Nach Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG und nach Art. 98 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten unter der Voraussetzung, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt, die Möglichkeit, konkrete und spezifische Aspekte einer Kategorie von Dienstleistungen i.S. des Anhangs H der Richtlinie 77/388/EWG bzw. des Anhangs III MwStSystRL mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen (vgl. EuGH-Urteile vom 11. Oktober 2001 C-267/99 --Adam--, Slg. 2001, I-7467, Rz 35, 36; vom 23. Oktober 2003 C-109/02 --Kommission/Deutschland--, Slg. 2003, I-12691, Rz 19; vom 6. Mai 2010 C-94/09 --Kommission/Frankreich--, Slg. 2010, I-4261, UR 2010, 454, HFR 2010, 781, Rz 26, m.w.N.).

    Diese den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit einer selektiven Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist u.a. dadurch gerechtfertigt, dass Befreiungen oder Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2010, I-4261, UR 2010, 454, HFR 2010, 781, Rz 29, m.w.N.).

    aaa) Der Grundsatz der Neutralität verbietet es insbesondere, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. z.B. EuGH-Urteil in Slg. 2010, I-4261, UR 2010, 454, HFR 2010, 781, Rz 40; vom 10. November 2011 C-259/10 und C-260/10 --The Rank Group--, UR 2012, 104, HFR 2012, 98, Rz 32, m.w.N.), so dass solche Waren oder Dienstleistungen einem einheitlichen Steuersatz zu unterwerfen sind (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 3. Mai 2001 C-481/98 --Kommission/Frankreich--, Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352, Rz 22; in Slg. 2001, I-7467; in Slg. 2003, I-12691, Rz 20).

  • BFH, 02.08.2018 - V R 6/16

    Umsatzsteuer im Freizeitpark

    Insoweit kommt es auf der Grundlage der EuGH-Rechtsprechung darauf an, ob es sich bei den Leistungen der Schausteller, die ein Reisegewerbe betreiben, um "einen konkreten und spezifischen Aspekt der Dienstleistungen" (vgl. hierzu allgemein EuGH-Urteil Kommission/Frankreich vom 6. Mai 2010 C-94/09, EU:C:2010:253, Rz 34 ff.) handelt, die auf Jahrmärkten oder ähnlichen Einrichtungen erbracht werden.
  • BFH, 10.07.2012 - XI R 22/10

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

  • BFH, 30.06.2011 - V R 37/10

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen des Übergangs der Steuerschuld nach § 13b

  • BFH, 13.06.2018 - XI R 2/16

    Kein ermäßigter Steuersatz für die Leistungen einer "Dinner-Show"

  • EuGH, 13.12.2012 - C-395/11

    BLV Wohn- und Gewerbebau - Steuerwesen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • BFH, 02.07.2014 - XI R 22/10

    Grundsätzlich kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-433/22

    HPA - Construções - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 44/08

    Weder Umsatzsteuerbefreiung noch ermäßigter Steuersatz für die Inszenierung einer

  • FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13

    Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

  • BFH, 02.08.2018 - V R 33/17

    EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen

  • FG Düsseldorf, 16.04.2021 - 1 K 2249/17

    Umsatzsteuer: Physiotherapeutische und allgemein der Gesundheitsförderung

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2020 - C-231/19

    Blackrock Investment Management (UK)

  • BFH, 05.11.2014 - XI R 42/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - 7 K 7314/16

    Frühstücksleistungen als Nebenleistung zu Beherbergungsleistungen eines Hotels -

  • EuGH, 05.09.2019 - C-145/18

    Regards Photographiques - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • BFH, 18.08.2011 - V R 64/09

    Besteuerung von Umsätzen einer gemeinnützigen GmbH aus der Vermietung einer

  • BFH, 04.07.2013 - V R 33/11

    Aufwendungsersatz als Entgelt - Anwendungsbereich von § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG -

  • BFH, 19.04.2012 - V R 31/11

    Zur Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit als Nachlasspfleger

  • BFH, 30.06.2011 - V R 44/10

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines

  • EuGH, 02.12.2010 - C-276/09

    Everything Everywhere - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung - Art. 13

  • BFH, 30.04.2014 - XI R 34/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für eine Feuerwerksveranstaltung

  • BFH, 07.03.2022 - XI B 2/21

    Beherbergungsumsätze; Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG

  • EuGH, 22.09.2022 - C-330/21

    The Escape Center - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer

  • BFH, 21.11.2013 - V R 33/10

    Der Kauf sämtlicher Eintrittskarten einer Theaterveranstaltung durch ein

  • BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11

    Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn"

  • FG Nürnberg, 18.12.2020 - 2 V 1159/20

    Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2014 bis 2017

  • FG Hessen, 16.09.2020 - 1 K 772/19

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze aus Frühstücksleistungen i.R.e.

  • EuGH, 03.03.2011 - C-41/09

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 08.02.2024 - C-733/22

    Valentina Heights

  • FG Köln, 25.08.2020 - 8 K 1092/17

    Europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung der Leistungen von

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2020 - 6 K 2273/17

    Kein ermäßigter Steuersatz für Verpflegungsleistungen in einem

  • EuGH, 09.03.2017 - C-573/15

    Oxycure Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 7 K 7232/14

    Umsatzsteuerbesteuerung von Regisseuren vor dem 01.07.2013

  • BFH, 16.01.2014 - V R 26/13

    Für Klauenpflege kein ermäßigter Steuersatz

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-533/22

    Adient - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • EuGH, 09.11.2017 - C-499/16

    AZ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12

    Kein ermäßigter Steuersatz für Trauerredner und Hochzeitsredner

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung des Unternehmens durch

  • BFH, 06.12.2012 - V R 36/11

    Zum ermäßigten Steuersatz bei der Überlassung von Draisinenfahrzeugen

  • FG Niedersachsen, 19.08.2021 - 5 K 174/19

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf einen Teil der Umsatzerlöse

  • FG Sachsen, 23.09.2020 - 2 K 352/20

    Besteuerung der Frühstücksleistungen und Parkplatzangebote mit sieben Prozent

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 7 K 7343/14

    Umsatzbesteuerung von Regisseuren vor dem 01.07.2013

  • FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07

    Umsatzsteuerfreie Beförderung von Rollstuhlfahrern in sog. Kombifahrzeugen;

  • FG Münster, 24.09.2020 - 5 K 344/17

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-480/10

    Kommission / Schweden - Mehrwertsteuer - Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19

    WEG Tevesstraße - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • FG Baden-Württemberg, 07.04.2020 - 1 K 2819/19

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei kurzfristiger Vermietung von Wohncontainern an

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-395/11

    BLV Wohn- und Gewerbebau - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht des

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-566/17

    Zwiazek Gmin Zaglebia Miedziowego - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • FG Münster, 26.10.2012 - 5 K 1778/09

    Frage der Steuerbefreiung bzw. Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-342/17

    Memoria und Dall'Antonia - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Rein

  • BFH, 11.02.2011 - V B 64/09

    Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im

  • BFH, 02.10.2013 - V B 49/12

    Kein ermäßigter Steuersatz für den Betreiber einer Skihalle - Kein Anspruch auf

  • SG Berlin, 24.05.2011 - S 149 AS 17644/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss zur ausländische

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19

    Frenetikexito - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG -

  • FG Münster, 25.02.2021 - 5 K 3446/18

    Vorliegen einer ermäßigt zu besteuernde Lieferung; Vorliegen einer dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-573/15

    Oxycure Belgium

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-145/18

    Regards Photographiques - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • FG Thüringen, 11.12.2013 - 3 K 506/13

    Kein ermäßigter Steuersatz für Sommerrodelbahn

  • FG Münster, 23.05.2022 - 5 K 714/20

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG

  • FG München, 21.03.2012 - 3 K 3251/08

    Umsatzsteuersätze bei Beförderungen von Personen im Verkehr mit Taxen

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