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   BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 5/84   

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https://dejure.org/1985,13200
BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 5/84 (https://dejure.org/1985,13200)
BSG, Entscheidung vom 24.07.1985 - 10 RKg 5/84 (https://dejure.org/1985,13200)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 1985 - 10 RKg 5/84 (https://dejure.org/1985,13200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Kindergeld - Kinderzuschuß - Tod des Rentenempfängers - Anspruchsberechtigung - Stellung eines neuen Antrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1200 § 14 Nr. 19
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

    Auszug aus BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 5/84
    HVBG HVBG-Info 09/1986 vom 28.05.1986, S. 0675 - 0680, DOK 452.2/017-BSG Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im Zusammenhang mit Wegfall von Kinderzulage und Weitergewährungsmöglichkeit von Kindergeld - BSG-Urteile vom 24.07.1985 - 10 RKg 5/84 - und - 10 RKg 18/84 Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im Zusammenhang mit Wegfall von Kinderzulage und Weitergewährungsmöglichkeit von Kindergeld; hier: BSG-Urteile vom 24.07.1985 - 10 RKg 5/84 - und - 10 RKg 18/84 - Nach den BSG-Urteilen vom 24.07.1985 besteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, wenn kindergeldschädlicher Kinderzuschuß aus der Rentenversicherung gezahlt worden ist, dann aber wegfällt, ohne daß mit der Wegfall-Mitteilung auf die Möglichkeit des danach bestehenden Anspruchs auf Kindergeld hingewiesen wird.

    Leitsatz zum BSG-Urteil vom 24.07.1985 - 10 RKg 18/84 -: Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auch gegeben, wenn die das Kindergeld zahlende Stelle nach dem Wegfall des zum Bezugsberechtigten bestimmten Elternteils den überlebenden Elternteil nicht auf seine mögl.

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 5/84
    Ein Herstellungsanspruch gegen die zur Entscheidung berufene Behörde kann auch dann gegeben sein, wenn die unzureichende Beratung, die zu Nachteilen für den Berechtigten geführt hat, einer anderen Behörde zuzurechnen ist, die vom Gesetzgeber "arbeitsteilig" in das Verfahren eingeschaltet ist (vgl. BSG 17.12.1980 - 12 RK 34/80 = BSGE 51, 89).
  • BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich

    Dabei kann auch dem Umstand Bedeutung zukommen, dass die in Frage stehenden Leistungen verfahrensrechtlich verknüpft sind (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 1985 - 10 Rkg 5/84, juris Rn. 17; NZS 1997 aaO S. 286).

    Ebenso wenig muss er über Einzelheiten der Antragstellung belehren (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 1985 - 10 RKg 5/84, juris Rn. 18).

  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R

    Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens

    § 14 Satz 1 SGB I, wonach jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch hat, ist umfassend zu verstehen (dazu BGH vom 2.8.2018 - III ZR 466/16 - juris, unter Verweis auf BSG vom 22.10.1996 - 13 RJ 69/95 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 22; BSG vom 30.9.2009 - B 9 VG 3/08 R - BSGE 104, 245 = SozR 4-3100 § 60 Nr. 6 RdNr 44) ; die Beratungspflicht besteht insbesondere dann, wenn die in Frage stehenden Leistungen verfahrensrechtlich miteinander verknüpft sind (vgl BSG vom 24.7.1985 - 10 Rkg 5/84 - SozR 1200 § 14 Nr. 19, juris RdNr 17) .
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Die Rechtsprechung des BSG zum Herstellungsanspruch hat daher vom Grundsatz der Verantwortlichkeit nur für die eigenen Fehler eines Sozialleistungsträgers Ausnahmen für Fallgestaltungen zugelassen, bei denen der fehlerhaft handelnde Leistungsträger mit dem zur Leistung verpflichteten Träger zur gemeinsamen Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe verbunden ist, bei denen eine Mitwirkung und Zusammenarbeit erfordernde Verknüpfung verschiedener Leistungsbereiche oder eine arbeitsteilige Aufteilung einer Aufgabenerfüllung auf mehrere Verwaltungsträger im Sinne einer Funktionseinheit gegeben ist oder bei denen sich aus einem konkreten Verwaltungskontakt zwischen dem Bürger und einem Leistungsträger ein Beratungsbedarf für einen Leistungsbereich außerhalb der Zuständigkeit dieses Leistungsträgers ergibt (BSG Urteile vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 34/80 - BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44 und vom 26. Oktober 1982 - 12 RK 37/81 - SozR 1200 § 14 Nr. 13 , vom 24. Juli 1985 - 10 RKg 5/84 - SozR 1200 § 14 Nr. 19 , vom 24. März 1988 - 5/5b RJ 84/86 - SozR 1200 § 14 Nr. 28 , vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88 - SozR 3-4100 § 105a Nr. 2 , vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 9, vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 und vom 17. Mai 2001 - B 12 RJ 1/01 R - SozR 3-2600 § 197 Nr. 2 , vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2, S 7 , vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 37/98 R - SozR 3-5910 § 91a Nr. 7 und vom 30. Oktober 2001 - B 3 KR 27/01 R - BSGE 89, 50, 53 f = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1 ; vgl auch die Darstellungen bei Jung in Festschrift für Gitter, 417, 422 ff und Gagel in SGb 2000, 517, 520 f).
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