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   BSG, 22.09.1988 - 12 RK 55/86   

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https://dejure.org/1988,15247
BSG, 22.09.1988 - 12 RK 55/86 (https://dejure.org/1988,15247)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1988 - 12 RK 55/86 (https://dejure.org/1988,15247)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1988 - 12 RK 55/86 (https://dejure.org/1988,15247)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 605
  • VersR 1989, 606
  • SozR 1200 § 14 Nr. 29
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.01.1986 - 11a RA 62/84

    Anspruch eines Arbeitnehmers Rückumwandlung eines Altersruhegeldes in eine

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 12 RK 55/86
    Das LSG beruft sich hierfür auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Januar 1986 - 11a RA 62/84 -.

    Die vom LSG und der Beklagten mehrfach zitierte Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 23. Januar 1986 - 11a RA 62/84 - steht einer solchen Verpflichtung nicht entgegen.

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 12 RK 55/86
    Zu einer Herabsetzung der gewählten Beitragsklasse war er nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch nach Eintritt der Bindungswirkung des Zulassungsbescheides noch berechtigt (BSGE 50, 16).
  • BSG, 25.08.1982 - 12 RK 69/81

    Befreiung von der Versicherungspflicht; Befreiungsbescheid; Begünstigender

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 12 RK 55/86
    Der erkennende Senat hat ferner entschieden, daß dieses auch dann gilt, wenn die Behörde ihren Beratungsauftrag durch den Einsatz von Versichertenältesten erfüllt (BSG SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 3 S 8/9 oben unter Hinweis auf § 39 Abs. 3 SGB 4 und § 25 Abs. 3 der Satzung der Beklagten).
  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 37/85

    Beitragsnachentrichtung - Beschäftigungszeit - Herstellungsanspruch - Nachfrist -

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 12 RK 55/86
    Der erkennende Senat hat mehrfach auf die zentrale Bedeutung einer ausreichenden Beratung für das Funktionieren der Systeme der sozialen Sicherung hingewiesen (ua SozR 1200 § 14 Nr. 16; SozR 5070 § 10 Nr. 30).
  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83

    Herstellungsanspruch - Verfahrensmängel - Beratung von Amts - Aufklärung im

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 12 RK 55/86
    Der erkennende Senat hat mehrfach auf die zentrale Bedeutung einer ausreichenden Beratung für das Funktionieren der Systeme der sozialen Sicherung hingewiesen (ua SozR 1200 § 14 Nr. 16; SozR 5070 § 10 Nr. 30).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 7/82

    Teilzahlungsfrist - Ausschlußfrist - Nachsichtgewährung - Überschreitung der

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 12 RK 55/86
    Bei der genannten Frist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlußfrist, die einer Verlängerung nicht zugänglich ist (BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 55 S 113 oben mwN).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Ergibt sich dabei ein Beratungsbedarf, tritt neben ihre Auskunftspflicht ihre Beratungspflicht nach § 14 SGB I. Handelt es sich um einen Beratungsbedarf, dem sie nicht entsprechen muss oder kann, so hat sie den Ratsuchenden an den zuständigen Träger zu verweisen (BSG Urteile vom 22. September 1988 - 12 RK 55/86 - SozR 1200 § 14 Nr. 29 S 82 und vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S 6 f).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Ein Herstellungsanspruch kann sich jedoch uU auch auf Fehler anderer Behörden stützen (BSGE 51, 89; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 19), wenn diese es versäumt haben, die Klägerin auf sich aufdrängende Nachteile in anderen Rechtsbereichen zumindest hinzuweisen (BSG SozR 1200 § 14 Nr. 29).

    Die engen Verknüpfungen der verschiedenen Zweige der sozialen Sicherung (insbesondere ArblV, KV, RV, UV), die der Bürger oft nicht überschauen kann, machen es notwendig, die Beratungspflicht der Versicherungsträger dahin abzugrenzen, daß sie zumindest in Fragen, die für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes oder erhebliche Leistungsteile bedeutsam sind, den Versicherten bei konkretem Anlaß jedenfalls auf den Beratungsbedarf aufmerksam machen müssen (s dazu auch BSG SozR 1200 § 14 Nr. 29).

  • LSG Hessen, 13.12.2023 - L 6 AS 305/23

    AS

    Das BSG hat im Urteil vom 22. September 1988 ausgeführt, dass eine gesetzliche Ausschlussfrist einer Verlängerung nicht zugänglich sei (BSG, Urteil vom 22. September 1988 - 12 RK 55/86 -, SozR 1200 § 14 Nr. 29, Rn. 13).
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