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   BSG, 14.05.1985 - 5a RKn 23/84   

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BSG, 14.05.1985 - 5a RKn 23/84 (https://dejure.org/1985,8869)
BSG, Entscheidung vom 14.05.1985 - 5a RKn 23/84 (https://dejure.org/1985,8869)
BSG, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - 5a RKn 23/84 (https://dejure.org/1985,8869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Ausschluß eines Herstellungsanspruchs - Ersatzzeit - Herstellungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1300 § 44 Nr. 18
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 9/82
    Auszug aus BSG, 14.05.1985 - 5a RKn 23/84
    Der Anspruch besteht auch, wenn ein in den Entscheidungsgang einbezogener anderer Versicherungsträger als der in Anspruch genommene, die Pflichtverletzung begangen hat (vgl zu alledem die Urteile des erkennenden Senats vom 21. Februar 1980 in BSGE 50, 13 ff : SozR 2200 5 313 Nr. 6 und 30. November1983 in BSGE 56, 61 ff : SozR2200 5 313 Nr. 7 Jeweils mwN).
  • BSG, 28.08.1984 - 11 RA 50/83

    Unrichtige Auskunft - Nachentrichtung - Neufeststellung der Rente

    Auszug aus BSG, 14.05.1985 - 5a RKn 23/84
    Abs H SGB 10 bei Rücknahme eines Verwaltungaktes mit Wirkung für die Vergangenheit die Leistung zulässig ist, braucht der Senat nicht darüber zu entscheiden, ob diese Vorschrift in der'Einschränkung rückwirkender Leistungen einen allgemeinen Grundgedanken enthält, der auch in anderen Fällen, wie etwa dem hier gegebenen, rückwirkende Leistungen über die dortige Zeitgrenze hinaus ausschließt (Vgl hierzu BSG-Urteil vom 28. August 198u -11 RA 50/83-).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Für die Gleichbehandlung der Fälle einer nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsakts (§ 44 SGB X) mit denen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs spricht auch, dass hiermit im Grenzbereich beider Rechtsinstitute unterschiedliche Rechtsfolgen vermieden werden; es sei insoweit zB auf die Fallkonstellationen hingewiesen, die folgenden Urteilen des BSG zugrunde lagen: BSG 9. Senat vom 9.5.1979 (SozR 3100 § 44 Nr. 11 S 28: Behörde erreicht Antragsrücknahme, statt durch Verwaltungsakt zu entscheiden), BSG 7. Senat vom 11.11.1982 (Az 7 RAr 24/80: Ausreise eines Ausländers nach fälschlicher Ablehnung seines Antrags auf Arbeitslosenhilfe; vom 7. Senat im Rahmen eines Herstellungsanspruchs geprüft), BSG 12. Senat vom 28.2.1984 (SozR 1200 § 14 Nr. 16 S 31 f: unterbliebene Anfechtung eines Bescheids wegen nicht genügend deutlicher Abweichung von Angaben des Adressaten) und BSG 5a. Senat vom 14.5.1985 (SozR 1300 § 44 Nr. 18 S 41: unrichtige rechtliche Ausführungen in den Gründen eines Bescheids), s auch das Senatsurteil vom heutigen Tag (B 13 R 34/06 R: fragliche Rechtswidrigkeit eines Bescheids durch Nichtberücksichtigung eines unmittelbar bevorstehenden Anspruchsbeginns).
  • LSG Hessen, 23.08.2013 - L 5 R 359/12

    Fiktion eines früheren Überprüfungsantrages im Wege des sozialrechtlichen

    Der Versicherte kann über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch nur das verlangen, für das es dem Grunde nach eine (gesetzliche) Anspruchsgrundlage gibt (vgl. BSG vom 1. April 2004 - SozR 4-4300 § 137 Nr. 1; BSG vom 14. Mai 1985 - 5a RKn 23/84 - SozR 1300 § 44 Nr. 18; Bühler, RV 1993, S. 8, 10), d. h. es kann nur die "Vornahme einer mit Recht und Gesetz in Einklang stehenden Amtshandlung" verlangt werden (BSG vom 14. Mai 1985 - 5a RKn 23/84 - SozR 1300 § 44 Nr. 18).

    Bezogen auf § 44 SGB X wird daher in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass § 44 SGB X als gesetzliche Sondervorschrift dem richterrechtlich entwickelten Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs vorgeht (BSG vom 14. Mai 1985 - 5a RKn 23/84 - SozR 1300 § 44 Nr. 18; BSG vom 23. Juli 1986 - 1 RA 31/85 - BSGE 60, 158 = SozR 1300 § 44 Nr. 23; Steinwedel in: Kasseler Kommentar, SGB X, § 44 Rdnr. 16; Schütze in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl., § 44 Rdnr. 33).

  • BSG, 28.01.1999 - B 14 EG 6/98 B

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Fehlverhalten der Verwaltung

    Die Frage, ob die Begrenzung einer rückwirkenden Leistungsgewährung auf einen Zeitraum von vier Jahren in § 44 Abs. 4 SGB X auch auf den der Klägerin hier zustehenden sozialrechtlichen Herstellungsanspruch anzuwenden sei, sei in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht einheitlich entschieden worden, was sich insbesondere aus den Urteilen des BSG in SozR 1300 § 44 Nr. 18 einerseits sowie in SozR 1300 § 44 Nr. 17 und BSGE 60, 158 andererseits ergebe.

    Allerdings hat die Rechtsprechung des BSG einen Herstellungsanspruch dann für möglich gehalten, wenn sich der Nachteil des Betroffenen nicht in der Versagung der Leistung durch einen bindend gewordenen Bescheid erschöpft, sondern darauf beruht, daß der Betroffene im Vertrauen auf die Richtigkeit der dem Bescheid zugrundeliegenden Rechtsauffassung andere, ihm günstige Maßnahmen unterlassen hat (BSG SozR 1300 § 44 Nr. 18), insbesondere eine anderweitige rechtzeitige Antragstellung.

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes vorzeitiges Ausscheiden aus dem

    Unabhängig davon, daß § 44 SGB X als Spezialvorschrift vorrangig eingreift (vgl hierzu BSG SozR 1300 § 44 Nr. 18 S 40; Wiesner in Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl, § 44 RdNr 20), weil der Beklagte mit Bescheid vom 24. Juni 1986 den Antrag des Klägers auf Berufsschadensausgleich zu Unrecht abgelehnt hatte, würde eine derartige Anspruchsgrundlage auch ohnedies keine Leistungen über den Vierjahreszeitraum hinaus rechtfertigen (vgl BSG SozR 1300 § 44 Nr. 17).
  • BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93

    Kindergeld - Zahlungseinstellung - Nachzahlung - Verjährung

    Es mag zwar gerechtfertigt sein, die Frist des § 44 Abs. 4 SGB X auch auf Fälle des Herstellungsanspruchs anzuwenden, zumal hier die Übergänge fließend sind und es damit in Grenzfällen unter Umständen von Zufällen abhängen könnte, ob eine längere Rückwirkung zugebilligt werden kann oder nicht (vgl zB BSG vom 14. Mai 1985, SozR 1300 § 44 Nr. 18, wonach die unrichtige Begründung eines materiell richtigen Bescheides einen Herstellungsanspruch begründen kann).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 R 474/22

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch sei von der Rechtsfolgenseite betrachtet auf die Vornahme einer mit Recht und Gesetz in Einklang stehenden Amtshandlung zur Herbeiführung desjenigen Rechtszustandes gerichtet, der eingetreten wäre, wenn der Leistungsträger die ihm obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (BSG, Urteil vom 15. Mai 1985 - 5a RKn 23/84 - = SozR 1300 § 44 Nr. 18).
  • LSG Bayern, 23.11.2000 - L 20 RJ 672/99

    Kürzung der Altersrente; Verhältnismäßigkeit hinsichtlich Solidaritätsgedanken;

    Allerdings hat die Rechtsprechung in solchen Fällen einen Herstellungsanspruch dann für möglich gehalten, wenn sich der Nachteil des Betroffenen nicht in der Versagung der Leistung durch einen bindend gewordenen Bescheid erschöpft, sondern darauf beruht, dass der Betroffene im Vertrauen auf die Richtigkeit der dem Bescheid zugrunde liegenden Rechtsauffassung andere ihm günstige Maßnahmen unterlassen hat (BSG in SozR 1300 § 44 Nr. 18), etwa einen (noch rechtzeitig anzubringenden) Neuantrag oder einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Diese Ausnahmesituation war beim Kläger im fraglichen Zeitraum von Juni bis Ende August 1996 nicht gegeben, weil das mit dem Antrag vom 04.07.1996 (rechtzeitig im Hinblick auf die durch das WFG "drohende" Rechtsänderung) eingeleitete Verwaltungsverfahren erst im Januar 1997 abgeschlossen wurde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - L 3 R 1609/06

    Anrechnung von Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die

    Der Herstellungsanspruch sei auf Vornahme einer mit Recht und Gesetz in Einklang stehenden Amtshandlung zur Herbeiführung desjenigen Rechtszustandes gerichtet, der eingetreten wäre, hätte der Versicherungsträger die ihm obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen (BSG, Urteil vom 14. Mai 1985, 5 a RKn 23/84).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2004 - L 12 AL 187/03

    Arbeitslosenversicherung

    Liegen jedoch die Voraussetzungen des § 44 SGB X vor, geht diese gesetzlich getroffene Sonderregelung den allgemeinen Rechtsinstituten des Folgenbeseitigungsanspruchs und des sozialen Herstellungsanspruchs vor (BSG ZfS 1986, 309; SozR 1300 § 44 Nr. 18).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93
    Dies ist nur möglich, wenn zwischen beiden eine Funktionseinheit in der Weise besteht, daß ein anderer Leistungsträger oder eine andere Behörde/Stelle in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen die der Herstellungsanspruch gerichtet wird, diese Behörde sich also für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages einer anderen Behörde/Stelle bedient (BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44, SozR 1200 § 14 Nr. 13, BSGE 57, 288 = SozR 1200 § 14 Nr. 18, SozR 1300 § 44 Nr. 18, SozR 1200 § 14 Nr. 19, BSGE 58, 283 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84] = SozR 1200 § 14 Nr. 20, BSGE 62, 96 [BSG 12.08.1987 - 10 RKg 16/86] = SozR 1200 § 14 Nr. 26, BSGE 63, 112 = SozR 1200 § 14 Nr. 28, BSGE 64, 89 [BSG 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87] = SozR 2200 § 545 Nr. 8 sowie BSGE 71, 217 [BSG 29.10.1992 - 10 RKg 24/91] = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8) oder eine Person (z.B. Versichertenältester) einschaltet (SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 3 und SozR 1200 § 14 Nr. 29).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2000 - L 10 V 1/00

    Auslegung eines Antrags auf Neufeststellung der Versorgungsrente infolge

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2003 - L 10 RI 85/02

    Berücksichtigung von Beitragszeiten nach Fremdrentengesetz (FRG) ;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 10 RI 43/01

    Anspruch auf eine Witwerrente aus der Versicherung einer verstorbenen Ehefrau ;

  • SG Würzburg, 16.03.1998 - S 9 V 70/97

    Berufsschadensausgleich - Änderung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -

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