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   BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88   

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https://dejure.org/1989,3103
BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88 (https://dejure.org/1989,3103)
BSG, Entscheidung vom 27.10.1989 - 9 RV 40/88 (https://dejure.org/1989,3103)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 1989 - 9 RV 40/88 (https://dejure.org/1989,3103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rechtsverbindlichkeit der MdE-Erhöhung wegen besonderen beruflichen Betroffenseins und des Einstufungsgerüsts - Prognose eines Berufsweges ohne Schädigungsfolgen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschädigter - Berufsstellung - Wahrscheinlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1300 § 45 Nr. 49
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85

    Berufsschadensausgleich-Einstufung eines Angestellten

    Auszug aus BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88
    Mit der Bewilligung von Berufsschadensausgleich ist das im Verfügungssatz beschriebene 'Einstufungsgerüst' für das maßgebende Vergleichseinkommen für die Zukunft rechtsverbindlich festgestellt worden (ständige Rechtsprechung zuletzt BSG vom 13.5.1987 9a RV 12/85 = SozR 3100 § 30 Nr. 69).
  • BSG, 08.08.1984 - 9a RV 43/83

    Bestimmung des Vergleichseinkommens

    Auszug aus BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88
    Bei der Prognose (Voraussage), ein Beschädigter hätte 'ohne die Schädigung nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten und dem bisher betätigten Arbeits- und Ausbildungswillen wahrscheinlich' einer bestimmten Berufs- oder Wirtschaftsgruppe angehört, handelt es sich um einen bloß hypothetischen, das heißt gedachten Berufsweg für den Fall, daß die Schädigung nicht stattgefunden hätte (vgl BSG vom 8.8.1984 9a RV 43/83 = BSGE 57, 103, 104 = SozR 3100 § 30 Nr. 62).
  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 42/88
    Auszug aus BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88
    Eine Beweisführungslast gibt es im sozialrechtlichen Verwaltungs- und im Verwaltungsgerichtsverfahren nicht (vgl BSG vom 1.3.1989 2 RU 42/88).
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92

    Verböserungsverbot - Verbot der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren -

    Zu Recht weist die Revision allerdings darauf hin, daß die Rücknahme eines begünstigenden Bescheides nicht der erstmaligen Ablehnung eines solchen Bescheides gleichzustellen ist (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 64, 190, 193; SozR 1300 § 45 Nr. 49) sei die Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht schon dann statthaft, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen der Schädigung und der anerkannten Gesundheitsstörung bei nachträglicher Betrachtung als nicht hinreichend wahrscheinlich angesehen werde; hierfür sei vielmehr der Vollbeweis erforderlich.

    Es hat auf der Grundlage der zitierten verfahrensrechtlichen Vorschriften in den materiellen Entschädigungsgesetzen in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Rücknahmevorschriften, die im Recht der sozialen Entschädigung bei fehlerhafter Kausalitätsbeurteilung zu beachten sind, die Rücknahme auch mit Wirkung für die Zukunft regeln und § 45 und § 48 Abs. 3 SGB X ausschließen (BSGE 64, 190, 192 = SozR 1300 § 45 Nr. 41; SozR 1300 § 45 Nr. 49; s dazu auch Wiesner in Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl, § 48 RdNr 26 und § 45 RdNr 36 mwN).

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Diese verschiedenen Prüfungsschritte mögen zwar in einem weiteren Urteil des 9. Senats vom 27. Oktober 1989 (- 9 RV 40/88 - SozR 1300 § 45 Nr. 49), auf das sich das SG nicht bezieht, nicht ganz deutlich werden, das Urteil betrifft jedoch eine völlig andere Fallgestaltung, sodass aus ihm für die vorliegend zu entscheidende Frage nichts ableitbar ist.
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