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   BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76   

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https://dejure.org/1977,2554
BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76 (https://dejure.org/1977,2554)
BSG, Entscheidung vom 06.10.1977 - 9 RV 66/76 (https://dejure.org/1977,2554)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 1977 - 9 RV 66/76 (https://dejure.org/1977,2554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Klage gegen einen Zugunstenbescheid über Höherbewertung der MdE wegen besonderen beruflichen Betroffenseins - Hinzutreten einer mittelbaren Schädigungsfolge - höhere Rente

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klage - Zugunstenbescheid - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Höherbewertung - Klageänderung - Änderung der Verhältnisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1500 § 99 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.09.1979 - 9 RV 46/78
    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1979-09-19 9 RV 46/78 Vergleiche BSG 1983-05-17 7 RAr 13/82 Vergleiche.
  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76
    Ein Beurteilungsspielraum, den die Behörde bei Festsetzung der schädigungsbedingten MdE hat, unterliegt in jedem Fall der Nachprüfung durch die Gerichte, denen insoweit ein eigener Ermessensspielraum zukommt (vergleiche BSG 1958-01-17 10 RV 102/56 = BSGE 6, 257 und BSG 1964-04-23 9/11 RV 318/62 = SozR Nr. 44 zu § 77 SGG).
  • BSG, 23.04.1964 - 11 RV 318/62

    Unabhängigkeit des Gerichtes bei der Feststellung der MdE von für die

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76
    Ein Beurteilungsspielraum, den die Behörde bei Festsetzung der schädigungsbedingten MdE hat, unterliegt in jedem Fall der Nachprüfung durch die Gerichte, denen insoweit ein eigener Ermessensspielraum zukommt (vergleiche BSG 1958-01-17 10 RV 102/56 = BSGE 6, 257 und BSG 1964-04-23 9/11 RV 318/62 = SozR Nr. 44 zu § 77 SGG).
  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82
    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1979-09-19 9 RV 46/78 Vergleiche BSG 1983-05-17 7 RAr 13/82 Vergleiche.
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im

    Klagegrund ist auch nach der Vorlage von Rechnungen über die Behandlungen in Spanien unverändert die Weigerung der Beklagten, für die dort entstehenden oder entstandenen Kosten aufzukommen; die zwischenzeitliche Inanspruchnahme von Behandlungsleistungen steht wegen der dadurch geänderten prozessualen Situation lediglich der Fortsetzung desselben Prozesses als abstrakte Feststellungsklage entgegen (im Ergebnis ähnlich zum Verhältnis von Anerkennungsbescheid und Leistungsanspruch beim Kurzarbeitergeld: BSGE 65, 238, 242 f = SozR 4100 § 72 Nr. 11 S 23 f mwN; bei der behaupteten Verschlimmerung durch weitere Schädigungsfolgen in einem Zugunstenverfahren: BSG SozR 1500 § 99 Nr. 2).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVs 10/94

    Anfechtungsklage zur Herabsetzung des GdB

    Damit hat er sowohl seinen Antrag geändert als auch einen neuen Sachverhalt in den Rechtsstreit eingeführt, der mehr als eine bloße Ergänzung der bisherigen tatsächlichen Ausführungen war (im Unterschied zu BSG SozR 1500 § 99 Nr. 2, wo es um die Höhe der Beschädigtenrente ging).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 VG 4996/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Behauptung des sexuellen Missbrauchs

    Zwar handelt es sich bei der Feststellung des GdS insgesamt und der Berechnung der daraus folgenden Versorgung um einen einheitlichen Streitgegenstand, weil der GdS im allgemeinen Erwerbsleben nach § 30 Abs. 1 BVG und das berufliche Betroffensein nach § 30 Abs. 2 BVG als Teilfaktoren des einheitlichen Rentenanspruchs nur Berechnungsmodalitäten für den nur einmal zu bildenden einheitlichen GdS darstellen (vgl. Urteil des Senats vom 19. Dezember 2013 - L 6 VU 2550/11 -, nicht veröffentlicht; BSG, Urteile vom 6. Oktober 1977 - 9 RV 66/76 - juris, Rz. 12, und vom 29. November 1973 - 10 RV 617/72 -, juris, 1. Orientierungssatz).
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