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   BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88   

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https://dejure.org/1989,5018
BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88 (https://dejure.org/1989,5018)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1989 - 7 BAr 130/88 (https://dejure.org/1989,5018)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 (https://dejure.org/1989,5018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung - Verkündung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 160a Abs. 2 S. 3, § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1500 § 160a Nr. 67
 
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Wird zitiert von ... (1016)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88
    Es genügt auch nicht, wenn das LSG lediglich Tatsachen anders beurteilt hat, als dies in der angezogenen Entscheidung geschehen ist (BVerwG Buchholz 310 S 132 VwGO Nr. 128; BFHE 129, 313).
  • BFH, 13.04.1988 - II B 193/87

    Zulässigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88
    Wird die Beschwerde auf Divergenz gestützt, muß die Beschwerdebegründung mithin erkennen lassen, welcher aostrakte Rechtssatz in dem angezogenen Urteil enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG SozR 1500 5 160a Nrn 14, 21 und 29; BFH/NV 1989, 589; Hennig/Danckwerts/König, Komm zum SGG, Stand Dezember 1987, % 160a Rz 7.8.3).
  • BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen -

    Um eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zu bezeichnen, hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) einerseits und in einer Entscheidung zB des BSG andererseits aufzuzeigen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).

    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt ist und nicht nur etwa ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (stRspr, ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - B 11 AL 87/02 B).

  • BSG, 08.04.2013 - B 11 AL 137/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung

    Um eine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG in einer den Anforderungen des § 160a Abs. 2 S 3 SGG genügenden Weise zu bezeichnen, muss die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und einer Entscheidung des BSG bzw des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts andererseits aufzeigen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67) .

    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt worden ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; stRspr) .

  • BSG, 14.03.2012 - B 4 AS 239/11 B

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Antrag auf

    Um eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zu bezeichnen, hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG andererseits aufzuzeigen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67) und die in Bezug genommene Entscheidung so zu kennzeichnen, dass sie ohne Weiteres aufzufinden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14) .

    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelfall für die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG 27. Juni 2002 - B 11 AL 87/02 B -) .

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