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   BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78   

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https://dejure.org/1979,1449
BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78 (https://dejure.org/1979,1449)
BSG, Entscheidung vom 02.01.1979 - 11 RA 54/78 (https://dejure.org/1979,1449)
BSG, Entscheidung vom 02. Januar 1979 - 11 RA 54/78 (https://dejure.org/1979,1449)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1500 § 164 Nr. 12
 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.03.1967 - I R 185/66
    Auszug aus BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78
    Das muß die Revisionsbegründung erkennen lassen; die Revision ist deshalb - auch bei materiell-rechtlichen Rügen - sorgfältig zu begründen; sie muß jedenfalls die Gründe aufzeigen, die nach Auffassung des Prozeßbevollmächtigten das Urteil im oder in den verbleibenden Streitpunkten unrichtig erscheinen lassen; hierzu bedarf es einer zumindest kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung (vgl. SozR Nr. 27 zu § 164 SGG; SozR 1500 § 164 Nr. 5 mwH; BVerwG, Buchholz 310. § 139 VwGO Nr. 34, BFHE 88, 230; 101, 356, 357; 102, 217, 219).
  • BFH, 28.01.1971 - V R 80/67

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Mindestanforderungen - Rechtsmittelführer -

    Auszug aus BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78
    Das muß die Revisionsbegründung erkennen lassen; die Revision ist deshalb - auch bei materiell-rechtlichen Rügen - sorgfältig zu begründen; sie muß jedenfalls die Gründe aufzeigen, die nach Auffassung des Prozeßbevollmächtigten das Urteil im oder in den verbleibenden Streitpunkten unrichtig erscheinen lassen; hierzu bedarf es einer zumindest kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung (vgl. SozR Nr. 27 zu § 164 SGG; SozR 1500 § 164 Nr. 5 mwH; BVerwG, Buchholz 310. § 139 VwGO Nr. 34, BFHE 88, 230; 101, 356, 357; 102, 217, 219).
  • BFH, 23.04.1971 - VI R 254/70

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm -

    Auszug aus BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78
    Das muß die Revisionsbegründung erkennen lassen; die Revision ist deshalb - auch bei materiell-rechtlichen Rügen - sorgfältig zu begründen; sie muß jedenfalls die Gründe aufzeigen, die nach Auffassung des Prozeßbevollmächtigten das Urteil im oder in den verbleibenden Streitpunkten unrichtig erscheinen lassen; hierzu bedarf es einer zumindest kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung (vgl. SozR Nr. 27 zu § 164 SGG; SozR 1500 § 164 Nr. 5 mwH; BVerwG, Buchholz 310. § 139 VwGO Nr. 34, BFHE 88, 230; 101, 356, 357; 102, 217, 219).
  • RG, 27.05.1927 - III 390/26

    35. Revisionsbegründung.

    Auszug aus BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78
    Bei alledem sind stets die Voraussetzungen im Auge zu behalten, unter denen das Gesetz dem Revisionsgericht überhaupt eine Korrektur von unrichtigen Urteilen erlaubt; die Revisionsbegründung muß daher grundsätzlich von tatsächlichem Vorbringen frei sein; sie muß bei materiellrechtlichen Rügen darlegen, daß und warum eine revisible Rechtsvorschrift auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (§ 550 der Zivilprozeßordnung); dies kann nur mit rechtlichen Erwägungen zu dieser Vorschrift geschehen (vgl. RGZ 117, 168, 171; BVerwG aaO).
  • BSG, 13.12.1976 - 12 RK 46/76

    Revision - Begründung - Bloße Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm

    Auszug aus BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78
    Das muß die Revisionsbegründung erkennen lassen; die Revision ist deshalb - auch bei materiell-rechtlichen Rügen - sorgfältig zu begründen; sie muß jedenfalls die Gründe aufzeigen, die nach Auffassung des Prozeßbevollmächtigten das Urteil im oder in den verbleibenden Streitpunkten unrichtig erscheinen lassen; hierzu bedarf es einer zumindest kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung (vgl. SozR Nr. 27 zu § 164 SGG; SozR 1500 § 164 Nr. 5 mwH; BVerwG, Buchholz 310. § 139 VwGO Nr. 34, BFHE 88, 230; 101, 356, 357; 102, 217, 219).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 28/17 R

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim

    Dazu hat der Revisionsführer - zumindest kurz - rechtlich auf die Gründe der Vorinstanz einzugehen; er muss mithin erkennen lassen, dass er sich mit der angefochtenen Entscheidung befasst hat und inwieweit er bei der Auslegung der angewandten Rechtsvorschriften anderer Auffassung ist ( stRspr , zB BSG vom 26.9.2017 - B 1 KR 3/17 R - Juris RdNr 38; vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - Juris RdNr 8; vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R - BSGE 115, 18 = SozR 4-1300 § 13 Nr. 1, RdNr 22; vom 23.4.2013 - B 9 V 4/12 R - Juris RdNr 16; vom 17.1.2011 - B 13 R 32/10 R - BeckRS 2011, 68777 RdNr 11; vom 6.3.2006 - B 13 RJ 46/05 R - Juris RdNr 11; vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10; vom 11.6.2003 - B 5 RJ 52/02 R - Juris RdNr 14; vom 19.3.1992 - 7 RAr 26/91 - BSGE 70, 186, 187 f = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4 S 17; vom 16.12.1981 - 11 RA 86/80 - SozR 1500 § 164 Nr. 20 S 33 f; vom 2.1.1979 - 11 RA 54/78 - SozR 1500 § 164 Nr. 12 S 17) .
  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Sie setzt sich ausreichend mit den Gründen der Vorinstanz auseinander (vgl zu dieser Voraussetzung BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 S 17 und Nr. 20 S 33 f mwN) .
  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Synchronsprecher -

    In der Revisionsbegründung muss nach ständiger Rechtsprechung (vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 und Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - juris RdNr 10, jeweils mwN) im Falle der Rüge der Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb diese Vorschrift im angefochtenen Urteil nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
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