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   BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86   

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https://dejure.org/1987,8068
BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86 (https://dejure.org/1987,8068)
BSG, Entscheidung vom 07.04.1987 - 11b RAr 56/86 (https://dejure.org/1987,8068)
BSG, Entscheidung vom 07. April 1987 - 11b RAr 56/86 (https://dejure.org/1987,8068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung - Mangelberuf

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rüge - Grenzen freier Beweiswürdigung - Beweiswürdigung - Unterhaltsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1500 § 164 Nr. 31
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 72/80
    Auszug aus BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86
    Eine formgerechte Verfahrensrüge einer Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung liegt nicht vor, wenn die Revision lediglich ihre Beweiswürdigung an die Stelle derjenigen des LSG setzt (vgl BSG 29.10.1981 8/8a RU 72/80) oder diese eigene Würdigung der des Tatsachengerichts als überlegen bezeichnet; dem Revisionsgericht ist es nämlich nicht gestattet, unter mehreren möglichen Beweiswürdigungen eine Wahl zu treffen oder diese sonst zu bewerten (vgl BSG 22.9.1981 1 RJ 42/80).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 57/86
    Auszug aus BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1987-04-07 11b RAr 58/86 Parallelentscheidung BSG 1987-04-07 11b RAr 57/86 Parallelentscheidung.
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84
    Auszug aus BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86
    Dabei kann von einem Verstoß gegen die Denkgesetze nur gesprochen werden, wenn aus den Gegebenheiten nur eine Folgerung gezogen werden kann, jede andere nicht 'denkbar' ist und das Gericht die allein denkbare nicht gezogen hat (vgl BSG 15.5.1985 7 RAr 40/84).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 42/80
    Auszug aus BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86
    Eine formgerechte Verfahrensrüge einer Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung liegt nicht vor, wenn die Revision lediglich ihre Beweiswürdigung an die Stelle derjenigen des LSG setzt (vgl BSG 29.10.1981 8/8a RU 72/80) oder diese eigene Würdigung der des Tatsachengerichts als überlegen bezeichnet; dem Revisionsgericht ist es nämlich nicht gestattet, unter mehreren möglichen Beweiswürdigungen eine Wahl zu treffen oder diese sonst zu bewerten (vgl BSG 22.9.1981 1 RJ 42/80).
  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Auszug aus BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86
    Erforderlich ist eine Darlegung, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG 11.7.1985 5 b RJ 88/84 = BSGE 58, 239).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 58/86
    Auszug aus BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1987-04-07 11b RAr 58/86 Parallelentscheidung BSG 1987-04-07 11b RAr 57/86 Parallelentscheidung.
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R

    Anspruch Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

    Notwendig hierfür ist eine Darlegung, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 49) .
  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Notwendig hierfür ist eine Darlegung, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 49) .
  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R

    Vergütung einer stationären Behandlung - Krankenhaus trägt das Risiko der

    Notwendig hierfür ist eine Darlegung, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 49) .
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