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   BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80   

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https://dejure.org/1981,1650
BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80 (https://dejure.org/1981,1650)
BSG, Entscheidung vom 13.08.1981 - 11 RA 56/80 (https://dejure.org/1981,1650)
BSG, Entscheidung vom 13. August 1981 - 11 RA 56/80 (https://dejure.org/1981,1650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid - Wegfall der Bindungswirkung früherer Bescheide - Anwendung von § 181 SGG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Beiladung - Wegfall der Bindungswirkung - Anspruchsvoraussetzung - Revision der Beigeladenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1500 § 75 Nr. 38
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79

    Verurteilung des Beigeladenen

    Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80
    Diese Möglich- keit besteht jedoch nicht mehr, wenn der Beigeladene bereits einen bindend gewordenen ablehnenden Bescheid erteilt hat (so schon der 7. Senat in BSGE 50, 111, 114).

    5 181 SGG bietet jedoch lediglich eine verfahrensrechtliche Handhabe, bindende (rechtskräftige) Entscheidungen zu beseitigen, die im Widerspruch zu einer beabsichtigten Entscheidung stehen (so ebenfalls schon der 7. Senat in BSGE 50, 111, 115).

    In dem mehrfach zitierten Urteil BSGE 50, 111 hat der 7. Senat des BSG freilich auch die Auffassung vertreten, trotz Vorliegens eines bindenden Bescheides sei der nach 5 75 Abs. 2, zweite Alternative SGG beigeladene Versicherungsträger gem @ 75 Abs. 5 SGG zu verurteilen, wenn der Kläger Anspruch auf einen sogenannten Zugunstenbescheid habe, dem wohl nach Inkrafttreten des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB33I) ein Anspruch auf Rücknahme des früheren Bescheides nach 5 44 SGB33! gleichzustellen wäre.

  • BFH, 30.06.1976 - II R 3/69
    Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80
    Zugleich mit der Aufhebung des die Beigeladene verurteilenden Teiles des Berufungsurteils war die Anschlußberufung der Klägerin als unzulässig zu verwerfen, weil sich diese nicht gegen die Beklagte als den Berufungskläger, sondern gegen die Beigeladene richtete, die erstmals im Berufungsverfahren beigeladen worden ist und selbst keine Berufung eingelegt hatte (vgl BGH, LM Nr. 4 zu @ 521 der ZPO; BFHE 119, 492, 494); außerdem war eine Rechtsverfolgung gegen die Beigeladene nur im Rahmender 55 75 Abs. 5, 181 SGG statthaft, wofür es nach beiden Vorschriften keiner Antragstellung bedurfte.
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79

    Zum Verfahren, wenn schon bei Entscheidung über den Reha-Antrag feststeht, daß

    Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80
    Daß in derartigen Fällen trotz fehlender Anträge dennoch immer, und zwar sogar stets zuerst, die Berechtigung der Klage, dh die Rechtmäßigkeit des mit ihr angefochtenen Verwaltungsaktes der Beklagten geprüft werden müßte, kann der erkennende Senat auch nicht dem Urteil des 1. Senats vom 18.2.1981 (1 RA 93/79) als Ansicht dieses Se-- nats entnehmen.
  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78

    Bindend bewilligte Umschulungsförderung - Umschulungswechsel

    Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80
    Da das RehaAnglG keine Bestimmung über den Wegfall der Bindungswirkung früherer Bescheide enthält, könnte sich ein solcher nur aus im Einzelfall erheblichen Änderungen der Rechts- oder Sachlage (vgl BSGE 48, 92, 95) ergeben.
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80
    Diese Vorschrift bestimmt zwar allgemein, daß ein Versicherungsträger nach Beiladung verurteilt werden kann; wie aber der Senat schon früher dargelegt hat (BSGE 49, 143, lh5), erlaubt sie damit nicht jede Rechtsverfolgung gegen einen Beigeladenen ungeachtet der sonst erforderlichen Rechtsbehelfe.
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Im Falle einer solchen Bindungswirkung wäre eine Verurteilung der Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG ausgeschlossen (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 38; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 75 RdNr 18b) .
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Sollte die Krankenkasse im Jahre 2002 einen ihre über den Festbetrag hinausgehende Leistungspflicht ablehnenden Bescheid erlassen haben (was im Übrigen ihre Verurteilung nach § 75 Abs. 5 SGG ausschlösse: BSG vom 13.8.1981, SozR 1500 § 75 Nr. 38 S 36 ff), wäre zu prüfen, ob einem Anspruch des Klägers nicht inzwischen § 44 Abs. 4 SGB X entgegensteht; nach dem bisherigen Stand der Rechtsprechung ist diese Vorschrift selbst bei einem erheblichen Verschulden (grober Fahrlässigkeit) der Behörde anzuwenden (BSG vom 11.4.1985, SozR 1300 § 44 Nr. 17 S 36).
  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 8/18 R

    Rechtmäßigkeit der Erstattung von Kosten für Maßnahmen der Eingliederungshilfe

    Subsidiär gegenüber einer Verurteilung der Beklagten kommt die Verurteilung eines beigeladenen Leistungsträgers in Betracht, wenn die vorrangig zu prüfende Klage gegen den Beklagten keinen Erfolg hat (BSG vom 15.11.1979 - 11 RA 9/79 - BSGE 49, 143 = SozR 5090 § 6 Nr. 4, juris RdNr 12; BSG vom 13.8.1981 - 11 RA 56/80 - SozR 1500 § 75 Nr. 38) .
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