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   BSG, 31.01.1980 - 8a RU 16/79   

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https://dejure.org/1980,13618
BSG, 31.01.1980 - 8a RU 16/79 (https://dejure.org/1980,13618)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1980 - 8a RU 16/79 (https://dejure.org/1980,13618)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - 8a RU 16/79 (https://dejure.org/1980,13618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsgrund - Absoluter Revisionsgrund - Entscheidungsgrund - Revisionsrichterliche Nachprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1750 § 551 Nr. 8
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.12.1978 - 2 RU 23/77

    Urteilsformel - Bekanntgabe durch die Geschäftsstelle - Bindung des Gerichts

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 8a RU 16/79
    Der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat durch Urteil vom 14. Dezember 1978 - 2 RU 23/77 - das Urteil des LSG aufgehoben.

    Dies hat der 2. Senat des BSG nach Beweisaufnahme in seinem Urteil vom 14. Dezember 1978 - 2 RU 23/77 (SozR 1200 @ 124 Nr. 5) -.

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 8a RU 16/79
    Das angefochtene Urteil ist nach 5 202 SGG iVm @ 551 Nr. 7 ZPO aufzuheben, weil es entgegen @ 154 Satz 2 SGG so erheblich verspätet abgefaßt ist, daß die Entscheidungsgründe dieses Urteils nicht mehr das Beratungsergebnis zutreffend wiedergeben, so daß die Grundlage der revisionsrichterlichen Nachprüfung in Frage gestellt ist (Meyer-Ladewig, aaO, @ 162 Anm 10 am Ende, 5 134 Anm 3; BVerwGE MDR 1976, 782).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Wird mit der Revision geltend gemacht, ein Urteil sei nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist verspätet abgesetzt und daher nicht mit Gründen versehen, so ist dieser Verfahrensmangel nur dann ausreichend bezeichnet, wenn in der Begründung der Zeitpunkt der Niederlegung des unterschriebenen Urteils auf der Geschäftsstelle angegeben ist (BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 5 S 7 und SozR 1750 § 551 Nr. 8) .
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Da hier das LSG jedoch ohne mündliche Verhandlung entschieden hat, kommt es insoweit maßgeblich auf den Zeitpunkt an, zu dem die Geschäftsstelle des Gerichts die angefochtene Entscheidung an die Beteiligten abgesandt hat (vgl BSG SozR 1500 § 124 Nr. 5; s auch SozR 1750 § 551 Nr. 8; Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 8. Aufl, 2005, § 124 RdNr 4b und Keller, aaO, § 62 RdNr 7d).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Da das SG hier ohne mündliche Verhandlung entschieden hat, kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt an, zu dem die Geschäftsstelle des Gerichts die angefochtene Entscheidung an die Beteiligten abgesandt hat (vgl BSG SozR 1500 § 124 Nr. 5; s auch SozR 1750 § 551 Nr. 8; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 125 RdNr 4b).
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    So ist angenommen worden, daß dem Berufungsurteil die Entscheidungsgründe fehlen und damit ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn seit der Beratung und Beschlußfassung über ein Urteil bis zur Absetzung und Zustellung zwei Jahre und vier Monate verstrichen sind (BSG SozR 1750 § 551 Nr. 8).
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

    Während der BGH (NJW 1987, 2446, 2447) und in neuerer Zeit das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (BVerwGE 85, 273, 278 und NJW 1991, 310, 313) ausgehend von den Regelungen der Revisions- und der Berufungsfrist im zivilprozessualen Verfahren in den §§ 516, 552 Zivilprozeßordnung (ZPO) diese Frist mit fünf Monaten bemessen, gehen das BSG (SozR 1750 § 551 Nr. 8; BSGE 51, 122, 124; NZA 1984, 332; Urteil vom 19. Dezember 1991, 12 RK 46/91; Urteil vom 19. März 1992, 12 RK 2/92 und Urteile vom 6. März 1991, 13/5 RJ 62 und 67/90), der BFH (BFHE 151, 328) und das BAG (BAGE 38, 55; Urteil vom 27. März 1984, 1 AZR 603/82 und Urteil vom 11. November 1992, 4 AZR 83/92) überwiegend von einer Jahresfrist aus.
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 41/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für

    Da das LSG hier ohne mündliche Verhandlung entschieden hat, kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt an, zu dem die Geschäftsstelle des Gerichts die angefochtene Entscheidung an die Beteiligten abgesandt hat (vgl BSG SozR 1500 § 124 Nr. 5; s auch SozR 1750 § 551 Nr. 8; Keller in MeyerLadewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 125 RdNr 4b).
  • LSG Hessen, 14.01.1981 - L 3 U 345/80
    Durch Urteil vom 31. Januar 1980 - 8 a RU 16/79 - hat das BSG diese Urteil, das nach Eingang der Revision des Beklagten in vollständiger Form abgefaßt wurde, aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, weil die erst nach zwei Jahren und vier Monaten abgefaßten Entscheidungsgründe das Beratungsergebnis nicht mehr zutreffend wiedergäben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Akteninhalt, insbesondere auf den der Unfallakten des Beklagten - Az.: ... (2 Bände) -, der Revisionsakten 8a RU 16/79 und 2 RU 23/77, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

  • BSG, 15.06.1983 - 9b/8 RU 46/81

    Überschreitung der Rahmenkompetenz - Zuordnung von Dienstposten -

    Der Senat sieht hierin keinen Verstoß gegen § 551 Nr. 7 ZPO (vgl. BSG SozR 1750 § 551 Nr. 8, 9 - = BSGE 51, 122 -, 10 - = BSGE 53, 186 - und SozR Nr. 11 zu § 551 ZPO; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht 3. September 1982 in NJW 1983 S 466).
  • LSG Hessen, 22.04.1980 - L 3 B 19/80
    Das Begehren der Beschwerdeführerin auf Aufhebung des angefochtenen Beschlusses vom 30. November 1979 - soweit er die Erstattung der Kosten gemäß der im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 3. November 1976 getroffenen Kostengrundentscheidung betrifft - kann von vornherein jedenfalls keinen Erfolg haben, weil durch das Urteil des BSG vom 31. Januar 1980 - 8 a RU 16/79 - diese Kostengrundentscheidung - zusammen mit der Entscheidung in der Sache - aufgehoben worden ist.
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