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   BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82   

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BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82 (https://dejure.org/1982,10708)
BSG, Entscheidung vom 02.06.1982 - 12 RK 4/82 (https://dejure.org/1982,10708)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 1982 - 12 RK 4/82 (https://dejure.org/1982,10708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tantiem; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Rechnungsjahr; Beitragsberechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2100 § 17 Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Auszug aus BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82
    Beitragsanspruchs liegen regelmäßig vor, wenn der arbeitsrechtliche Entgeltanspruch, aus dem sich der Beitrag berechnet, fällig wird (vgl BSG SozR 2200 5 29 Nr. 9; Urteil vom 25. September 1981 - 12 RK 58/80 -).

    Für die Fälligkeit des Beitrags ergibt sich dies bereits daraus, daß 5 23 SGB 4 nur die Fälligkeit laufender Beiträge regelt (s im übrigen BSGE A1, 6, 10 ff und BSGE 52, 152).

  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 51/79
    Auszug aus BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82
    dessozialgerichts vom 23. September 1980 - 12 RK 51/79.

    Jahres zu verteilen sind, für das sie gezahlt wurden, wenn der Arbeitnehmer im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Jahres einen Anspruch auf einen Teil der Leistung hat, der der Anzahl der Monate entspricht, in denen er im laufenden Jahr beschäftigt war (Urteile vom 9. Juli 1980 - 12 RK 44/79 - SozR 2200 @ 160 Nr. 9, vom 23. September 1980 - 12 RK 51/79 - USK 80225, vom 28. Oktober 1981 23/80 - und - 12 RK.

  • BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 156/80

    Berechnung des Übergangsgeldes - Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82
    vom 28. April 1982 - 12 RK 12/80 - siehe ferner die zur Berechnung des Übergangsgeldes ergangenen Urteile des BSG vom 30. Juni 1981 - 5b/5 RJ 156/80 5 und vom.
  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80

    Familienkrankenpflege - Krankenpflege - Einkommen - Gesamteinkommen -

    Auszug aus BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82
    - & RJ 55/80 - sowie das Urteil des 3. Senats des BSG zur Berechnung des Gesamteinkommens vom 22. Juli 1981 - 3 RK 7/80 -)- Der erkennende Senat hat sichvon dem aufgrund.
  • BSG, 09.07.1980 - 12 RK 44/79

    Einmalige Zuwendungen - Jahresabschlußvergütung - Berücksichtigung im

    Auszug aus BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82
    Jahres zu verteilen sind, für das sie gezahlt wurden, wenn der Arbeitnehmer im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Jahres einen Anspruch auf einen Teil der Leistung hat, der der Anzahl der Monate entspricht, in denen er im laufenden Jahr beschäftigt war (Urteile vom 9. Juli 1980 - 12 RK 44/79 - SozR 2200 @ 160 Nr. 9, vom 23. September 1980 - 12 RK 51/79 - USK 80225, vom 28. Oktober 1981 23/80 - und - 12 RK.
  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 12/80
    Auszug aus BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82
    vom 28. April 1982 - 12 RK 12/80 - siehe ferner die zur Berechnung des Übergangsgeldes ergangenen Urteile des BSG vom 30. Juni 1981 - 5b/5 RJ 156/80 5 und vom.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Vor dem Hintergrund, dass die Gewährung einer Tantieme an Arbeitnehmer nicht ungewöhnlich ist (vgl zB BSG SozR 2100 § 17 Nr. 3; BSG Urteil vom 28.4.1982 - 12 RK 12/80 - Die Beiträge 1982, 382 = USK 8244) , ist deren Gewicht für die hier im Vordergrund stehende Abgrenzung der Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis gegenüber einem selbstständigen Dienstverhältnis eher gering.
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 7/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von in der Freistellungsphase ausgezahltem

    In die Vergleichsberechnung einzubeziehen ist auch einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, soweit dieses dem Zwölf-Monats-Zeitraum bzw der Freistellungsphase zuzuordnen ist, somit grundsätzlich auch die von der Klägerin bestimmten Mitarbeitern gezahlten Tantiemen (zu deren Arbeitsentgelt-Eigenschaft vgl BSG Urteil vom 27.2.1985 - 12 RK 5/84 - USK 8503; Urteil vom 28.4.1982 - 12 RK 12/80 - USK 8244; BSG SozR 2100 § 17 Nr. 3) .
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    b) Das Bundessozialgericht hatte allerdings 1982 entschieden, daß jedenfalls Sonderzahlungen, auf die beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres ein anteiliger oder voller arbeitsrechtlicher Anspruch besteht, keine einmaligen Einnahmen darstellten, sondern als Bestandteil eines festen Jahresarbeitsentgelts anzusehen seien mit der Folge, daß auf jeden Monat ein Zwölftel der Sonderzahlung entfalle (vgl. BSG, SozR 2100 § 17 Nr. 3; DAngVers 1982, S. 393).
  • BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88

    Beitragsrechtliche Behandlung nachträglich gezahlten laufenden Arbeitsentgelts

    Ebenfalls dem laufenden Arbeitsentgelt hinzugerechnet und deshalb auf die jeweiligen Lohnabrechnungszeiträume verteilt wurden ferner Sonderzahlungen, wenn sie auch Arbeitnehmern anteilig zustanden, die vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit bzw vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgeschieden waren (Urteil vom 28. Oktober 1981, SozR 2100 § 14 Nr. 9 für Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonus; Urteil vom 28. April 1982, USK 8244 für Gewinnbeteiligungen bzw Tantiemen; Urteil vom 2. Juni 1972, SozR 2100 § 17 Nr. 3 für Tantiemen).

    Ferner sieht das Gesetz nunmehr, wenn mit dem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze im Abrechnungszeitraum des Zuflusses überschritten wird, eine Verteilung des Überschreitungsbetrages grundsätzlich nur noch auf frühere Abrechnungszeiträume "bei demselben Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr" vor, während die Rechtsprechung früher auch andere als die jetzt gesetzlich festgelegten Zeiträume gewählt oder erwogen hatte, ohne daß die damit zusammenhängenden Fragen schon abschließend geklärt worden waren (vgl BSG SozR 2100 § 17 Nr. 3 aE).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13

    Sozialversicherungspflicht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH ohne Beteiligung an

    Abgesehen davon, dass diese Regelung nach dem Vortrag des Beigeladenen zu 1) nicht umgesetzt worden ist, ist die Gewährung einer Tantieme an Arbeitnehmer nicht ungewöhnlich (BSG 02.06.1982, 12 RK 4/82, SozR 2100 § 17 Nr. 3; BSG 28.04.1982, 12 RK 12/80, USK 8244) und genügt als solche nicht, um eine Beschäftigung auszuschließen (BSG 10.05.2007, B 7a AL 8/06 R, juris).
  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Gerade diesem Umstand hat der erkennende Senat in früheren Urteilen besondere Bedeutung beigemessen, wo darüber zu entscheiden war, ob Sonderzahlungen unter bestimmten Umständen anteilig auf das Kalenderjahr zu verteilen sind (BSG SozR 2100 § 14 Nr. 9; SozR 2100 § 17 Nr. 3; ferner BSG 28. April 1982 - 12 RK 12/80 - USK 8244).
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 28/83

    Zeitakkord - Spätere Lohnperiode - Fällige Akkordspitze

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß wiederkehrende Sonderzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend auf die Zeiträume des Jahres zu verteilen sind, in denen sie erdient worden sind (SozR 2100 § 14 Nr. 9; SozR 2100 § 17 Nr. 3; BSG 28. April 1982 - 12 RK 12/80 - USK 8244; s ferner BSG 18. Februar 1982 - 7 RAr 76/81 - USK 8254).

    Der Senat hat dies auch für den Fall entschieden, daß die wiederkehrende Sonderzahlung nicht gleichmäßig im Laufe eines Jahres erdient worden ist (SozR 2100 § 17 Nr. 3).

    Die Akkordspitze ist dabei den Grundsätzen unterworfen, die das BSG allgemein für Lohnverschiebungen aufgestellt hat, soweit diese zu beitragsrechtlichen Nachteilen für die Versicherten führen (BSG SozR Nr. 6 zu § 385 RVO; s ferner BSG SozR 4100 § 112 Nr. 1; SozR 2200 § 385 Nr. 2; SozR 2100 § 17 Nr. 3).

  • BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehegatte -

    Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), die sich auf das ganze Kalenderjahr beziehen, sind allerdings den laufenden Bezügen anteilig hinzuzurechnen (vgl BSG SozR 2100 § 8 Nr. 4; BSG SozR 2100 § 17 Nr. 3).
  • BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81

    Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem

    Die Sonderzahlung ist dann vielmehr ihrem Wesen nach ein Bestandteil des laufenden Arbeitsentgelts und deshalb auf die Zeiträume zu verteilen, in denen sie erarbeitet ("verdient") worden ist (vgl besonders die Urteile des Senats vom 23. September 1980, 12 RK 51/79, USK 80225, betr eine jährlich gezahlte Tantieme; vom 28. Oktober 1981, 12 RK 23/80, SozR 2100 5 1H Nr. 9, betr Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und einen Jahresbonus; vom 28. April 1982, 12 RK 12/80, USK 82h", betr eine jährliche Gewinnbeteiligung; vom 2. Juni 1982, 12 RK 4/82, SozR 2100 $ 17 Nr. 3, betr Tantiemen, die nicht regelmäßig im Laufe eines Jahres erwirtschaftet werden; ebenso schon BSGE 16, 91, 95 für Sonderzahluhgen an Bankangestellte und BSGE 22, 162 für verspätete Zahlungen von geschuldetem Arbeitsentgelt; für solche Lohnnachzahlungen, soweit sie sich auf einen Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten erstrecken, hatte bereits der Gemeinsame Erlaß in Abschnitt A eine Verteilung auf die Lohnzahlungszeiträume angeordnet, für die sie gezahlt werden).
  • LSG Sachsen, 19.05.2022 - L 9 KR 558/17
    Vor dem Hintergrund, dass die Gewährung einer Tantieme auch an Arbeitnehmer nicht ungewöhnlich ist (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 02. Juni 1982 - 12 RK 4/82 - und vom 28. April 1982 - 12 RK 12/80 -, beide juris), ist deren Gewicht für die hier im Vordergrund stehende Abgrenzung der Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis gegenüber einem selbständigen Dienstverhältnis gering.
  • BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 2/92

    Betriebliche Altersversorgung - Weihnachtsgeld - Beiträge - Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2016 - L 2 R 377/15

    Abhängige Beschäftigung; Gesellschafter-Geschäftsführer; Postulat der

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 41/91

    Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikation - Arbeitsentgelt im Sinne von § 115 SGB X

  • LSG Sachsen, 14.07.2022 - L 9 BA 49/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 438/15

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht eines Geschäftsführers; Erfordernis der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 R 357/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2017 - L 2/12 R 246/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 2 R 165/17
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 KR 5338/12
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 R 5475/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2017 - L 2 R 136/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 105/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 427/14
  • BSG, 12.08.1987 - 12 BK 33/87
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