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   BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84   

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https://dejure.org/1985,3989
BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84 (https://dejure.org/1985,3989)
BSG, Entscheidung vom 30.05.1985 - 2 RU 17/84 (https://dejure.org/1985,3989)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 2 RU 17/84 (https://dejure.org/1985,3989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schulunfall - Sprung aus dem Fenster - Schüler - Selbsttötungsabsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 1085
  • SozR 2200 § 548 Nr. 71
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 77/77
    Auszug aus BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84
    Das LSG habe die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls für die nach 5 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst b der Reichsversicherungsordnung (EVO) versicherten Schüler, insbesondere den Begriff der rechtlich wesentlichen Ur- sache, verkannt, bei der Würdigung der fachärztlichen Gutachten die Grenzen des Rechts auf die richterliche Beweiswürdigung überschritten (S 128 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-) und sei außerdem von dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 77/77 - abgewichen.

    - 2 RU 77/77 - USK 79208; Brackmann aaO.

    - 2 RU 77/77 - USK Urteil des Hessischen.

    Von dem Urteil des erkennenden Senats vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 77/77 - (USK 79 208) ist das LSG entgegen dem Revisionsvorbringen hierbei nicht abgewichen, weil nach dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt anders -.

  • LSG Hessen, 25.10.1978 - L 3 U 180/74

    Suicid; Betriebsratvorsitzender

    Auszug aus BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84
    tober 1978 L 3 U 180/74 BSG vom 5. Fe-.
  • BSG, 15.08.1979 - 2 RU 31/79
    Auszug aus BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84
    bruar 1980 2 RU 31/79 -).
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 74/57

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84
    Bei der Prüfung, ob unter diesen in tatsächlicher Hinsicht festgestellten Umständen die vorangegangene "seelische Belastung" durch die Klassenarbeit als ein der versicherten Tätigkeit (dem Besuch der Schule) zuzurechnendes Ereignis eine rechtlich wesentliche Bedingung für den Sturz des Beigeladenen aus dem Schulfenster war, ist das LSG zutreffend davon ausgegangen, daß auch Vorgänge im Bereich des Psychischen oder Geistigen - selbst bei einer zu psychischen Reaktionen neigenden Anlage des Versicherten - Ursachen im Rechtssinn sein können (3 BSGE 18, 163 ff 56/58.
  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 114/75
    Auszug aus BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84
    207, 211; 41, 149, 150) während des Unterrichts oder einer ereignet, Erforderlich ist vielmehr, daß das Verhalten des Schüler5" das zu seinem Unfall führt, in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch - seiner "versicherten Tätigkeit" - steht (s BSG SozR 2200 5 548 Nr. 48; BSG Urteil vom 18. Dezember 1979.
  • BSG, 29.05.1964 - 2 RU 96/59
    Auszug aus BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84
    vom 29. Mai - 2 RU 96/59 - und vom Februar.
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Zeitraum, in dem die Einwirkung möglicherweise erfolgte, übersteigt sogar die zeitliche Dauer einer Arbeitsschicht, die als Grenze gilt, bis zu der das Merkmal "zeitlich begrenzt" in § 8 Abs. 1 S 2 SGB VII noch erfüllt werden kann (stRspr BSG vom 30.5.1985 - 2 RU 17/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 71; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand Mai 2011, K § 8 RdNr 12 f) .
  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychisches Trauma -

    Auch wenn die Selbsttötung ihre Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, kann ein Arbeitsunfall vorliegen (BSG Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 77/77 - USK 79208; Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 RU 35/83 - USK 8455; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 71; Krasney, VSSR 1993, 81, 93; Benz, WzS 1987, 161, 169).

    Danach erfüllt eine schädigende, auch psychische Einwirkung nur dann den Tatbestand eines Unfalles, wenn sie innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraumes, höchstens innerhalb einer Arbeitsschicht geschehen ist (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 71; Brackmann, aaO, S 479 f; Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNrn 14 bis 15; KassKomm-Ricke, § 548 RVO RdNr 8).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - L 15 U 149/00

    Anerkennung und Entschädigung eines Selbsttötungsversuchs als Arbeitsunfall;

    Nach ständiger gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, kann auch eine Selbsttötung, die ihre wesentliche Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, einen Arbeitsunfall darstellen (BSG Breithaupt 1963, 768; Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 77/77 -, Beschluss vom 05.02.1980 - 2 BU 31/79 - Urteil vom 29.02.1984 - 2 RU 35/83 - USK 8455; Urteil vom 30.05.1985 - 2 RU 17/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 71; Urteil vom 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R - USK 98172, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Mitursächlichkeit psychisch traumatisierender betrieblicher Kausalfaktoren an einem Suizidentschluss ist auch nicht bereits deshalb schlechthin ausgeschlossen, wenn eine zu solchen psychischen Reaktionen neigende Anlage des Versicherten vorliegt, es sei denn, ihr ist eine derart überragende Bedeutung beizumessen, dass sie rechtlich die allein wesentliche Ursache ist und andere Einwirkungen auf die Psyche des Versicherten dadurch als rechtlich unwesentlich in den Hintergrund treten (BSG, Beschluss vom 05.02.1980 - 2 BU 31/79 - BSG SozR 2200 § 548 Nr. 71 jeweils m.w.N.).

    War die seelische Belastung allenfalls das letzte Glied einer Kette zahlreicher auf einen längeren Zeitraum verteilter Einwirkungen auf die Psyche, so kann sie nicht als rechtlich wesentliche Bedingung für einen Suizidentschluss gewertet werden (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 71; BSG USK 98/172).

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