Rechtsprechung
   BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77   

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https://dejure.org/1978,2917
BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77 (https://dejure.org/1978,2917)
BSG, Entscheidung vom 26.01.1978 - 2 RU 27/77 (https://dejure.org/1978,2917)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 1978 - 2 RU 27/77 (https://dejure.org/1978,2917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Bezeichnung durch Rechtsverordnung - Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen - Bronchialasthma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 551 Nr. 10
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77
    Die Differenzierung verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG), an denen die Verfassungsmäßigkeit in erster Linie zu messen ist (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - 1 BvR 2/74 - in JZ 1977, 751 f.).

    Das dem Gesetzgeber erlaubte Ausmaß der Differenzierung richtet sich nach der Natur des in Frage stehenden Lebens- und Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 176, 186, 188 m.w.N.) unter Beachtung des aus Art. 20 Abs. 1 GG folgenden Sozialstaatsgebots (vgl. BVerfGE 38, 187, 197 f.; 39, 316, 327 und JZ 1977, 751, 752).

    Zweck der Ermächtigung ist es, diejenigen Krankheiten dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterstellen, die wesentlich durch die versicherte Tätigkeit mitverursacht sind und daher vom Schutzgedanken der sozialen Unfallversicherung her (vgl. dazu BVerfG, JZ 1977 S. 751 f.) den Arbeitsunfällen gleich zu erachten sind.

  • BVerfG, 06.12.1977 - 1 BvR 920/77
    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77
    Anders als bei einem Arbeitsunfall, bei dem die Prüfung des nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlichen ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfall und versicherter Tätigkeit am individuellen Einzelfall auszurichten ist, muß der Kausalzusammenhang zwischen Erkrankungen und der versicherten Tätigkeit anhand statistisch relevanter Zahlen für eine Vielzahl von typischen Geschehensabläufen festgelegt werden (vgl. Beschluß des Dreier-Ausschusses des BVerfG gem. § 93a Abs. 2 BVerfGG vom 6. Dezember 1977 - 1 BvR 920/77 - unveröffentlicht).

    Nur durch eine Fülle gleichgelagerter Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder kann, wie das BVerfG in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1977 (a.a.O.) hervorgehoben hat, mit der notwendigen Sicherheit darauf geschlossen werden, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt.

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77
    Gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 1, 14, 52; BVerfG a.a.O.) dem Gesetzgeber verbietet, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln, wird verstoßen, wenn ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht vorhanden ist.

    Für den bestimmten Regelungsbereich muß vorhersehbar sein, in welcher Art von Fällen und mit welcher Zielrichtung von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 1, 14, 60; 19, 354, 361; 24, 1, 19).

  • BSG, 30.10.1959 - 2 RU 5/58
    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77
    Daneben hat das Tatbestandsmerkmal den weiteren Zweck, ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz zu verhindern und dadurch eine Verschlimmerung der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht zu verhüten (BSGE 10, 286, 290).
  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77
    41 der Anlage 1 der 7. BKVO, deren Rechtmäßigkeit der erkennende Senat in eigener Zuständigkeit zu prüfen hat (BSG-Urteil vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76 m.w.N.), verstößt nicht gegen § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO (ebenso Brackmann, a.a.O., S. 490 c; Elster, Berufskrankheitenrecht, 1977, Berufskrankheitenliste Nr. 5101, S. 161).
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77
    Für den bestimmten Regelungsbereich muß vorhersehbar sein, in welcher Art von Fällen und mit welcher Zielrichtung von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 1, 14, 60; 19, 354, 361; 24, 1, 19).
  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Kondensmilch und sterilisierte

    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77
    Für den bestimmten Regelungsbereich muß vorhersehbar sein, in welcher Art von Fällen und mit welcher Zielrichtung von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 1, 14, 60; 19, 354, 361; 24, 1, 19).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77
    Das Ausmaß der Ermächtigung ist in § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO ebenfalls ausreichend präzisiert (vgl. BVerfGE 26, 16, 30).
  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 37/71

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschsätze "zur Vereinfachung der Verwaltung" bei der

    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77
    Inhalt, Zweck und Ausmaß der in § 551 Abs. 1 Satz 3 enthaltenen Ermächtigung sind nach der Rechtsprechung des BVerfG mit hinreichender Deutlichkeit bestimmt, wenn das Gesetz die Grenzen der auf seiner Grundlage möglichen Regelung hinreichend deutlich macht (BVerfGE 8, 274, 307; 35, 179, 183; 36, 224, 228).
  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 16/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 KaffeeStG

    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77
    Inhalt, Zweck und Ausmaß der in § 551 Abs. 1 Satz 3 enthaltenen Ermächtigung sind nach der Rechtsprechung des BVerfG mit hinreichender Deutlichkeit bestimmt, wenn das Gesetz die Grenzen der auf seiner Grundlage möglichen Regelung hinreichend deutlich macht (BVerfGE 8, 274, 307; 35, 179, 183; 36, 224, 228).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Wie der Senat bereits entschieden hat, hält sich die dem Verordnungsgeber in § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO erteilte Ermächtigung innerhalb der dem Gesetzgeber durch Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG gezogenen Grenzen (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; SozR 5677 Nr. 8 zu Anl 1 Nr. 46).

    Ihr Zweck ist es, diejenigen Krankheiten dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterstellen, die wesentlich durch die versicherte Tätigkeit mitverursacht und daher vom Schutzgedanken der sozialen Unfallversicherung her (vgl dazu BVerfGE 45, 376 f) den Arbeitsunfällen gleichzuerachten sind (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; BSGE 52, 35, 36 = SozR 5677 Nr. 5 zu Anl 1 Nr. 41).

    Das Ausmaß der Ermächtigung ist in § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO ebenfalls ausreichend präzisiert (BVerfGE 26, 16, 30; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10).

    Dies wird vor allem daran deutlich, daß der Verordnungsgeber entsprechende bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule nur dann als entschädigungsfähige BKen eingestuft hat, wenn diese "zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können." Dem Verordnungsgeber ist es im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage insoweit unbenommen, für den Versicherungsfall der BK ein Krankheitsbild durch weitere Voraussetzungen zu ergänzen, wenn er durch diese die BKen von nicht dem Schutz der Unfallversicherung zu unterstellenden Allgemeinerkrankungen abgrenzt (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10).

    Der weitere Zweck derartiger Tatbestandsmerkmale ist präventiv; damit soll eine Verschlimmerung der Erkrankung mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht verhindert werden (vgl BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; BSG SozR 5677 Nrn 8 und 11 zu Anl 1 Nr. 46).

  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R

    Bandscheibenbedingte Lendenwirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit

    Wie der Senat bereits entschieden hat, hält sich die dem Verordnungsgeber in § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO erteilte Ermächtigung innerhalb der dem Gesetzgeber durch Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG gezogenen Grenzen (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; SozR 5677 Nr. 8 zu Anl 1 Nr. 46).

    Ihr Zweck ist es, diejenigen Krankheiten dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterstellen, die wesentlich durch die versicherte Tätigkeit mitverursacht und daher vom Schutzgedanken der sozialen Unfallversicherung her (vgl dazu BVerfGE 45, 376 f) den Arbeitsunfällen gleichzuerachten sind (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; BSGE 52, 35, 36 = SozR 5677 Nr. 5 zu Anl 1 Nr. 41).

    Das Ausmaß der Ermächtigung ist in § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO ebenfalls ausreichend präzisiert (BVerfGE 26, 16, 30; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10).

    Dies wird vor allem daran deutlich, daß der Verordnungsgeber entsprechende bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule nur dann als entschädigungsfähige BKen eingestuft hat, wenn diese "zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können." Dem Verordnungsgeber ist es im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage insoweit unbenommen, für den Versicherungsfall der BK ein Krankheitsbild durch weitere Voraussetzungen zu ergänzen, wenn er durch diese die BKen von nicht dem Schutz der Unfallversicherung zu unterstellenden Allgemeinerkrankungen abgrenzt (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10).

    Der weitere Zweck derartiger Tatbestandsmerkmale ist präventiv; damit soll eine Verschlimmerung der Erkrankung mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht verhindert werden (vgl BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; BSG SozR 5677 Nrn 8 und 11 zu Anl 1 Nr. 46).

  • LSG Niedersachsen, 21.01.1999 - L 6 U 266/98

    Rechtswirksamkeit der Aufnahme der BK-Nr. 2108 (Erkrankungen der

    Wie der Senat bereits entschieden hat, hält sich die dem Verordnungsgeber in § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO erteilte Ermächtigung innerhalb der dem Gesetzgeber durch Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG gezogenen Grenzen (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; SozR 5677 Nr. 8 zu Anl 1 Nr. 46).

    Ihr Zweck ist es, diejenigen Krankheiten dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterstellen, die wesentlich durch die versicherte Tätigkeit mit verursacht und daher vom Schutzgedanken der sozialen Unfallversicherung her (vgl dazu BVerfGE 45, 376 f) den Arbeitsunfällen gleich zu erachten sind (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; BSGE 52, 35, 36 = SozR 5677 Nr. 5 zu Anl 1 Nr. 41).

    Das Ausmaß der Ermächtigung ist in § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO ebenfalls ausreichend präzisiert (BVerfGE 26, 16, 30; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10).

    Dies wird vor allem daran deutlich, daß der Verordnungsgeber entsprechende bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule nur dann als entschädigungsfähige BKen eingestuft hat, wenn diese "zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können." Dem Verordnungsgeber ist es im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage insoweit unbenommen, für den Versicherungsfall der BK ein Krankheitsbild durch weitere Voraussetzungen zu ergänzen, wenn er durch diese die BKen von nicht dem Schutz der Unfallversicherung zu unterstellenden Allgemeinerkrankungen abgrenzt (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10).

    Der weitere Zweck derartiger Tatbestandsmerkmale ist präventiv; damit soll eine Verschlimmerung der Erkrankung mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht verhindert werden (vgl BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; BSG SozR 5677 Nrn 8 und 11 zu Anl 1 Nr. 46).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R

    Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Schutzmaßnahme des Arbeitgebers -

    Vor allem aber soll ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz verhindert und dadurch eine Verschlimmerung der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht verhütet werden (vgl BSGE 84, 30, 39 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12 S 44; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10, 24; Peter Becker, aaO, S 81 ff mwN).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast

    In diesem Zusammenhang sei auch klärungsbedürftig, ob die vom LSG zitierte Rechtsprechung des BSG (SozR 2200 § 551 Nr. 10) so zu verstehen sei, daß der Zusammenhang von schädigender Einwirkung und vorhandener Erkrankung nur dann als hinreichend wahrscheinlich anzusehen sei, wenn dies anhand statistisch relevanter Zahlen für eine Vielzahl von typischen Geschehensabläufen bestätigt werden könne.

    Es kann offenbleiben, wie die vom Kläger aufgeworfene Frage, "ob die Rechtsprechung - wie vom LSG benannt (SozR 2200 § 551 Nr. 10) - des BSG so zu verstehen ist, daß bei der Zusammenhangsfrage von schädigender Einwirkung und vorhandener Erkrankung nur dann im Sinne einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit gesprochen werden kann, wenn - wie das LSG meint - anhand 'statistisch relevanter Zahlen' für eine Vielzahl von typischen Geschehensabläufen dies bestätigt werden kann", zu beantworten ist.

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Seit der sich grundlegend mit der Frage der Gültigkeit der Norm befassenden Entscheidung des Senats vom 23. März 1999 (BSGE 84, 30 ff = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12) sind keine Umstände eingetreten oder nachträglich bekannt geworden, die Anlass zu Zweifeln an der Gültigkeit der der BKV und damit auch der der Nr. 2108 der Anlage zur BKV zugrunde liegenden gesetzlichen Ermächtigung (vormals § 551 Abs. 1 Satz 3 der Reichsversicherungsordnung , nunmehr § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII) geben würden (vgl BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 8).
  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Unterlassungszwang -

    Es liegt auch kein Verstoß der Verordnungsermächtigung oder der Verordnung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vor (vgl insbesondere Urteil vom 26.1.1978 - 2 RU 27/77 = SozR 2200 § 551 Nr. 10) .
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um mit Sicherheit daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11; BSGE 6, 29, 35; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10).
  • LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97

    Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung; Erfordernis einer

    Sie ist an die - formellgesetzliche - Ermächtigung des § 551 Abs. 1 S. 3 RVO gebunden, der - auf eine Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG genügende Weise (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10) - "Inhalt, Zweck und Ausmaß" der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt.

    Zweck dieser gesetzlichen Ermächtigung ist es, diejenigen Krankheiten in das Recht der gesetzlichen UV einzubeziehen, die wesentlich durch die versicherte Tätigkeit verursacht oder mitverursacht worden sind (vgl. BSG, SozR 2200 § 551 Nr. 10 - S. 18 - SozR 5677 Anl. 1 Nr. 46 Nr. 8 - S. 14 -).

  • BSG, 11.01.1989 - 8 RKnU 1/88

    Wirksamkeit der von Bediensteten einer Berufsgenossenschaft vorgenommenen

    "Dem Verordnungsgeber ist es im Rahmen der Ermächtigung unbenommen, für den Versicherungsfall der Berufskrankheit ein Krankheitsbild durch weitere Voraussetzungen zu ergänzen, wenn er durch diese die Berufskrankheiten von nicht dem Schutz der Unfallversicherung zu unterstellenden Allgemein-Erkrankungen abgrenzt" (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10 Bl 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2009 - L 31 U 451/08

    Unterlassungszwang; Schutzmaßnahmen; tatsächliche Aufgabe; gefährdende Tätigkeit

  • SG Karlsruhe, 30.01.2012 - S 1 U 2400/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem Anl 1 Nr 2101 -

  • LSG Hessen, 10.10.1979 - L 3 U 610/77

    Berufskrankheit; Entschädigung wie eine Berufskrankheit; Rückwirkung; neue

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03
  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 54/79

    Hauterkrankung - Berufskrankheit - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung

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