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   BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79   

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https://dejure.org/1980,1377
BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79 (https://dejure.org/1980,1377)
BSG, Entscheidung vom 11.09.1980 - 1 RA 47/79 (https://dejure.org/1980,1377)
BSG, Entscheidung vom 11. September 1980 - 1 RA 47/79 (https://dejure.org/1980,1377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für Berufsförderungsmaßnahmen - Nachrang der BA - Auslegung von Prozeßanträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 1237a Nr. 16
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 70/77

    Zum Urteilsinhalt des Rechtsmittelgerichtes, wenn die Klage gegen einen

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79
    Deshalb muß der Senat, obgleich die Klage gegen die Beklagte abgewiesen worden ist und nur die verurteilte Beigeladene Revision eingelegt hat, auch über den Anspruch entscheiden, der gegen die Beklagte gerichtet war (vgl. BSGE 99 67, 69 f.; Urteil des 11. Senats vom 14. September 1978 - 11 RA 70/77 - S. 6).

    Zur Entscheidungsbefugnis des Gerichts bedarf es keines ausdrücklichen Antrages eines Beteiligten (vgl. 11 RA 70/77 S. 6).

    Hierunter fällt die Umsetzung des Betreuten im bisherigen Betrieb (was allerdings nach dem Vortrag des Klägers nicht möglich sein soll, weil es keine entsprechende Tätigkeit ohne Berührung mit die Allergie fördernden Stoffen gebe), aber auch die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses in einem anderen Betrieb (vgl. das bereits erwähnte Urteil 11 RA 70/77 S. 9, 10; Zweng/Scheerer, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Aufl., Anm. II 1 zu § 1237a; Brackmann Handbuch der Sozialversicherung, 1. bis 9. Aufl., S. 664x).

  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 22/79

    Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers (nach AFG § 57 Abs 1)

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79
    Zu diesem Verständnis des § 57 Satz 1 AFG als reine Kompetenznorm ist der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in mehreren Urteilen gelangt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. März 1979 - 11 RA 36/78 = BSGE 48, 92, 98 ff. = SozR 2200 § 1236 Nr. 15, vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79 - , ferner vom selben Tage - 11 RA 9/79 - = SozR 5090 § 6 Nr. 4).

    Insbesondere ist auch dem Umstand keine Bedeutung beizumessen, daß die Beigeladene (jedenfalls mit dem Hauptantrag) nicht die Verurteilung der Beklagten verlangt hat; dem die prozessuale Position des Klägers im Verhältnis zur Beklagten kann nicht davon abhängig gemacht werden, welchen Antrag die Beigeladene stellt (abschwächend allerdings Urteil vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79 - S. 6).

  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78

    Bindend bewilligte Umschulungsförderung - Umschulungswechsel

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79
    Zu diesem Verständnis des § 57 Satz 1 AFG als reine Kompetenznorm ist der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in mehreren Urteilen gelangt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. März 1979 - 11 RA 36/78 = BSGE 48, 92, 98 ff. = SozR 2200 § 1236 Nr. 15, vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79 - , ferner vom selben Tage - 11 RA 9/79 - = SozR 5090 § 6 Nr. 4).

    Deshalb vertritt der 7. Senat zur "Leistungsaufstockung" unter der Herrschaft des § 57 AFG i.d.F. des RehaAnglG eine andere Rechtsansicht als früher (Urteil vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 19/79; vgl. auch 11. Senat in BSGE 48, 92, 99).

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79
    Für einen Behinderten ist "demgemäß schon die Vermittlung eines seiner Leistungsfähigkeit entsprechenden Arbeitsplatzes" eine Rehabilitationsleistung oder -maßnahme (so der Große Senat des BSG im Beschluß vom 10. Dezember 1976 - GS 2-4/75, 3/76 BSGE 43, 75, 80 unter Hinweis auf die Regierungsbegründung zum RehaAnglG Teil A - BT-Drucks. 7/1237 S. 49 ff.).
  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79
    § 75 Abs. 5 SGG gibt den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Möglichkeit, überhaupt in Fällen, in denen gegen einen passiv nicht legitimierten Versicherungsträger Klage erhoben worden ist, den in Wirklichkeit zur Leistung verpflichteten, aber nicht verklagten Versicherungsträger nach Beiladung zu verurteilen, und zwar ohne daß es einer Klageänderung bedarf (BSGE 9, 67, 69; 14, 86, 89; BSG in SozR Nrn. 26, 27 zu 75 SGG).
  • BSG, 30.11.1977 - 4 RJ 23/77

    Zulassung der Revision - Behinderung bei Eintritt in das Erwerbsleben -

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79
    Diese der Ermessensausübung vorangestellten gesetzlichen Voraussetzungen unterliegen der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (BSGE 45, 183, 185 = SozR 2200 § 1236 Nr. 5; Urteil des Senats vom 14. März 1979 = SozR a.a.O. § 1237a Nr. 6).
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79
    Zu diesem Verständnis des § 57 Satz 1 AFG als reine Kompetenznorm ist der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in mehreren Urteilen gelangt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. März 1979 - 11 RA 36/78 = BSGE 48, 92, 98 ff. = SozR 2200 § 1236 Nr. 15, vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79 - , ferner vom selben Tage - 11 RA 9/79 - = SozR 5090 § 6 Nr. 4).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79
    Deshalb muß der Senat, obgleich die Klage gegen die Beklagte abgewiesen worden ist und nur die verurteilte Beigeladene Revision eingelegt hat, auch über den Anspruch entscheiden, der gegen die Beklagte gerichtet war (vgl. BSGE 99 67, 69 f.; Urteil des 11. Senats vom 14. September 1978 - 11 RA 70/77 - S. 6).
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 148/74

    Die Rehabilitation Behinderter durch die BA beschränkt sich nicht nur auf die

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79
    Der dargelegten Zuständigkeitsabgrenzung stehen die vom LSG genannten Urteile des 7. Senats des BSG (BSGE 41, 241 = SozR 4100 § 57 Nr. 2; SozR a.a.O. Nr. 3) nicht entgegen; denn dort lagen andere Sachverhalte (Beteiligung an Kosten für einen Pkw) zugrunde.
  • BSG, 29.02.1968 - 4 RJ 423/66

    Die MdE muß sich nur auf den bisherigen Beruf des Versicherten beziehen

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79
    Dabei braucht die Minderung nicht entsprechend § 23 Abs. 2 Satz 2 AVG auch sogenannte Verweisungstätigkeiten mitzuerfassen, sondern es genügt eine Minderung im bisherigen Beruf (BSGE 28, 18, 19 f. = SozR Nr. 4 zu § 1236 RVO; SozR 2200 § 1237a Nr. 6).
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79

    Verurteilung des Beigeladenen

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Deshalb muss im Revisionsverfahren - wie das BSG schon wiederholt ausgeführt hat - auch über den Anspruch entschieden werden, der gegen die Beklagte gerichtet war, obgleich die Klage gegen diese abgewiesen worden ist und nur die verurteilte Beigeladene im zweiten Rechtszug Berufung und im dritten Rechtszug Revision eingelegt hat (BSGE 9, 67, 69 f; BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 16 S 37; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 31 S 57 f; BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 10).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Deshalb muss im Revisionsverfahren - wie das BSG schon wiederholt ausgeführt hat - auch über den Anspruch entschieden werden, der gegen die Beklagte gerichtet war, obgleich die Klage gegen diese abgewiesen worden ist und nur der verurteilte Beigeladene Revision eingelegt hat (vgl BSGE 9, 67, 69 f; BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 16 S 37; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 31 S 57 f; BSG, Urteil vom 3.4.1986 - 4a RJ 1/85 -, juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Um dem Rechtsgedanken des § 75 Abs. 2 und 5 SGG voll gerecht werden zu können, muss das Revisionsgericht dann aber ebenfalls über alle in Frage kommenden prozessualen Ansprüche entscheiden können (BSGE 106, 268 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5; BSGE 9, 67, 69; BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 16 S 37) .
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