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   BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81   

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https://dejure.org/1982,2009
BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81 (https://dejure.org/1982,2009)
BSG, Entscheidung vom 19.05.1982 - 11 RA 37/81 (https://dejure.org/1982,2009)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - 11 RA 37/81 (https://dejure.org/1982,2009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Psychotherapie als Sachleistung der Krankenversicherung - Kostenerstattung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenhilfe; Medizinische Leistung; Beiladung des Versicherungsträgers; Erstattung der Behandlungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 1239 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 63/78

    Zur Kostentragung für eine während einer vom RV-Träger durchgeführten

    Auszug aus BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81
    Hat ein Träger der Krankenversicherung einem Versicherten im Rahmen der Krankenhilfe (RVO § 182 Abs. 1) medizinische Leistungen zu erbringen, so kann der Versicherte nach den §§ 13, 14 AVG (= §§ 1236, 1237 RVO) die Gewährung dieser Leistungen von dem Rentenversicherungsträger nur verlangen, wenn dieser gemäß § 16 AVG (= § 1239 RVO) die Leistungen anstelle des Krankenversicherungsträgers übernimmt (Anschluß an BSG 1977-12-07 1 RA 7/77 = SozR 2200 § 182 Nr. 29 sowie BSG 1979-08-30 4 RJ 63/78 = SozR 2200 § 1239 Nr. 1).
  • BSG, 07.12.1977 - 1 RA 7/77

    Zum zeitlichen Geltungsbereich einer Norm, die zahnmedizinische Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81
    Hat ein Träger der Krankenversicherung einem Versicherten im Rahmen der Krankenhilfe (RVO § 182 Abs. 1) medizinische Leistungen zu erbringen, so kann der Versicherte nach den §§ 13, 14 AVG (= §§ 1236, 1237 RVO) die Gewährung dieser Leistungen von dem Rentenversicherungsträger nur verlangen, wenn dieser gemäß § 16 AVG (= § 1239 RVO) die Leistungen anstelle des Krankenversicherungsträgers übernimmt (Anschluß an BSG 1977-12-07 1 RA 7/77 = SozR 2200 § 182 Nr. 29 sowie BSG 1979-08-30 4 RJ 63/78 = SozR 2200 § 1239 Nr. 1).
  • BSG, 22.09.1981 - 11 RK 10/79

    Frage der Verordnungsfähigkeit von Hippotherapie

    Auszug aus BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81
    Gemäß § 182 Abs. 1 RVO hat der Träger der Krankenversicherung als Krankenhilfe von Beginn einer Krankheit an Krankenpflege durch ärztliche Behandlung zu gewähren; nach Abs. 2 und dem ihn präzisierenden und ergänzenden § 368e RVO (vgl 1981-09-22 11 RK 10/79 = SozR 2200 § 182 Nr. 76) muß diese zur Heilung oder Linderung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich, ausreichend und zweckmäßig sein; sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und nicht unwirtschaftlich sein.
  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 43/80

    Leistungsinhalt der Krankenpflege; Zulässigkeit einer Erweiterung;

    Auszug aus BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81
    Nach § 122 Abs. 1 S 2 RVO umfaßt die ärztliche Behandlung Hilfeleistungen anderer Personen nämlich nur dann, wenn der Arzt sie anordnet oder wenn in dringenden Fällen kein approbierter Arzt zugezogen werden kann (vgl BSG 1982-03-09 3 RK 43/80 = SozR 2200 § 182 Nr. 80).
  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Damit soll auch bei anderweitiger Rechtshängigkeit (§ 94 SGG) erreicht werden, dass bei im Wesentlichen denselben Tat- und Rechtsfragen schon in einem ersten Verfahren widersprechende Entscheidungen vermieden werden (vgl BSGE 57, 1, 2 = BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 25 S 71; BSG SozR 2200 § 1239 Nr. 2 S 9) .
  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung -

    Kein Hindernis bildete hier auch die anderweitige Rechtshängigkeit der vor dem SG erhobenen Klage (vgl BSG, Urteil vom 19.5.1982 - 11 RA 37/81 - SozR 2200 § 1239 Nr. 2; Lüdtke, SGG, 4. Aufl 2012, § 75 RdNr 16) .
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 AL 3396/11

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen des Anspruches wegen Urlaubsabgeltung - keine

    Einer Verurteilung der Beigeladenen zur Zahlung von Krankengeld steht nicht bereits die trotz der Anordnung des Ruhen weiterhin bestehende Anhängigkeit der Klage gegen die Beigeladene vor der 8. Kammer des SG entgegen (BSG, Urt. v. 19.05.1982 - 11 RA 37/81, SozR 2200 § 1239 Nr. 2, Juris Rn. 38).
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