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   BSG, 15.10.1985 - 11a RA 58/84   

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BSG, 15.10.1985 - 11a RA 58/84 (https://dejure.org/1985,4588)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1985 - 11a RA 58/84 (https://dejure.org/1985,4588)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1985 - 11a RA 58/84 (https://dejure.org/1985,4588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung eines allgemeinen Ausreiseverbots - Ausreiseverbot - Neufeststellungsanspruch - Gerichtlicher Vergleich - Feindliche Maßnahme - Ersatzzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 1251 Nr. 115
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.12.1981 - 11 RA 82/80

    Ausreiseverbot - Feindliche Maßnahme - Evakuierte - Vormerkung einer Ersatzzeit

    Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 58/84
    dessozialgerichts -BSG-(BSGE 53, 37) erneut die Anrechnung der streitig gewesenen Gesamtzeit.

    Der Begriff der "feindlichen Maßnahme" werde in dem angefochtenen Urteil und in BSGE 53, 37 auf den der "Maßnahme" reduziert.

    Dagegen kann nach dem Urteil des Senats vom 16. Dezember 1981 die Anwendung eines allgemeinen Ausreiseverbots auf in die deutschen Ostgebiete Evakuierte als feindliche Maßnahme anzusehen sein, weil sie sich dort nur vorübergehend aufhielten und nicht zu der dortigen Wohnbevölkerung gehörten "(BSGE 53, 37 : SozR 2200 5 1251 Nr. 91).

  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 2/82
    Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 58/84
    Die Aufnahme der Erklärung in einen gerichtlichen Vergleich bliebe insoweit ohne Wirkung (Vgl dazu SozR 3900 $ 40 Nr. 2 und Urteil vom 23. Juni 1983 - 2 RU 2/82 - Versorgungsbeamter 1983, 1A3).
  • BSG, 30.06.1960 - GS 1/59
    Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 58/84
    Ein solcher Verzicht - der auch in einem gerichtlichen Vergleich wirksam erklärt werden konnte (5 M6 Abs. 1 SGB I iVm dem Rechtsgedanken des S 126 BGB, vgl BSGE 12, 230 : SozR Nr. 1ü zu % 1ü1 SGS) - hätte nämlich gemäß dem letzten Halbsatz von % ü6 Abs. 1 nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden können.
  • Drs-Bund, 23.09.1964 - BT-Drs IV/2572
    Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 58/84
    Der Senat sieht keine Veranlassung, diese Rechtsprechung aufzugeben, zumal die Beklagte auf die vom Senat unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien herausgestellte Absicht des Gesetzgebers, durch den Ersatzzeittatbestand diejenigen Versicherten zu begünstigen, die insbesondere während des Krieges in die deutschen Ostgebiete evakuiert und nach Kriegsende dort festgehalten worden sind (Hinweis auf BT-Drucks IV/2572 S 25), nicht eingeht.
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Grundsätzlich - und hieran hält der Senat fest - steht ein gerichtlicher Vergleich der Anwendung des § 44 Abs. 1 S 1 SGB X nicht entgegen (BSG Urteil vom 15.10.1985 - 11a RA 58/84 - SozR 2200 § 1251 Nr. 115, juris-RdNr 13 f; s auch BSG Urteil vom 22.5.1975 - 10 RV 153/74 - SozR 3900 § 40 Nr. 2, juris-RdNr 20 f; vgl auch BSG Urteil vom 13.10.1959 - 11/8 RV 49/57 - BSGE 10, 248, 249, juris-RdNr 15; s zum rechtskräftigen Urteil Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 44 RdNr 38a) .

    Ob in einem gerichtlichen Vergleich andererseits zugleich ein die erneute Überprüfung für die Vergangenheit hindernder - konkludenter - Verzicht auf Sozialleistungen iS des § 46 SGB I zu erkennen sein kann, lässt der Senat offen (so BSG Urteil vom 15.10.1985 - 11a RA 58/84 - SozR 2200 § 1251 Nr. 115; aA für den Fall der Klagerücknahme mit gewichtigen Argumenten Baumeister in juris-PK-SGB X, 2013, § 44 RdNr 35, 36) .

  • BSG, 18.05.2022 - B 7/14 AS 27/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Soweit das LSG meint, die Ausgestaltung des Vergleichs spreche dafür, dass lediglich eine Leistungsverpflichtung des Beklagten geklärt werden sollte, ist jedenfalls nichts dafür ersichtlich, dass die Klägerinnen durch ihre Zustimmung zum Vergleich auf die Geltendmachung von Leistungen nach dem SGB XII verzichten wollten (vgl zum Verzicht § 46 Abs. 1 SGB I; hierzu im Rahmen eines Vergleichs BSG vom 15.10.1985 - 11a RA 58/84 - SozR 2200 § 1251 Nr. 115 juris RdNr 13; BSG vom 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R - SozR 4-1500 § 192 Nr. 2 RdNr 21) .
  • LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09

    Unfallversicherung, Verletztengeld, Überprüfungsantrags, Zusatzgutachten,

    Der Rücknahme eines VA gemäß § 44 SGB X steht nicht entgegen, dass dieser auf einem Prozessvergleich beruht oder in Form eines Prozessvergleichs unanfechtbar geworden ist, es sei denn, der Vergleich enthält einen Verzicht auf die Leistung im Sinne von § 46 SGB I (vgl. hierzu Steinwedel in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht , Stand Oktober 2011, zu § 44 SGB X, Rdnr. 7; Merten in Hauck / Noftz, Kommentar zum SGB X, zu § 44 RdNr. 53 f.; BSG vom 23.06.1983 - 2 RU 2/82 - und vom 15.10.1985 - 11a RA 58/84, beide veröffentlicht in Juris).

    Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem materiell-rechtlichen Verzicht auf vergangene und künftige VG-Ansprüche und einem sogenannten "prozessualen" Verzicht, wonach bestimmte Ansprüche nur nicht weiter prozessual geltend gemacht werden (vgl. BSG vom 15.10.1985 - 11a RA 58/84, Juris RdNr. 13 f.).

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