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   BSG, 09.12.1981 - 1 RA 35/80   

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https://dejure.org/1981,15202
BSG, 09.12.1981 - 1 RA 35/80 (https://dejure.org/1981,15202)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1981 - 1 RA 35/80 (https://dejure.org/1981,15202)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 1 RA 35/80 (https://dejure.org/1981,15202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beitragserstattung - Rückgängigmachen einer Beitragserstattung - Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 1303 Nr. 23
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.11.1974 - 12 RJ 334/72

    Beitragserstattungsbescheid - Aufhebung - Günstigerer Verwaltungsakt -

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 1 RA 35/80
    Ein bindender Bescheid, mit dem der Träger der Rentenversicherung dem Versicherten antragsgemäß Beiträge nach RVO § 1303 aF erstattet hat, kann auf den Antrag des Versicherten weder nach RVO § 1744 Abs. 1 Nr. 6 aF, noch nach RVO § 1300, noch nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrensrechts jedenfalls solange nicht zurückgenommen werden, als der Träger nicht zustimmt (möglicherweise Abweichung von BSG 13.11.1974 12 RJ 334/72 = BSGE 38, 207).

    Er gab dazu an, daß ihm seinerzeit die Beiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter (ArV) nicht bekannt gewesen seien; nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. November 1974 - 12 RJ 334/72 - habe er daher Anspruch auf Aufhebung der Erstattung.

    Sie führt aus, die Grundsätze des Urteils des 12. Senats des BSG vom 13. November 1974 - 12 RJ 334/72 - könnten nur auf Fälle angewendet werden, in denen sich infolge nachträglich aufgefundener Unterlagen eine Berechtigung des Versicherten zur freiwilligen Weiterversicherung ergebe, dem Erstattungsanspruch also die materiell-rechtlichen Voraussetzungen entzogen seien.

    Soweit sich aus der Entscheidung des 12. Senats des BSG vom 13. November 1974 - 12 RJ 334/72 (BSGE 38, 207, 210 = SozR 2200 § 1744 Nr. 2), - die sich im übrigen auf einen anderen Sachverhalt bezieht, etwas anderes ergeben sollte, hält der erkennende Senat hieran nicht fest.

  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 36/77

    Berufung - Erstattungsbescheid - Feststellung der Nichtigkeit - Verpflichtung zur

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 1 RA 35/80
    Daß § 79 AVG, § 1300 RVO das Begehren des Klägers ebenfalls nicht stützen, haben das LSG und die Beklagte unter Zitierung der einschlägigen Rechtsprechung des BSG zutreffend dargelegt: Diese Vorschriften betreffen nur den Fall, daß Leistungen zu Unrecht vorenthalten worden sind, nicht aber - wie hier - die (angeblich) rechtswidrige Gewährung von Leistungen; vorgeblich zu Unrecht bewilligte Beitragserstattungen lassen sich daher unter Berufung auf sie nicht rückgängig machen (vgl zuletzt BSG in SozR 2200 § 1303 Nr. 12).
  • BSG, 29.03.2022 - B 12 R 2/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines bereits bei seinem

    Wer eine rechtliche Gestaltungsmöglichkeit wahrnimmt, muss ggf zuvor abwägen, ob er von ihr trotz der mit ihr verbundenen Nachteile Gebrauch machen will (vgl BSG Urteil vom 9.12.1981 - 1 RA 35/80 - SozR 2200 § 1303 Nr. 23 S 65 f = juris RdNr 22) .
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Die bloße Behauptung, die Entscheidungen des BSG vom 11. Juli 1972 (BSG SozR Nr. 16 zu § 1232 RVO) und 9. Dezember 1981 (BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 23) seien im konkreten Fall nicht einschlägig, reicht insoweit nicht aus, um einen weiterhin bestehenden Klärungsbedarf zu begründen, zumal das BSG-Urteil vom 9. Dezember 1981 durch spätere Entscheidungen bestätigt worden ist (vgl BSG SozR 2200 § 1744 Nr. 17; SozR 2200 § 1303 Nr. 26; SozR 1300 § 45 Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1995 - 5 RJ 40/93

    Berufung bei Anfechtung eines Beitragserstattungsbescheides, Rechtsweg beim

    Aus diesem Grunde vermag der erkennende Senat auch nicht mehr den Urteilen anderer Senate des BSG zu folgen, die (wie früher der erkennende Senat) beim Streit über die Aufhebung eines Erstattungsbescheides entweder die Zulässigkeit der Berufung stillschweigend bejaht oder eine einmalige Leistung wegen der sich aus der Aufhebung ergebenden Rechtsfolgen ausdrücklich verneint haben (BSG, Urteile vom 8. Juli 1972 - 11 RA 224/71, vom 30. August 1974 - 11 RA 69/73 - SozR 2200 § 1303 Nr. 1, vom 13. November 1974 - 12 RJ 334/72 - BSGE 38, 207 = SozR 2200 § 1744 Nr. 2, vom 14. August 1978 - 11 RA 36/77 - SozR 2200 § 1303 Nr. 12, vom 9. Dezember 1981 - 1 RA 35/80 - SozR 2200 § 1303 Nr. 23, vom 19. Mai 1983 - 1 RA 35/82 - SozR 2200 § 1303 Nr. 26, vom 22. März 1984 - 11 RA 22/83 - SozR 1300 § 45 Nr. 7 und vom 2. Dezember 1987 - 1 RA 23/87 - SozR 2200 § 1303 Nr. 33).
  • BSG, 22.03.1984 - 11 RA 22/83

    Rentenversicherung - Beitragserstattungsbescheid - Zulässigkeit der Aufhebung

    Der Versicherte hat keinen Rechtsanspruch auf Rücknahme eines vor 1981 erlassenen rechtswidrigen Beitragserstattungsbescheides (Anschluß an BSG 1981 09 1 RA 35/80 = SozR 2200 § 1303 Nr. 23; BSG 1983 19 1 RA 35/82 = SozR 2200 § 1303 Nr. 26; BSG 1982 07 1 RA 53/81 = SozR 2200 § 1744 Nr. 17).
  • BSG, 30.04.1991 - 4 RA 29/90

    Ausschluß der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, Widerruf der Befreiung

    Für die Bejahung dieser Frage, die der 1. Senat des BSG in dem erwähnten Urteil vom 19. April 1990- 1 RA 35/80 - (BSGE 66, 288, 290) ausdrücklich offen gelassen hat, scheint zu sprechen, daß ein vorangegangener Verzicht Abs. 4 des § 28a AVG schon tatbestandsmäßig ausschließt, so daß die dort geregelte Ausnahme von der Ausnahme "es sei denn, daß ... verzichtet worden ist") ins Leere gehen müßte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 20 SO 358/12
    Dafür genügt in der Regel, dass dem Antrag auf eine Leistung nicht in vollem Umfang entsprochen worden ist (Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 44 Rn. 22 unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2005 - L 8 R 53/05

    Anspruch auf Altersrente; Verlust der Rechte aus sämtlichen vor der Erstattung

    Die Rücknahme eines solchen rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes sei nur unter den Voraussetzungen § 45 des Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) möglich (BSG vom 09.12.1981 - 1 RA 35/80).
  • LSG Hessen, 21.03.1997 - L 13 An 156/96

    Verfallswirkung einer Beitragserstattung - nachträgliche Feststellung der

    Ein Beitragserstattungsbescheid, jedenfalls soweit damit der Versicherungsträger das Recht des Versicherten auf Beitragserstattung anerkannt und seinem darauf gerichteten Antrag in vollem Umfang entsprochen hat, ist trotz der mit ihm verbundenen wirtschaftlichen nachteiligen Rechtsfolgen eines Verfalls der bisher zurückgelegten Versicherungszeiten und des Ausschlusses des Rechts zur freiwilligen Weiterversicherung (§ 82 Abs. 7 AVG) ein begünstigender Verwaltungsakt im Sinne dieser Rücknahmevorschrift (vgl. BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 23 sowie BSG vom 7. September 1982 - 1 RA 53/81).
  • BSG, 19.05.1983 - 1 RA 35/82

    Aufhebung eines Beitragserstattungsbescheides - Zulässigkeit der Rücknahme eines

    Zur Zulässigkeit der Rücknahme (Aufhebung) eines Beitragserstattungsbescheides (Bestätigung von BSG 09.12.1981 1 RA 35/80 = SozR 2200 § 1303 Nr. 23).
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