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   BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79   

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https://dejure.org/1980,2352
BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79 (https://dejure.org/1980,2352)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1980 - 3 RK 61/79 (https://dejure.org/1980,2352)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 (https://dejure.org/1980,2352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 77
  • SozR 2200 § 182b Nr. 17
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 27/73

    Hilfsmittel für Behinderte und Leistungspflicht der KK

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79
    So müssen die Geräte außer Betracht bleiben, die dazu dienen, lediglich die Folgen und Auswirkungen der Behinderung in den verschiedensten Lebensbereichen, insbesondere auf beruflichem, wirtschaftlichem oder privatem Gebiet zu beseitigen oder zu mildern (vgl. BSGE 37, 138, 141; 45, 133, 134; SozR 2200 § 182b RVO, Nr. 5, 6 und 12).

    Daraus folgt, daß es durchaus zum Aufgabenkreis der Krankenkasse gehören kann, einem Versicherten das Lesen zu ermöglichen - zwar nicht in dem Sinne, daß ihm die Fertigkeit des Lesens zu vermitteln wäre (vgl. zur Fertigkeit des Schreibens BSGE 37, 138, 140) -, sondern daß ihm die zum Lesen erforderlichen körperlichen Fähigkeiten ersetzt werden (vgl. SozR 2200, § 182b RVO Nr. 12).

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79
    So müssen die Geräte außer Betracht bleiben, die dazu dienen, lediglich die Folgen und Auswirkungen der Behinderung in den verschiedensten Lebensbereichen, insbesondere auf beruflichem, wirtschaftlichem oder privatem Gebiet zu beseitigen oder zu mildern (vgl. BSGE 37, 138, 141; 45, 133, 134; SozR 2200 § 182b RVO, Nr. 5, 6 und 12).

    Die Abgrenzung zwischen den von der Krankenkasse aufzubringenden und den außerhalb ihrer Leistungspflicht stehenden Hilfsmitteln ist oft nicht leicht zu ziehen, zumal es für diese Abgrenzung nicht darauf ankommt, ob das Hilfsmittel unmittelbar am Körper ausgleichend wirkt (vgl. BSGE 45, 133, 134) oder ob auf andere Weise der Ausgleich, erzielt wird (vgl. SozR 2200 § 182b RVO Nr. 12).

  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 2/78

    Hilfsmittel - allgemeiner Gebrauchsgegenstand

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79
    Ebenso kann es keinem Zweifel unterliegen, daß Geräte, die speziell dazu dienen, Behinderten die Nahrungsaufnahme zu ermöglichen, als Hilfsmittel anzusprechen sind (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 2/78 = KVRS 2240/29).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 96/78

    Begriff Hilfsmittel iS des RVO § 182b (Straßenfaltfahrstuhl) - Zeitpunkt der

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79
    Es ist damit ein Hilfsmittel im Sinne des § 182b RVO, denn es ersetzt eine ausgefallene körperliche Funktion (vgl. BSGE 33, 263, 265; SozR 2200 § 187 RVO Nr. 3; SozR 2200 § 182b RVO Nr. 9, 10, und 12; Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 06. März 1980 - 3 RK 96/78 -) und bezweckte die durch den Funktionsausfall eintretende körperliche Behinderung auszugleichen.
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 35/70

    Ansprüche eines Rentners - Krankenkassenleistungen - Zuschußfähige Anschaffungen

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79
    Es ist damit ein Hilfsmittel im Sinne des § 182b RVO, denn es ersetzt eine ausgefallene körperliche Funktion (vgl. BSGE 33, 263, 265; SozR 2200 § 187 RVO Nr. 3; SozR 2200 § 182b RVO Nr. 9, 10, und 12; Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 06. März 1980 - 3 RK 96/78 -) und bezweckte die durch den Funktionsausfall eintretende körperliche Behinderung auszugleichen.
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Hilfsmittel, die dazu dienen, lediglich die Folgen und Auswirkungen der Behinderung in den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere auf beruflichem und wirtschaftlichem Gebiet sowie im Bereich der Freizeitgestaltung, zu beseitigen oder zu mildern, müssen die gesetzlichen KKn nicht zur Verfügung stellen (BSGE 50, 77, 78 = SozR 2200 § 182b Nr. 17).

    Es genügt, daß ein Mittel Ersatz- oder Ergänzungsfunktionen wahrnimmt (BSGE 50, 77, 78 = SozR 2200 § 182b Nr. 17; SozR 2200 § 182b Nrn 25 und 26).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Die ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktion (zB Gehen, Stehen, Sitzen, Treppensteigen, Greifen, Sehen, Hören) muß dabei nicht unmittelbar ersetzt oder verbessert werden; es genügt auch der indirekte Ausgleich über eine andere Körperfunktion (BSGE 50, 77 = SozR 2200 § 182b Nr. 17 Blattwendegerät; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 25 Kopfschreiber, Nr. 26 Schreibtelefon; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 Rollstuhlboy, Nr. 16 Lese-Sprechgerät, Nr. 18 Farberkennungsgerät).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob das Hilfsmittel unmittelbar am Körper des Behinderten ausgleichend wirkt, wie es zB bei Prothesen, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten und orthopädischen Schuhen der Fall ist, oder ob der Ausgleich indirekt auf andere Weise erzielt wird (BSGE 50, 77 = SozR 2200 § 182b Nr. 17; st Rspr).

    Daß nach dem Gesetz das Hilfsmittel "im Einzelfall" erforderlich sein muß, besagt nicht, daß bereits die Frage, ob ein nützliches Mittel ein Hilfsmittel iS der Krankenversicherung ist, nach allen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen wäre, sondern nur, daß Anspruch auf ein Hilfsmittel insoweit besteht, als es nach den individuellen (körperlichen und geistigen) Verhältnissen des Versicherten erforderlich ist (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 17).

  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Das Lese-Sprechgerät ist jedenfalls ein sonstiges Hilfsmittel, da der allgemeine Hilfsmittelbegriff i.S. der 2. Alternative als Ausgleich der Behinderung auch den ersetzenden Ausgleich umfaßt (vgl. BSG SozR 2200 § 182b Nr. 17 - Blattwendegerät -, Nr. 25 - Kopfschreiber - und Nr. 26 - Schreibtelefon; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Hilfsmittel, die dazu dienen, lediglich die Folgen und Auswirkungen der Behinderung in den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere auf beruflichem, wirtschaftlichem und privatem Gebiet, zu beseitigen oder zu mildern, müssen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht zur Verfügung stellen (BSGE 50, 77, 78 = SozR 2200 § 182b Nr. 17).

    Es genügt, daß ein Mittel Ersatz- oder Ergänzungsfunktionen wahrnimmt (BSGE 50, 77, 78 = SozR 2200 § 182b Nr. 17; SozR 2200 § 182b Nrn. 25 und 26).

  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 115/93

    Berufliche Rehabilitation - orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe -

    Dazu gehören nicht nur Gesunderhaltung, geistige Betätigung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (vgl insoweit insbesondere BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13; BSGE 50, 77 = SozR 2200 § 182b Nr. 17; SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1; SozR 3-2500 § 33 Nr. 3).
  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78

    Blindenführhund - Ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

    Für die Anerkennung als Hilfsmittel im Sinne des § 182b Satz 1 RVO kann deshalb hier nur maßgeblich sein, daß der Blindenführhund für die durch die Blindheit ausgefallene oder zumindest erschwerte Möglichkeit der Umweltkontrolle einen Funktionsausgleich bietet, der unmittelbar diese Behinderung betrifft und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzt (vgl. hierzu auch Urteil des 11. Senats des BSG in SozR 2200 § 182b Nr. 13 und Urteil des 3. Senats in SozR 2200 § 182b Nr. 17).

    Der erkennende Senat vermag insoweit keine sachlich vertretbare und rechtlich relevante Differenzierung zu erkennen - zumal unter Berücksichtigung der Ausführungen des 3. Senats des BSG im Urteil vom 26. März 1980 (SozR 2200 § 182b Nr. 17), wonach die Voraussetzungen des § 182b Satz 1 RVO auch dann erfüllt sind, wenn das Hilfsmittel "überhaupt dem Ausgleich körperlicher Behinderungen dient".

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80

    Versorgung mit einer Sportbrille

    Dabei hatte er jedoch über die Gewährung von solchen Hilfsmitteln zu entscheiden, deren Unterordnung unter den am Funktionsausgleich orientierten krankenversicherungsrechtlichen Hilfsmittelbegriff fraglich erscheinen konnte, die aber gerade die infolge der Behinderung nicht sichergestellte Befriedigung medizinisch-gesundheitlicher Bedürfnisse ermöglichten (SozR 2200 § 187 RVO Nr. 3; SozR 2200 § 182 RVO Nr. 55; SozR 2200 § 182 b RVO Nr. 10; BSGE 50, 77, 79 = SozR 2200 § 182 b RVO Nr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 79/14

    Brille; Down-Syndrom; Eigenanteil; EVS 2008; Gläserkorrektion; Hilfsmittel;

    Da die Klägerin die Brille schwerpunktmäßig nicht für den Beruf, sondern (auch) im täglichen Leben zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse - wozu auch allgemein die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit gehört (BSG, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3 RK 29/87 - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 - juris Rn. 13) - benötigt, ist es vorrangig Aufgabe der Krankenkasse, ggf. für den Ausgleich des Funktionsdefizits zu sorgen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 115/93 - juris Rn. 24; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 - juris Rn. 13).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Hilfsmittel, die dazu dienen, lediglich die Folgen und Auswirkungen der Behinderung in den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere auf beruflichem, wirtschaftlichem und privatem Gebiet, zu beseitigen oder zu mildern, müssen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht zur Verfügung stellen (BSGE 50, 77, 78 = SozR 2200 § 182b Nr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 8 SO 79/14
    Da die Klägerin die Brille schwerpunktmäßig nicht für den Beruf, sondern (auch) im täglichen Leben zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse - wozu auch allgemein die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit gehört (BSG, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3 RK 29/87 - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 - juris Rn. 13) - benötigt, ist es vorrangig Aufgabe der Krankenkasse, ggf. für den Ausgleich des Funktionsdefizits zu sorgen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 115/93 - juris Rn. 24; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 - juris Rn. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05

    Krankenversicherung

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

  • BSG, 01.04.1981 - 5a/5 RKn 12/79

    Krankenlifter zum Tragen, Heben und Transpotieren von Schwerstkörperbehinderten

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 4/95

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit bei Anspruch auf

  • BSG, 25.01.1995 - 1 RK 63/93

    Hilfsmitteleigenschaft eines Krankenbettes

  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 16/81

    Kopfschreiber als Hilfsmittel für gelähmte und massiv sprachbehinderte

  • BSG, 13.05.1982 - 8 RK 8/81

    Mongoloider Harn- und Stuhlinkontinenz - Ausgleich einer körperlichen Behinderung

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89

    Anspruch eines Sehbehinderten auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät

  • SG Hamburg, 05.11.2003 - S 23 KR 94/99

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - zweisitziges Elektrofahrzeug

  • SG Dortmund, 22.05.2001 - S 41 KR 66/00

    Krankenversicherung

  • SG Aachen, 02.03.2021 - S 14 KR 299/20

    Versorgung mit einem Blindenführhund

  • LSG Bayern, 04.09.2008 - L 4 KR 15/07

    Kostenübernahme für die blindengerechte Software 'JAWS'

  • SG Bremen, 20.05.2016 - S 4 KR 153/15

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund durch die Krankenversicherung

  • LSG Hessen, 08.10.1980 - L 8 KR 903/79
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1996 - 4 S 3208/94

    Beihilfe für die Anschaffung eines Rollfiets

  • LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99

    Krankenversicherung - Hilfsmitteleigenschaft - Videotextlesegerät -

  • VG Wiesbaden, 29.09.2016 - 3 K 1004/15

    Treppenlift keine Dienstunfallfürsorgeleistung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 4 S 1178/97

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Sportprothesen

  • SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Rollstuhl-Bike - Leistungspflicht -

  • LSG Niedersachsen, 24.05.1995 - L 4 KR 129/94

    Krankenversicherung - orthopädischer Bürostuhl - Hilfsmittel

  • SG Hamburg, 11.11.2002 - S 28 KR 21/01
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