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   BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87   

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https://dejure.org/1988,3534
BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87 (https://dejure.org/1988,3534)
BSG, Entscheidung vom 12.10.1988 - 3 RK 29/87 (https://dejure.org/1988,3534)
BSG, Entscheidung vom 12. Oktober 1988 - 3 RK 29/87 (https://dejure.org/1988,3534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Hilfsmittelgewährung - Herstellung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendiges Hilfsmittel - Voraussetzungen - Behinderung - Orthopädischer Sitzschalenstuhl - Ausübung einer sinnvollen Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 796 (Ls.)
  • SozR 2200 § 182b Nr. 36
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.11.1969 - 3 RK 75/66

    Behandlungsbedürftigkeit eines Körperbehinderten

    Auszug aus BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87
    Bei mitversicherten Kindern hatte es als ausreichend erachtet, daß sich die Versorgung mit einer Prothese günstig auf die Schulfähigkeit auswirkte (BSGE 30, 151, 154).
  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80

    Versorgung mit einer Sportbrille

    Auszug aus BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87
    Für einen Behinderten sei eine sinnvolle Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte ein elementares und normales Lebensbedürfnis (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73 und § 182b Nr. 28 und insbesondere Nr. 16).
  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 16/81

    Kopfschreiber als Hilfsmittel für gelähmte und massiv sprachbehinderte

    Auszug aus BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87
    Auch Hilfsmittel, die eine Körperfunktion ermöglichten, ersetzten, erleichterten und ergänzten, schulde die Krankenkasse nur dann, wenn der durch das Hilfsmittel zu erreichende Funktionsausgleich im Rahmen der Erfüllung elementarer Lebensbedürfnisse liege und gerade dieses Maß an Krankenhilfe zwangsläufig unentbehrlich sei (vgl BSG SozR 2200 § 182b Nr. 25).
  • BSG, 17.09.1986 - 3 RK 5/86

    Zur Notwendigkeit einer Klingelleuchte als Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87
    Die Beklagte und das LSG sind damit zwar von Abgrenzungskriterien ausgegangen, die für die Leistungspflicht der Krankenkassen in diesem Leistungsbereich von Bedeutung sind (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 33 mwN); sie haben diese aber zu restriktiv angewandt.
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 35/70

    Ansprüche eines Rentners - Krankenkassenleistungen - Zuschußfähige Anschaffungen

    Auszug aus BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe die Zielsetzung erweitert (BSGE 33, 263).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Die demgegenüber vom 13. Senat des BSG angeführte und noch zu §§ 182, 182b Reichsversicherungsordnung ergangene frühere Rechtsprechung (insbesondere BSG SozR 2200 § 182b Nr. 36 und BSG SozR 2200 § 182 Nr. 116) ist unter Geltung des SGB V nicht weiterverfolgt worden; klarstellend gibt der für die Hilfsmittelversorgung nach dem SGB V ausschließlich zuständige 3. Senat diese frühere Rechtsprechung nunmehr ausdrücklich auf.
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Die demgegenüber vom 13. Senat des BSG angeführte und noch zu §§ 182, 182b Reichsversicherungsordnung ergangene frühere Rechtsprechung (insbesondere BSG SozR 2200 § 182b Nr. 36 und BSG SozR 2200 § 182 Nr. 116) ist unter Geltung des SGB V nicht weiterverfolgt worden.
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Hierzu hat jedoch das BSG auch die Ausübung einer sinnvollen beruflichen Tätigkeit überhaupt gezählt (vgl zB BSG vom 12.10.1988, SozR 2200 § 182b Nr. 36 - Sitzschalenstuhl; großzügiger formuliert bei BSG vom 15.11.1989, SozR 2200 § 182 Nr. 116 - Korrektions-Schutzbrille).

    Sie war damit begründet worden, dass es zu den elementaren Grundbedürfnissen des Menschen zählt, eine berufliche oder andere gleichwertige Tätigkeit auszuüben, und dass die Herstellung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit seit jeher eine Aufgabe der Krankenversicherung war (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 36 S 99).

  • BSG, 18.07.2019 - B 8 SO 4/18 R

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Brille als

    Eine Sehhilfe, die eine Berufsausübung allgemein ermöglicht und nur hierfür benötigt wird, ist mit dieser Rechtsprechung zwar ggf ein Hilfsmittel zur beruflichen Rehabilitation (anders noch BSG vom 12.10.1988 - 3 RK 29/87 - SozR 2200 § 182b Nr. 36; BSG vom 15.11.1989 - 8 RKn 13/88 - SozR 2200 § 182 Nr. 116; BSG vom 21.8.2008 - B 13 R 33/07 R -, BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 43) .
  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 115/93

    Berufliche Rehabilitation - orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe -

    Die Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger umfaßt vielmehr auch Hilfsmittel zum Ausgleich eines Funktionsdefizits im beruflichen Bereich, allerdings nur dann, wenn sie zur Ausübung einer sinnvollen Tätigkeit überhaupt notwendig sind (SozR 2200 § 182b Nr. 36 - Sitzschalenstuhl).
  • LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung;

    Aber selbst wenn dies anders wäre, bliebe die Beschwerdeführerin leistungspflichtig, weil die Beschwerdegegnerin erst durch den Rollstuhl überhaupt in die Lage versetzt werde, (irgendeine) Arbeit zu verrichten Hinweis auf Urteile des Bundessozialgerichts [BSG] vom 12.10.1988 - 3 RK 29/87 - SozR 2200 § 182b Nr. 36 und vom 8 RKn 13/88 - 8 RKn 13/88 - SozR 2200 § 182 Nr. 116).

    Geht es nicht darum, eine bestimmte berufliche Tätigkeit zu ermöglichen oder einen bestimmten Arbeitsplatz behindertengerecht auszugestalten, besteht ein Anspruch auf das entsprechende Hilfsmittel nach § 33 SGB V, wenn der behinderte Versicherte nur aufgrund des Hilfsmittels überhaupt irgendeine sinnvolle Tätigkeit ausüben kann (BSG, Urteil vom 12.10.1988 - 3 RK 29/87 - SozR 2200 § 182b Nr. 36).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 79/14

    Brille; Down-Syndrom; Eigenanteil; EVS 2008; Gläserkorrektion; Hilfsmittel;

    Da die Klägerin die Brille schwerpunktmäßig nicht für den Beruf, sondern (auch) im täglichen Leben zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse - wozu auch allgemein die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit gehört (BSG, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3 RK 29/87 - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 - juris Rn. 13) - benötigt, ist es vorrangig Aufgabe der Krankenkasse, ggf. für den Ausgleich des Funktionsdefizits zu sorgen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 115/93 - juris Rn. 24; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 - juris Rn. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 8 SO 79/14
    Da die Klägerin die Brille schwerpunktmäßig nicht für den Beruf, sondern (auch) im täglichen Leben zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse - wozu auch allgemein die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit gehört (BSG, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3 RK 29/87 - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 - juris Rn. 13) - benötigt, ist es vorrangig Aufgabe der Krankenkasse, ggf. für den Ausgleich des Funktionsdefizits zu sorgen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 115/93 - juris Rn. 24; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 - juris Rn. 13).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.04.2016 - L 8 SO 24/14

    Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO)

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Oktober 1988 (- 3 RK 29/87 -, juris) zur Ausstattung einer WfbM mit einem orthopädischen Sitzschalenstuhl durch die Krankenkasse sei insoweit übertragbar.
  • SG Dresden, 28.02.2011 - S 24 KN 625/09

    Kostenübernahme eines behinderungsgerechten Bürostuhls als Leistung zur Teilhabe

    Die gegenteilige Rechtsprechung (orthopädischer Sitzschalenstuhl für einen solchen Fall als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung: BSG, Urt. v. 12.10.1988 - 3 RK 29/87 -, SozR 2200 § 182b Nr. 36) hat der für die Hilfsmittelversorgung nach dem SGB V allein zuständige 3. Senat des BSG jetzt ausdrücklich aufgegeben (BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -, Juris Rn. 17 = Breith 2010, 914 ff.).
  • VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 05.02742

    Die Beklagte hat der Schwerbehinderten Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

  • SG Duisburg, 13.04.2016 - S 21 R 411/11

    Eigenanteilsfreie Versorgung mit höherwertigen Hörgeräten als Leistung zur

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2014 - L 2 R 624/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2013 - L 2 R 766/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 607/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 4 KR 224/16

    Kostenerstattung eines den Festbetrag übersteigenden Hörgeräts

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97

    Rentenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1996 - 7 S 2557/94

    Subsidiarität der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und Berufsleben nach SchwbG

  • SG Augsburg, 06.12.2005 - S 14 R 4048/05

    Hochfrequenz-Strahlenschutzanzug keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

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