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   BSG, 30.10.1980 - 8a RU 96/79   

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https://dejure.org/1980,3922
BSG, 30.10.1980 - 8a RU 96/79 (https://dejure.org/1980,3922)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1980 - 8a RU 96/79 (https://dejure.org/1980,3922)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1980 - 8a RU 96/79 (https://dejure.org/1980,3922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsgenossenschaft - Rückständiger Beitrag - Konkurseröffnung - Masseschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 262
  • ZIP 1981, 39
  • SozR 2200 § 28 Nr. 4
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 01.11.1902 - I 178/02

    Konkurs des Versicherers. Allgemeine Seeversicherungs-Bedingungen § 168

    Auszug aus BSG, 30.10.1980 - 8a RU 96/79
    Da er in die Rechte und Pflichten des Gemeinschuldners eintritt (RGZ 52, 405, 407), besteht auch ihm gegenüber die gleiche Interessenlage wie gegenüber dem Gemeinsohuldner (Unternehmer), dem gegenüber der Beitragsbescheid die Angaben enthalten muß, nach denen der Beitragschuldner die Beitragsberechnung prüfen kann (5 746 Abs. 2 EVO).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus BSG, 30.10.1980 - 8a RU 96/79
    Auch aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 25. Oktober 1967 (BVerwGE 28, 155, 154, 155) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden.
  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 55/78
    Auszug aus BSG, 30.10.1980 - 8a RU 96/79
    Der 2. Senat des BSG hat mit Urteil vom 5. Februar 4980 2 RU 55/78 daß Rechtsweg.
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Aus dem auch im sozialgerichtlichen Verfahren anwendbaren Grundsatz der Subsidiarität folgt die Nachrangigkeit der Feststellungsklage gegenüber der Leistungs- und Anfechtungsklage (BSG vom 30.10.1980 - 8a RU 96/79 - BSGE 50, 262, 263 = SozR 2200 § 28 Nr. 4; BSG vom 20.5.1992 - 14a/6 RKa 29/89 - SozR 3-1500 § 55 Nr. 12).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Die vom Bayerischen LSG für seine Rechtsansicht angeführte Rechtsprechung des BSG (BSGE 50, 262 = SozR 2200 § 28 Nr. 4; BSGE 52, 42 = SozR 4100 § 186a Nr. 10; BSGE 56, 55 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; BSGE 63, 67 = SozR 2100 § 24 Nr. 5; BSGE 68, 158 = SozR 3-2400 § 24 Nr. 1 und Urteil vom 30. Oktober 1991 Az: 10 RAr 7/90 in Die Beiträge 1992, 277) betrifft jedoch ausnahmslos Masseschulden iS von § 59 KO.

    Soweit der 8a-Senat entschieden hat, daß eine Feststellungsklage der Berufsgenossenschaft (BG) unzulässig ist, wenn sie ihre Beitragsforderung gegen den Konkursverwalter durch einen Verwaltungsakt durchsetzen kann (BSGE 50, 262 = SozR 2200 § 28 Nr. 4 und USK 8173), betrafen diese Entscheidungen nur Masseschulden und verpflichteten die BG, Masseschulden gegenüber dem Konkursverwalter durch Verwaltungsakt geltend zu machen.

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZR 15/04

    Geltendmachung von zur Insolvenztabelle festgestellten Ansprüchen gegen die Masse

    a) Die Forderungen der Massegläubiger unterliegen von vorneherein nicht den Vorschriften über Geltendmachung und Prüfung von Insolvenzforderungen; sie sind außerhalb des Feststellungsverfahrens gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen und von diesem zu befriedigen (RG JW 1905, 389, 390; BSGE 50, 262, 264).
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