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   BSG, 19.05.1978 - 8/3 RK 4/76   

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BSG, 19.05.1978 - 8/3 RK 4/76 (https://dejure.org/1978,6007)
BSG, Entscheidung vom 19.05.1978 - 8/3 RK 4/76 (https://dejure.org/1978,6007)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 1978 - 8/3 RK 4/76 (https://dejure.org/1978,6007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenablehnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Endgültige Ablehnung - Fristablauf - Formalmitgliedschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 187
  • SozR 2200 § 315a Nr. 7
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.07.1971 - III R 68/69

    Revision - Beschwerde - Nichtzulassung der Revision - Verwerfung der Beschwerde

    Auszug aus BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76
    Denn mit Ablauf dieser Frist ist das LSG-Urteil rechtskräftig (5 141 SGG) und die darin bestätigte Ablehnung des Rentenantrages des Klägers endgültig im Sinne von @ 315a Abs. 2 Satz 2 RVO geworden, weil das Bundessozialgericht (BSG) die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers in seinem Rentenstreit durch Beschluß vom 26. Mai 1975 (1BA 3/75) als unzulässig verworfen hat (vgl Beschluß des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. Juli 1971 - III R 68/69 - BFHE 103, 42, 43).
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RJ 117/56
    Auszug aus BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76
    Gleiches muß - bei rechtmäig herbeigeführter Formalmitgliedschaft - auch für die Fälle gelten, in denen sich die Berufung auf den Fortbestand der Formalver sicherung als rechtsmißbräuchlich erweist" Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, daß auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt und somit nur mehr formal, nicht aber sachlich Rechtsausübung ist (vgl BSGE 2, 284, 289; 7, 152, 156; 13, 202, 204; 19, 18, 20; 20, 265; 21, 27, 33; 30, 99, 104; 35, 91, 95; 41, 263, 267; 42, 219, 223).
  • BSG, 26.03.1963 - 1 RA 168/60

    Entscheidungsbefugnis der Sozialgerichte - Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung gegen

    Auszug aus BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76
    Gleiches muß - bei rechtmäig herbeigeführter Formalmitgliedschaft - auch für die Fälle gelten, in denen sich die Berufung auf den Fortbestand der Formalver sicherung als rechtsmißbräuchlich erweist" Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, daß auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt und somit nur mehr formal, nicht aber sachlich Rechtsausübung ist (vgl BSGE 2, 284, 289; 7, 152, 156; 13, 202, 204; 19, 18, 20; 20, 265; 21, 27, 33; 30, 99, 104; 35, 91, 95; 41, 263, 267; 42, 219, 223).
  • BSG, 17.04.1964 - 10 RV 1299/61

    Versorgungsrente - Rückforderung

    Auszug aus BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76
    Gleiches muß - bei rechtmäig herbeigeführter Formalmitgliedschaft - auch für die Fälle gelten, in denen sich die Berufung auf den Fortbestand der Formalver sicherung als rechtsmißbräuchlich erweist" Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, daß auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt und somit nur mehr formal, nicht aber sachlich Rechtsausübung ist (vgl BSGE 2, 284, 289; 7, 152, 156; 13, 202, 204; 19, 18, 20; 20, 265; 21, 27, 33; 30, 99, 104; 35, 91, 95; 41, 263, 267; 42, 219, 223).
  • BSG, 30.09.1969 - 1 RA 131/68

    Bindender Verwaltungsakt - Neuprüfung - Sachverhaltsprüfung

    Auszug aus BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76
    Gleiches muß - bei rechtmäig herbeigeführter Formalmitgliedschaft - auch für die Fälle gelten, in denen sich die Berufung auf den Fortbestand der Formalver sicherung als rechtsmißbräuchlich erweist" Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, daß auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt und somit nur mehr formal, nicht aber sachlich Rechtsausübung ist (vgl BSGE 2, 284, 289; 7, 152, 156; 13, 202, 204; 19, 18, 20; 20, 265; 21, 27, 33; 30, 99, 104; 35, 91, 95; 41, 263, 267; 42, 219, 223).
  • BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71

    Gewährung von Witwenrente an die Angehörige eines Marinesoldaten der deutschen

    Auszug aus BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76
    Gleiches muß - bei rechtmäig herbeigeführter Formalmitgliedschaft - auch für die Fälle gelten, in denen sich die Berufung auf den Fortbestand der Formalver sicherung als rechtsmißbräuchlich erweist" Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, daß auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt und somit nur mehr formal, nicht aber sachlich Rechtsausübung ist (vgl BSGE 2, 284, 289; 7, 152, 156; 13, 202, 204; 19, 18, 20; 20, 265; 21, 27, 33; 30, 99, 104; 35, 91, 95; 41, 263, 267; 42, 219, 223).
  • BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 145/74

    Zur zeitlichen Anwendbarkeit der Vorschriften des AFuU

    Auszug aus BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76
    Gleiches muß - bei rechtmäig herbeigeführter Formalmitgliedschaft - auch für die Fälle gelten, in denen sich die Berufung auf den Fortbestand der Formalver sicherung als rechtsmißbräuchlich erweist" Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, daß auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt und somit nur mehr formal, nicht aber sachlich Rechtsausübung ist (vgl BSGE 2, 284, 289; 7, 152, 156; 13, 202, 204; 19, 18, 20; 20, 265; 21, 27, 33; 30, 99, 104; 35, 91, 95; 41, 263, 267; 42, 219, 223).
  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 97/75

    Beitragszuschuß - Entstehung des Anspruchs - Rentenfeststellungsbescheid - Beginn

    Auszug aus BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76
    Gleiches muß - bei rechtmäig herbeigeführter Formalmitgliedschaft - auch für die Fälle gelten, in denen sich die Berufung auf den Fortbestand der Formalver sicherung als rechtsmißbräuchlich erweist" Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, daß auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt und somit nur mehr formal, nicht aber sachlich Rechtsausübung ist (vgl BSGE 2, 284, 289; 7, 152, 156; 13, 202, 204; 19, 18, 20; 20, 265; 21, 27, 33; 30, 99, 104; 35, 91, 95; 41, 263, 267; 42, 219, 223).
  • BSG, 27.08.1965 - 3 RK 6/65

    Kassenmitgliedschaft - Formalmitglied - Mindestversicherungszeiten -

    Auszug aus BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76
    Wie das BSG bereits im Urteil vom 27. August 1965 - 3 RK 6/65 - (BSGEQBG, 293) hervorgehoben hat, greift @ 315a RVG in allen Fällen ein, in denen ein Rentenantrag gestellt, aber wegen Fehlens der Voraussetzungen zum Bezug einer Rente ganzcâ- ervenbyâ- ßnst£ihmäse 4.
  • BSG, 27.04.1966 - 3 RK 10/62
    Auszug aus BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76
    Die Formalversicherung unterscheidet sich, wie das BSG im Urteil vom 27. April 1966 - 3 RK 10/62 - (sozR RVG @ 315a Nr. 3) ausgeführt hat, in Rechten und Pflichten nicht von derjenigen nach 5 165 Abs. 1 Nr. 3 RVG; eine Unterscheidung besteht nur insofern, als der Rentenbewerber ohne Rentenanspruch die von allen Rentenantragstellern zu entrichtenden Beiträge zur Krankenversicherung endgültig selbst tragen muß (5 381 Abs. 3 Satz 2 RVG).
  • LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18

    Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag

    Der Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs orientiert sich am Schutzbereich der Norm, wobei grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Berechtigte den ihm zustehenden Anspruch im gesetzlichen Rahmen mit legalen Mitteln ausschöpfen kann (BSG, Urteile vom 19. Mai 1978, 8/3 RK 4/76; vom 23. Oktober 1985, 9a RVg 4/83; vom 27. November 1986, 5a RKnU 6/85; vom 22. März 1995, 10 RAr 1/94; vom 13. August 1996, 12 RK 76/94).
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R

    Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel -

    Der Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs orientiert sich am Schutzbereich der Norm, wobei grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Berechtigte den ihm zustehenden Anspruch im gesetzlichen Rahmen mit legalen Mitteln ausschöpfen kann (BSG, Urteile vom 19.5.1978, BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7 S 17; vom 23.10.1985, BSGE 59, 40, 45 = SozR 3800 § 1 Nr. 5 S 16; vom 27.11.1986, BSGE 61, 54, 58 = SozR 2200 § 583 Nr. 5 S 11; vom 22.3.1995, BSGE 76, 67, 69 = SozR 3-4100 § 141k Nr. 2 S 10; vom 13.8.1996, SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 27).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Ließe sich das im Einzelnen feststellen, erschiene es als treuwidrig und deshalb möglicherweise unbeachtlich, wenn im Nachhinein geltend gemacht würde, die früheren Angaben hätten nicht der Wahrheit entsprochen, um daraus nunmehr einen Vorteil zu ziehen (zur Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im Sozialrecht vgl BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7; BSGE 62, 96 = SozR 1200 § 14 Nr. 26; BSG SozR 3-2200 § 543 Nr. 1; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R

    Fremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - Rumänien

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, dass sich auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt (BSG SozR 2200 § 315a Nr. 7 S 18 mwN) .
  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Das Rechtsinstitut der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmissbrauchs ist eine aus dem Grundsatz von Treu und Glauben iS des § 242 BGB abgeleitete, der gesamten Rechtsordnung immanente Schranke, die auch im Bereich des Sozialrechts zu beachten ist (vgl BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 27; SozR 3-2200 § 543 Nr. 1 S 5; BSGE 43, 227, 232 = SozR 3100 § 21 Nr. 1 S 6; BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7 S 18; BSGE 62, 96, 98 = SozR 1200 § 14 Nr. 26 S 72 f) .
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Das Rechtsinstitut der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmißbrauchs ist eine aus dem Grundsatz von Treu und Glauben iS des § 242 BGB abgeleitete, jedem Recht immanente Schranke, die auch im Bereich des Sozialrechts zu beachten ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 543 Nr. 1 unter Hinweis auf BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7; BSGE 62, 96 = SozR 1200 § 14 Nr. 26; BSG USK 77190 S 779 f; BSGE 43, 227 = SozR 3100 § 21 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 40/08

    Anspruch auf Elterngeld; Zulässigkeit des Wechsels in eine ungünstigere

    Allerdings hat das Bundessozialgericht den Grundsatz von Treu und Glauben und dessen Unterfall des Rechtsmissbrauchs als ungeschriebene Begrenzung der Geltendmachung von Sozialleistungen anerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.1995 - 10 RAr 1/94 - Juris, Rz. 24 m.w.N.; zu weiteren Konstellationen von Treu und Glauben vgl. BSGE 46, S. 187, 189 m.w.Nw.).

    Insbesondere darf ein Recht nicht ausschließlich funktionswidrig genutzt werden (vgl. BSGE 46, S. 187, 189 ff. zur Funktionsmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 315 a RVO).

  • BSG, 22.03.1995 - 10 RAr 1/94

    Konkursausfallgeld - Zeitraum - Mißbrauch

    Der Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs orientiert sich am Schutzzweck der Norm, wobei grundsätzlich davon auszugehen ist, daß der Berechtigte den ihm zustehenden Anspruch im gesetzlich vorgegebenen Rahmen mit legalen Mitteln ausschöpfen kann (vgl BSG vom 27. November 1986, BSGE 61, 54, 58 [BSG 27.11.1986 - 5a RKnU 6/85] = SozR 2200 § 583 Nr. 5; allgemein zum Rechtsmißbrauch s BSG vom 23. Oktober 1984, BSGE 59, 40, 45 = SozR 3800 § 1 Nr. 5; BSG vom 19. Mai 1978, BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7, jeweils mwN).
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 4/08 R

    Höheres Elterngeld nach Steuerklassenwechsel

    Der Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs orientiert sich am Schutzbereich der Norm, wobei grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Berechtigte den ihm zustehenden Anspruch im gesetzlichen Rahmen mit legalen Mitteln ausschöpfen kann (BSG, Urteile vom 19.5.1978, BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7 S 17; vom 23.10.1985 BSGE 59, 40, 45 = SozR 3800 § 1 Nr. 5 S 16; vom 27.11.1986, BSGE 61, 54, 58 = SozR 2200 § 583 Nr. 5 S 11; vom 22.3.1995, BSGE 76, 67, 69 = SozR 3-4100 § 141k Nr. 2 S 10; vom 13.8.1996, SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 27) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 13 EG 47/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Allerdings hat das Bundessozialgericht den Grundsatz von Treu und Glauben und dessen Unterfall des Rechtsmissbrauchs als ungeschriebene Begrenzung der Geltendmachung von Sozialleistungen anerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.1995 - 10 RAr 1/94 - Juris, Rz. 24 m.w.N.; zu weiteren Konstellationen von Treu und Glauben vgl. BSGE 46, 187, 189 m.w.Nw.).

    Insbesondere darf ein Recht nicht ausschließlich funktionswidrig genutzt werden (vgl. BSGE 46, 187, 189 ff. zur Formalmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 315 a RVO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2009 - L 13 EG 51/08

    Anspruch auf Elterngeld, Bemessung beim Wechsel in eine ungünstigere Steuerklasse

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92

    Festsetzung von Unfallversicherungsbeiträgen als versicherungspflichtiger

  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09

    Rentenversicherung

  • SG Augsburg, 22.07.2008 - S 10 EG 13/08

    Elterngeld - Berechnung - Einkommen - Wechsel der Lohnsteuerklasse

  • SG Augsburg, 22.07.2008 - S 10 EG 9/08

    Elterngeld - Berechnung - Einkommen - Wechsel der Lohnsteuerklasse

  • SG Augsburg, 08.07.2008 - S 10 EG 15/08

    Elterngeld - Berechnung - Einkommen - Wechsel der Lohnsteuerklasse vor der Geburt

  • LSG Bayern, 28.11.1979 - L 4/KrLw 50/77
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