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   BSG, 30.04.1979 - 8a RU 38/78   

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https://dejure.org/1979,4373
BSG, 30.04.1979 - 8a RU 38/78 (https://dejure.org/1979,4373)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1979 - 8a RU 38/78 (https://dejure.org/1979,4373)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1979 - 8a RU 38/78 (https://dejure.org/1979,4373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Übermittlung des Inhaltes eines Telefonats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 539 Nr. 57
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79

    Inhaftierung in der DDR - Ersatzzeit - Griechischer Staatsangehörige

    Auszug aus BSG, 30.04.1979 - 8a RU 38/78
    Diese Voraussetzung kann nicht losgelöst von den tatsächlichen und rechtlichen Umständen, unter denen sich die Tätigkeit vollzieht, beurteilt werden (vgl BSGE 51, 275, 277; BSG-Urteil vom 26. Oktober 1978 8 RU 44/78 - BSG SozR 2200 5 559 Nr. 44).
  • BSG, 29.06.1966 - 2 RU 104/65

    Unfallversicherungsschutz - Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften -

    Auszug aus BSG, 30.04.1979 - 8a RU 38/78
    Versicherungsschutz kann selbst dann bestehen, wenn die betreffende Tätigkeit dem Unternehmen nicht in einem wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Maße dienlich ist (vgl BSG-Versicherungsrecht, 67, 899; BSGE 25, 102, 104; Brackmann, aaO, S 476 a).
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Unschädlich ist, wenn es sich um eine geringfügige Tätigkeit handelt (vgl BSG vom 30.4.1979 - 8a RU 38/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 57) oder dass der unterstützte Unternehmer eine solche Arbeitskraft nicht tatsächlich beschäftigt hätte (vgl BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 9/01 R - Juris) .
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Unschädlich ist, wenn es sich um eine geringfügige Tätigkeit handelt (vgl BSG vom 30.4.1979 - 8a RU 38/78 - BSG SozR 2200 § 539 Nr. 57) oder dass der unterstützte Unternehmer eine solche Arbeitskraft nicht tatsächlich beschäftigt hätte (vgl BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 9/01 R - Juris) .
  • SG Lüneburg, 09.12.2010 - S 2 U 99/10

    Vorliegen eines Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung für

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (= BSG) soll bei Fehlen eines Beschäftigungsverhältnisses eine Tätigkeit vielmehr nur dann versichert sein, wenn es sich um eine ernstliche, dem Unternehmen (eines anderen) dienende Tätigkeit handelt, diese dem mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art, ihres Umfangs und ihrer Zeitdauer nach Ähnlichkeit mit einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses hat (vgl. BSGE 42, 36, 38; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 57).

    Darüber hinaus war das Festhalten des Katers durch die eigene Halterin auch nur eine vom Umfang und Zeitaufwand her unwesentliche Handreichung von geringer Bedeutung, die typischerweise als übliche, geringfügige oder alltägliche Handreichung nicht unter Versicherungsschutz steht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28. März 1990 - L 3 U 104/89; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 57).

  • SG Lüneburg, 10.12.2010 - S 2 U 99/10

    Gesetzliche Unfallversicherung: Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Unfall eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (= BSG) soll bei Fehlen eines Beschäftigungsverhältnisses eine Tätigkeit vielmehr nur dann versichert sein, wenn es sich um eine ernstliche, dem Unternehmen (eines anderen) dienende Tätigkeit handelt, diese dem mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art, ihres Umfangs und ihrer Zeitdauer nach Ähnlichkeit mit einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses hat (vgl. BSGE 42, 36, 38; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 57).

    Darüber hinaus war das Festhalten des Katers durch die eigene Halterin auch nur eine vom Umfang und Zeitaufwand her unwesentliche Handreichung von geringer Bedeutung, die typischerweise als übliche, geringfügige oder alltägliche Handreichung nicht unter Versicherungsschutz steht (LSG> Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28. März 1990 - L 3 U 104/89; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 57).

  • BGH, 15.05.1990 - VI ZR 266/89

    Begriff der Hilfeleistung bei gemeiner Gefahr; Voraussetzungen der

    Richtig ist zwar, daß eine auf familiären oder nachbarschaftlichen Beziehungen beruhende alltägliche Gefälligkeit, wie etwa die Übermittlung einer Nachricht, mit der Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses nicht gleichgesetzt werden kann und deshalb keinen Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO zu begründen vermag (vgl. BSG, Urteile vom 1. Februar 1979 - 2 RU 65/78 - VersR 1980, 328, 329 und vom 30. April 1979 - 8 a RU 38/78 - Breithaupt 1980, 195 ff.).
  • LSG Thüringen, 05.09.2019 - L 1 U 165/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Unschädlich ist, wenn es sich um eine geringfügige Tätigkeit handelt (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1979 - 8a RU 38/78, nach juris) oder dass der unterstützte Unternehmer eine solche Arbeitskraft nicht tatsächlich beschäftigt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R - nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - L 15 U 23/18
    Unschädlich ist, wenn es sich um eine geringfügige Tätigkeit handelt (vgl BSG vom 30.4.1979 - 8a RU 38/78 - BSG SozR 2200 § 539 Nr. 57) oder dass der unterstützte Unternehmer eine solche Arbeitskraft nicht tatsächlich beschäftigt hatte (vgl BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 9/01 R - Juris).
  • BSG, 08.05.1980 - 8a RU 38/79

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Verwandtenbesuch - Arbeitnehmerähnliche Leistung

    Entscheidend kommt es darauf an, ob die Verrichtung nach Art, Umfang und Zeitdauer von familiären mitgliedschaftlichen, gesellschaftlichen oder körperschaftlichen Bindungen geprägt wird oder ob die Arbeitsleistung für ein fremdes Unternehmen im Vordergrund steht (vgl hierzu insbesondere die Urteile des BSG vom 1. Februar 1979 - 2 RU 65/78 - = SozR 2200 5 559 Nr. 55 und vom 50, April 1979 - 8a RU 38/78 - = SozR2200 5 539 Nr. 57).
  • LSG Hessen, 20.12.2001 - L 3 U 159/01
    Die Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass es an der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit der aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses nach gefestigter Rechtsprechung bei Gefälligkeitshandlungen fehlen kann, die unter Verwandten vorgenommen werden und von familiären Beziehungen zwischen Angehörigen geprägt sind (BSG SozR 2200 § 539 RVO Nrn. 43, 55, 66, 134, Urteil des BSG vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -), ebenso bei sonstigen tatsächlich ähnlich engen Bindungen im Rahmen eines Gemeinschaftsverhältnisses (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 49) oder eines gutnachbarschaftlichen Verhältnisses (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 57, SozR 3-2200 § 539 Nr. 6, BSG, Urteil vom 17. März 1992 - 2 RU 6/91 -).
  • LSG Niedersachsen, 06.09.2001 - L 6 U 119/98

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - familiäre Beziehung

    Dabei sind neben der Stärke der verwandtschaftlichen Beziehungen die gesamten Umstände des Einzelfalles, insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit, zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 30. April 1979 - 8 a RU 38/78 = SozR 2200 § 539 RVO Nr. 57; Urteil vom 26. März 1980 - 2 RU 100/79 - BSG Beschluss vom 18. November 1997 - 2 BU 52/97 -).
  • SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17
  • SG Lüneburg, 28.10.2008 - S 2 U 148/04

    Unfall bei Übernahme einer Dachreparatur für den Schwiegervater ist

  • SG Lüneburg, 07.07.2009 - S 2 U 200/04

    Ein Unfall eines Jagdberechtigten bei der Umsetzung eines Hochsitzes in einem

  • SG Lüneburg, 07.07.2009 - S 2 U 152/04

    Anerkennung eines Unfalls i.R.d. Tätigkeit als Hundeführer bei einer

  • LSG Saarland, 27.05.1986 - L 2 U 96/84

    Unternehmen; Tätigkeit; Arbeitnehmer; Beschäftigungsverhältnis; Volksversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2014 - L 6 U 2808/13
  • LSG Niedersachsen, 20.11.1980 - L 3 U 54/80
  • SG Lüneburg, 26.05.2010 - S 2 U 159/05
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