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   BSG, 25.02.1976 - 8 RU 80/75   

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BSG, 25.02.1976 - 8 RU 80/75 (https://dejure.org/1976,6022)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1976 - 8 RU 80/75 (https://dejure.org/1976,6022)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1976 - 8 RU 80/75 (https://dejure.org/1976,6022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Neugefaßte Vorschrift - Rückwirkung - Unfallversicherungsschutz - Fahrgemeinschaft auf Gegenseitigkeit - Parkplatznot - Betriebliches Interesse - Umweg

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 550 Nr. 10
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung, die den Begriff des "unmittelbaren" Weges entsprechend definiert und nicht nur die kürzeste Wegstrecke, sondern bei Bestehen bestimmter allein durch die Verkehrsverhältnisse geprägter Umstände (Stau oder schlechte Wegstrecke auf dem kürzeren Weg etc) auch die längere Wegstrecke dem Versicherungsschutz unterstellt (vgl BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7; zuletzt BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - bedeutende

    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger ist als der kürzeste Weg, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog dritten Ort zuzurechnen wäre, etwa um eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 mwN), um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken (BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO), um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen (BSG, Urteil vom 19. Oktober 1982, aaO), um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen (BSG, Urteil vom 25. Mai 1961 - 2 RU 41/58 -) oder weil sich der Versicherte verfahren hat (BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger als der kürzeste Weg ist, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog dritten Ort zuzurechnen wäre, um etwa eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 mwN), um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken (BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO), um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen (BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 52/81 - USK 82210), um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen (BSG Urteil vom 25. Mai 1961 - 2 RU 41/58 -) oder weil sich der Versicherte verfahren hat (BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dies ist z. B. der Fall, wenn er den Umweg einschlägt, um auf einer besseren Wegstrecke oder auf einer weniger verkehrsreichen Straße zu fahren (BSG, Urteil vom 25.02.1976 - 8 RU 80/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 10).

    Das ist dann der Fall, wenn der Versicherte den Umweg einschlägt, um auf einer besseren Wegstrecke oder auf einer weniger verkehrsreichen Straße zu fahren (BSG, Urteil vom 25.02.1976 - 8 RU 80/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 10).

  • LSG Niedersachsen, 17.01.2002 - L 6 U 429/99

    Zahlung unfallbedingter Entschädigungsleistungen; Wertende Ermittlung des inneren

    Es sei die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum sog. dritten Ort heranzuziehen (BSG Urteile vom 27. August 1987, SozR 2200 § 550 Nr. 76 und 30. März 1988, SozR 2200 § 550 Nr. 78; Urteil vom 18. Oktober 1994, SozR 2200 § 550 Nr. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2008 - L 1 U 5527/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des BSG, die den Begriff des "unmittelbaren" Weges entsprechend definiert und nicht nur die kürzeste Wegstrecke, sondern bei Bestehen bestimmter allein durch die Verkehrsverhältnisse geprägter Umstände (Stau, schlechte Wegstrecke oder schlechte Sicht auf dem kürzeren Weg etc.) auch die längere Wegstrecke dem Versicherungsschutz unterstellt (vgl. BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO a.F.; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 m.w.N.).
  • SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls im Straßenverkehr als Arbeitsunfall

    Die Beispiele dafür sind mannigfaltig: In der Rechtsprechung des BSG sind Fälle, in denen der Versicherungsschutz erhalten blieb, aufgeführt, in denen es Ziel des Versicherten war, eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (vgl. BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO a. F.; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 m.w.N.), als Kraftfahrer vor dem Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken (vgl. BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO), den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.1982, Az: 2 RU 52/81) oder auch einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.1961, Az: 2 RU 41/58).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Umweg - sachlicher Zusammenhang -

    Dies ist z. B. der Fall, wenn er den Umweg einschlägt, um auf einer besseren Wegstrecke oder auf einer weniger verkehrsreichen Straße zu fahren (BSG, Urteil vom 25.02.1976 - 8 RU 80/75 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen eines Unfallversicherungsträgers im Falle

    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger als der kürzeste Weg ist, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog. dritten Ort zuzurechnen wäre, um etwa eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (vgl. BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO a.F.; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 m.w.N., um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken - BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO -, um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen - BSG Urteil vom 19. Oktober 1982, Az.: 2 RU 52/81 -, um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen - BSG Urteil vom 25. Mai 1961, Az.: 2 RU 41/58 - oder weil sich der Versicherte verfahren hat - BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7-).
  • SG Frankfurt/Main, 17.03.2016 - S 23 U 92/14
    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger ist als der kürzeste Weg, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog dritten Ort zuzurechnen wäre, etwa um eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 mwN), um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken (BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO), um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen (BSG, Urteil vom 19. Oktober 1982, aaO), um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen (BSG, Urteil vom 25. Mai 1961 - 2 RU 41/58 -) oder weil sich der Versicherte verfahren hat (BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 134/99

    Gewährung von Witwen- und Halbwaisenrente; Hinterbliebenenrente aufgrund eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2011 - L 9 U 253/10
  • LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18

    Wegeunfall auf dem Nachhauseweg - und der nicht versicherte Umweg

  • SG Lüneburg, 20.03.2013 - S 2 U 156/11

    Gesetzliche Unfallversicherung: Wegeunfall als versichertes Ereignis;

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