Rechtsprechung
   BSG, 24.02.1982 - 2 RU 42/81   

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https://dejure.org/1982,5096
BSG, 24.02.1982 - 2 RU 42/81 (https://dejure.org/1982,5096)
BSG, Entscheidung vom 24.02.1982 - 2 RU 42/81 (https://dejure.org/1982,5096)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 1982 - 2 RU 42/81 (https://dejure.org/1982,5096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Anspruch eines Selbständigen auf Übergangsgeld bei Berufshilfsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbständige Tätigkeit; Berufskrankheit; Rehabilitation; Übergangsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 127
  • SozR 2200 § 568 Nr. 7
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.08.1973 - 2 RU 238/72

    Unternehmer - Freiwillig Versicherter - Arbeitskraft - Ausfall -

    Auszug aus BSG, 24.02.1982 - 2 RU 42/81
    Bei entsprechender Anwendung der Regelung der §§ 560, 568 RVO auch auf Selbständige muß nach Sinn und Zweck der Vorschrift an die Stelle des Begriffes Arbeitsentgelt das Arbeitseinkommen treten (vgl BSG 1973-08-23 8/2 RU 238/72 = BSGE 36, 133).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten

    Für die gesetzliche Unfallversicherung hat das BSG angenommen, von einem Verlust des Arbeitseinkommens eines selbstständig Tätigen sei dann auszugehen, wenn er im Unternehmen persönlich mitgearbeitet hat und diese Mitarbeit für einen nicht unbedeutenden Zeitraum wegen AU entfällt; der Ausfall des Arbeitseinkommens müsse in diesen Fällen nicht konkret ermittelt werden (vgl BSGE 36, 133 = SozR Nr. 5 zu § 560 RVO; BSGE 53, 127, 132 = SozR 2200 § 568 Nr. 7: "fiktiver Einkommensverlust").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 15 U 439/19

    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen

    Zwar habe das BSG zu § 561 Abs. 1 S. 1 RVO a.F. mehrfach entschieden, dass nach Sinn und Zweck der §§ 560 ff. RVO a. F. davon auszugehen sei, dass ein Einkommensverlust in Höhe des in der Satzung für freiwillig versicherte Unternehmer bestimmten Jahresarbeitsverdienstes entstanden sei, sofern die Arbeitskraft eines im Betrieb voll mitarbeitenden Unternehmers für einen nicht unbedeutenden Zeitraum ausfalle (Urteil vom 23.08.1973, BSGE 36, 133,135 und Urteil vom 24.02.1982, BSGE 53, 127, 132).

    Die Annahme eines solchen - fiktiven - Einkommensverlustes entspreche nicht nur den Besonderheiten der Unternehmerversicherung, sondern auch der aus § 561 Abs. 3 RVO erkennbaren Absicht des Gesetzgebers, der der Berechnung des Verletztengeldes insbesondere für Unternehmer den Jahresarbeitsverdienst zugrunde gelegt wissen wolle (BSG, Urt. v. 23.08.1973 - 8/2 RU 238/72 -, juris Rn. 17 ff. und Leitsatz; Urt. v. 24.02.1982 - 2 RU 42/81 -, juris Rn. 21 ff.).

    Wie zu verfahren und zu entscheiden ist, wenn der betreffende Unternehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit oder während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. § 49 SGB VII) weiterhin im Betrieb mitarbeitet und damit durch seine Tätigkeit zur Erzielung von Einkommen beiträgt, ist höchstrichterlich bislang nicht geklärt (ausdrücklich offengelassen von BSG, Urt. v. 24.02.1982 - 2 RU 42/81 -, juris Rn. 23, 29; Urt. v. 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R -, juris Rn. 17 f.).

  • SG Gelsenkirchen, 09.05.2019 - S 37 U 400/16
    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) zu § 560 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) a. F. mehrfach entschieden, dass nach Sinn und Zweck der §§ 560 ff. RVO a.F. davon auszugehen sei, dass ein Einkommensverlust in Höhe des der Satzung für freiwillig versicherte Unternehmer bestimmten Jahresarbeitsverdienstes entstanden sei, sofern die Arbeitskraft eines im Betrieb voll mitarbeitenden Unternehmers für einen nicht unbedeutenden Zeitraum ausfalle (Urteil vom 23.08.1973, BSGE 36, 133, 135 und Urteil vom 24.02.1982, BSGE 53, 127, 132).

    Diese Frage kann das Gericht, wie auch das BSG im Urteil vom 24.02.1982 (a. a. O.) offen lassen, da es entgegen der herrschenden Meinung in der Literatur (Bereither-Hahn/Mertens, a. a. O.; Lauterbach, Unfallversicherung, 4. Auflage - Stand Juli 2018, § 47 Rdz. 189; Hauck/Haines-Römer, SGB VII, K § 52 Rdz. 10) die vorstehend dargestellte Rechtsprechung des BSG nicht auf § 52 Nr. 1 SGB VII nicht zu übertragen ist.

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