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   BSG, 27.11.1985 - 2 RU 23/85   

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https://dejure.org/1985,14681
BSG, 27.11.1985 - 2 RU 23/85 (https://dejure.org/1985,14681)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1985 - 2 RU 23/85 (https://dejure.org/1985,14681)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1985 - 2 RU 23/85 (https://dejure.org/1985,14681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anpassung der Rente - Unfallversicherung - Höchstgrenze - Rentenberechnung - Jahresarbeitsverdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 571 Nr. 24
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.02.1982 - 2 RU 59/81

    Keine Wechselwirkung zwischen Beitrag und Leistung in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 27.11.1985 - 2 RU 23/85
    Wegen der Steuerfreiheit der Ministerialzulage waren von ihr auch keine Beiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung der Angestellten zu entrichten (vgl BSGE 53, 133, 139).
  • BSG, 28.02.1990 - 10 RAr 16/89

    Nicht förderungsfähige Betriebe in der Produktiven Winterbauförderung

    Auszug aus BSG, 27.11.1985 - 2 RU 23/85
    Sie ist daher nicht wie ein vereinbartes Nettoarbeitsentgelt zu behandeln, dem zur Ermittlung des Brutto-Arbeitseinkommens die darauf entfallenden Steuern und die auf den Beschäftigten entfallenden Anteile an den Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit hinzuzurechnen sind (vgl jetzt 5 14 Abs. 2 SGB IV; zur Berechnung des Konkursausfallgeldes nach S 1H1d Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes -AFG- aus steuerfreiem Arbeitseinkommen siehe BSG Urteil vom 27. Juni 1985 - 10 RAr 16/89 -).
  • BSG, 27.09.1963 - 2 RU 81/62
    Auszug aus BSG, 27.11.1985 - 2 RU 23/85
    - 2 RU 81/62 - BG 196A" 209, teilweise abgedruckt in SozR Nr. 1 zu 2. NeuregelungsG UV S 2; Benz BG 1973, 71, 72 mit Kritik am Urteil des SG Hamburg vom 10. August 1972 - 29 U 559/71; vgl auch BSG SozR Nr. 6 zu UVNG Art. 4 S 2).
  • BSG, 22.11.1979 - 8a RU 28/79
    Auszug aus BSG, 27.11.1985 - 2 RU 23/85
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden hat, bemißt sich der JAV nach dem Bruttoarbeitseinkommen des Versicherten, es sei denn, daß die Tätigkeit steuerfrei und sozialversicherungsfrei war (BSG Urteile vom 22. November 1979 8a RU 28/79 1983 7/83.
  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente gem § 59 Abs 1 SGB 7 -

    Die auch vom LSG und dieser Literatur zitierte Rechtsprechung des Senats, die einer solchen Geltung der ArEV entgegenstehen soll (BSG vom 27.11.1985 - 2 RU 23/85 - SozR 2200 § 571 Nr. 24; BSG vom 24.5.1984 - 2 RU 11/83 - HV-Info 1984, Nr. 13; BSG vom 24.2.1982 - 2 RU 59/81 - BSGE 53, 133 = SozR 2200 § 560 Nr. 10; BSG vom 21.2.1980 - 5 RKnU 1/78 - BSGE 50, 9 = SozR 2200 § 571 Nr. 16) , ist ausschließlich zum Recht der RVO ergangen und betraf ausnahmslos Sachverhalte, die nach dem Rechtszustand vor Inkrafttreten der ArEV im Jahre 1977 zu beurteilen waren.
  • LSG Bayern, 29.04.2014 - L 3 U 619/11

    Spesen erhöhen die Verletztenrente

    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum insoweit vergleichbaren Recht vor Inkrafttreten des SGB IV (§ 160 RVO a.F.) ist dementsprechend eine steuerfreie Auslandszulage (BSG vom 24.05.1984, 2 RU 11/83, Juris Rdnr. 9), ein steuerfrei gezahltes Urlaubsgeld im Steinkohlebergbau (BSG vom 21.02.1980, 5 RKnU 1/78, Juris Rdnr. 13, BSGE 50, 9 bis 12) und eine steuerfrei gezahlte Ministerialzulage (BSG vom 27.11.1985, 2 RU 23/85, Juris Rdnr. 9, SozR 2200 § 571 Nr. 24) als Arbeitsentgelt bewertet worden.
  • LSG Sachsen, 20.03.2023 - L 6 U 67/20

    Arbeitsunfall eines Versicherten, dessen Verdienst oberhalb des Höchst-JAV liegt

    Demnach entfällt eine Leistungsanpassung, wenn der der Leistung zugrundeliegende JAV den maßgeblichen Höchst-JAV bereits erreicht oder überschritten hat (Köhler in: Hauck/Noftz SGB VII, § 95, RdNr. 55; BSG, Urteil vom 27.11.1985 - 2 RU 23/85, RdNr. 10, juris).
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