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   BSG, 28.10.1976 - 8 RU 28/76   

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BSG, 28.10.1976 - 8 RU 28/76 (https://dejure.org/1976,8893)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1976 - 8 RU 28/76 (https://dejure.org/1976,8893)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1976 - 8 RU 28/76 (https://dejure.org/1976,8893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungsstrafbescheid - Begründung - Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten - Offensichtliche Umstände

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 435
  • SozR 2200 § 773 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.04.1975 - 8 RU 212/74
    Auszug aus BSG, 28.10.1976 - 8 RU 28/76
    Der erkennende Senat hat dieses Urteil am 24. April 1975 (8 RU 212/74) aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.
  • Drs-Bund, 08.02.1963 - BT-Drs IV/958
    Auszug aus BSG, 28.10.1976 - 8 RU 28/76
    Bei der Bemessung der Ordnungsstrafe hatte die Beklagte - wie bei jeder Bestrafung - die Schwere des Verstoßes und die wirtschaftlichen Verhältnisse des zu Bestrafenden zu berücksichtigen (vgl. den Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik des Deutschen Bundestages über den Entwurf des Unfallversicherungs-Neuregelungegesetzes: BT-Drucksache IV/958 neu S. 27 zu 5 770).
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R

    Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer

    Zwar können die Anforderungen an die Begründungstiefe einer Verwaltungsentscheidung im Einzelfall niedriger sein, wenn Gesichtspunkte und Umstände auf der Hand liegen oder dem Betroffenen die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen bereits bekannt sind (vgl BSG Urteil vom 9.3.1994 - 6 RKa 16/92 - juris RdNr 28; BSG Urteil vom 28.10.1976 - 8 RU 28/76 - SozR 2200 § 773 Nr. 1 S 2; BVerwG Urteil vom 9.5.1985 - 2 C 16.83 - juris RdNr 26; BVerwG Urteil vom 15.6.1971 - II C 17.70 - BVerwGE 38, 191, 194 = Buchholz 237.5 § 85 Nr. 1 = juris RdNr 32) .
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Die Verwaltung darf sich deshalb auf die Angabe der maßgebend tragenden Erwägungen beschränken und braucht Gesichtspunkte und Umstände, die auf der Hand liegen oder dem Betroffenen bekannt sind, nicht nochmals ausführlich darzulegen (BSG SozR 2200 § 773 Nr. 1; BVerwGE 22, 215, 217 f; 38, 191, 194; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1986, 374, 375; 919, 921; jeweils mwN).
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 39/21 R

    Anspruch auf Erstattung von Kosten des Vorverfahrens Keine Beeinflussung der

    Zwar können die Anforderungen an die Begründungstiefe einer Verwaltungsentscheidung im Einzelfall niedriger sein, wenn Gesichtspunkte und Umstände auf der Hand liegen oder dem Betroffenen die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen bereits bekannt sind (vgl BSG Urteil vom 9.3.1994 - 6 RKa 16/92 - juris RdNr 28; BSG Urteil vom 28.10.1976 - 8 RU 28/76 - SozR 2200 § 773 Nr. 1 S 2; BVerwG Urteil vom 9.5.1985 - 2 C 16.83 - juris RdNr 26; BVerwG Urteil vom 15.6.1971 - II C 17.70 - BVerwGE 38, 191, 194 = Buchholz 237.5 § 85 Nr. 1 = juris RdNr 32) .
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 22/21 R

    Anspruch auf Erstattung von Kosten des Vorverfahrens Keine Beeinflussung der

    Zwar können die Anforderungen an die Begründungstiefe einer Verwaltungsentscheidung im Einzelfall niedriger sein, wenn Gesichtspunkte und Umstände auf der Hand liegen oder dem Betroffenen die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen bereits bekannt sind (vgl BSG Urteil vom 9.3.1994 - 6 RKa 16/92 - juris RdNr 28; BSG Urteil vom 28.10.1976 - 8 RU 28/76 - SozR 2200 § 773 Nr. 1 S 2; BVerwG Urteil vom 9.5.1985 - 2 C 16.83 - juris RdNr 26; BVerwG Urteil vom 15.6.1971 - II C 17.70 - BVerwGE 38, 191, 194 = Buchholz 237.5 § 85 Nr. 1 = juris RdNr 32) .
  • LSG Hessen, 10.11.2009 - L 4 KA 70/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Klage gegen Honoraränderungsbescheide - keine

    Die Verwaltung darf sich deshalb auf die Angabe der maßgebend tragenden Erwägungen beschränken und braucht Gesichtspunkte und Umstände, die auf der Hand liegen oder dem Betroffenen bekannt sind, nicht nochmals ausführlich darzulegen (BSG SozR 2200 § 773 Nr. 1; BVerwGE 22, 215, 217 f; 38, 191, 194; BVerwG NVwZ 1986, 374, 375; 919, 921; jeweils m. w. N.).
  • LSG Hessen, 31.08.2012 - L 7 AS 312/11

    Rückforderung von Arbeitslosengeld II wegen Einkommenserzielung - Anforderungen

    Die Verwaltung darf sich deshalb auf die Angabe der maßgebend tragenden Erwägungen beschränken (von Wulffen-Engelmann, a.a.O., § 35 Rn. 5) und braucht Gesichtspunkte und Umstände, die auf der Hand liegen oder dem Betroffenen bekannt sind, nicht nochmals ausführlich darzulegen (BSG, SozR 2200 § 773 Nr. 1).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 16/92

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Honorars für kassenärztliche Versorgung -

    Die Verwaltung darf sich deshalb auf die Angabe der maßgebend tragenden Erwägungen beschränken und braucht Gesichtspunkte und Umstände, die auf der Hand liegen oder dem Betroffenen bekannt sind, nicht nochmals ausführlich darzulegen (BSG SozR 2200 § 773 Nr. 1; BVerwGE 22, 215, 217 f; 38, 191, 194; BVerwG NVwZ 1986, 374, 375 und 919, 921; jeweils mwN).
  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 91/76

    Rechtsstaatliches Erfordernis der Bestimmtheit einer Ordnungsstrafe in der Art

    Die Höhe der Ordnungsstrafe kann daher von Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nur im Rahmen des § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG daraufhin überprüf t werden, ob der Versicherungsträger die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BSG SozR Nr. 1 zu § 1543d RVO; BSG SozR 2200 § 773 Nr. 1).

    Die Begründung eines - im Ermessen des Versicherungsträgers liegenden - Ordnungsstrafbescheides muß grundsätzlich erkennen lassen, daß sich der Versicherungsträger mit den entscheidungserheblichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten auseinandergesetzt hat (BSG SozR 2200 § 773 Nr. 1).

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 9/92

    Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts bei medizinischen Leistungen;

    Die Verwaltung darf sich deshalb auf die Angabe der maßgebend tragenden Erwägungen beschränken und braucht Gesichtspunkte und Umstände, die auf der Hand liegen oder dem Betroffenen bekannt sind, nicht nochmals ausführlich darzulegen (BSG SozR 2200 § 773 Nr. 1; BVerwGE 22, 215, 217 f; 38, 191, 194; BVerwG NVwZ 1986, 374, 375; 919, 921; jeweils mwN).
  • BSG, 25.11.2019 - B 11 SF 12/19 S
    Wie auch in den von ihm allein angegriffenen Bußgeldbescheid aufgenommen, entscheidet - trotz des vorgeschalteten Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft (§ 69 Abs. 4, 5 OWiG ) - im Ergebnis das AG bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (§ 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG ; BSG vom 28.10.1976 - 8 RU 28/76 - SozR 2200 § 773 Nr. 1).
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