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   BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93   

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BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93 (https://dejure.org/1994,160)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 12 RK 50/93 (https://dejure.org/1994,160)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 12 RK 50/93 (https://dejure.org/1994,160)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 165 Abs. 1 Nr. 2; RVO § 165 Abs. 2 S. 1; RVO § ... 175 (i. d. F. bis 31.12.1970); AVG § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB IV § 7 Abs. 1; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1; SGB VI § 1 S. 1 Nr. 1; SGB VI § 125 Nr. 2; SGB VI § 133; BGB § 117; BGB § 1356 Abs. 2; BGB § 1356 Abs. 2 (i. d. F. bis 30.6.1977); BGB § 1360 S. 2; SGG § 128
    Mitarbeit der Ehefrau eines Arztes in dessen Praxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 74, 275
  • MDR 1995, 294
  • NZS 1995, 31
  • FamRZ 1995, 1575 (Ls.)
  • VersR 1995, 437
 
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Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
    Diese für die Abgrenzung zum Mitunternehmer oder Mitgesellschafter erforderliche Voraussetzung wird durch die Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in bezug auf Zeit, Ort und Art der Arbeitsausführung erfüllt (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 mwN).

    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht dabei grundsätzlich nicht entgegen, daß die Abhängigkeit unter Ehegatten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207, 210 = SozR Nr. 34 zu § 539 RVO; BSGE 66, 168, 171 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; SozR 3-4100 § 168 Nr. 11).

    Für die Abgrenzung des Ehegattenbeschäftigungsverhältnisses zur familienhaften Mithilfe kann auf die Rechtsprechung zum Beschäftigungsverhältnis zwischen nahen Verwandten zurückgegriffen werden, die durch das Urteil des BSG vom 5.4.1956 ("Meistersohn"-Urteil BSGE 3, 30, 40) eingeleitet und durch eine Reihe weiterer Urteile fortgeführt worden ist (BSGE 12, 153, 156 = SozR Nr. 18 zu § 165 RVO; 17, 1, 3 ff = SozR Nr. 31 zu § 165 RVO; SozR 2200 § 165 Nr. 90).

    Das Landessozialgericht (LSG) durfte hierbei nach der genannten Rechtsprechung (BSGE 34, 207, 210 = SozR Nr. 34 zu § 539 RVO; BSGE 66, 168, 171 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; SozR 3-4100 § 168 Nr. 11) berücksichtigen, daß die Abhängigkeit unter Ehegatten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht mit gewissen Einschränkungen ausgeübt werden kann.

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
    Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht zum Steuerrecht entschieden, daß sachgerechte Gründe, welche die Nichtanerkennung nachweislich abgeschlossener, ernst gemeinter und vereinbarungsgemäß vollzogener Arbeitsverträge unter Ehegatten rechtfertigen würden, aus dem Wesen der Ehe nicht hergeleitet werden können (BVerfGE 9, 237, 244; 13, 290, 301 ff; 13, 318, 326 ff; 29, 104, 113).

    An den Nachweis echter Arbeitsverträge zwischen Ehegatten dürfen zwar besondere Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 9, 237, 245 ff); dadurch darf aber die steuerliche Berücksichtigung solcher Verträge nicht so eingeschränkt werden, daß sie "kaum jemals" praktisch werden kann (BVerfGE 13, 318, 328).

  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluß vom 26.11.1964 (BVerfGE 18, 257) die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Nr. 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) für verfassungswidrig erklärt.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in dem genannten Beschluß vom 26.11.1964 (aaO) die in § 175 Reichsversicherungsordnung (RVO) getroffene krankenversicherungsrechtliche Regelung mit Rücksicht auf das Recht zur freiwilligen Versicherung für verfassungsmäßig erklärt.

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht dabei grundsätzlich nicht entgegen, daß die Abhängigkeit unter Ehegatten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207, 210 = SozR Nr. 34 zu § 539 RVO; BSGE 66, 168, 171 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; SozR 3-4100 § 168 Nr. 11).

    Das Landessozialgericht (LSG) durfte hierbei nach der genannten Rechtsprechung (BSGE 34, 207, 210 = SozR Nr. 34 zu § 539 RVO; BSGE 66, 168, 171 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; SozR 3-4100 § 168 Nr. 11) berücksichtigen, daß die Abhängigkeit unter Ehegatten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht mit gewissen Einschränkungen ausgeübt werden kann.

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
    Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht zum Steuerrecht entschieden, daß sachgerechte Gründe, welche die Nichtanerkennung nachweislich abgeschlossener, ernst gemeinter und vereinbarungsgemäß vollzogener Arbeitsverträge unter Ehegatten rechtfertigen würden, aus dem Wesen der Ehe nicht hergeleitet werden können (BVerfGE 9, 237, 244; 13, 290, 301 ff; 13, 318, 326 ff; 29, 104, 113).

    An den Nachweis echter Arbeitsverträge zwischen Ehegatten dürfen zwar besondere Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 9, 237, 245 ff); dadurch darf aber die steuerliche Berücksichtigung solcher Verträge nicht so eingeschränkt werden, daß sie "kaum jemals" praktisch werden kann (BVerfGE 13, 318, 328).

  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69

    Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht dabei grundsätzlich nicht entgegen, daß die Abhängigkeit unter Ehegatten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207, 210 = SozR Nr. 34 zu § 539 RVO; BSGE 66, 168, 171 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; SozR 3-4100 § 168 Nr. 11).

    Das Landessozialgericht (LSG) durfte hierbei nach der genannten Rechtsprechung (BSGE 34, 207, 210 = SozR Nr. 34 zu § 539 RVO; BSGE 66, 168, 171 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; SozR 3-4100 § 168 Nr. 11) berücksichtigen, daß die Abhängigkeit unter Ehegatten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht mit gewissen Einschränkungen ausgeübt werden kann.

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
    Diese für die Abgrenzung zum Mitunternehmer oder Mitgesellschafter erforderliche Voraussetzung wird durch die Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in bezug auf Zeit, Ort und Art der Arbeitsausführung erfüllt (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 mwN).
  • BFH, 12.04.1979 - IV R 14/76

    Regelmäßige Gehaltszahlung - Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten - KG

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
    Dementsprechend sind auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Arbeitsverhältnisse zwischen Eheleuten steuerlich anzuerkennen, wenn sie ernsthaft, klar und eindeutig vereinbart sind und der Vereinbarung entsprechend tatsächlich vollzogen werden; Vertragsgestaltung und -durchführung sind darauf zu prüfen, ob sie auch zwischen Fremden üblich sind (BFHE 128, 207; 134, 293).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
    Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht zum Steuerrecht entschieden, daß sachgerechte Gründe, welche die Nichtanerkennung nachweislich abgeschlossener, ernst gemeinter und vereinbarungsgemäß vollzogener Arbeitsverträge unter Ehegatten rechtfertigen würden, aus dem Wesen der Ehe nicht hergeleitet werden können (BVerfGE 9, 237, 244; 13, 290, 301 ff; 13, 318, 326 ff; 29, 104, 113).
  • BFH, 14.10.1981 - I R 34/80

    Keine Anerkennung eines Arbeitsvertrages zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt in

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
    Dementsprechend sind auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Arbeitsverhältnisse zwischen Eheleuten steuerlich anzuerkennen, wenn sie ernsthaft, klar und eindeutig vereinbart sind und der Vereinbarung entsprechend tatsächlich vollzogen werden; Vertragsgestaltung und -durchführung sind darauf zu prüfen, ob sie auch zwischen Fremden üblich sind (BFHE 128, 207; 134, 293).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

  • BSG, 18.05.1960 - 3 RK 21/56
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59

    Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und

  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 7/73

    Berufsverbot - Rechtsanwalt - Gewinnersatzanspruch - Fehlende Genehmigung

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Zu prüfen ist allerdings insbesondere, ob der Angehörige in einem Familienunternehmen als Beschäftigter, als Mitunternehmer oder Mitgesellschafter eines Angehörigen oder ob seine Tätigkeit lediglich als familienhafte Mithilfe anzusehen ist (vgl BSGE 74, 275, 276 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17 S 57) .

    Die Abgrenzung hängt von den gesamten Umständen des Einzelfalles ab (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 37 S 127; BSGE 74, 275, 278 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17 S 60) .

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    An diesen Beurteilungsmerkmalen hat das BSG in st Rspr bis heute festgehalten (vgl BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 S 13; BSGE 70, 81, 82 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 S 35; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; BSGE 74, 275 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18; BSG SozR 3-4100 § 102 Nr. 4).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Dies ergebe sich auch bereits aus einer Entscheidung des 12. Senats des BSG vom 23. Juni 1994 (12 RK 50/93, SozR 3-2500 § 5 Nr. 17).

    Dies richtet sich nach den Grundsätzen, die Lehre und Rechtsprechung zum Begriff des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses in der Sozialversicherung entwickelt haben (BSG, Urteil vom 21. April 1993, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; BSGE 3, 30, 39; 17, 1, 3 f = SozR Nr. 31 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90; BSGE 74, 275, 276 ff mwN = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17; BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAr 120/95 -, USK 9635 = DBlR Nr. 4475 zu § 168 AFG).

    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Mitarbeit auf Grund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist nur unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39 f; 19, 1, 4 f = SozR Nr. 31 zu § 165 RVO; BSGE 74, 275, 278 f = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90; SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 S 30; BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAr 120/95 -, USK 9635 = DBlR Nr. 4475 zu § 168 RVO).

    Zur Begründung seiner Entscheidung über die Unbegründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde hat der 12. Senat - unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 23. Juni 1994 (BSGE 74, 275 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17 S 62), die ebenfalls der Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. September 1996 zu Grunde lag - erläutert, warum das Urteil des LSG nicht von der Entscheidung vom 19. Februar 1987 (SozR 2200 § 165 Nr. 90) zur Beurteilung der familienhaften Mithilfe abweiche.

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