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   BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95   

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BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 (https://dejure.org/1999,807)
BVerfG, Entscheidung vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 (https://dejure.org/1999,807)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 (https://dejure.org/1999,807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Gleichheitssatzes - Sozialleistungen - Arbeitslosigkeit - Grenzgänger - Auslandswohnsitz - Ungleichbehandlung - Arbeitslosenversicherung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auch Nicht-EU-Ausländer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; GG Art. 2; ; GG Art.... 3 Abs. 1; ; SGB I § 30 Abs. 1; ; SGB I § 30 Abs. 2; ; SGB I § 37 Satz 1; ; AFG § 168; ; AFG § 173 a; ; AFG §§ 100 f.; ; SGB IV § 3; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von Arbeitslosengeld

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von Arbeitslosengeld

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 391
  • BB 2000, 299
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95
    Die für die Beurteilung maßgebliche Frage nach der Bedeutung des Gleichheitssatzes für die auf Beiträgen beruhenden Ansprüche auf eine entsprechende Sozialleistung ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 51, 1 ; 92, 53 ).

    b) Unter diesen Voraussetzungen ist von Verfassungs wegen eine Auslegung geboten, die den aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Anspruch des Grenzgängers auf eine seiner Beitragszahlung entsprechende Sozialleistung zur Geltung bringt (vgl. BVerfGE 92, 53 ).

  • BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Auszug aus BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95
    gegen a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 8. März 1995 - 7 BAr 192/94 -,.

    Der Beschluss des Bundessozialgerichts vom 8. März 1995 - 7 BAr 192/94 - ist damit gegenstandslos.

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95
    Die für die Beurteilung maßgebliche Frage nach der Bedeutung des Gleichheitssatzes für die auf Beiträgen beruhenden Ansprüche auf eine entsprechende Sozialleistung ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 51, 1 ; 92, 53 ).

    a) Zwar kann eine durch § 30 Abs. 1 SGB I bewirkte Ungleichbehandlung der Personen mit Auslandswohnsitz im Vergleich zu den Personen mit Inlandswohnsitz sachlich gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 51, 1 ; 81, 208 ).

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95
    Der Beschluss des Bundessozialgerichts wird gegenstandslos (vgl. BVerfGE 63, 80 ).
  • BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90

    Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Ausschluß der rentenrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95
    Es ist ein verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandendes Ziel nationaler Sozialpolitik, sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet zu formen und zu regeln (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2963 = NZS 1998, S. 518).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95
    a) Zwar kann eine durch § 30 Abs. 1 SGB I bewirkte Ungleichbehandlung der Personen mit Auslandswohnsitz im Vergleich zu den Personen mit Inlandswohnsitz sachlich gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 51, 1 ; 81, 208 ).
  • EuGH, 12.06.1986 - 1/85

    Miethe / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95
    Die Vermittlungsfähigkeit lässt sich insbesondere anhand der Sprachkenntnisse, persönlicher Bindungen und des Verlaufs des bisherigen Berufs- und Erwerbslebens objektivieren (vgl. EuGH, Slg. 1986, S. 1837 ).
  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Auslandswohnsitz -

    Soweit das BVerfG mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG in dem von der Klägerin zitierten Beschluss des BVerfG vom 30.12.1999 (1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) eine einschränkende Auslegung des § 30 Abs. 1 SGB I für erforderlich gehalten hat, trug dies einer anderen Ausgangslage Rechnung.

    Gleichzeitig hat es in dem Beschluss vom 30.12.1999 (aaO) - auch durch Verweis auf seine vorangegangene Rechtsprechung (vgl BVerfG vom 20.3.1979 - 1 BvR 111/74, 1 BvR 283/78 - BVerfGE 51, 1 ff = SozR 2200 § 1315 Nr. 5) - deutlich gemacht, dass es - jenseits des Ausmaßes einer vollständigen Leistungsversagung - Gründe für eine ungleiche Behandlung von Versicherten mit gleicher Beitragsleistung je nach inländischem oder ausländischem Wohnsitz geben könne.

    Die in dem Beschluss des BVerfG vom 30.12.1999 (1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) vorgenommene teleologische Reduktion des § 30 SGB I (Schlegel in Schlegel/ Voelzke, jurisPK-SGB I, 2. Aufl 2012, § 30 RdNr 21) ist daher vor dem Hintergrund zu sehen, dass Unionsrecht im konkreten Fall keinen Ausgleich für eine Beitragsleistung zur deutschen Arbeitslosenversicherung schaffen konnte und allein die Regelung des § 30 SGB I den Ansprüchen der österreichischen Klägerin nach deutschem Recht entgegenstand.

    Es greift daher der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 30.12.1999 (1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) betonte Grundsatz, wonach es ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandendes Ziel nationaler Sozialpolitik ist, sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet zu formen und zu regeln.

  • LSG Bayern, 04.06.2020 - L 9 AL 61/20

    Kurzarbeitergeld für Auslandsarbeitgeber nur bei Inlands-Betrieb oder

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe mit Beschluss vom 31.12.1999 - 1 BvR 809/95 - entschieden, dass der Ausschluss von im grenznahen Ausland lebenden Arbeitnehmern vom Arbeitslosengeld unter Berufung darauf, dass diese ihren Wohnsitz nicht im Geltungsbereich des SGB III haben, gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstoße, wenn diese Arbeitnehmer ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben würden, also hierzulande Beiträge eingezahlt hätten und auch sonst - vorbehaltlich eines Wohnsitzes im Geltungsbereich des SGB III - alle Leistungsvoraussetzungen erfüllen würden.

    Soweit der Bevollmächtigte hinsichtlich des durch Art. 3 Abs. 1 GG gewährten Schutzbereich des allg. Gleichheitssatzes auf einen Beschluss des BVerfG vom 31.12.1999 (Az. 1 BvR 809/95) verweist, wonach "der Ausschluss von im grenznahen Ausland lebenden Arbeitnehmern vom Arbeitslosengeld unter Berufung darauf, dass diese ihren Wohnsitz nicht im Geltungsbereich des SGB III haben, gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstoße, wenn diese Arbeitnehmer ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben würden, also hierzulande Beiträge eingezahlt hätten und auch sonst - vorbehaltlich eines Wohnsitzes im Geltungsbereich des SGB III - alle Leistungsvoraussetzungen erfüllen würden", ist darauf hinzuweisen, dass sich diese Entscheidung ausdrücklich auf die besondere Situation von sog. Grenzgängern bezieht, die im grenznahen Ausland wohnen und im Inland beschäftigt und versichert sind.

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der

    Es ist ein verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandendes Ziel nationaler Sozialpolitik, sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet zu formen und zu regeln (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 17.3.2008 - 1 BvR 96/06 - Juris RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - Juris RdNr 11; BVerfG Beschluss vom 2.7.1998 - 1 BvR 810/90 - Juris RdNr 61) .

    Steht das Wohnsitzprinzip dem Eingriff durch Auferlegung von Beiträgen nicht entgegen, so können territoriale Gründe nicht erstmals gegen die Einlösung des mit Beiträgen erworbenen Versicherungsschutzes ins Feld geführt werden (so BVerfG Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20 - Juris RdNr 11; BSG Urteil vom 7.10.2009 - B 11 AL 25/08 R - BSGE 104, 280 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 5 - Juris RdNr 11) .

  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - grenznaher

    Gründe, die für die Gruppe der so genannten Grenzgänger einen Wechsel des Anknüpfungssachverhalts rechtfertigen könnten, seien nicht ersichtlich (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).

    Dazu gehört vor allem die subjektive und objektive Verfügbarkeit bezogen auf den inländischen Arbeitsmarkt (vgl BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 = SozR 3-1200 § 30 Nr. 20 S 40; auch Mutschler, SGb 2000, 110, 115 f), die damit letztlich auch das Kriterium der Grenznähe inhaltlich näher ausdifferenziert.

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Ein Anspruch der Klägerin auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ergibt sich auch nicht aus einer Einschränkung des Territorialitätsprinzips des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II iVm § 30 SGB I. Die von ihr zitierte Entscheidung des BVerfG vom 30.12.1999 (1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) betrifft das beitragsabhängige Alg.

    Insofern hat das BVerfG bezogen auf den Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Entscheidung vom 30.12.1999 (1 BvR 809/95, SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach eine durch § 30 Abs. 1 SGB I bewirkte Ungleichbehandlung der Personen mit Auslandswohnsitz im Vergleich zu denjenigen mit Inlandswohnsitz gerechtfertigt sein kann.

  • LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 175/12

    Arbeitslosengeld, Auslandswohnsitz, Ereichbarkeit, zeit und ortsnaher Bereich

    Deren Erfüllung ist auch bei einer verfassungskonformen Auslegung des § 30 Abs. 1 SGB I dahingehend, dass der grenznahe Auslandswohnsitz dem Arbeitslosengeldanspruch eines zuvor in Deutschland wohnhaften und beitragspflichtigen Arbeitnehmers nicht entgegensteht, notwendig (vgl BVerfG vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20; BSG, Urteil vom 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R - BSGE 104, 280ff; Brand in Brand, SGB 111, 6. Aufl, § 137 Rn 7).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich auch von denen, die den Entscheidungen des BSG (Urteil vom 07.10.2009 - aaO) und des BVerfG (Beschluss vom 30.12.1999 - aaO) zugrunde gelegen haben.

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 30.12.1999 - aaO) kann eine durch § 30 Abs. 1 SGB I bewirkte Ungleichbehandlung der Personen mit Auslandswohnsitz im Vergleich zu den Personen mit Inlandswohnsitz für die Gewährung von Alg sachlich gerechtfertigt sein.

    Eine Ausnahme, wie sie das BVerfG (Beschluss vom 30.12.1999 - aaO) für Personen mit grenznahem Auslandswohnsitz, die im Inland beschäftigt und versichert sind (Grenzgänger) vorgenommen hat, liegt nicht vor.

  • BVerfG, 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der rentenrechtlichen

    So hat es das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats (Beschluss vom 2. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 -, NJW 1998, S. 2963 ) ausdrücklich gebilligt, dass grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant ist, da der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist (vgl. außerdem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -, NZA 2000, S. 391 , und BVerfGK 13, 406 ).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - Wohnortverlegung während

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 30. Dezember 1999 (SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) ausgeführt, Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz gebiete eine verfassungskonforme Auslegung des § 30 Abs. 1 SGB I dahin, dass dem Anspruch des zuvor in Deutschland beitragspflichtigen Grenzgängers auf Alg oder Arbeitslosenhilfe der Auslandswohnsitz jedenfalls dann nicht entgegenstehe, wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt seien.

    Das BVerfG hat im Beschluss vom 30. Dezember 1999 (SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) vielmehr seine bisherige Rechtsprechung grundsätzlich bestätigt, wonach eine durch § 30 Abs. 1 SGB I bewirkte Ungleichbehandlung der Personen mit Auslandswohnsitz im Vergleich zu Personen mit Inlandswohnsitz sachlich gerechtfertigt sein kann (Hinweis auf BVerfGE 51, 1, 24; 81, 208, 222).

  • LSG Sachsen, 31.03.2020 - L 8 SO 5/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die nationale Sozialpolitik auf sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet beschränkt und versucht, über die Definition des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthaltes in § 30 Abs. 3 SGB I Personen auszuschließen, die keine engere Bindung zum deutschen Sozialstaat besitzen (BVerfG; Beschluss 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -juris R. 11).
  • LSG Bayern, 30.09.2015 - L 10 AL 81/15

    Grenzgänger, Schweiz, Wohnortstaat

    Die Klägerin habe mangels eines gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland - ihr Wohnsitz befinde sich seit dem Jahr 2012 in der Schweiz - keinen Anspruch nach dem SGB III. Sie könne sich auch nicht auf die Entscheidung des BVerfG vom 30.12.1999 (1 BvR 809/95) berufen, wonach der Begriff des Wohnsitzes für den Personenkreis derjenigen verfassungskonform auszulegen sei, die grenznah wohnten und den Status eines Grenzgängers nicht erfüllten.

    Beachtlich ist in diesem Zusammenhang allenfalls die Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - juris), wonach von Verfassungswegen eine Auslegung des Begriffes "Wohnsitz" geboten sei, die den aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) abgeleiteten Anspruch des Grenzgängers auf eine seiner Beitragszahlung entsprechende Sozialleistung zur Geltung bringt.

    Er ist lediglich darin gehindert, ohne gewichtige sachliche Gründe den Anknüpfungspunkt zwischen Beitragserhebung und Leistungsberechtigung zu wechseln (BVerfG, Beschluss vom 30.12.1999 aaO - Leitsatz 1 und 2).

  • BVerfG, 17.03.2008 - 1 BvR 96/06

    Keine Anwendung von § 17 Abs 1 SGB 5 im Fall von bereits im Beschäftigungsstaat

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R

    Anspruch auf Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im

  • LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - Auslandswohnsitz -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11

    Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

  • LSG Bayern, 23.07.2009 - L 9 AL 305/06

    Arbeitslosengeldanspruch in Deutschland - serbischer Staatsangehöriger mit

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2006 - L 30 AL 182/03

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 8 R 533/12

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 KR 2/99 R

    Forstwirtschaftliche Unternehmentätigkeit bei Wohnsitz im Ausland

  • LSG Bayern, 23.11.2000 - L 8 AL 50/97

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg)

  • LSG Saarland, 19.01.2007 - L 8 AL 3/06

    Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

  • SG Osnabrück, 21.05.2013 - S 43 AL 205/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - L 9 AL 100/11

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Bayreuth, 30.03.2005 - S 13 AL 151/04
  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 167/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - L 9 KR 234/07

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2001 - L 13 EG 14/00

    Anspruch auf Erziehungsgeld ohne Wohnsitz sowie ohne Arbeitsverhältnis in der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 77/12
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2008 - L 8 AL 934/07

    Überbrückungsgeldanspruch - niederländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 79/15

    Gesetzliche Rentenversicherung: Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses zum

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2001 - C-189/00

    Ruhr

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2002 - L 13 EG 33/00

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei Wohnsitz in Belgien; Voraussetzungen des

  • LSG Bayern, 28.08.2009 - L 10 AL 88/07

    Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - polnischer Staatsangehöriger mit

  • BSG, 10.03.2022 - B 12 R 48/21 B

    Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung; Grundsatzrüge im

  • BSG, 04.03.2020 - B 12 R 34/19 B

    Pflegeversicherungsbeitragspflicht bei einer zukünftigen Wohnsitzverlegung ins

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 56/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

  • LSG Bayern, 26.10.2021 - L 10 AL 101/20

    Arbeitslosengeld: Kein Anspruch bei Auslandswohnsitz ohne Verfügbarkeit durch

  • LSG Bayern, 30.10.2003 - L 14 KG 15/00

    Bedienstete bei Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost und der Deutschen

  • LSG Bayern, 19.04.2001 - L 14 KG 12/96

    Anspruch eines in Deutschland beitragspflichtigen Grenzgängers auf

  • FG Hamburg, 19.07.2000 - VI 189/99

    Zur Lohnsteuerpflicht einer im französischen

  • SG Osnabrück, 22.08.2018 - S 43 AL 78/17
  • SG Aachen, 21.06.2007 - S 9 AL 44/06

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 21.02.2001 - L 10 AL 125/00

    Gewährung von Arbeitslosengeld ohne Wohnsitz in der BRD; Mangelnde Verfügbarkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 89/17
  • SG München, 26.04.2006 - S 5 AL 649/05

    Anspruch eines serbischen Staatsangehörigen auf Arbeitslosengeld als Grenzgänger

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 495/15
  • LSG Bayern, 11.12.2001 - L 11 AL 10/99
  • SG München, 12.04.2011 - S 7 AL 157/11

    In Österreich ausgeübte und im Formular E 301 bescheinigte

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