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   BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R   

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https://dejure.org/1999,650
BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R (https://dejure.org/1999,650)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R (https://dejure.org/1999,650)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1999 - B 3 KR 16/99 R (https://dejure.org/1999,650)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider - Auswahlermessen - Grundbedürfnis - Einkauf des täglichen Bedarfs

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider - Auswahlermessen - Grundbedürfnis - Einkauf des täglichen Bedarfs

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 352 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
    Hingegen werden nur mittelbar oder nur teilweise die Organfunktionen ersetzende Mittel nur dann als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung angesehen, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich (Beruf/Gesellschaft/Freizeit), sondern im gesamten täglichen Leben ("allgemein") beseitigen oder mildern und damit ein "Grundbedürfnis des täglichen Lebens" betreffen (st Rspr, vgl zuletzt Urteil des Senats vom 16. September 1999 - B 3 KR 8/98 R - - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG SozR 3-2500 § 33 Nrn 5 und 27; SozR 2200 § 182b Nrn 12, 30, 34, 37 jeweils mwN).

    Zu diesen Alltagsgeschäften gehört das Einkaufen von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs (Urteil des erkennenden Senats vom 16. September 1999 - B 3 KR 8/98 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 15/99 R

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
    Die Beklagte ist daher an die von der Klägerin getroffene Wahl gebunden (zur Frage der Dauer des Wahlrechts und dessen Erlöschen vgl Urteil des erkennenden Senats vom 3. November 1999 - B 3 KR 15/99 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
    Der Anspruch der Klägerin auf Versorgung mit einem Elektromobil ergibt sich allerdings nicht bereits aus der vertragsärztlichen Verordnung vom 25. November 1998 (vgl Urteil des 8. Senats des Bundessozialgerichts vom 29. September 1997 - 8 RKn 27/96 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 25).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
    Darunter fallen nur Gegenstände, die allgemein im täglichen Leben verwendet werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5; SozR 2200 § 182b Nr. 6).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
    Die Frage, ob ein Mittel als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen ist, stellt sich für einen Gegenstand, der von der Konzeption her vorwiegend für Kranke oder Behinderte gedacht ist, erst dann, wenn er in nennenswertem Umfang auch von gesunden Menschen benutzt wird (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 19).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
    Dieses dient nicht dazu, den Anspruch des Versicherten einzuschränken, sondern nur als Richtschnur für die Kassen und als unverbindliche Auslegungshilfe für die Gerichte (Urteil des erkennenden Senats vom 23. August 1995 - 3 RK 7/95 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).
  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Pfändung und Abtretung von Renten - Gesetzliche Renten-und Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
    Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke und behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe des von der Krankenkasse gelieferten Hilfsmittels wieder aufschließen soll (vgl BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nrn 7, 13, 16 und 27 sowie die Rechtsprechung zur RVO: BSG SozR 2200 § 182b Nrn 29, 34 und 37).
  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85

    Ausgleich körperlicher Behinderungen - Bedeutung des Versehrtenschwimmsportes

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
    Es verstößt nicht gegen die auch im sozialgerichtlichen Verfahren geltende Prozeßvoraussetzung eines bestimmten Klageantrags (BSGE 60, 87, 90 = SozR 1200 § 53 Nr. 6), daß die Klägerin lediglich allgemein beantragt hat, ihr ein Elektromobil zur Verfügung zu stellen, und offenläßt, welcher Gerätetyp (dreirädiges oder vierrädiges Elektromobil) bzw welches spezielle Fabrikat (zB Shoprider) begehrt wird und ob das Gerät übereignet oder nur leihweise zur Verfügung gestellt werden soll.
  • BSG, 10.10.1979 - 3 RK 30/79
    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
    Die Rechtsprechung zu § 182b RVO und § 33 SGB V hat dies so konkretisiert, daß bei einem unmittelbar auf den Ausgleich der beeinträchtigten Organfunktion selbst gerichteten Hilfsmittel, insbesondere einem künstlichen Körperglied, ohne weiteres anzunehmen ist, daß eine medizinische Rehabilitation vorliegt (vgl etwa BSG SozR 2200 § 182 Nr. 55 ).
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Dreirad - Genehmigungsfiktion nach §

    Maßgebend für den von der GKV insoweit zu gewährleistenden Behinderungsausgleich ist der Bewegungsradius, den ein nicht behinderter Mensch üblicherweise noch zu Fuß erreicht (stRspr; vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29, 31 und 32 sowie BSG SozR 3-1200 § 33 Nr. 1; zuletzt BSG Urteil vom 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R - RdNr 19 ff, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 139 Nr. 9 vorgesehen) .

    dd) Bei der Art und Weise, wie die Beklagte den Kläger nach einer solchen Prüfung ggf mit einem Therapiedreirad versorgt, hat sie den berechtigten Wünschen des Klägers zu entsprechen (§ 8 SGB IX; vgl schon BSG SozR 3-1200 § 33 Nr. 1 S 4 zum Wahlrecht zwischen Elektrorollstuhl und Shoprider) .

  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch

    Demgemäß hat der Senat bei einem gehbehinderten und auch in der Armkraft beeinträchtigten Versicherten, der den Nahbereich seiner Wohnung nicht mehr zu Fuß erschließen konnte, einen Anspruch nach § 33 SGB V auf eine Mobilitätshilfe mit Elektromotor zuerkannt und bei dessen Ausgestaltung ein Wahlrecht zwischen einem Elektrorollstuhl und einem Shoprider nach § 33 SGB I angenommen (BSG SozR 3-1200 § 33 Nr. 1) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - L 6 R 504/14

    Verschaffungspflicht des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers bei Erfordernis

    Dies ist zulässig und zumindest dann nicht zu beanstanden, wenn - wie hier - kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass die Beteiligten über die Auswahl streiten werden (vgl. BSG, Urteil vom 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R -, juris Rn. 12).
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