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   BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91   

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https://dejure.org/1992,867
BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91 (https://dejure.org/1992,867)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1992 - 10 RKg 24/91 (https://dejure.org/1992,867)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 24/91 (https://dejure.org/1992,867)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 217
  • MDR 1993, 662
  • FamRZ 1993, 1073 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 38/89

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91
    Ein Herstellungsanspruch gegen die zur Entscheidung berufene Behörde aufgrund eines Beratungsfehlers einer anderen Behörde steht dem Bürger nur dann zu, wenn diese andere Behörde vom Gesetzgeber iS einer Funktionseinheit arbeitsteilig in das Verwaltungsverfahren eingeschaltet ist (BSGE 51, 89, 95; BSG SozR 1200 § 14 SGB I Nrn 18, 19, 28, 29; BSG vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 38/89).
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91
    Ein Herstellungsanspruch gegen die zur Entscheidung berufene Behörde aufgrund eines Beratungsfehlers einer anderen Behörde steht dem Bürger nur dann zu, wenn diese andere Behörde vom Gesetzgeber iS einer Funktionseinheit arbeitsteilig in das Verwaltungsverfahren eingeschaltet ist (BSGE 51, 89, 95; BSG SozR 1200 § 14 SGB I Nrn 18, 19, 28, 29; BSG vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 38/89).
  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77

    Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91
    Die Berufung der Beklagten auf § 9 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ist nicht rechtsmißbräuchlich (vgl dazu BSGE 48, 12 mwN), weil die versäumte Frist bei der Frage der Nachzahlung von Kindergeld für einen mehrjährigen Zeitraum nicht von geringer Bedeutung ist und bei einer auf die Vergangenheit bezogenen Sozialleistung auch keine langfristig wirksamen Interessen auf dem Spiel stehen.
  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 47/86
    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91
    Von einer Funktionseinheit mehrerer in den Verwaltungsablauf eingeschalteter Stellen kann dann nicht gesprochen werden, wenn sich eine Behörde außerhalb ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung in das Verwaltungsverfahren einer anderen Behörde einschaltet und dabei einen Schaden verursacht; denn es fehlen auch dann die Voraussetzungen für die Mitwirkung am Verwaltungsverfahren (BSG vom 23. Februar 1988 - 12 RK 47/86 - ErsK 1988, 233 ff).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Nach Sinn und Zweck des § 3 Abs. 1 Nr. 4 GSiG bzw § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII muss sich der Beklagte ein etwaiges Fehlverhalten des Versorgungsamtes im Rahmen eines Herstellungsanspruches nicht zurechnen lassen, weil das Versorgungsamt nicht in das Sozialleistungsverfahren nach dem SGB XII funktional einbezogen ist (vgl dazu BSGE 71, 217 f mwN = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8 S 19).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 31/09 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Rente wegen voller Erwerbsminderung -

    Sie bejaht eine solche Zurechnung insbesondere, wenn zwei Leistungsträger im Sinne einer Funktionseinheit mit einer Aufgabenerfüllung arbeitsteilig betraut sind (BSGE 71, 217 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8) oder ein Leistungsträger einen anderen Leistungsträger oder einen Dritten in die Abwicklung eines Versicherungsverhältnisses mit einbezogen hat (vgl zB BSGE 52, 254, 256 f = SozR 2200 § 216 Nr. 5 S 10 f; BSG SozR 3-5670 § 5 Nr. 1) und wenn spezifische Beratungspflichten aufgrund der Verknüpfung zweier Leistungsträger oder seitens eines Leistungsträgers aufgrund besonderer Aufgaben bestehen (vgl insgesamt zB BSG SGb 2010, 47; bejahend zB BSGE 73, 56 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9; zum einer KK erkennbaren Beratungsbedarf zur Pflichtversicherung auf Antrag nach § 4 Abs. 2 SGB VI in der GRV: BSG SozR 4-2600 § 4 Nr. 2; verneinend etwa BSGE 71, 217 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8; BSG SozR 3-3100 § 60 Nr. 3).
  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R

    Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung -

    Dies hat das Berufungsgericht anknüpfend an die Rechtsprechung des BSG zur Parallelvorschrift im BErzGG (BSGE 85, 231, 239 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 20 S 126 f; s dazu aber die Besprechung von Schnath, SGb 2000, 698, und die Entscheidung des Senats zur rückwirkenden Gewährung von Kindergeld, BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 8 S 22) für das bayerische Landesrecht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise entschieden.

    Dieser Ausschluss würde sich grundsätzlich nicht auf einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch erstrecken; dieser wäre vielmehr anwendbar (vgl die Beispiele in BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 8; BSGE 73, 56, 59 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 und BSG, Urteil vom 26. April 2005 - B 5 RJ 6/04 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris).

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