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   BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94   

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https://dejure.org/1994,755
BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94 (https://dejure.org/1994,755)
BSG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 11 RAr 5/94 (https://dejure.org/1994,755)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 11 RAr 5/94 (https://dejure.org/1994,755)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 325
  • NZS 1996, 325
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94
    Diese Pflichten sind verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15; BSGE 60, 79, 85 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 mwN).

    Der Versicherungsträger ist vielmehr, auch wenn ein Beratungsbegehren wie hier nicht vorliegt, gehalten, die Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, daß sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BSGE 41, 126, 128 = SozR 7610 § 242 Nr. 5; BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11; BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 mwN; vgl auch Funk, Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes, Bd 39, S 54 ff).

    Eine Verpflichtung zur Beratung trifft den Versicherungsträger insbesondere im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (vgl BSGE 60, 79, 85 f = SozR 4100 § 100 Nr. 11), sie ist aber von der Rechtsprechung ua auch für den Fall bejaht worden, daß dem Träger in einem früheren Verwaltungsverfahren Fehler unterlaufen sind, die sich nachteilig auf den nunmehr geltend gemachten Anspruch auswirken (vgl BSG SozR 3 1200 § 14 Nrn 6 und 12 mwN).

    Denn ihr war mittlerweile mit Bescheid vom 16. Dezember 1991 Alg für die Zeit vom 22. Oktober bis 30. November 1991 wirksam bewilligt worden, so daß eine Antragsrücknahme nicht mehr zulässig gewesen wäre (vgl BSGE 60, 79, 84 f = SozR 4100 § 100 Nr. 11).

    Doch unabhängig von der Frage, ob sich die Pflicht der Beklagten zur sog Spontanberatung auch auf eine solche Gestaltungsmöglichkeit beziehen kann, hätte eine derartige Hinweis und Beratungspflicht vorausgesetzt, daß für die Beklagte bzw für den mit der Bearbeitung des Antrags vom 21. Oktober 1991 befaßten Sachbearbeiter des ArbA die nahe Möglichkeit einer Fehlentscheidung der Klägerin klar erkennbar war (vgl BSG SozR 1200 § 14 Nr. 24 S 58) oder mit anderen Worten sich dem Sachbearbeiter schon bei einer überschlägigen Prüfung hätte aufdrängen müssen, daß sich die Klägerin wirtschaftlich besser gestanden hätte, wenn sie den Antrag vom 21. Oktober 1991 nicht gestellt hätte (vgl BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; SozR 1200 § 14 Nr. 25 S 63 mwN sowie BSG SozR 3 5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 mwN).

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94
    Zu diesen Nebenpflichten gehören vor allem die Pflichten zu speziellen Dienstleistungen des Versicherungsträgers wie Auskunft, Belehrung und "verständnisvolle Förderung" der Versicherten (BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11 mwN).

    Der Versicherungsträger ist vielmehr, auch wenn ein Beratungsbegehren wie hier nicht vorliegt, gehalten, die Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, daß sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BSGE 41, 126, 128 = SozR 7610 § 242 Nr. 5; BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11; BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 mwN; vgl auch Funk, Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes, Bd 39, S 54 ff).

  • BSG, 08.04.1987 - 1 RA 55/85

    Pflichten des Versicherungsträgers - Hinweispflicht - Beitragsnachentrichtung -

    Auszug aus BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94
    Doch unabhängig von der Frage, ob sich die Pflicht der Beklagten zur sog Spontanberatung auch auf eine solche Gestaltungsmöglichkeit beziehen kann, hätte eine derartige Hinweis und Beratungspflicht vorausgesetzt, daß für die Beklagte bzw für den mit der Bearbeitung des Antrags vom 21. Oktober 1991 befaßten Sachbearbeiter des ArbA die nahe Möglichkeit einer Fehlentscheidung der Klägerin klar erkennbar war (vgl BSG SozR 1200 § 14 Nr. 24 S 58) oder mit anderen Worten sich dem Sachbearbeiter schon bei einer überschlägigen Prüfung hätte aufdrängen müssen, daß sich die Klägerin wirtschaftlich besser gestanden hätte, wenn sie den Antrag vom 21. Oktober 1991 nicht gestellt hätte (vgl BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; SozR 1200 § 14 Nr. 25 S 63 mwN sowie BSG SozR 3 5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 mwN).
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94
    Der Versicherungsträger ist vielmehr, auch wenn ein Beratungsbegehren wie hier nicht vorliegt, gehalten, die Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, daß sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BSGE 41, 126, 128 = SozR 7610 § 242 Nr. 5; BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11; BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 mwN; vgl auch Funk, Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes, Bd 39, S 54 ff).
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 9/83

    Auskunft eines Rentenversicherungsträgers - Unvollständigkeit einer Auskunft -

    Auszug aus BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94
    Dabei ist die Frage, ob eine Gestaltungsmöglichkeit klar zu Tage liegt, allein nach objektiven Merkmalen zu beurteilen (BSG SozR 5070 § 10 Nr. 25 S 56 mwN).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82

    Gestaltungsmöglichkeit - Beratung - Rechtsrat - Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94
    Diese Pflichten sind verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15; BSGE 60, 79, 85 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 mwN).
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