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   BSG, 28.05.1997 - 14/10 RKg 14/94   

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BSG, 28.05.1997 - 14/10 RKg 14/94 (https://dejure.org/1997,1322)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 14/94 (https://dejure.org/1997,1322)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 14/94 (https://dejure.org/1997,1322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslandsaufenthalt - Mehrjährig - Wohnsitz - Inland - Besuch

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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 29/95

    Anspruch auf Kindergeld für Kind von Migranten bei Ausbildung in Internat im

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94
    Für die Begriffe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts iS des § 2 Abs. 5 Satz 1 BKGG gelten nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSGE 53, 49 = SozR 5870 § 2 Nr. 25, zuletzt Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 29/95 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 33, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) die in § 30 Abs. 3 SGB I getroffenen Definitionen.

    Selbst Kinder von Migranten, die zum Zwecke einer zeitlich begrenzten Ausbildung ein Internat im Heimatland ihrer Eltern besuchen, haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland, wenn nicht Umstände erkennen lassen, daß der Aufenthalt im Heimatland nicht nur vorübergehend sein wird (BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 29/95 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 33 unter Aufgabe der mit dem Urteil vom 17. Dezember 1981 - 10 RKg 12/81 - BSGE 53, 49 = SozR 5870 § 2 Nr. 25 begründeten gegenteiligen, einen nicht nur vorübergehenden Aufenthalt des Kindes im Heimatland annehmenden Rechtsprechung für die Zeit ab 1985).

    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (zu § 205 RVO aF BSG SozR 2200 § 205 Nr. 65; zum BKGG BSG SozR 5870 § 1 Nr. 7, insoweit bestätigt von BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 9; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 32; BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 33; BSG Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 4/87 - SozSich 1989, 318; zur vergleichbaren Regelung im Bundeserziehungsgeldgesetz BSG, Urteil vom 3. November 1993 - 14b REg 5/93 -).

    Entscheidend ist aber, daß nicht festgestellt werden kann, OA habe zumindest die Absicht gehabt, trotz der beengten Verhältnisse weiter bei ihren Eltern zu wohnen; die jährlichen kurzfristigen Besuche lassen einen solchen Schluß nicht zu (vgl BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 33: Fortbestand des bisherigen Wohnsitzes des Schülers eines ausländischen Internats bei jährlich fünfmonatigem Aufenthalt im Elternhaus; BSG SozR 2200 § 205 Nr. 65: Beibehaltung des Inlandswohnsitzes eines Studenten mit fünfjährigem Auslandsstudium bei regelmäßigem Heimataufenthalt während der Semesterferien).

  • BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81

    Gastarbeiter - Berufsausbildung - Anspruch auf Kindergeld -

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94
    Für die Begriffe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts iS des § 2 Abs. 5 Satz 1 BKGG gelten nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSGE 53, 49 = SozR 5870 § 2 Nr. 25, zuletzt Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 29/95 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 33, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) die in § 30 Abs. 3 SGB I getroffenen Definitionen.

    Selbst Kinder von Migranten, die zum Zwecke einer zeitlich begrenzten Ausbildung ein Internat im Heimatland ihrer Eltern besuchen, haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland, wenn nicht Umstände erkennen lassen, daß der Aufenthalt im Heimatland nicht nur vorübergehend sein wird (BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 29/95 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 33 unter Aufgabe der mit dem Urteil vom 17. Dezember 1981 - 10 RKg 12/81 - BSGE 53, 49 = SozR 5870 § 2 Nr. 25 begründeten gegenteiligen, einen nicht nur vorübergehenden Aufenthalt des Kindes im Heimatland annehmenden Rechtsprechung für die Zeit ab 1985).

  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94
    Dabei sind von der Rechtsprechung Zeiträume von drei (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 9) und auch von fünf Jahren (BSG SozR 2200 § 205 Nr. 65) als unbedenklich angesehen worden.

    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (zu § 205 RVO aF BSG SozR 2200 § 205 Nr. 65; zum BKGG BSG SozR 5870 § 1 Nr. 7, insoweit bestätigt von BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 9; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 32; BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 33; BSG Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 4/87 - SozSich 1989, 318; zur vergleichbaren Regelung im Bundeserziehungsgeldgesetz BSG, Urteil vom 3. November 1993 - 14b REg 5/93 -).

  • BSG, 25.04.1984 - 10 RKg 2/83

    Schulausbildung - Ausbildungsgang - Kindergeldanspruch

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94
    So beeinträchtigt der Aufenthalt eines Kindes im Ausland zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung den Anspruch des weiterhin in Deutschland lebenden Elternteils auf Gewährung von Kg nicht, wenn der Aufenthalt zeitlich begrenzt und die Rückkehrmöglichkeit gegeben ist (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 32).

    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (zu § 205 RVO aF BSG SozR 2200 § 205 Nr. 65; zum BKGG BSG SozR 5870 § 1 Nr. 7, insoweit bestätigt von BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 9; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 32; BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 33; BSG Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 4/87 - SozSich 1989, 318; zur vergleichbaren Regelung im Bundeserziehungsgeldgesetz BSG, Urteil vom 3. November 1993 - 14b REg 5/93 -).

  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92

    Kindergeld - Stiefkind - Schwerstbehinderung

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94
    Die mit einer Internatsunterbringung verbundene räumliche Trennung von den Eltern bedingt allein keine Auflösung der familiären Bindungen und bringt allein keine Verlagerung des Schwerpunkts der Lebensverhältnisse an den Ort des Internats mit sich (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 22).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 5/93

    Anspruch auf Gewährung von Erziehungsgeld - Anwendung des

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94
    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (zu § 205 RVO aF BSG SozR 2200 § 205 Nr. 65; zum BKGG BSG SozR 5870 § 1 Nr. 7, insoweit bestätigt von BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 9; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 32; BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 33; BSG Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 4/87 - SozSich 1989, 318; zur vergleichbaren Regelung im Bundeserziehungsgeldgesetz BSG, Urteil vom 3. November 1993 - 14b REg 5/93 -).
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 4/87
    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94
    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (zu § 205 RVO aF BSG SozR 2200 § 205 Nr. 65; zum BKGG BSG SozR 5870 § 1 Nr. 7, insoweit bestätigt von BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 9; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 32; BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 33; BSG Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 4/87 - SozSich 1989, 318; zur vergleichbaren Regelung im Bundeserziehungsgeldgesetz BSG, Urteil vom 3. November 1993 - 14b REg 5/93 -).
  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 22/16 R

    Erstattung von Kosten der Sozialhilfe

    Festgestellt hat das LSG insoweit nur, dass K. bis zu ihrer Aufnahme in das Diakonissenhaus An. bei ihrer Mutter in B., im heutigen Kreisgebiet des Beklagten, "gemeldet" war; auf die einwohnerrechtliche Meldung kommt es jedoch für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts nicht an (BSG SozR 5870 § 1 Nr. 4; SozR 3-5870 § 2 Nr. 36) .
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Das BSG habe jedoch im Falle eines eingebürgerten Deutschen, dessen Kind sich für 4 Jahre zur Ausbildung in das Herkunftsland der Familie begeben habe, den Fortbestand eines inländischen Wohnsitzes verneint (Hinweis auf BSG-Urteil vom 28. Mai 1997 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36).

    c) Im Einzelfall können auch zwei Wohnsitze nebeneinander bestehen (vgl. auch § 19 Abs. 1 Satz 2 AO 1977), wenn nach den äußeren Umständen der Lebensmittelpunkt zeitlich und örtlich zwei Wohnungen in verschiedenen Orten zuzuordnen ist und so zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse gebildet worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1983 I R 241/82, BFHE 139, 261, BStBl II 1984, 11, 12, und in BFHE 182, 296, BStBl 1997, 447; BSG-Urteil in SozR 3-5870 § 2 Nr. 36).

    Dabei sind von der Rechtsprechung Zeiträume von drei und auch von fünf Jahren als unbedenklich angesehen worden (vgl. BSG-Urteil in SozR 3-5870 § 2 Nr. 36).

    Der Inlandswohnsitz wird in solchen Fällen nur dann beibehalten, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin am bisherigen Wohnort hat (keine Wohnsitzbegründung am Orte des Auslandsaufenthalts) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, er aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt, von denen einer am bisherigen Wohnort liegt (vgl. BSG-Urteil in SozR 3-5870 § 2 Nr. 36).

    Zum anderen darf die Anwesenheit des Kindes in der elterlichen Wohnung nicht nur Besuchscharakter haben, wie das bei Aufenthalten von jeweils zwei bis drei Wochen pro Jahr der Fall ist (vgl. BSG-Urteil in SozR 3-5870 § 2 Nr. 36).

    Daraus ergab sich der langjährige Auslandsaufenthalt der M. Zum anderen besagt ein Rückkehrwille nichts darüber aus, ob während der Dauer der Abwesenheit der Wohnsitz beibehalten oder aber aufgegeben und nachfolgend neu begründet wird (vgl. BSG-Urteil in SozR 3-5870 § 2 Nr. 36).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2019 - 6 B 8.18

    Unterhaltsvorschuss bei Schulbesuch im Ausland

    Dementsprechend beeinträchtige der Aufenthalt eines Kindes im Ausland zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung den Anspruch des weiterhin in Deutschland lebenden Elternteils auf Gewährung von Kindergeld, für den ebenfalls auf § 30 SGB I abzustellen sei, nicht, wenn der Aufenthalt zeitlich begrenzt und die Rückkehrmöglichkeit gegeben sei (BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 14/94 -, FEVS 48, S. 236 ff., Rn. 14 bei juris).
  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 7/18 R

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

    Eine vorübergehende räumliche Trennung vom Wohnort steht der Beibehaltung eines Wohnsitzes nicht entgegen (BSG Urteil vom 28.5.1997 - 14/10 RKg 14/94 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 S 141) .

    Voraussetzung ist aber, dass nach den erkennbaren inneren und äußeren Umständen der Lebensmittelpunkt zeitlich und örtlich zwei Wohnungen in verschiedenen Orten zuzuordnen ist und so zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse gebildet worden sind (BSG Urteil vom 28.5.1997 - 14/10 RKg 14/94 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 S 140 f) .

    Die Feststellung, dass ein Auslandsaufenthalt ausschließlich der Durchführung einer bestimmten Maßnahme dient, er deshalb von vornherein zeitlich beschränkt ist und der Betroffene die Absicht hat, nach dem Abschluss der Maßnahme an den bisherigen Wohnort zurückzukehren, reicht allerdings allein nicht aus, vom Fortbestand des bisherigen Wohnsitzes während des Auslandsaufenthalts auszugehen (BSG Urteil vom 28.5.1997 - 14/10 RKg 14/94 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 S 141) .

    Dort muss weiterhin eine Wohnung unterhalten werden (BSG Urteil vom 28.5.1997 - 14/10 RKg 14/94 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 S 142) .

    Das BSG hat zwar in seinem Urteil vom 28.5.1997 (14/10 RKg 14/94 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 S 141 f) ausgeführt, dass bei Auslandsaufenthalten, die auf eine Dauer von nicht mehr als einem Jahr angelegt sind, im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass ein Schwerpunkt der Lebensverhältnisse weiterhin am bisherigen Wohnort liegt, sofern Vorsorge dafür getroffen ist, dass eine dauerhafte Rückkehr in die Wohnung jederzeit möglich ist.

  • LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16

    Ermittlung des Schwerpunkts der Lebensverhältnisse

    Hohe Aussagekraft haben die Beteiligten, aber auch das Sozialgericht, dem BSG-Urteil vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 14/94 beigemessen, obwohl es sich dabei just um einen derjenigen Kindergeldfälle handelte, wo sich lediglich das Kind im Ausland zu Studienzwecken aufhielt, die Familie dagegen in Deutschland geblieben war.

    Dabei ist von großer Wichtigkeit, dass der Ehemann der Klägerin durch die arbeitsvertraglichen Regelungen an den Aufenthalt in China rechtlich gebunden war (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.1980 - 8b RKg 6/79; Urteil vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 14/94).

    Der kurze Besuch der Klägerin in Deutschland ist nicht geeignet, eine Benutzung dergestalt zu erzeugen, dass auch von einem "Leben" in Deutschland gesprochen werden könnte (vgl. zur Insuffizienz bloßer besuchsweiser Aufenthalte BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 14/94).

    Die BSG-Rechtsprechung verzichtet auf eine tatsächliche Benutzung der inländischen Wohnung dann, wenn Vorsorge getroffen ist, dass eine dauerhafte Rückkehr in die Wohnung jederzeit möglich ist (vgl. Urteil vom 03.11.1993 - 14b REg 5/93; Urteil vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 14/94).

  • LSG Bayern, 26.10.2016 - L 12 EG 13/16

    Anspruch auf Elterngeld

    Bei von vornherein auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalten reiche die Feststellung der Rückkehrabsicht und der Möglichkeit der jederzeitigen Rückkehr in die Wohnung allerdings allein nicht aus, um die Aufrechterhaltung des Inlandswohnsitzes anzunehmen (BSG, Urteil vom 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94).

    Ebenso wenig ausreichend seien kurzfristige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten (BSG, Urteil vom 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94).

    Der Inlandswohnsitz wird in solchen Fällen nur dann beibehalten, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin am bisherigen Wohnort hat (keine Wohnsitzbegründung am Ort des Auslandsaufenthalts) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, er aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse verfügt (zwei Wohnsitze) und einer davon am bisherigen Wohnort liegt (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 zum Kindergeld).

    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 mwN).

    Ebenso sieht dies bei Überschreiten der Jahresgrenze die ständige steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. zum Wohnsitzbegriff des § 8 der Abgabenordnung BFH 23.11.2000, VI R 107/99, BFHE 193, 558, DStZ 2001, 243, juris Rn. 20 unter Hinweis auf die zitierte BSG-Rechtsprechung BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; BFH 20.11.2008, III R 53/05, FamRZ 2009, 602; 14.10.2011, III B 202/10, BFH/NV 2012, 226: "Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten").

  • BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 6/19 R

    Elterngeldberechtigung - inländischer Wohnsitz - Auslandsaufenthalt von über

    Eine nur vorübergehende räumliche Trennung vom Wohnort steht der Beibehaltung eines Wohnsitzes nicht entgegen, solange sich dadurch nicht der alleinige Schwerpunkt der Lebensverhältnisse an einen anderen Ort verlagert (BSG Urteil vom 28.5.1997 - 14/10 RKg 14/94 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 S 141 f = juris RdNr 14 f) .

    Damit der inländische Wohnsitz trotz eines geplanten Auslandsaufenthalts von mehr als einem Jahr bestehen bleibt, müssen die erforderlichen zwischenzeitlichen Aufenthalte im Inland vielmehr den Charakter eines zeitweisen Wohnens - im Sinne einer Nutzung der Wohnung als Schwerpunkt der Lebensverhältnisse - haben (Senatsurteil vom 27.3.2020 - B 10 EG 7/18 R - BSGE 130, 103 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 9, RdNr 21; BSG Urteil vom 28.5.1997 - 14/10 RKg 14/94 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 S 141 f = juris RdNr 15) .

    Ein erneuter, aber nur vorübergehender oder besuchsweiser Inlandsaufenthalt nach einer solchen Verlagerung genügt dann allein nicht, um einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen (vgl BSG Urteil vom 28.5.1997 - 14/10 RKg 14/94 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 S 140 ff = juris RdNr 13 ff) .

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Der Wille zur Rückkehr besagt auch bei einem deutschen Kind --wie hier bei der P-- nichts darüber, ob der Wohnsitz im Inland während der Dauer des Auslandsaufenthaltes beibehalten oder aber aufgegeben und nachfolgend neu begründet wird (vgl. BSG-Urteil vom 28. Mai 1997 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.05.2019 - L 11 EG 4476/18

    Elterngeldberechtigung - inländischer Wohnsitz - keine Bindung der

    Der Inlandswohnsitz wird in solchen Fällen nur dann beibehalten, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin am bisherigen Wohnort hat (keine Wohnsitzbegründung am Ort des Auslandsaufenthalts) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, er aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse verfügt (zwei Wohnsitze) und einer davon am bisherigen Wohnort liegt (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 zum Kindergeld).

    Bei von vornherein auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalten, reichen die Feststellung der Rückkehrabsicht und der Möglichkeit der jederzeitigen Rückkehr in die Wohnung allerdings allein nicht aus, um die Aufrechterhaltung des Inlandswohnsitzes anzunehmen (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; Senatsurteile vom 22.01.2013, L 11 EG 3335/12 und 18.12.2013, L 11 EG 4650/12).

    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 mwN).

    Ebenso sieht dies bei Überschreiten der Jahresgrenze die ständige steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl zum Wohnsitzbegriff des § 8 AO: BFH 23.11.2000, VI R 107/99, BFHE 193, 558, DStZ 2001, 243, juris Rn 20 unter Hinweis auf die zitierte BSG-Rechtsprechung BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; BFH 20.11.2008, III R 53/05, FamRZ 2009, 602; 14.10.2011, III B 202/10, BFH/NV 2012, 226: "Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten"; ausdrücklich bestätigt durch BFH 05.01.2012, III B 42/11, BFH/NV 2012, 978 und BFH 17.05.2013, III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 EG 1924/15

    Anspruch auf Elterngeld - Forschungsstipendium in den USA - Wohnsitz im Inland -

    Der Inlandswohnsitz wird in solchen Fällen nur dann beibehalten, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin am bisherigen Wohnort hat (keine Wohnsitzbegründung am Ort des Auslandsaufenthalts) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, er aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse verfügt (zwei Wohnsitze) und einer davon am bisherigen Wohnort liegt (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 zum Kindergeld).

    Bei von vornherein auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalten reichen die Feststellung der Rückkehrabsicht und der Möglichkeit der jederzeitigen Rückkehr in die Wohnung allerdings allein nicht aus, um die Aufrechterhaltung des Inlandswohnsitzes anzunehmen (Senatsurteile vom 22.01.2013, L 11 EG 3335/12, juris und vom 18.12.2013, L 11 EG 4650/12; BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36).

    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 mwN).

    Ebenso sieht dies bei Überschreiten der Jahresgrenze die ständige steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl zum Wohnsitzbegriff des § 8 der Abgabenordnung BFH 23.11.2000, VI R 107/99, BFHE 193, 558, DStZ 2001, 243, juris Rn 20 unter Hinweis auf die zitierte BSG-Rechtsprechung BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; BFH 20.11.2008, III R 53/05, FamRZ 2009, 602; 14.10.2011, III B 202/10, BFH/NV 2012, 226: "Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten").

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 272/14

    Elterngeld - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - Versetzung in

  • FG Niedersachsen, 18.10.2013 - 1 K 196/11

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf deutsches Kindergeld durch

  • BSG, 24.06.1998 - B 14 KG 2/98 R

    Kindergeld - Familienleistung - Kinderzuschuß - Arbeitnehmer - Beamter - Rentner

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LC 358/22

    Auslandsaufenthalt; Haushaltsgemeinschaft; Unterhaltsvorschuss; Fortbestand der

  • LSG Hessen, 24.01.2020 - L 5 EG 9/18

    Kein Elterngeld bei Wohnsitz im Ausland

  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2019 - L 11 EG 4204/18

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei einer Wohnsitzverlegung in das Ausland trotz

  • BFH, 12.01.2001 - VI R 64/98

    Kindergeld - Wohnsitz im Inland

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2013 - L 11 EG 4650/12
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 285/14
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 3335/12

    Anspruch auf Elterngeld - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland -

  • LSG Hessen, 22.02.2019 - L 5 EG 4/16
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15

    Elterngeldberechtigung - fünfjährige Tätigkeit des Ehepartners im Ausland -

  • SG Bayreuth, 26.02.2016 - S 14 EG 25/14

    Kein Anspruch auf Elterngeld mangels eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R

    Anspruch auf Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im

  • BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 16/11 R

    Elterngeld - Anspruch - EU-Ausland - Zuständigkeit der Behörde - gegenwärtiger

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - L 11 EG 2246/16
  • LSG Hessen, 24.01.2020 - L 5 EG 10/18

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 12 AS 245/21
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 R 3611/15

    Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Berechtigte im Ausland

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2021 - L 12 AS 1644/21

    Anspruch polnischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Hilfe zum

  • LSG Hessen, 27.11.2013 - L 6 EG 4/11

    Anspruch auf Elterngeld bei beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt; Anspruch auf

  • LSG Bayern, 29.11.2002 - L 14 KG 9/99

    Bewilligung und Teilaufhebung von Kindergeld; Aufhebung eines Bescheids mit

  • SG Kassel, 28.01.2016 - S 11 EG 5/15
  • LSG Bayern, 13.09.2001 - L 9 EG 19/00

    Anspruch auf Erziehungsgeld; Unterhaltung eines Wohnsitzes und eines gewöhnlichen

  • VG Berlin, 11.09.2018 - 21 K 258.18

    Anspruch auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss

  • LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Wohnsitz im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches -

  • LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 93/20

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Kein

  • LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 90/20

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Kein

  • LSG Hessen, 23.03.2016 - L 7 AL 149/14

    Kein Überbrückungsgeld für Tauchlehrer in Spanien

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2006 - L 5 KR 142/04

    Krankenversicherung - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt - Anwendung der

  • BFH, 21.10.2005 - III B 99/05

    Kindergeld: Wohnsitz, Ausbildung des Kindes im Ausland

  • LSG Sachsen, 31.01.2008 - L 3 B 465/07 AS-ER

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld II (ALG II) im Wege einer

  • LSG Bayern, 01.07.2003 - L 9 EG 12/01

    Anspruch auf Erziehungsgeld; Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im

  • SG Augsburg, 16.12.2014 - S 4 BL 15/14

    Entscheidend für das Vorliegen eines Wohnsitzes sind die objektiven Umstände:

  • LSG Bayern, 14.03.2012 - L 13 R 178/10

    Gesetzliche Rentenversicherung - polnische Versicherungszeiten - Verlegung des

  • LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 156/05

    Anforderungen an "Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland"

  • LSG Sachsen, 03.11.2011 - L 3 AS 268/11
  • LSG Sachsen, 02.11.2011 - L 3 AS 268/11

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Beweislastumkehr; einstweilige Anordnung;

  • LSG Sachsen, 23.01.2012 - L 3 AS 958/11

    Arbeitslosengeld II

  • LSG Bayern, 20.03.2003 - L 14 KG 34/99

    Anspruch auf Ausbildungskindergeld bei Auslandsaufenthalt in Irland;

  • SG Münster, 10.10.2023 - S 22 KR 1854/21
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 8/03

    Anspruch auf Kindergeld für Personen ohne inländischen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen

  • FG Hessen, 30.08.2005 - 3 K 1152/03

    Kindergeld: Schulbesuch im Ausland

  • LSG Sachsen, 01.11.2007 - L 3 AS 60/07
  • FG Hessen, 09.08.2004 - 3 K 1532/02

    Inlandswohnsitz von Kindern bei langjährigem Auslandsaufenthalt

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 3 U 1862/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 12 A 413/13

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei nicht hinreichender

  • FG Köln, 15.05.2008 - 10 K 1610/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Kindergeld für seine Tochter mit

  • SG Bayreuth, 19.09.2018 - S 9 EG 15/17

    Ablehnung von Elterngeld

  • FG Hamburg, 07.09.2007 - 3 K 49/07

    Kindergeldrecht: Verlust des inländischen Wohnsitzes

  • FG Hamburg, 01.08.2007 - 1 K 224/06

    Kindergeld, wenn Kinder für mehrere Jahre wegen ihrer Schulausbildung in Ghana

  • FG Hamburg, 20.06.2007 - 1 V 81/07

    Kindergeld: Wohnsitz der Kinder in Deutschland bei mehrjähriger

  • VG Aachen, 10.02.2006 - 6 K 2280/02

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs für eine

  • LSG Bayern, 29.11.2002 - L 14 KG 25/99

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer ehemaligen Kindergeldbewilligung;

  • LSG Bayern, 27.06.2002 - L 9 EG 21/00

    Anspruch auf Erziehungsgeld; Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet der

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 EG 4734/11
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2635/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 7 AS 696/10
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 AS 2216/08
  • FG Baden-Württemberg, 19.07.1999 - 8 K 212/97

    Gewährung von Kindergeld für im Ausland studierende Kinder; Gewöhnlicher

  • FG Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 9 K 125/97

    Aufnahme eines Studenten in den Haushalt eines Kindergeldberechtigten

  • SG Lüneburg, 20.09.2010 - S 9 KR 230/05
  • SG Hannover, 03.04.2007 - S 32 EG 43/05
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