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   BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96   

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https://dejure.org/1997,4938
BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96 (https://dejure.org/1997,4938)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 8 RKn 2/96 (https://dejure.org/1997,4938)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 2/96 (https://dejure.org/1997,4938)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 178
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89

    Beginn der Verzinsung iS. von § 44 Abs. 2 Halbs. 1 SGB I

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96
    Zinsen sind zwar keine selbständigen Sozialleistungen, sondern aufgrund ihrer Abhängigkeit von einem Hauptanspruch (Akzessorietät) unselbständige und einmalige Nebenleistungen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 1984 - 9b RU 36/82 -, in Breithaupt 1985, 836, 841; SozR 1300 § 61 Nr. 1 S. 2 mwN; SozR 3-1200 § 44 Nr. 1 S. 4), doch findet auch insoweit wegen der Akzessorietät dieser Leistungen eine Rechtsnachfolge statt.

    Die Gesetzesmaterialien machen zweierlei deutlich: Zum einen soll der Berechtigte ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden des Leistungsträgers mit dem Einreichen des vollständigen Leistungsantrags eine Bearbeitungs- und Handlungsfrist in Gang setzen (vgl. BSGE 66, 234, 237f.) und damit den Zinsbeginn bestimmen können (vgl. BSG SozR 3-1200 § 44 Nr. 3 S. 14).

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96
    Dabei wurde bewußt in Kauf genommen, daß sich der Fristablauf in einzelnen Fällen selbst bei möglichst schneller Bearbeitung nicht vermeiden läßt (vgl. BT-Drucks 7/868 S. 30 zu § 44).

    Dieser Benachteiligung wird durch Anordnung der Sonderrechtsnachfolge begegnet (vgl. BT-Drucks 7/868 S. 33 zu §§ 55 bis 59).

  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 36/82

    Witwenrentenabfindung - Ruhen einer Abfindung - Abfindung

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96
    Zinsen sind zwar keine selbständigen Sozialleistungen, sondern aufgrund ihrer Abhängigkeit von einem Hauptanspruch (Akzessorietät) unselbständige und einmalige Nebenleistungen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 1984 - 9b RU 36/82 -, in Breithaupt 1985, 836, 841; SozR 1300 § 61 Nr. 1 S. 2 mwN; SozR 3-1200 § 44 Nr. 1 S. 4), doch findet auch insoweit wegen der Akzessorietät dieser Leistungen eine Rechtsnachfolge statt.
  • BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 108/79
    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96
    Bei diesen handelt es sich, wie schon dargelegt, um akzessorische Nebenleistungen, über die der zuständige Leistungsträger ohne Antrag von Amts wegen zu entscheiden hat (vgl. BSG, Urteil vom 11. September 1980 - 5 RJ 108/79 - in USK 80179).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89

    Beginn der Sechs-Monats-Frist des § 44 Abs. 2 SGB I für die Verzinsung

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96
    Die Gesetzesmaterialien machen zweierlei deutlich: Zum einen soll der Berechtigte ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden des Leistungsträgers mit dem Einreichen des vollständigen Leistungsantrags eine Bearbeitungs- und Handlungsfrist in Gang setzen (vgl. BSGE 66, 234, 237f.) und damit den Zinsbeginn bestimmen können (vgl. BSG SozR 3-1200 § 44 Nr. 3 S. 14).
  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 43/85

    Krankenhausträger - Kostenübernahmeanspruch - Verzugs-oder Prozesszinsen -

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96
    Zinsen sind zwar keine selbständigen Sozialleistungen, sondern aufgrund ihrer Abhängigkeit von einem Hauptanspruch (Akzessorietät) unselbständige und einmalige Nebenleistungen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 1984 - 9b RU 36/82 -, in Breithaupt 1985, 836, 841; SozR 1300 § 61 Nr. 1 S. 2 mwN; SozR 3-1200 § 44 Nr. 1 S. 4), doch findet auch insoweit wegen der Akzessorietät dieser Leistungen eine Rechtsnachfolge statt.
  • BSG, 27.03.1974 - 1 RA 41/73

    Rentenbeitrag - Sonderrechtsnachfolge - Erbfolge - Vermächtnisnehmer -

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96
    Die Klägerin ist daher beim Tode ihres Ehegatten Inhaberin der rückständigen Rentenansprüche geworden (vgl. BSGE 37, 199, 200f.).
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RV 26/81

    Verzinsung - vollständiger Leistungsantrag iS des § 44 Abs 2 SGB 1

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96
    Mit der Sechsmonatsfrist wird dem Leistungsträger eine ausreichende, aber auch notwendige Bearbeitungszeit zur Feststellung der Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe eingeräumt, um ihn vor ungerechtfertigten Zinsforderungen zu schützen (vgl. BSG SozR 1200 § 44 Nr. 4 S. 14f. und Nr. 9 S. 32).
  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 55/83

    Verzinsung von Rentenleistungen - Herstellungsanspruch - Antrag auf Zulassung zur

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96
    Zum anderen ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß ohne Verletzung der dem Leistungsberechtigten obliegenden Mitwirkungspflichten (vgl. BT-Drucks a.a.O.) in der Regel innerhalb eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten über den Leistungsantrag entschieden und die Geldleistung ausgezahlt werden kann (vgl. BSG SozR 1200 § 44 Nr. 11 S. 38f.).
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 15/19 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Nachzahlung von

    Denn Zinsen sind als unselbständige Nebenleistung akzessorisch zu dieser (vgl nur BSG vom 28.5.1997 - 8 RKn 2/96 - SozR 3-1200 § 44 Nr. 8 S 24, 26) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15

    Streit über den Beginn der Verzinsung eines an den Kläger aus Anlass der

    Dabei wurde bewusst in Kauf genommen, dass sich der Fristablauf in einzelnen Fällen selbst bei möglichst schneller Bearbeitung nicht vermeiden lässt (vgl. BT-Drucks 7/868 S. 30 zu § 44; BSG Urt. v. 28.05.1997 - 8 RKn 2/96 - juris Rn. 18).

    Zum anderen wird dem Leistungsträger mit dem Sechsmonatszeitraum eine ausreichende, aber auch notwendige Bearbeitungszeit zur Feststellung der Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe eingeräumt, um ihn vor ungerechtfertigten Zinsforderungen zu schützen (vgl. BSG Urt. v. 28.05.1997 - 8 RKn 2/96 - juris Rn. 19 mwN; Rolfs, a.a.O., Rn. 22; Wagner, a.a.O., Rn. 23 mwN).

  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 21/06 R

    Verzinsungsbeginn - Beginn der Laufzeit - Beteiligung eines ausländischen

    Der Versicherte hatte ab 1.9.1999 noch keinen Anspruch auf Zinsen, der mit Wirkung von Zeitpunkt des Todes am 26.12.2000 auf die Klägerin als Sonderrechtsnachfolgerin (§ 56 Abs. 1 Nr. 1 SGB I) übergegangen ist (zur Sonderrechtsnachfolge bei Ansprüchen auf Zinsen: BSG SozR 3-1200 § 44 Nr. 8 S 26 f).

    a) Nach der Grundregelung des § 44 Abs. 1 SGB I entsteht ein Anspruch auf Zinsen als akzessorische Nebenleistung (stellvertr BSG SozR 3-1200 § 44 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-1200 § 44 Nr. 8 S 26, 29) nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt der Fälligkeit des Hauptanspruchs auf eine Geldleistung.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 U 21/14

    Nachzahlung einer Versichertenrente - Verzinsungsbeginn - Fälligkeit der Leistung

    Dabei wurde bewusst in Kauf genommen, dass sich der Fristablauf in einzelnen Fällen selbst bei möglichst schneller Bearbeitung nicht vermeiden lässt (vgl. BT-Drucks 7/868 S. 30 zu § 44; BSG Urt. v. 28.05.1997 - 8 RKn 2/96 - juris Rn. 18).

    Zum anderen wird dem Leistungsträger mit dem Sechsmonatszeitraum eine ausreichende, aber auch notwendige Bearbeitungszeit zur Feststellung der Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe eingeräumt, um ihn vor ungerechtfertigten Zinsforderungen zu schützen (vgl. BSG Urt. v. 28.05.1997 - 8 RKn 2/96 - juris Rn. 19 mwN; Rolfs in Hauck/Noftz, SGB I, § 44 Rn. 22; Wagner, a.a.O., Rn. 23 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 10 R 587/05
    Sie hat unter Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Mai 1997 (Az: 8 RKn 2/96, SozR 3-1200, § 44 Nr. 8) und einen Aufsatz von Wendt (Unterbrechung der Verzinsung durch Eintritt der Sonderrechtsnachfolge, NZS 1998, 467) die Auffassung vertreten, durch den Tod des Versicherten sei die Verzinsung entgegen der Auffassung der Beklagten nicht unterbrochen worden.

    Zugleich hat sie auch die nach dem Eintritt der Rechtsnachfolge entstandenen akzessorischen Zinsansprüche erworben (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1997, Az.: 8 RKn 2/96, SozR 3-1200 § 44 Nr. 8).

    Da die erbrechtliche Rechtsnachfolge kraft Gesetzes (§ 1922 Abs. 1 BGB) erfolgt, ohne dass es einer weiteren Antragstellung bedarf, entfaltet der den Rentenansprüchen des Versicherten zugrunde liegende vollständige Antrag aus dem Jahre 1970 - die Neuberechnung nach § 307b SGB VI erfolgte von Amts wegen - auch für die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworbenen Rentennachzahlungsansprüche nebst den akzessorischen Zinsansprüchen unmittelbar Rechtswirkung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1997, a.a.O.; Wendt, Unterbrechung der Verzinsung durch Eintritt der Sonderrechtsnachfolge?, NZS 1998, 467 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 19 AS 1168/12
    Der Zinsanspruch aus § 44 SGB I soll als akzessorische Nebenleistung die Nachteile einer verspäteten Zahlung von Geldleistungen i.S.v. § 11 SGB I ausgleichen (vgl. BSG Urteil vom 28.05.1997 - 8 RKn 2/96 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06

    Abtretung; Rangfolge; Berücksichtigung unterhaltspflichtiger Personen für die

    Dahinstehen kann, ob der Schutzzweck des § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB I erneut Berücksichtigung finden muss, wenn es nach Erlass des Bescheides über die Altersrente zu einem Wechsel in der Person des Leistungsberechtigten gekommen ist, wie durch Pfändung, Verpfändung, Abtretung, Abzweigung, Erbfolge, Sonderrechtsnachfolge außerhalb eines Klageverfahrens, also ob mit dem Bekanntwerden des neuen Zahlungsempfängers dem Rentenversicherungsträger insoweit eine weitere Sechsmonatsfrist einzuräumen ist (offen gelassen in BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 2/96, abgedruckt in SozR 3-1200 § 44 Nr. 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2022 - L 12 AS 1872/21

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Denn Zinsen sind als Nebenleistung akzessorisch zu dieser (vgl. BSG Urteil vom 28.05.1997, 8 RKn 2/96, Rn. 16, juris; Groth in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 1, 3. Auflage 2018, § 44 (Stand: 17.11.2021) Rn. 48; KassKomm/Schifferdecker, Sozialversicherungsrecht, 117. Ergänzungslieferung, § 44 SGB I (Stand Dezember 2021) Rn. 3).
  • LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Ebenso wenig ist ein solcher Anhaltspunkt dem Umstand zu entnehmen, dass es sich bei dem Zinsanspruch um eine unselbstständige Nebenforderung zu dem eigentlichen Leistungsanspruch handelt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 2/96, juris; darauf abstellend: BSG, Urteil vom 11. Juli 1980 - 5 RJ 108/79, juris; dem folgend: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2010 - L 2 R 68/10, juris), der nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen zu bescheiden ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.07.2004 - L 1 RA 76/00
    Dem Leistungsberechtigten ist es überlassen, das zu Grunde liegende Verwaltungsverfahren und damit die Frist durch Anbringen des vollständigen Leistungsantrags in Lauf zu setzen (BSG, Urteil v. 18.5.1997 - 8 RKn 2/96 - SozR 3 1200 § 44 Nr. 8).

    Dem steht auch das Urteil des BSG vom 28. Mai 1997 (8 RKn 2/96 - SozR 3 1200 § 44 Nr. 8) nicht entgegen, wonach die Verzinsung eines Rentenanspruchs, der aufgrund eines vom Sonderrechtsnachfolger fortgesetzten gerichtlichen Verfahrens nachträglich festgestellt wurde, durch den Tod des Versicherten nicht unterbrochen wird.

  • SG Dresden, 27.03.2013 - S 18 KR 532/10

    Verpflichtung zur Erstattung der Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2003 - L 6 RA 62/02

    Witwenrentenanspruch - Verzinsung - Antragstellung

  • SG Bremen, 16.11.2012 - S 4 KR 238/08
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