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   BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R   

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BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R (https://dejure.org/2000,2111)
BSG, Entscheidung vom 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R (https://dejure.org/2000,2111)
BSG, Entscheidung vom 06. April 2000 - B 11 AL 47/99 R (https://dejure.org/2000,2111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosenhilfe - Obdachlosenunterkunft - Nutzungsentschädigung - Abtretung - Wohlverstandenes Interesse - Pfändungsfreigrenze - Beigelader

  • Judicialis

    SGB I § 53 Abs 2 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohlverstandenes Interesse bei Abtretung des Arbeitslosenhilfeanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 104
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 1/92

    Anwaltliches Honorar - Vollstreckung - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R
    Es handelt sich bei einer solchen Feststellung um einen gestaltenden Verwaltungsakt; bis zur Feststellung des wohlverstandenen Interesses ist die Abtretung schwebend unwirksam (BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 6).

    Bei dem Tatbestandsmerkmal "wohlverstandenes Interesse des Berechtigten" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung voller gerichtlicher Überprüfung unterliegt (BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 6).

    1.2 Ein wohlverstandenes Interesse an der Übertragung eines Sozialleistungsanspruchs auf einen Dritten setzt jedenfalls einen gleichwertigen Vorteil zugunsten des Sozialleistungsberechtigten voraus (BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 6 mwN).

    Die Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs "wohlverstandenes Interesse" hängt auch vom Zweck der konkreten Sozialleistung ab (BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 6).

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Bewilligungsbescheid Rechtsgrund für die Leistung, mit der Folge, daß diese nicht verweigert oder zurückverlangt werden darf, solange der Bewilligungsbescheid nicht durch eine abweichende Gestaltung des Leistungsrechtsverhältnisses geändert worden ist (statt vieler: BSGE 61, 286, 287 = SozR 4100 § 134 Nr. 31; BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 9; BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3 mwN).
  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 99/96

    Verfügbarkeit eines immatrikulierten Studenten

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Bewilligungsbescheid Rechtsgrund für die Leistung, mit der Folge, daß diese nicht verweigert oder zurückverlangt werden darf, solange der Bewilligungsbescheid nicht durch eine abweichende Gestaltung des Leistungsrechtsverhältnisses geändert worden ist (statt vieler: BSGE 61, 286, 287 = SozR 4100 § 134 Nr. 31; BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 9; BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3 mwN).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R
    Da der Beigeladene einen Leistungsanspruch nur bis zum 31. März 1998 hatte und die Feststellung des wohlverstandenen Interesses - wie ausgeführt - nach Erfüllung des abgetretenen Anspruchs keine Wirkung mehr entfalten kann, ist die Erledigung durch Zeitablauf eingetreten (BSGE 42, 212, 216 = SozR 1500 § 131 Nr. 3; BVerwG NVwZ 1989, 158; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 131, RdNr 7).
  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 1/93

    Wirtschaftlichkeit - Kassenzahnarzt - Krankenkasse - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R
    Der erstmals im Revisionsverfahren gestellte Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nicht wegen des Verbots der Klageänderung im Revisionsverfahren (§ 168 SGG) unzulässig (BSGE 73, 244, 245 = SozR 3-1500 § 88 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R
    Da die Abtretung aus den erörterten Gründen nicht mehr durchführbar ist, kommt es für die Entscheidung nicht darauf an, ob der Abtretungsvertrag zwischen dem Kläger und dem Beigeladenen hinreichend bestimmt ist, um auch den Anspruch auf Unterhaltsgeld ab 13. Januar 1997 und den Anspruch auf Alg ab 13. Juni 1997 zu erfassen (dazu BSGE 70, 186, 190 ff = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R
    Da der Beigeladene einen Leistungsanspruch nur bis zum 31. März 1998 hatte und die Feststellung des wohlverstandenen Interesses - wie ausgeführt - nach Erfüllung des abgetretenen Anspruchs keine Wirkung mehr entfalten kann, ist die Erledigung durch Zeitablauf eingetreten (BSGE 42, 212, 216 = SozR 1500 § 131 Nr. 3; BVerwG NVwZ 1989, 158; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 131, RdNr 7).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R
    Der Antrag nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG kann auch hilfsweise neben dem Verpflichtungsantrag gestellt werden (BVerwGE 61, 128, 134).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94

    Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Bewilligungsbescheid Rechtsgrund für die Leistung, mit der Folge, daß diese nicht verweigert oder zurückverlangt werden darf, solange der Bewilligungsbescheid nicht durch eine abweichende Gestaltung des Leistungsrechtsverhältnisses geändert worden ist (statt vieler: BSGE 61, 286, 287 = SozR 4100 § 134 Nr. 31; BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 9; BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3 mwN).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 148/88

    Berechtigtes Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung einer

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R
    Hat sich ein Verpflichtungsbegehren erledigt, ist entsprechend auszusprechen, daß die Behörde verpflichtet war, den abgelehnten Verwaltungsakt zu erlassen oder den Kläger anderweit zu bescheiden (BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 131 RdNr 9).
  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    So liegt es hier, weil der Beklagte eine solche Feststellung nach den mit Verfahrensrügen insoweit nicht angegriffenen und deshalb bindenden (§ 163 SGG ) Feststellungen des LSG entgegen der Auffassung des Klägers nicht getroffen hat und sie rückwirkend auch nicht nachgeholt werden kann ( vgl BSG vom 6.4.2000 - B 11 AL 47/99 R - SozR 3-1200 § 53 Nr. 9 S 60) .

    Soweit er sinngemäß eine solche Entscheidung für zurückliegende Zeiträume beansprucht, kommt dies nicht in Betracht, wenn die Leistung bereits in vollem Umfang an die Berechtigten erbracht ist, wie hier nach den Feststellungen des LSG ( vgl BSG vom 6.4.2000 - B 11 AL 47/99 R - SozR 3-1200 § 53 Nr. 9 S 60 zu § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I ) .

  • LSG Bayern, 05.08.2015 - L 7 AS 263/15

    Direktzahlung der Wohnungsmiete an den Vermieter

    Ohne gesonderte Feststellung des wohlverstandenen Interesses durch gesonderten Verwaltungsakt nach § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I sei eine Abtretung schwebend unwirksam; diese Feststellung könne auch nicht rückwirkend erstritten werden, wenn die Leistung im vollen Umfang bereits an den Berechtigten erbracht worden sei (BSG, Urteil vom 06.04.2000, B 11 AL 47/99 R, Juris Rn. 17).
  • BSG, 29.01.2014 - B 5 R 36/12 R

    Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung

    Ohne eine derartige Regelung, die insbesondere dem Schutz des Sozialleistungsberechtigten dient (s bereits BSG Urteil vom 25.5.1972 - 5 RKn 24/71 - SozR Nr. 5 zu § 119 RVO) , ist die Abtretung schwebend unwirksam (BSG Urteil vom 6.4.2000 - B 11 AL 47/99 R - SozR 3-1200 § 53 Nr. 9 S 60) .

    Sie kann auch rückwirkend nicht mehr erstritten werden, wenn die Leistung in vollem Umfang bereits an den Berechtigten selbst erbracht worden ist (BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 9 S 60) oder - wie hier - schon wegen der schwebenden Unwirksamkeit nicht ersichtlich ist, auf welcher Grundlage die Beklagte die Erfüllung des Erstattungsanspruchs der Beigeladenen zu 1. - mit mittelbarer Erfüllungswirkung gegenüber dem Versicherten/seinen Rechtsnachfolgern (§ 107 Abs. 1 SGB X) - auch nur teilweise hätte verweigern können.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2021 - L 11 AS 234/18

    Auszahlung von Leistungen nach dem SGB II aus abgetretenem Recht; Feststellung

    Sie kann nach herrschender Meinung rückwirkend nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn die Leistung in vollem Umfang bereits an den Berechtigten selbst erbracht worden ist (vgl BSG, Urteil vom 6. April 2000 - B 11 AL 47/99 R -).

    Auch wenn grundsätzlich bei Abtretungen zur Begleichung von Mietzinsforderungen einschließlich Nebenkosten(nach)forderungen die Annahme eines wohlverstandenen Interesses in Betracht kommen kann, weil der gleichwertige Vermögensvorteil in der Sicherung der Unterkunft gesehen werden kann (vgl. zur Bejahung des wohlverstandenen Interesses eines Obdachlosen im Hinblick auf die angemessene Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in einem Obdachlosenheim BSG Urteil vom 6. April 2000 - B 11 AL 47/99 R - und Urteil des erkennenden Senats, aaO), bestehen hier auch deshalb Bedenken im Hinblick auf die Bejahung des wohlverstandenen Interesses, weil schon die laufenden Wohnkosten nicht vollständig vom Beklagten übernommen wurden und die tatsächlichen KdU gemäß der Kostensenkungsaufforderungen zu hoch waren.

  • SG München, 18.03.2015 - S 19 AS 179/14

    Geltendmachung von Leistungen nach dem SGB II für die Unterkunft durch den

    Ohne eine derartige Feststellung, die vor allem dem Schutz des Sozialleistungsberechtigten dient, ist die Abtretung schwebend unwirksam (BSG, Urteil vom 6.4.2000, Az.: B 11 AL 47/99 R, Juris Rdnr.15; Urteil vom 29.1.2014, Az.: B 5 R 36/12 R, Juris Rdnr. 19).

    Sie kann auch nicht mehr rückwirkend erstritten werden, wenn die Leistung in vollem Umfang bereits an den Berechtigten selbst erbracht worden ist (BSG, Urteil vom 6.4.2000, Az.: B 11 AL 47/99 R, Juris Rdnr. 17).

    Ein wohlverstandenes Interesse an der Übertragung eines Sozialleistungsanspruchs auf einen Dritten setzt dabei einen gleichwertigen Vorteil zugunsten des Sozialleistungsberechtigten voraus (BSG, Urteil vom 6.4.2000, Az.: B 11 AL 47/99 R, Juris Rdnr.16).

    dd) Die in § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I vorgesehene Feststellung dient vor allem dem Schutz des Sozialleistungsberechtigten (vgl. BSG, Urteil vom 6.4.2000, Az.: B 11 AL 47/99 R, Juris Rdnr.15; Urteil vom 29.1.2014, Az.: B 5 R 36/12 R, Juris Rdnr. 19) und ist daher nicht lediglich eine verwaltungsinterne Vorentscheidung für die Zahlung, sondern bedarf als Voraussetzung der Wirksamkeit der Abtretung einer gesonderten Entscheidung, die in Form eines privatrechtsgestaltenden Verwaltungsaktes (vgl. BSG, Urteil vom 7.9.1988, Az.: 10 RKg 18/87, Juris Rdnr. 19 m.w.Nachw.) zu treffen ist.

  • LSG Sachsen, 04.01.2021 - L 1 KA 5/20
    Aus diesem Grunde bedarf etwa in den Fällen des § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I die Wirksamkeit der Abtretung einer hoheitlichen (Kontroll-)Entscheidung des Sozialleistungsträgers (BSG, Urteil vom 14.08.1984 - 10 RKg 19/83 - juris Rn. 12; Urteil vom 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R - juris Rn. 15; Urteil vom 29.01.2014 - B 5 R 36/12 R - juris Rn. 18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 11 AL 305/05

    Feststellung des sog. "wohlverstandenen Interesses" i.S.v. § 53 Abs. 2 Nr. 2

    Eine Feststellung des wohlverstandenen Interesses für Zeiträume, für die der verpflichtete Sozialleistungsträger bereits in vollem Umfang Leistungen an den Berechtigten erbracht hat, ist unzulässig (Fortführung BSG, Urteil vom 6. April 2000, B 11 AL 47/99 R, SozR 3-1200 § 53 Nr. 5).

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. April 2000, Az: B 11 AL 47/99 R, bestehe zwar ein wohlverstandenes Interesse schon dann nicht mehr, wenn die Leistung an den Berechtigten ausgezahlt worden sei.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 6. April 2000, B 11 AL 47/99 R, SozR 3-1200 § 53 Nr. 5) ist eine Feststellung des wohlverstandenen Interesses für Zeiträume, für die der verpflichtete Sozialleistungsträger bereits in vollem Umfang Leistungen an den Berechtigten erbracht hat, unmöglich.

  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 26/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übertragung bzw Abtretung eines

    Dabei wird zu bedenken sein, ob die von den Beteiligten erörterte Feststellung des wohlverstandenen Interesses des Berechtigten durch den Leistungsträger nach § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I in allen Fällen zu erfolgen hat, in denen es sich - wie hier - nicht um laufende Geldleistungen iS des § 53 Abs. 3 SGB I oder um eine Übertragung nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I handelt (in diesem Sinne wohl: BSG vom 14.8.1984 - 10 RKg 19/83 - SozR 1200 § 53 Nr. 2; BSG vom 6.4.2000 - B 11 AL 47/99 R - SozR 3-1200 § 53 Nr. 9) , oder ob eine solche Feststellung nur als eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" zur Vorbereitung einer entsprechenden Übertragung eingeholt werden kann.
  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - kindererziehende Versicherte - Höhe der

    Eine solche Gefahr besteht, wenn in naher Zukunft oder absehbarer Zeit die Wiederholung des beanstandeten Verwaltungsakts bei im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen zu besorgen ist (vgl zB BSGE 74, 257, 258 = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1; SozR 3-5525 § 32b Nr. 1 S 7; SozR 3-1200 § 53 Nr. 9 S 62 f).
  • LSG Bayern, 12.10.2017 - L 7 AS 326/17

    Leistungen, Mieter, Abtretung, Jobcenter, Berufung, Verwaltungsakt, Unterkunft,

    Ohne gesonderte Feststellung des wohlverstandenen Interesses durch gesonderten Verwaltungsakt nach § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I sei eine Abtretung schwebend unwirksam; diese Feststellung könne auch nicht rückwirkend erstritten werden, wenn die Leistung im vollen Umfang bereits an den Berechtigten erbracht worden sei (BSG, Urteil vom 06.04.2000, B 11 AL 47/99 R, Juris Rn. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2006 - L 28 AL 5/04

    Wirksamkeit der Abtretung einer Forderung auf Zuschüsse für

  • BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R

    Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung - Zuverlässigkeit -

  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 4 B 05.3035

    Pfändungsfreigrenzen gelten auch bei Vollstreckung von Gebühren für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2012 - L 19 AS 391/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2001 - L 12 AL 247/99

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R

    Betriebskrankenkassen - länderübergreifender Landesverband - Kündigung - Austritt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2014 - L 19 AS 2329/13

    Geltendmachung des Anspruchs auf Übernahme von Betriebskostennachforderungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2001 - L 12 AL 246/99

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Sachsen, 01.12.2016 - L 3 AL 100/15

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2004 - L 18 KN 79/03

    Rentenversicherung

  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 450/14 B

    Rentenversicherung

  • LSG Hessen, 15.03.2016 - L 3 U 204/11

    Hinterbliebenenrente

  • LSG Thüringen, 27.03.2003 - L 3 KG 218/98

    Kindergeldanspruch - Wirksamkeit der Abtretung (Übertragung) - wohlverstandenes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 EG 1/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AS 703/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 135/16
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