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   BSG, 23.06.1993 - 9/9a RV 35/91   

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BSG, 23.06.1993 - 9/9a RV 35/91 (https://dejure.org/1993,1063)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1993 - 9/9a RV 35/91 (https://dejure.org/1993,1063)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 35/91 (https://dejure.org/1993,1063)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 35/91
    Der Erstattungsanspruch bemißt sich auch bei offensichtlicher Unrichtigkeit des Leistungsbescheids nach diesem Bescheid, wenn ihn der erstattungspflichtige Träger nicht mehr zu Lasten des Sozialleistungsberechtigten aufheben darf (Abgrenzung zu BSG vom 13.9. 1984 - 4 RJ 37/83 = BSGE 57, 146 = SozR 1300 § 103 Nr. 2).«.

    Dafür sprechen nicht nur der gesetzliche Wortlaut, sondern auch Gründe der Systematik und der Zweckmäßigkeit (vgl. Urteil des 4. Senats vom 13.9. 1984, BSGE 57, 146, 149 und Urteile des 1. Senats vom 22. Mai 1985, BSGE 58, 119, 126 und vom 1. April 1993 - 1 RK 10/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Es kann unentschieden bleiben, ob im Erstattungsstreit eine Leistungsentscheidung dann unbeachtlich ist, wenn sie zu Lasten des Sozialleistungsberechtigten und damit auch zu Lasten des Erstattungsberechtigten offenkundig fehlerhaft ist (so BSGE 57, 146, 150 und Urteil des 13. Senats vom 17. Juni 1993 - 13/5 RJ 13/90 -).

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 35/91
    Dafür sprechen nicht nur der gesetzliche Wortlaut, sondern auch Gründe der Systematik und der Zweckmäßigkeit (vgl. Urteil des 4. Senats vom 13.9. 1984, BSGE 57, 146, 149 und Urteile des 1. Senats vom 22. Mai 1985, BSGE 58, 119, 126 und vom 1. April 1993 - 1 RK 10/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auch die offenkundige Fehlerhaftigkeit des Leistungsbescheids kann allenfalls dann eine andere Berechnung des Erstattungsbetrags rechtfertigen, wenn der Bescheid noch korrigierbar ist (so auch 1. Senat in seinem Urteil vom 1. April 1993 - 1 RK 10/92).

  • BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82

    Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 35/91
    Durch die § § 102 ff. SGB X sind allerdings Erstattungsansprüche geschaffen worden, die unabhängig von und selbständig neben dem Anspruch des Leistungsberechtigten gegen den zur Erstattung herangezogenen Leistungsträger bestehen (BSGE 56, 69; BSG SozR 1300 § 105 Nr. 5).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 35/91
    Dafür sprechen nicht nur der gesetzliche Wortlaut, sondern auch Gründe der Systematik und der Zweckmäßigkeit (vgl. Urteil des 4. Senats vom 13.9. 1984, BSGE 57, 146, 149 und Urteile des 1. Senats vom 22. Mai 1985, BSGE 58, 119, 126 und vom 1. April 1993 - 1 RK 10/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 22.07.1987 - 1 RA 63/85

    Erstattungsanspruch - Fehlen einer Leistungsverpflichtung - Unzuständigkeit eines

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 35/91
    Durch die § § 102 ff. SGB X sind allerdings Erstattungsansprüche geschaffen worden, die unabhängig von und selbständig neben dem Anspruch des Leistungsberechtigten gegen den zur Erstattung herangezogenen Leistungsträger bestehen (BSGE 56, 69; BSG SozR 1300 § 105 Nr. 5).
  • BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 13/90

    Erstattungsanspruch - Zusammenarbeit der Leistungsträger - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 35/91
    Es kann unentschieden bleiben, ob im Erstattungsstreit eine Leistungsentscheidung dann unbeachtlich ist, wenn sie zu Lasten des Sozialleistungsberechtigten und damit auch zu Lasten des Erstattungsberechtigten offenkundig fehlerhaft ist (so BSGE 57, 146, 150 und Urteil des 13. Senats vom 17. Juni 1993 - 13/5 RJ 13/90 -).
  • BSG, 22.05.1969 - 4 RJ 315/68

    Bindender Rentenbescheid - Unberechtigte Rentenbezüge - Rückforderungsrecht des

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 35/91
    ergangene Entscheidung des 4. Senats vom 22. Mai 1969 (BSGE 29, 249) ist durch das seit 1. Juli 1983 geltende Erstattungsrecht überholt.
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