Rechtsprechung
   BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2101
BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95 (https://dejure.org/1996,2101)
BSG, Entscheidung vom 13.08.1996 - 10 RKg 8/95 (https://dejure.org/1996,2101)
BSG, Entscheidung vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95 (https://dejure.org/1996,2101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs und die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder - Grenzen der uneingeschränkten Befugnis als Steuerberater zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen - Behördliche Erlaubnis zur Besorgung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnisse eines Steuerberaters als Verfahrensbevollmächtigter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1013
  • NZS 1997, 248 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Dies hat das BVerfG speziell für den Beruf des Steuerberaters mehrfach entschieden (vgl BVerfGE 40, 196, 218 f; 59, 302, 315 f: 75, 246, 265).
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Dies hat das BVerfG speziell für den Beruf des Steuerberaters mehrfach entschieden (vgl BVerfGE 40, 196, 218 f; 59, 302, 315 f: 75, 246, 265).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Da allenfalls eine Beschränkung im Randbereich vorliegt, die das Berufsbild im Kernbereich und die durch den Beruf gesicherte Existenz unbeeinträchtigt läßt, kann von einem verfassungswidrigen Eingriff keine Rede sein (vgl. BVerfGE 7, 377, 495, 68, 727, 28).
  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 55/83

    Rechtsberatung durch den steuerlichen Berater; Nachweis der geschäftsmäßigen

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Steuerberater zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung, Rechtsbesorgung und Rechtsvertretung in Fallgestaltungen befugt sind, die (allein oder zusätzlich) nichtsteuerliche oder außersteuerliche Rechtsverhältnisse zum Gegenstand haben, ist im Detail in Literatur und Rechtsprechung umstritten (zum Meinungsstand mwN: Schorn, aaO; Dumoulin, "Rechtsberatung und Rechtsbesorgung der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe", NJW 1966, 810; Kampmann, "Die Grenzen der Rechtsbesorgung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe", NJW 1968, 137; Altenhoff/Busch/Kampmann/Chemnitz, aaO, RdNrn 373 bis 377; Rennen/Caliebe, Komm RBerG, 2. Aufl 1992, Art. 1 § 4 RdNrn 14 bis 25; Gehre, Komm StBerG, 3. Aufl 1995, § 33 RdNrn 13 bis 17 - Rechtsprechung: BGH, Urteil vom 27. Mai 1963, NJW 1963, 2027 < Entwurf eines Sicherungsübereignungsvertrags>; BGH, Urteil vom 5. Juni 1985, NJW 1986, 1050 < Entwurf eines Darlehens- und Gesellschaftsvertrags >).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG muß nämlich von Verfassungs wegen (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG) gewährleistet sein, daß das Existenzminimum für die Kinder steuerfrei bleibt (BVerfG vom 29. Mai 1990, BVerfGE 82, 60 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BVerfGE vom 14. Juni 1994, BVerfGE 91, 93 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5), wobei es unerheblich ist, ob dies durch den steuerlichen Kinderfreibetrag oder durch eine entsprechende Anhebung des Kg oder durch die Unterlassung der Kürzung des Kg auf Sockelbeträge erfolgt, denn das effektiv gezahlte Kg ist immer in einen (fiktiven) Steuerfreibetrag umzurechnen ("duales System" des Familienlastenausgleichs).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG muß nämlich von Verfassungs wegen (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG) gewährleistet sein, daß das Existenzminimum für die Kinder steuerfrei bleibt (BVerfG vom 29. Mai 1990, BVerfGE 82, 60 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BVerfGE vom 14. Juni 1994, BVerfGE 91, 93 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5), wobei es unerheblich ist, ob dies durch den steuerlichen Kinderfreibetrag oder durch eine entsprechende Anhebung des Kg oder durch die Unterlassung der Kürzung des Kg auf Sockelbeträge erfolgt, denn das effektiv gezahlte Kg ist immer in einen (fiktiven) Steuerfreibetrag umzurechnen ("duales System" des Familienlastenausgleichs).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    In diesen Fällen erstreckt sich die Beratungspflicht des Steuerberaters, falls dies mit Blick auf die steuerlichen Gegebenheiten unerläßlich ist, auf "fremde" Rechtsgebiete, wie umgekehrt auch andere Berufe die Verpflichtung haben können, auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen (vgl mwN BVerfGE 75, 246, 276; BGH, Urteil vom 23. November 1972, BGHZ 60, 1, 4 [BGH 23.11.1972 - VII ZR 197/71] ).
  • BGH, 23.11.1972 - VII ZR 197/71

    Aufklärungs- und Beratungspflichten des Architekten

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    In diesen Fällen erstreckt sich die Beratungspflicht des Steuerberaters, falls dies mit Blick auf die steuerlichen Gegebenheiten unerläßlich ist, auf "fremde" Rechtsgebiete, wie umgekehrt auch andere Berufe die Verpflichtung haben können, auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen (vgl mwN BVerfGE 75, 246, 276; BGH, Urteil vom 23. November 1972, BGHZ 60, 1, 4 [BGH 23.11.1972 - VII ZR 197/71] ).
  • BGH, 27.05.1963 - II ZR 168/61
    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Steuerberater zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung, Rechtsbesorgung und Rechtsvertretung in Fallgestaltungen befugt sind, die (allein oder zusätzlich) nichtsteuerliche oder außersteuerliche Rechtsverhältnisse zum Gegenstand haben, ist im Detail in Literatur und Rechtsprechung umstritten (zum Meinungsstand mwN: Schorn, aaO; Dumoulin, "Rechtsberatung und Rechtsbesorgung der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe", NJW 1966, 810; Kampmann, "Die Grenzen der Rechtsbesorgung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe", NJW 1968, 137; Altenhoff/Busch/Kampmann/Chemnitz, aaO, RdNrn 373 bis 377; Rennen/Caliebe, Komm RBerG, 2. Aufl 1992, Art. 1 § 4 RdNrn 14 bis 25; Gehre, Komm StBerG, 3. Aufl 1995, § 33 RdNrn 13 bis 17 - Rechtsprechung: BGH, Urteil vom 27. Mai 1963, NJW 1963, 2027 < Entwurf eines Sicherungsübereignungsvertrags>; BGH, Urteil vom 5. Juni 1985, NJW 1986, 1050 < Entwurf eines Darlehens- und Gesellschaftsvertrags >).
  • BFH, 14.01.1994 - III R 194/90

    Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit zwei Kindern im

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Hintergrund für dieses Vorgehen war die für die betreffenden Jahre durch die Rechtsprechung (vor allem das BVerfG, aber auch des BSG und des Bundesfinanzhofes; dazu mwN Urteil des Senats vom 30. Mai 1996 - 10 RKg 8/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des Senats vom 9. Mai 1995, SozR 3-5870 § 10 Nr. 6; Herden "Zur Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs - eine Geschichte ohne Ende?", DStZ 1994, 385 [BFH 14.01.1994 - III R 194/90] mwN) noch nicht abgeklärte Frage, ob die bestehenden Regelungen des Kg-Rechts und des Steuerrechts die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder des Beigeladenen durch die Kinderfreibeträge einerseits und das in einen Freibetrag umgerechnete und ggf nicht auf Sockelbeträge gekürzte Kg andererseits erreichen.
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 214/59
  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 8/94

    Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldregelung für Berechtigte mit drei oder mehr

  • BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94

    Richtervorlagen nach Art. 100 GG , Anspruch auf Kindergeld nach § 44e BKGG

  • BSG, 16.05.1995 - 9 RV 14/94

    Bevollmächtigter - Verwaltungsverfahren - Steuerberater - vereidigter Buchprüfer

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 7/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Steuerberaters als

    Die steuerliche Beratung ist danach eine auf dieses spezielle Fachgebiet beschränkte Rechtsberatung (BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, aaO, Juris RdNr 39; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 8; vgl BVerfGE 80, 269, 280; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Aufl 2009, § 33 RdNr 13; Henssler/ Deckenbrock, DB 2008, 41, 43) .

    Soweit es im Hinblick auf die steuerrechtlichen Gegebenheiten geboten ist, erstreckt sich die Beratungspflicht eines Steuerberaters in solchen Fällen auch auf diese - der Tätigkeit eines Steuerberaters an sich grundsätzlich fremden - Rechtsgebiete (BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, aaO, Juris RdNr 39; vgl BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 8 mwN) .

    Selbst wenn man einen Eingriff in den Schutzbereich durch die Verneinung einer Vertretungsbefugnis in Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV bejaht, wäre dieser allenfalls in einem Randbereich des Berufes des Steuerberaters zu verorten und lässt das Berufsbild im Kernbereich und die durch den Beruf gesicherte Existenz unbeeinträchtigt (vgl dazu allgemein bereits BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 10 f) .

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 4/12 R

    Entscheidung der Rentenversicherung über die Sozialversicherungspflichtigkeit

    Die steuerliche Beratung ist danach eine auf dieses spezielle Fachgebiet beschränkte Rechtsberatung (BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, aaO, Juris RdNr 39; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 8; vgl BVerfGE 80, 269, 280; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Aufl 2009, § 33 RdNr 13; Henssler/Deckenbrock, DB 2008, 41, 43) .

    Soweit es im Hinblick auf die steuerrechtlichen Gegebenheiten geboten ist, erstreckt sich die Beratungspflicht eines Steuerberaters in solchen Fällen auch auf diese - der Tätigkeit eines Steuerberaters an sich grundsätzlich fremden - Rechtsgebiete (BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, aaO, Juris RdNr 39; vgl BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 8 mwN) .

    Selbst wenn man einen Eingriff in den Schutzbereich durch die Verneinung einer Vertretungsbefugnis in Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV bejaht, wäre dieser allenfalls in einem Randbereich des Berufes des Steuerberaters zu verorten und lässt das Berufsbild im Kernbereich und die durch den Beruf gesicherte Existenz unbeeinträchtigt (vgl dazu allgemein bereits BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 10 f) .

  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im

    In diesen Fällen erstreckt sich die Beratungspflicht des Steuerberaters, falls dies mit Blick auf die steuerlichen Gegebenheiten unerlässlich ist, auf "fremde" Rechtsgebiete, wie umgekehrt auch andere Berufe die Verpflichtung haben können, auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen (vgl BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 7 f mwN) .

    Hierzu hat der 10. Senat des BSG noch unter der Geltung des RBerG ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG zum Beruf des Steuerberaters "allenfalls eine Beschränkung im Randbereich" der Berufsausübung vorliege, "die das Berufsbild im Kernbereich und die durch den Beruf gesicherte Existenz unbeeinträchtigt" lasse (BSG Urteil vom 13.8.1996 - 10 RKg 8/95 - SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 zu RdNr 30 nach Juris mwN) .

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 20/96

    Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, wonach ein Steuerberater nicht befugt sei, als Verfahrensbevollmächtigter in einem eine Kindergeldsache betreffenden Widerspruchsverfahren aufzutreten, sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Geschäftsmäßig ist die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, wenn sie in der Absicht vorgenommen wird, sie in gleicher Art zu wiederholen und sie dadurch zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen; nicht entscheidend ist, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich, hauptberuflich oder nebenberuflich erfolgt (BSG, Urteil vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Altenhoff/Busch/Kampmann/Chemnitz, Rechtsberatungsgesetz, 9. Aufl 1991, Art. 1 § 1 RdNr 62; Hauck/Haines, SGB X/1, 2, Stand April 1996, § 13 RdNr 11; Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 4. Aufl 1993, § 14 RdNr 31 f).

    Diese Vorschrift ist indes sowohl bei direkter als auch bei entsprechender Anwendung restriktiv zu handhaben; zu verlangen ist, worauf bereits der 10. Senat des BSG in Zusammenhang mit dem Tätigwerden eines Steuerberaters auf dem Gebiet des Kindergeldrechts hingewiesen hat, ein unmittelbarer Zusammenhang, der so eng ist, daß die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde (BSG, Urteil vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen); darüber hinaus muß es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (Altenhoff/ Busch/Kampmann/Chemnitz, aaO, Art. 1 § 5 RdNrn 381 und 392).

    Deshalb kann von einem verfassungswidrigen Eingriff - ähnlich wie in dem vom 10. Senat entschiedenen Fall des Steuerberaters, dem untersagt wurde, als Verfahrensbevollmächtigter in Kindergeldsachen aufzutreten (BSG, Urteil vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) - nicht die Rede sein (vgl hierzu etwa BVerfGE 7, 377, 405; 68, 272, 281; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand Mai 1994, Art. 12 RdNrn 286 ff).

  • LSG Sachsen, 07.01.2021 - L 3 AL 176/17
    Die steuerliche Beratung ist danach eine auf dieses spezielle Fachgebiet beschränkte Rechtsberatung (BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, aaO., Juris RdNr. 39; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 8; vgl. BVerfGE 80, 269, 280; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Aufl. 2009, § 33 RdNr. 13; Henssler/Deckenbrock, DB 2008, 41, 43).

    Soweit es im Hinblick auf die steuerrechtlichen Gegebenheiten geboten ist, erstreckt sich die Beratungspflicht eines Steuerberaters in solchen Fällen auch auf diese - der Tätigkeit eines Steuerberaters an sich grundsätzlich fremden - Rechtsgebiete (BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, aaO., Juris RdNr. 39; vgl. BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 8 mwN.).

  • LSG Thüringen, 27.03.2001 - L 6 B 4/01

    Rechtsprechung - Steuerberater dürfen kein Vor- und Klageverfahren in

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2012 - L 11 SB 74/10

    Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im Verfahren zur Feststellung des Grads

    Unabhängig davon, dass auch bereits hinsichtlich der durch den Kläger erfolgenden Vertretung in der Kindergeldangelegenheit Zweifel an einer entsprechenden Befugnis des Klägers bestehen (vgl. hierzu: SG Aachen, Urteil vom 17. April 2012 - S 13 KG 1/12 (Juris); für die Zeit vor Inkrafttreten des RDG ebenso: BSG, Urteil vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95, SozR 3-1300 § 13 Nr. 2), scheitert die Annahme einer Nebenleistung i.S.d § 5 RDG bereits daran, dass im Verwaltungsverfahren nach dem SGB IX Rechtskenntnisse erforderlich sind, die nicht den für die Haupttätigkeit erforderlichen Rechtskenntnissen entsprechen (hier: Steuer- bzw. Kindergeldangelegenheiten).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 31/98 R

    Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit -

    Die Klägerin kann auch nicht mit Blick auf ein grundsätzlich anderes Verwaltungsverfahrensrecht, wie dies der 10. Senat des BSG für einen Steuerberater, der in einem Widerspruchsverfahren gegen die Festsetzung des Kindergeldes tätig geworden war, angenommen hat (BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3), darauf verwiesen werden, sich auf den Ratschlag an den Beigeladenen zu beschränken, Widerspruch einzulegen.
  • SG Aachen, 17.04.2012 - S 13 KG 1/12

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Das BSG hat durch Urteil vom 13.08.1996 (10 RKg 8/95) entschieden, dass ein Steuerberater auch dann keine Befugnis hat, als Verfahrensbevollmächtigter in einem Widerspruchsverfahren in einer Kindergeldsache aufzutreten, wenn er den Widerspruch allein zur Sicherung der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums der Kinder des Mandaten eingelegt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2012 - L 4 P 3405/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen

    Eine Annexkompetenz ist gegeben, wenn die umstrittene Tätigkeit mit der eigentlichen Tätigkeit als Rentenberater in einem Zusammenhang steht, der so eng ist, dass ohne die umstrittene Tätigkeit die erlaubte Tätigkeit unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wäre und es sich zudem um eine Hilfs- bzw. Nebentätigkeit im Vergleich zur eigentlichen Hauptaufgabe handelt (Bundessozialgericht , Urteil vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95 - = SozR 3-1300 § 13 Nr. 3, Urteil vom 06. März 1997 - 7 RAr 20/96 - = SozR 3-1300 § 13 Nr. 4, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 64/01 R - = SozR 3-1300 § 13 Nr. 7; Urteil vom 05. November 1998 - B 11 AL 31/98 R - in BSGE 83, 100ff.).
  • LSG Bayern, 04.08.2000 - L 4 B 38/00

    Aussetzung der Vollziehung einer Beitragsforderung ; Anforderungen an die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2002 - L 5 B 34/01

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2003 - L 16 B 24/03

    Krankenversicherung

  • BSG - B 5 R 142/06 B (anhängig)
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2015 - L 4 P 1720/15
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2015 - L 4 KR 798/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2007 - L 1 B 2/07
  • LSG Bayern, 26.05.1998 - L 10 AL 243/97

    Zurückweisung eines Verfahrensbevollmächtigten (zugelassener Rentenberater) im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2007 - L 1 B 33/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht