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   BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90   

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https://dejure.org/1990,545
BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90 (https://dejure.org/1990,545)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1990 - 4 RLw 5/90 (https://dejure.org/1990,545)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1990 - 4 RLw 5/90 (https://dejure.org/1990,545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß der Berufung bei Streit um Rücknahme einer Beitragsentlastung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Bewilligung der Beitragsentlastung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung durch Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragsentlastung - Landwirt - Rücknahme - Berufung - Bewilligung

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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90
    Mit der - vom LSG zugelassenen - Revision rügt der Kläger eine Verletzung von § 15 Satz 2 SGB IV , die unrichtige Anwendung von § 76 EStDV , eine Abweichung von den im Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1990 (4 RA 57/89) entwickelten Rechtsgrundsätzen über die Zulässigkeit von Nebenbestimmungen i.S. von § 32 SGB X , eine Verletzung der §§ 45 und 48 SGB X sowie des § 77 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ).

    § 48 Abs. 1 SGB X ermächtigt nicht zur Rücknahme wegen solcher Tatsachen, die objektiv bereits bei Erlaß des früheren Verwaltungsaktes gegeben waren (BSG Urteil vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - S 28 m.w.N., zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Widerruf eines Verwaltungsaktes ist danach nur mit Wirkung für die Zukunft erlaubt (BSG Urteil vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - S 22 m.w.N., zur Veröffentlichung vorgesehen), während der streitige Bescheid sich Rückwirkung beimißt, d.h. Rechtsfolgen für einen Zeitraum (1986) vor seinem Erlaß entfalten soll.

    Zwar kann die Verwaltung eine - von Anfang an oder aufgrund nachträglicher Änderung der Verhältnisse - rechtswidrige Leistungsbewilligung ohne Bindung an die gesetzlich (§§ 45 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1, 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X ) geregelten Vertrauensschutzgründe auch rückwirkend zurücknehmen, wenn und soweit sie sich im Leistungsbewilligungsbescheid die Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit rechtmäßig vorbehalten hat (zum Rücknahmevorbehalt als Unterfall des Widerrufsvorbehalts i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB X = § 36 Abs. 2 Nr. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes - VwVfG - Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- in BVerwGE 67, 99, 102 und das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - S 21, zur Veröffentlichung vorgesehen), die im Rücknahmevorbehalt genannten Aufhebungsgründe vorliegen bzw. eingetreten sind und sie sich bei der Rücknahme auf den Vorbehalt beruft.

    Wie der 7. Senat des BSG (BSGE 62, 32, 42f = SozR 4100 § 71 Nr. 2) und ihm zustimmend der erkennende Senat (Urteil vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - S 22f, zur Veröffentlichung vorgesehen) aufgezeigt haben, setzt die Pflicht zur Erstattung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen voraus, daß der die Leistung bewilligende Bescheid aufgehoben wird; denn dessen Wirksamkeit begründet die Rechtmäßigkeit des Leistungsbezuges und hindert den Eintritt der Voraussetzungen des Rückzahlungsvorbehaltes.

  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 9/80

    Anspruch auf Familienleistungen für Kinder; Steuerrechtliche Gewinnermittlung bei

    Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90
    Schließlich sei die steuerliche Begünstigung nach § 76 EStDV eine Begünstigung i.S. von § 15 Satz 2 SGB IV , weil sie - anders als § 7 EStG (Hinweis auf: Bundessozialgericht -BSG- in BSGE 53, 138, 142; BSG SozR 2100 § 15 Nr. 8) - nicht dazu diene, den tatsächlichen Wertverlust eines längerlebigen abnutzbaren Wirtschaftsguts im jeweiligen Kalenderjahr zu erfassen, sondern die Rationalisierung und Mechanisierung der Landwirtschaft zu fördern.

    Hierfür kann unerörtert bleiben, ob der Beklagten darin zu folgen ist, der Kläger habe wegen der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 76 EStDV die maßgebliche Einkommensobergrenze i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SVBEG iVm § 15 Satz 2 SGB IV überschritten (vgl. zu dieser Frage BSGE 53, 138, 142 = SozR 2100 § 15 Nr. 5; Tipke/Lang, Steuerrecht, 12. Aufl. 1989, S 621, 623: "Verfälschung aller Bemessungsgrundlagen in Sozialgesetzen").

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90
    Wie der 7. Senat des BSG (BSGE 62, 32, 42f = SozR 4100 § 71 Nr. 2) und ihm zustimmend der erkennende Senat (Urteil vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - S 22f, zur Veröffentlichung vorgesehen) aufgezeigt haben, setzt die Pflicht zur Erstattung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen voraus, daß der die Leistung bewilligende Bescheid aufgehoben wird; denn dessen Wirksamkeit begründet die Rechtmäßigkeit des Leistungsbezuges und hindert den Eintritt der Voraussetzungen des Rückzahlungsvorbehaltes.
  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90
    Zwar kann die Verwaltung eine - von Anfang an oder aufgrund nachträglicher Änderung der Verhältnisse - rechtswidrige Leistungsbewilligung ohne Bindung an die gesetzlich (§§ 45 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1, 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X ) geregelten Vertrauensschutzgründe auch rückwirkend zurücknehmen, wenn und soweit sie sich im Leistungsbewilligungsbescheid die Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit rechtmäßig vorbehalten hat (zum Rücknahmevorbehalt als Unterfall des Widerrufsvorbehalts i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB X = § 36 Abs. 2 Nr. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes - VwVfG - Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- in BVerwGE 67, 99, 102 und das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - S 21, zur Veröffentlichung vorgesehen), die im Rücknahmevorbehalt genannten Aufhebungsgründe vorliegen bzw. eingetreten sind und sie sich bei der Rücknahme auf den Vorbehalt beruft.
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RK 2/79

    Zulässigkeit einer Berufung - Übergang eines Anspruchs - Altersgeld - Ende des

    Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90
    Die Berufung ist im Blick auf den Streitgegenstand 1 auch nicht gemäß § 145 Nr. 2 SGG ausgeschlossen, wonach in Angelegenheiten der Unfallversicherung dieses Rechtsmittel nicht zulässig ist, soweit es u.a. nur Rente für bereits abgelaufene Zeiträume, d.h. für Zeiten vor der Einlegung der Berufung (stellvertretend BSG SozR 1500 § 150 Nr. 21), betrifft.
  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 19/88

    Kein Berufungsausschluss beim Streit um die Erstattung überzahlter Vorschüsse,

    Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90
    Deswegen hat das BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. stellvertretend SozR 1200 § 42 Nr. 4 m.w.N.) in bezug auf eine analoge Anwendung der im SGG selbst geregelten Berufungsausschlußgründe Zurückhaltung gezeigt, zumal die Statthaftigkeit der Berufung nach § 143 SGG die Regel, der Berufungsausschluß (§§ 144 bis 149 SGG ) die Ausnahme ist.
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RLw 7/89

    Sozialkostenentlastungsbeträge, Aufrechnung gegen Beitragserstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90
    Abgesehen davon, daß ein einmal gestellter Entlastungsantrag nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SVBEG zugleich für die folgenden Kalenderjahre wirkt, was - worauf der erkennende Senat bereits hingewiesen hat (Urteil vom 28. Juni 1990 - 4 RLw 7/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) - für eine Dauerwirkung auch der Leistungsbewilligung spricht, besteht Anspruch auf Entlastung nach § 3 Abs. 1 bis 3 SVBEG jeweils nur für die Monate eines Jahres, in denen die anspruchsbegründenden Voraussetzungen (§ 1 SVBEG) vorgelegen haben.
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90
    Das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Postulat der Rechtsmittelklarheit und das rechtsstaatliche Erfordernis der Meßbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns gebieten, daß das Gesetz dem Rechtsuchenden in klarer Abgrenzung den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen weist (Bundesverfassungsgericht -BVerfG- in: BVerfGE 49, 148, 164 m.w.N.).
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 33/78

    Beschwerdewert bei Rückforderung - Widerspruch zwischen Urteilsform und

    Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90
    Hierfür kommt es auf den Rückforderungsanspruch an (BSG SozR 1500 § 149 Nr. 3), also auf den Betrag, der dem Leistungsträger gezahlt werden soll.
  • BSG, 26.07.1979 - 8b RKg 11/78

    Zugelassene Revision - Zulässigkeit - Gerügter Verfahrensmangel

    Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90
    Die Annahme des LSG, die Berufung sei zulässig, trifft - was das Revisionsgericht von Amts wegen zu überprüfen hat (stellvertretend BSG SozR 1500 § 150 Nr. 18 m.w.N.) - für beide prozessualen Ansprüche (Streitgegenstände), für welche die Statthaftigkeit der Berufung jeweils gesondert zu beurteilen ist (BSG SozR 1500 § 146 Nrn 9, 14, 18, 19; jeweils m.w.N.), im Ergebnis zu.
  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 94/76

    Sprungrevision - Zulassung - Wirksamkeit - Ort der Mitteilung - Mitteilung im

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    b) Erst recht hat die Beklagte nicht zu erkennen gegeben, sie wolle ausnahmsweise im Wege der Vorwegzahlung Zahlungsansprüche nur einstweilig bewilligen, ohne zuvor geprüft zu haben, ob diese auch nur dem Grunde nach zustehen (s dazu ebenfalls BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10, RdNr 16 sowie BSGE 67, 104, 109 f = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 und BSG Urteil vom 28.11.1990 - 4 RLw 5/90 - SozR 3-1300 § 32 Nr. 4 S 34).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Für den Empfänger des Bescheides ist unter Würdigung der Gesamtumstände - insbesondere seiner Gestaltung - nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar geworden, dass eine abschließende Entscheidung noch ausstehen könnte (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 384; BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 4 S 35; SozR 3-1300 § 31 Nr. 10 S 12) .
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Da somit zum Entscheidungszeitpunkt nicht eindeutig festzustellen war, in welcher Höhe Einkommen bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen sein werde, was nach § 9 SGB II wiederum Einfluss sowohl auf das "Ob" des Bestehens eines Leistungsanspruchs, als auch auf die endgültige Leistungshöhe hat, entspricht die Ausfüllung des Ermessensfreiraums durch Bewilligung vorläufiger Leistungen pflichtgemäßer Ermessensbetätigung (vgl zum grundsätzlichen Verbot, einen Geldleistungsanspruch durch "endgültigen" Verwaltungsakt - von Sonderfällen und speziellen gesetzlichen Regelungen abgesehen - anzuerkennen, bevor die Sach- und Rechtslage vollständig geklärt ist: BSG Urteil vom 25.6.1998 - B 7 AL 126/95 R, BSGE 82, 183 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 2; BSGE 62, 32, 39 = SozR 4100 § 71 Nr. 2; BSGE 67, 104, 113 ff = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; SozR 3-1300 § 32 Nr. 4).
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