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   BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R   

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BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R (https://dejure.org/1999,1132)
BSG, Entscheidung vom 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R (https://dejure.org/1999,1132)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - B 11 AL 25/99 R (https://dejure.org/1999,1132)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bescheid - Verwaltungsakt - Rechtswidrigkeit - Ermessen - Ermessensnichtgebrauch

  • Judicialis

    SGB X § 50 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Vergabe von Haushaltsmitteln aufgrund Richtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1 GG
    Gleichheitsrechte, Berücksichtigung einer in Verwaltungsvorschriften antizipiert niedergelegten Vergabepraxis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 85, 92
  • NVwZ 2000, 718
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 37/96 R

    Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R
    Den von der Beklagten erst im Revisionsverfahren vorgelegten unveröffentlichten "Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit kann nach der Ordnung des Grundgesetzes (GG) keine Rechtsnormqualität beigemessen werden (vgl BSGE 48, 120, 128 = SozR 4100 § 152 Nr. 9; BSGE 54, 286, 289 = SozR 3870 § 8 Nr. 1; SozR 3870 § 8 Nr. 2; SozR 3-4100 § 3 Nr. 2; BVerwGE 58, 45, 49).

    Denn den rechtlichen Maßstab für die Vergabe der Haushaltsmittel und die Beurteilung des Anspruchs des Klägers bildet bei einer derartigen Lage die erforderliche Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG), soweit die Vergabe als solche oder die Richtlinien nicht rechtswidrig sind (BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2; BVerwGE 44, 72, 74 f; vgl BSGE 60, 230, 236 f = SozR 6100 Allg Nr. 1; BVerwGE 34, 278, 281; 36, 323, 327; 61, 15, 18).

    Wenn der Wortlaut der Richtlinien unklar ist oder die Verwaltungspraxis abweichend vom Wortlaut der Verwaltungsvorschriften gehandhabt wird, kann das tatsächliche Geschehen in der Praxis nicht außer Betracht bleiben (BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2).

  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 90/81

    Rückforderung von Förderbeiträgen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R
    Diese Zuständigkeitszuweisung ist auch für den Ausschluß von Teilnehmern und für die Rückgewähr von erbrachten Leistungen maßgebend, denn beides ist Kehrseite der Leistungserbringung und muß rechtlich wie diese beurteilt werden (vgl BSGE 54, 286, 288 = SozR 3870 § 8 Nr. 1; BSG SozR 1200 § 31 Nr. 1).

    Den von der Beklagten erst im Revisionsverfahren vorgelegten unveröffentlichten "Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit kann nach der Ordnung des Grundgesetzes (GG) keine Rechtsnormqualität beigemessen werden (vgl BSGE 48, 120, 128 = SozR 4100 § 152 Nr. 9; BSGE 54, 286, 289 = SozR 3870 § 8 Nr. 1; SozR 3870 § 8 Nr. 2; SozR 3-4100 § 3 Nr. 2; BVerwGE 58, 45, 49).

  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96

    Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R
    Es fehlen ferner auch Feststellungen zu den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X, denn das LSG hat übersehen, daß bei der Rücknahme einer Leistungsbewilligung die Zukunftswirkung eines Bescheides nicht bereits mit dem Tag nach dem Zugang, sondern erst mit dem Beginn des nächsten Leistungszeitraums beginnt (BSGE 65, 185, 188 = SozR 1300 § 48 Nr. 57; BSGE 80, 186, 197 = SozR 3-7140 § 1 Nr. 1).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R
    Den von der Beklagten erst im Revisionsverfahren vorgelegten unveröffentlichten "Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit kann nach der Ordnung des Grundgesetzes (GG) keine Rechtsnormqualität beigemessen werden (vgl BSGE 48, 120, 128 = SozR 4100 § 152 Nr. 9; BSGE 54, 286, 289 = SozR 3870 § 8 Nr. 1; SozR 3870 § 8 Nr. 2; SozR 3-4100 § 3 Nr. 2; BVerwGE 58, 45, 49).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R
    Denn den rechtlichen Maßstab für die Vergabe der Haushaltsmittel und die Beurteilung des Anspruchs des Klägers bildet bei einer derartigen Lage die erforderliche Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG), soweit die Vergabe als solche oder die Richtlinien nicht rechtswidrig sind (BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2; BVerwGE 44, 72, 74 f; vgl BSGE 60, 230, 236 f = SozR 6100 Allg Nr. 1; BVerwGE 34, 278, 281; 36, 323, 327; 61, 15, 18).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R
    Die Feststellung einer wesentlichen Änderung richtet sich damit nach dem für die Leistung maßgeblichen materiellen Recht (BSG aaO; BSGE 78, 109, 111 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48).
  • BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88

    Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R
    Es fehlen ferner auch Feststellungen zu den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X, denn das LSG hat übersehen, daß bei der Rücknahme einer Leistungsbewilligung die Zukunftswirkung eines Bescheides nicht bereits mit dem Tag nach dem Zugang, sondern erst mit dem Beginn des nächsten Leistungszeitraums beginnt (BSGE 65, 185, 188 = SozR 1300 § 48 Nr. 57; BSGE 80, 186, 197 = SozR 3-7140 § 1 Nr. 1).
  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 67/85

    EG-Recht - Türkei - Arbeitserlaubnis

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R
    Denn den rechtlichen Maßstab für die Vergabe der Haushaltsmittel und die Beurteilung des Anspruchs des Klägers bildet bei einer derartigen Lage die erforderliche Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG), soweit die Vergabe als solche oder die Richtlinien nicht rechtswidrig sind (BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2; BVerwGE 44, 72, 74 f; vgl BSGE 60, 230, 236 f = SozR 6100 Allg Nr. 1; BVerwGE 34, 278, 281; 36, 323, 327; 61, 15, 18).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 118/93

    Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R
    Denn das BSG hat bereits in anderem Zusammenhang zur Auslegung des § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB X entschieden, daß die "mittelbare Anerkennung" als Verwaltungsaufgabe der BA nach dem SGB ausreicht (BSGE 74, 225, 227 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 2).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R
    Denn den rechtlichen Maßstab für die Vergabe der Haushaltsmittel und die Beurteilung des Anspruchs des Klägers bildet bei einer derartigen Lage die erforderliche Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG), soweit die Vergabe als solche oder die Richtlinien nicht rechtswidrig sind (BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2; BVerwGE 44, 72, 74 f; vgl BSGE 60, 230, 236 f = SozR 6100 Allg Nr. 1; BVerwGE 34, 278, 281; 36, 323, 327; 61, 15, 18).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68

    Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.98

    Mietzuschußsonderregelung des Bundesnachrichtendienstes (MZSR);

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise

    Wesentliche Änderung iS des § 48 Abs. 1 SGB X ist eine für die Anspruchsvoraussetzungen der bewilligten Leistungen rechtserhebliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse oder - anders ausgedrückt - wesentlich sind alle Änderungen, die dazu führen, dass die Behörde unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen den Verwaltungsakt nicht hätte erlassen dürfen (BSGE 59, 111, 112 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 85, 92, 95 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 68 S 161).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich -

    Die Beklagte war verpflichtet, die in dem angenommenen Teilanerkenntnis und in dem zu dessen Ausführung erlassenen Rentenbescheid vom 24.7.2003 getroffenen Regelungen hinsichtlich Rentenart, Rentendauer und Rentenhöhe nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben; ein Ermessen stand ihr insoweit nicht zu (vgl BSG vom 17.4.1986 - 7 RAr 101/84 - Juris RdNr 14; BSG vom 21.10.1999 - BSGE 85, 92, 96 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 68 S 163).
  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 18/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beschäftigungsförderung - Aufhebung bzw

    Rechtlicher Maßstab bei der Prüfung der Wesentlichkeit einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse iS des § 48 Abs. 1 S 1 SGB X ist, ob es sich um eine für die Anspruchsvoraussetzungen der bewilligten Leistungen rechtserhebliche Änderung der Verhältnisse handelt (BSG Urteil vom 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R - BSGE 85, 92, 95 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 68, S 161).

    Die Feststellung einer wesentlichen Änderung richtet sich nach den für die Leistung maßgeblichen Bestimmungen des materiellen Rechts (BSG Urteil vom 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R - BSGE 85, 92, 95 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 68 S 161; BSG Urteil vom 21.3.1996 - 11 RAr 101/94 - BSGE 78, 109, 111 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48, S 111) .

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