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   BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92   

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https://dejure.org/1993,149
BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92 (https://dejure.org/1993,149)
BSG, Entscheidung vom 21.01.1993 - 13 BJ 207/92 (https://dejure.org/1993,149)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 13 BJ 207/92 (https://dejure.org/1993,149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 661
  • NZS 1993, 280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (1150)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.10.1975 - 10 RV 477/74

    Witwenversorgung - Verwirkung des Unterhaltsanspruchs - Kriegerwitwe - Scheidung

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
    In seinem Urteil vom 2. Oktober 1975 hat es ausgeführt, daß der Anspruch auf Witwenversorgung seit Inkrafttreten des RRG 1972 umso sicherer, ungefährdeter und vollständiger - nämlich ohne Anrechnung etwaiger Unterhaltsansprüche - wiederauflebt, wenn die Ehe aus dem Alleinverschulden der Frau geschieden worden ist (vgl BSGE 40, 260, 262 = SozR 3100 § 44 Nr. 5 Seite 14).

    Zwar ist der Wortlaut der Anrechnungsbestimmung selbst gleichgeblieben, jedoch wird deren Auslegung durch den Wegfall der Verschuldensklausel in der Wiederauflebensregelung entscheidend beeinflußt (vgl BSGE 40, 260, 264 = SozR 3100 § 44 Nr. 5 Seite 16).

  • BVerwG, 25.01.1961 - VI C 3.59
    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
    Insofern ist zu beachten, daß nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 25. Januar 1961 (BVerwGE 11, 350 ) das Witwengeld der wiederverheirateten Beamtenwitwe nach der Scheidung der zweiten Ehe auch dann wiederauflebt, wenn die Ehegatten eigens zu diesem Zweck die Scheidung betrieben haben.

    In solch einem Fall dürfen selbst tatsächliche Zuwendungen des geschiedenen zweiten Ehemannes, auf die kein Anspruch besteht, nicht den in der Wiederauflebensregelung behandelten Unterhaltsansprüchen gleichgestellt und wie diese auf das Witwengeld angerechnet werden (vgl BVerwGE 11, 350, 354).

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
    Dabei ist mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) davon auszugehen, daß die Wiederauflebensregelung im Sozialversicherungsrecht mit den entsprechenden Bestimmungen im Beamten- und Kriegsopferversorgungsrecht vergleichbar ist, weil hier das gleiche familienpolitische Problem vom Gesetzgeber übereinstimmend gelöst worden ist (vgl BVerfGE 38, 187, 203 ff, 205).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
    Die Frage darf sich nicht unmittelbar und ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen oder bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden sein (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 28.10.2010 - B 13 R 229/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Denn eine Rechtsfrage ist auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, aber bereits eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 19.02.2024 - B 3 P 9/23 B
    Hierfür ist eine substantielle Auseinandersetzung mit den einschlägigen oberstgerichtlichen Entscheidungen ebenso erforderlich wie die Darlegung, dass sich aus diesen keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ergeben (vgl BSG vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8) .
  • BSG, 15.01.2009 - B 3 KS 5/08 B

    Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung, Künstlereigenschaft bei

    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51, § 160a Nr. 13 und 65, BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8) oder sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt (Krasney/Udsching, Handbuch des Sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, Kap IX, RdNr 66 mwN).
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