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   BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90   

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BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90 (https://dejure.org/1991,1976)
BSG, Entscheidung vom 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90 (https://dejure.org/1991,1976)
BSG, Entscheidung vom 18. September 1991 - 8 RKnU 3/90 (https://dejure.org/1991,1976)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.01.1983 - 9b/8 RU 38/81
    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90
    Eine "funktionelle Beziehung" (vgl BSG, 9b-Senat, Urteil vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 -, SozSich 1983, 189) hat das LSG nicht festgestellt.
  • BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Tödlicher

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90
    Vielmehr steht ein solches Tun mit der versicherten Tätigkeit nur dann in einem ursächlichen Zusammenhang, wenn es aus besonderen Gründen notwendig ist (BSG, Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 RU 9/84 -, SozR 2200 § 539 Nr. 110 mwN).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 3/89

    Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90
    Nicht jede Maßnahme eines Versicherten, die er unternimmt, um seine körperliche und geistige dienstliche Leistungsfähigkeit aufzubringen oder zu erhalten, steht unter Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 3/89 -, SozR 2200 § 548 Nr. 95).
  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90
    Denn wie für § 256 der Zivilprozeßordnung (ZPO) allgemein anerkannt ist (vgl dazu BGH, NJW 1978, 2031 mwN), ist das Rechtsschutzbedürfnis iS des § 256 ZPO (= § 55 Abs. 1 SGG) in der Form des "berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung" nur eine besondere Prozeßvoraussetzung, die dem Gericht die Sachprüfung selbst nicht verwehrt (vgl dazu auch Stein-Jonas/Schönke/Schumann, Zivilprozeßordnung, 20. Auflage, RdNr 120 f zu § 256 mwN; OLG Karlsruhe, VersR 1989, S 305 mwN).
  • BGH, 30.10.1973 - VI ZR 51/72

    Schutzbedürftiges Interesse - Verletzungsfolgen - Zukünftige Verletzungsfolgen -

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90
    Es genügt aber für die Bejahung des Feststellungsinteresses, daß eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Leistungspflicht der Beklagten durch das Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Unfallfolgen besteht (vgl dazu BGH, VersR 1967, 256 mwN; BGH in JZ 1989, 912; vgl auch Urteil des BGH vom 30. Oktober 1973 - VI ZR 51/72 -, USK 73247 und Urteil des 2. Senats des BSG vom 22. März 1983 - 2 RU 64/91 -, unveröffentlicht, unter Hinweis auf die Begründung zum Gesetzentwurf des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG in BT-Drucks, 1. Wahlperiode, Nr. 4357 zu § 4, S 27).
  • BSG, 03.04.1990 - 8 RKnU 3/88

    Anforderungen an das Feststellungsinteresse - Begehr, Gesundheitsstörung als

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90
    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 3. April 1990 - 8 RKnU 3/88 - das vorgenannte erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache mit der Begründung zurückverwiesen, das LSG habe das Feststellungsinteresse des Klägers nicht geprüft.
  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 88/66

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld - Ausgleichsfunktion und

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90
    Es genügt aber für die Bejahung des Feststellungsinteresses, daß eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Leistungspflicht der Beklagten durch das Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Unfallfolgen besteht (vgl dazu BGH, VersR 1967, 256 mwN; BGH in JZ 1989, 912; vgl auch Urteil des BGH vom 30. Oktober 1973 - VI ZR 51/72 -, USK 73247 und Urteil des 2. Senats des BSG vom 22. März 1983 - 2 RU 64/91 -, unveröffentlicht, unter Hinweis auf die Begründung zum Gesetzentwurf des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG in BT-Drucks, 1. Wahlperiode, Nr. 4357 zu § 4, S 27).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90
    Es genügt aber für die Bejahung des Feststellungsinteresses, daß eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Leistungspflicht der Beklagten durch das Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Unfallfolgen besteht (vgl dazu BGH, VersR 1967, 256 mwN; BGH in JZ 1989, 912; vgl auch Urteil des BGH vom 30. Oktober 1973 - VI ZR 51/72 -, USK 73247 und Urteil des 2. Senats des BSG vom 22. März 1983 - 2 RU 64/91 -, unveröffentlicht, unter Hinweis auf die Begründung zum Gesetzentwurf des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG in BT-Drucks, 1. Wahlperiode, Nr. 4357 zu § 4, S 27).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 41/17

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Einführungsseminar zu einem Freiwilligen

    aa) Der Versicherungsschutz als Beschäftigter nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII umfasste zwar grundsätzlich auch das Einführungsseminar in der zweiten Septemberwoche 2015 (zum Versicherungsschutz Beschäftigter bei der Teilnahme an Lehrgängen oder Seminaren vgl zB BSG, Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 145/74 - juris; SozR 2200 § 548 Nr. 90; SozR 3-1500 § 55 Nr. 6) .

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dagegen anerkannt, dass sich der Versicherungsschutz bei Seminaren uä nicht auf den gesamten Seminaraufenthalt bezieht, weil rein private Tätigkeiten, insbesondere im Rahmen von Freizeitaktivitäten, unversichert sind (vgl etwa BSG, Urteil vom 9. Dezember 1976 aaO: Spaziergang; SozR 3-1500 § 55 Nr. 6: abendliches Tischtennisspiel).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2000 - L 17 U 33/96

    Umstellung auf kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage; Feststellung

    Die Feststellungsklage erfordert - als besondere Prozeßvoraussetzung (vgl. dazu z.B. Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-1500 § 55 Nr. 6) - das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung.

    Nach der Rechtsprechung des BSG bezieht sich das Feststellungsinteresse i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausschließlich auf den Folgezustand des schädigenden Ereignisses im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung (BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 6).

    Eine solche nicht eben entfernt liegende Möglichkeit genügt aber für die Bejahung des Feststellungsinteresses (vgl. BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 6 m.w.N.), das im übrigen auch von der Beklagten nicht in Abrede gestellt worden ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse gem §

    Die begehrte Feststellung muss sich auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung in der letzten Tatsacheninstanz beziehen (Urteil des Senats vom 19.05.2011, L 10 U 5435/07 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.09.1991, RKnU 3/90 in SozR 3-1500 § 55 Nr. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 17 U 259/00

    Voraussetzungen der Qualifizierung einer i.R.e. Fußballspiels erlittenen

    Die Feststellungsklage erfordert - als besondere Prozessvoraussetzung (vgl. dazu z.B. BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 6) - das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung.

    Eine solche nicht eben entfernt liegende Möglichkeit genügt aber für die Bejahung des Feststellungsinteresses (vgl. BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 6 m.w.N.), das im übrigen auch vom Beklagten nicht in Abrede gestellt worden ist.

  • SG Karlsruhe, 30.01.2012 - S 1 U 2650/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Verrichtungen aufgrund freundschaftlicher oder nachbarschaftlicher Beziehungen, und um solche handelte es sich vorliegend, schließen eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit eines Verletzten und damit Versicherungsschutz über § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aber dann aus, wenn es sich um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt oder die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher (nicht rechtlicher) Verpflichtungen anzusehen ist, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (vgl. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 13; BSG in HV-Info 1990, 1349 ff. und LSG Baden-Württemberg vom 16.11.2011 - L 2 U 1422/10 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 5762/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - verspätete Antragstellung nach § 109 SGG -

    Insoweit lässt sich aber aus den vom Sozialgericht zutreffend dargelegten Gründen, auf die der Senat verweist (§ 153 Abs. 2 SGG), nicht feststellen, dass bis heute fortdauernde Folgen dieser Körperschäden bestehen (vgl. zum für die Feststellung von Unfallfolgen maßgeblichen Zeitpunkt BSG, Urteil vom 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90 - SozR 3-150 § 55 Nr. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - L 16 B 20/04

    Krankenversicherung

    Die umfänglichen und weitschweifigen Ausführungen der Antragstellerin (vgl. dazu auch BSG Beschl. v. 18.11.2003 - B 3 KR 20/03 B) sind nicht geeignet, konkret bezogen auf die Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) zu belegen, dass diese in Zukunft, auf die sich der Feststellungsanspruch nur beziehen kann (vgl. BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 6), berechtigte Vergütungsansprüche zurückweisen werden.
  • LSG Hessen, 01.08.2001 - L 3 U 176/01

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

    Ein solches Feststellungsinteresse kann nur bei einem im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch vorhandenen, nicht "ausgeheilten" Gesundheitsschaden im Hinblick auf künftig drohende Leistungsfälle durch das Auftreten weiterer Folgen anerkannt werden (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35; SozR 3-1500 § 55 Nr. 6).
  • LSG Berlin, 10.02.2005 - L 3 U 18/04

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Feststellungsklage -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - Urteil vom 18. September 1991 - 8 RKnU 3/90 - veröffentlicht in SozR 3-1500 § 55 Nr. 6) ist für ein solches Feststellungsinteresse genügend, aber auch erforderlich, dass "eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Leistungspflicht der Beklagten durch das Auftreten weiterer bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Unfallfolgen besteht".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2000 - L 17 U 111/99

    Rotatorenmanschettenreptur als Folge eines Arbeitsunfalls; Gewährung einer

    Die Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG erfordert - als besondere Prozeßvoraussetzung (vgl. dazu z.B. Bundessozialgericht [BSG] SozR 3 - 1500 § 55 Nr. 6) - das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 17 U 183/99

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente; Feststellung, ob eine

  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 10 U 5435/07
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 10 U 156/09
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2012 - L 10 U 3122/08
  • LSG Bayern, 08.09.2004 - L 2 U 92/03

    Verletztenrentenanspruch nach einem Arbeitsunfall; Erörterung zur Verletzung der

  • LSG Bayern, 09.08.2000 - L 2 U 44/00

    Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall und dessen Entschädigung;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 5 VG 3/05
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