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   BSG, 23.09.1997 - 2 BU 177/97   

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BSG, 23.09.1997 - 2 BU 177/97 (https://dejure.org/1997,2397)
BSG, Entscheidung vom 23.09.1997 - 2 BU 177/97 (https://dejure.org/1997,2397)
BSG, Entscheidung vom 23. September 1997 - 2 BU 177/97 (https://dejure.org/1997,2397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung - Verletztenrente - Arbeitsunfall - Erwerbsfähigkeit - Minderung - Zulässigkeit - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Prozeßkostenhilfe - Gutachten

  • Judicialis

    SGG § 73a Abs. 3 iVm § 109 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 1, 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirklichung des Rechtsschutzes im im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung eines Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 302
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus BSG, 23.09.1997 - 2 BU 177/97
    Diese Verpflichtung zur Einholung des Gutachtens bedeutet im Kern nichts anderes, als daß das Gericht die für die Prozeßkostenhilfe in dem Fall nach § 114 Abs. 1 ZPO zwingend vorgeschriebene Erfolgsaussicht, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG NJW 1992, 889), nicht prüfen kann.

    Der Beschwerdeführer weist zwar zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach Art. 3 Abs. 3, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 GG das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu entnehmen ist (BVerfG NJW 1992, 889).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BSG, 23.09.1997 - 2 BU 177/97
    Vielmehr ist das BVerfG in seinem Beschluß vom 22. Januar 1959 (BVerfGE 9, 124) ebenfalls davon ausgegangen, daß die Einführung der Prozeßkostenhilfe (seinerzeit des Armenrechts) verfassungsrechtlich auch nicht im Hinblick auf § 109 Abs. 1 Satz 2 SGG geboten war.
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Zwar obliegt die Auswahl des Sachverständigen wegen des Vorrangs der Ermittlungen von Amts wegen (BSG Beschluss vom 23.9.1997 - 2 BU 177/97 - SozR 3-1500 § 109 Nr. 2 - juris RdNr 7) - wie vom LSG zutreffend ausgeführt - grundsätzlich dem Gericht (§ 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 404 Abs. 1 Satz 1 ZPO) .
  • LSG Bayern, 27.11.2018 - L 2 SB 109/17

    Beweisanordnungen, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Kein Gutachten,

    Auch wenn ein Antrag auf Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG bereits vor Entscheidung über die Aufnahme von Amts wegen vorzunehmender Ermittlungen durch das Gericht vorbehaltlos und unbedingt gestellt wird, hat das Gericht vorrangig zu prüfen, ob es von Amts wegen weitere Ermittlungen, insbesondere die Einholung eines Sachverständigengutachtens von Amts wegen gemäß §§ 103, 106 SGG, für erforderlich hält (BSG, Beschluss vom 23.09.1997 Az. B 2 U 177/97, SozR 3-1500 § 109 Nr. 2, NZS 1998, 302, Rdnr. 7 bei juris).

    Das BSG hatte in seinem Beschluss vom 23.09.1997 (Az. 2 BU 177/97, SozR 3-1500 § 109 Nr. 2; NZS 1998, 302) die Frage zu entscheiden, ob die Regelung des § 73a Abs. 3 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 Satz 2 SGG mit dem Grundgesetz vereinbar sei, soweit sie es ermögliche, einen Kostenvorschuss nach § 109 Abs. 1 Satz 2 SGG auch von solchen Klägern anzufordern, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Sinne des Prozesskostenhilferechts bedürftig seien.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - L 10 SB 97/02

    GdB-Herabsetzung - Gericht kann auf Einholung von Sachverständigengutachten nicht

    Die Ablehnung des gemäß § 109 SGG gestellten Antrages und deren fehlende Begründung waren - unter Zugrundelegung des Standpunktes des SG, weitere Ermittlungen seien nicht geboten gewesen - ebenfalls verfahrensfehlerhaft (BSG, Urteil vom 09.10.1969 - 10 RV 516/68 -, KOV 1970/72 ff; Urteil vom 31.01.1973 - 9 RV 362/72 - KOV 1974/15; Beschluss vom 23.09.1997 - 2 BU 177/97, SozR 3 - 1500 § 109 SGG Nr. 2; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, § 109 Rn. 17).

    Es kann insbesondere von der Einholung des Gutachtens nicht absehen, weil es dessen Einholung nicht für notwendig oder den Sachverständigen nicht für geeignet hält (BSG, Beschluss vom 23.09.1997 - 2 BU 177/97 -, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2014 - L 9 R 9/14
    Aus dem Zusammenwirken dieser beiden Vorschriften ergibt sich, dass die Gewährung von PKH für die Anhörung eines Arztes i.S.v. § 109 SGG nicht möglich ist (vgl. Leitherer in: Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 73a Rn. 3; Keller in: Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, a.a.O., § 109 Rn. 13; BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 177/97, SozR 3-1500 § 109 Nr. 2, Beschluss vom 26. August 1998 - B 9 VS 7/98 B - sowie Beschluss vom 20. Dezember 1993 - 9 BVs 47/93; Senatsbeschluss vom 17. Juli 2002 - L 9 B 125/02 U).

    Dies folgt vor allem aus der Amtsermittlungspflicht der Sozialgerichte und dem Gebot, bei Erhebung des Kostenvorschusses im Rahmen des Ermessens den Grundsatz der prozessualen Gleichstellung der Beteiligten zu beachten (BSG, Beschluss vom 23. September 1997, a.a.O., Rn. 9).

    Denn die ermessensfehlerfreie Ausübung im Sinne des § 109 Abs. 1 Satz 2 SGG kann es im Einzelfall gebieten, die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG auch dann nicht von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen, wenn zwar ein von Amts wegen eingeholtes medizinisches Sachverständigengutachten bereits vorliegt, es sich aber um eine besonders schwierige Kausalitätsfrage aus dem Bereich des Unfallversicherungsrechts handelt oder die medizinische Frage besonders kontrovers ist, oder aber wenn der nach § 109 SGG benannte Arzt auf seinem Fachgebiet eine besondere wissenschaftliche Reputation genießt oder über neue Untersuchungsmethoden verfügt (vgl. BSG, Beschluss vom 23. September 1997, a.a.O., Rn. 8, 9).

  • LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15

    Einholung einer ergänzenden Stellungnahme bei einem zuvor beauftragten

    In einem derartigen Fall die weiteren Ermittlungen gestützt auf § 109 SGG und damit jedenfalls zunächst mit einer Kostenlast für den Kläger verbunden durchzuführen, würde dem Grundsatz widersprechen, dass das Gericht immer vorab zu prüfen hat, ob nicht anstelle von Ermittlungen gemäß § 109 SGG solche von Amts wegen durchzuführen sind (vgl. Keller, a. a. O., § 109, Rdnr. 2), wobei Ermittlungen gemäß § 106 SGG gegenüber solchen gemäß § 109 SGG vorrangig sind (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 23.09.1997, Az.: 2 BU 177/97).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2006 - L 1 U 3854/06 KO-B

    Tragung der Kosten eines Gutachtens nach § 109 SGG - Beschwerdebefugnis des

    Eine darüber hinausgehende Sachaufklärung soll nicht zu Lasten der Staatskasse erfolgen (BSG, NZS 1998, 302 = SozR 3-1500 § 109 Nr. 2).
  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 46-IV-17
    2 BU 177/97 - juris).
  • BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B

    Kostenvorschuß bei Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dies ist ausgeschlossen (ebenso OVG Hamburg, FEVS 33, 475, 477; BayerVGH in VGHE By 24, 161 bis 164; BVerwG, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 30; vgl ergänzend zu den Problemkreisen auch BSG SozR Nr. 21 zu § 109 SGG sowie Beschluß des 2. Senats des BSG vom 23. September 1997 - 2 BU 177/97, zur Veröffentlichung in SozR 3 § 109 SGG vorgesehen).
  • LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 VE 1/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Anhörung eines bestimmtes Arztes ohne

    Eine ermessensfehlerfreie Ausübung im Sinne des § 109 Absatz 1 Satz 2 SGG kann es daher im Einzelfall gebieten, die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG auch dann nicht von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen, wenn zwar ein von Amts wegen eingeholtes medizinisches Sachverständigengutachten bereits vorliegt, es sich aber - z. B. - um eine besonders schwierige Kausalitätsfrage aus dem Bereich des Unfallversicherungsrechts handelt oder die medizinische Frage besonders kontrovers ist, oder aber wenn der nach § 109 SGG benannte Arzt auf seinem Fachgebiet eine besondere wissenschaftliche Reputation genießt oder über neue Untersuchungsmethoden verfügt (BSG vom 23. September 1997, 2 BU 177/97, SozR 3-1500 § 109 Nr. 2 unter Verweis auf Gouder SGb 1984, 89).
  • LSG Bayern, 30.11.2011 - L 2 U 124/11

    Zur Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Bewegungseinschränkungen des

    Der Senat hält es aufgrund der insoweit im Wesentlichen übereinstimmenden Auffassung der Sachverständigen für angezeigt, die Gutachteneinholung von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen (vgl. auch BSG NZS 1998, 302).
  • BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 69/16 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

  • LSG Sachsen, 09.07.2009 - L 3 B 300/08

    Ausschluss der Übernahme eines Kostenvorschusses im Sinne von § 109 Abs. 1 S. 2

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2005 - L 17 U 147/04

    Anspruch auf Verletztenrente auf Grund einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2102

  • LSG Baden-Württemberg, 21.12.2009 - L 1 U 2137/09
  • LSG Bayern, 18.06.2014 - L 2 P 30/14

    Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe umfasst nicht die Kosten für den

  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 P 1946/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2011 - L 10 SF 3/11
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2021 - L 9 R 3589/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2015 - L 1 R 94/14
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2010 - L 11 SF 2303/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2002 - L 9 B 125/02
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