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   BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R   

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BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R (https://dejure.org/2002,2185)
BSG, Entscheidung vom 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R (https://dejure.org/2002,2185)
BSG, Entscheidung vom 15. August 2002 - B 7 AL 66/01 R (https://dejure.org/2002,2185)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Verwertbarkeit einer Parteivernehmung in früherer mündlicher Verhandlung - Protokollierung oder Aktenkundigkeit des gewonnenen persönlichen Eindruckes - Erklärungsmöglichkeit der Beteiligten

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Altersübergangsgeldes - Versehen - Rückerstattung - Zuvielleistung - Bösgläubigkeit - Grobe Fahrlässigkeit - Leistungsgruppe - Aufhebung - Rücknahme

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 314
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R
    Dies ändert aber nichts daran, dass die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen ist (BSGE 87, 8 ff = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R -, unveröffentlicht), was die Berücksichtigung auch solcher Rechtsgründe einschließt, die die Verwaltungsbehörde zur Begründung des angefochtenen Bescheids nicht angeführt hat, es sei denn, durch die neue Begründung würde der Verwaltungsakt nach Voraussetzungen, Inhalt und Wirkung wesentlich verändert oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen in nicht zulässiger Weise beeinträchtigt bzw erschwert (BSGE 29, 129, 132 = SozR Nr. 123 zu § 54 SGG; BSG SozR 3900 § 41 Nr. 4; SozR 1500 § 77 Nr. 6; SozR 2200 § 1227 Nr. 10).

    Gerade beim Auswechseln von § 45 SGB X und § 48 SGB X als Rechtsgrundlage einer Aufhebung von Leistungsbewilligungen tritt jedoch regelmäßig eine unzulässige Änderung von Regelungsumfang oder Wesensgehalt nicht ein; die beiden Normen sind auf dasselbe Ziel gerichtet und erfassen vorliegend denselben Lebenssachverhalt (vgl zu diesen Voraussetzungen: BSGE 87, 8 ff = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1; BSG, Urteil vom 18. September 1997 - B 11 AL 9/97 R -, DBlR Nr. 4454a zu § 152 AFG; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R -, unveröffentlicht).

    Eine unzulässige Beeinträchtigung und Erschwerung der Rechtsverteidigung liegt ebenfalls nicht vor; denn das bloße vom Wunsch des Betroffenen getragene Interesse daran, dass ein belastender Verwaltungsakt nicht nachträglich auf eine ihn tragende Rechtsgrundlage gestützt wird, ist rechtlich nicht geschützt (BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R -, unveröffentlicht).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R
    Insoweit dürfte jedenfalls eine Umdeutung nicht erforderlich sein, weil nicht die Regelung, also der Verfügungssatz, des Verwaltungsaktes betroffen ist, sondern nur seine Begründung (vgl hierzu BSGE 87, 8, 11 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BVerfGE 80, 96, 97).

    Dies ändert aber nichts daran, dass die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen ist (BSGE 87, 8 ff = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R -, unveröffentlicht), was die Berücksichtigung auch solcher Rechtsgründe einschließt, die die Verwaltungsbehörde zur Begründung des angefochtenen Bescheids nicht angeführt hat, es sei denn, durch die neue Begründung würde der Verwaltungsakt nach Voraussetzungen, Inhalt und Wirkung wesentlich verändert oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen in nicht zulässiger Weise beeinträchtigt bzw erschwert (BSGE 29, 129, 132 = SozR Nr. 123 zu § 54 SGG; BSG SozR 3900 § 41 Nr. 4; SozR 1500 § 77 Nr. 6; SozR 2200 § 1227 Nr. 10).

    Gerade beim Auswechseln von § 45 SGB X und § 48 SGB X als Rechtsgrundlage einer Aufhebung von Leistungsbewilligungen tritt jedoch regelmäßig eine unzulässige Änderung von Regelungsumfang oder Wesensgehalt nicht ein; die beiden Normen sind auf dasselbe Ziel gerichtet und erfassen vorliegend denselben Lebenssachverhalt (vgl zu diesen Voraussetzungen: BSGE 87, 8 ff = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1; BSG, Urteil vom 18. September 1997 - B 11 AL 9/97 R -, DBlR Nr. 4454a zu § 152 AFG; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R -, unveröffentlicht).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2000 - L 2 AL 84/98

    Nichtbeachtung eines ausgehändigten Merkblattes

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R
    Auf die Revision des Klägers wird das am 25. Juli 2000 verkündete Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az: L 2 AL 84/98) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R
    Das LSG kann sich bei seiner Entscheidung im Übrigen an bereits ergangenen Entscheidungen des BSG zur Frage der "Bösgläubigkeit" bei Berücksichtigung einer falschen Lohnsteuerklasse und damit einer falschen Leistungsgruppe orientieren (BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 und 45; zur Anwendung des § 152 AFG iVm §§ 48 und 45 SGB X für Sachverhalte vor dem 1. Januar 1994 vgl BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 8 und 9).
  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R
    Insoweit dürfte jedenfalls eine Umdeutung nicht erforderlich sein, weil nicht die Regelung, also der Verfügungssatz, des Verwaltungsaktes betroffen ist, sondern nur seine Begründung (vgl hierzu BSGE 87, 8, 11 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BVerfGE 80, 96, 97).
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 43/91

    Ausgleichsrente - Minderung - Anlage des Vermögens

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R
    Gerade beim Auswechseln von § 45 SGB X und § 48 SGB X als Rechtsgrundlage einer Aufhebung von Leistungsbewilligungen tritt jedoch regelmäßig eine unzulässige Änderung von Regelungsumfang oder Wesensgehalt nicht ein; die beiden Normen sind auf dasselbe Ziel gerichtet und erfassen vorliegend denselben Lebenssachverhalt (vgl zu diesen Voraussetzungen: BSGE 87, 8 ff = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1; BSG, Urteil vom 18. September 1997 - B 11 AL 9/97 R -, DBlR Nr. 4454a zu § 152 AFG; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R -, unveröffentlicht).
  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R
    Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 128 SGG) und der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 117 SGG) erfordern jedoch, dass sich alle die Entscheidung treffenden Richter einen persönlichen Eindruck vom Kläger als Beteiligten gemacht haben, wenn sie ihre Entscheidung darauf stützen (vgl BVerwG Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235; BFH/NV 1992, 115 ff; BGH NJW-RR 1997, 506 f).
  • BGH, 18.03.1992 - VIII ZR 30/91

    Würdigung einer Zeugenaussage bei Vernehmung durch Einzelrichter

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R
    Vorliegend handelt es sich nämlich um einen Fehler bei der Urteilsfällung, von dem der Prozessbevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung noch keine Kenntnis haben konnte (vgl BGH NJW 1992, 1966, 1967).
  • BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 66/96

    Ermessen bei der Aufhebung einer Leistungsbewilligung

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R
    Das LSG kann sich bei seiner Entscheidung im Übrigen an bereits ergangenen Entscheidungen des BSG zur Frage der "Bösgläubigkeit" bei Berücksichtigung einer falschen Lohnsteuerklasse und damit einer falschen Leistungsgruppe orientieren (BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 und 45; zur Anwendung des § 152 AFG iVm §§ 48 und 45 SGB X für Sachverhalte vor dem 1. Januar 1994 vgl BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 8 und 9).
  • BFH, 26.03.1991 - VII R 72/90

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Rechtsfolgen eines

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R
    Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 128 SGG) und der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 117 SGG) erfordern jedoch, dass sich alle die Entscheidung treffenden Richter einen persönlichen Eindruck vom Kläger als Beteiligten gemacht haben, wenn sie ihre Entscheidung darauf stützen (vgl BVerwG Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235; BFH/NV 1992, 115 ff; BGH NJW-RR 1997, 506 f).
  • BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66

    Rentenbescheid - Streitiger Gewährungszeitraum - Nachschieben von Gründen -

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Der im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erlassene Änderungsbescheid vom 12.12.2007 entspreche auch nicht der zum Arbeitsförderungsrecht ergangenen Rechtsprechung (Hinweis auf BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1 RdNr 10 und SozR 3-1500 § 128 Nr. 15 S 32 f) , wonach ein Aufhebungsbescheid dann zu unbestimmt sei, wenn er nur eine Teilaufhebung für einen Gesamtzeitraum in Höhe eines Gesamtbetrages ohne Konkretisierung dieses Betrages für die einzelnen Wochen enthalte.

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob ein Aufhebungsbescheid dann nicht hinreichend bestimmt iS des § 33 SGB X ist, wenn er nur eine Teilaufhebung für einen Gesamtzeitraum in Höhe eines Gesamtbetrags ohne Konkretisierung dieses Betrags für den jeweiligen Zeitraum enthält (zum Arbeitsförderungsrecht BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1, RdNr 10; SozR 3-1500 § 128 Nr. 15 S 32 f) .

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - L 2 AS 695/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage - sozialrechtliches

    Die angegriffene Aufhebungsentscheidung stellt sich damit auch als hinreichend klares "Spiegelbild" zur entsprechenden Bewilligung dar (s. dazu Aubel, in: Schlegel/Voelzke/Radüge, jurisPK-SGB 11, 4. Auflage 2015, § 40 Rn. 18 (1. Überarbeitung, Stand: 28. Februar 2017); BSG, Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 66/01 R -, juris Rn. 15).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Denn diesem würde nicht die Teilaufhebung für einen Gesamtzeitraum in Höhe eines Gesamtbetrags ohne Konkretisierung dieses Betrags für die einzelnen Wochen genügen (BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 15 S 32 f).
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