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   BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97   

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https://dejure.org/1997,1101
BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97 (https://dejure.org/1997,1101)
BSG, Entscheidung vom 22.04.1997 - 11 BAr 3/97 (https://dejure.org/1997,1101)
BSG, Entscheidung vom 22. April 1997 - 11 BAr 3/97 (https://dejure.org/1997,1101)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1093
  • NVwZ 1998, 550 (Ls.)
  • NZS 1998, 150
 
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Wird zitiert von ... (169)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97
    So fehlen der Beschwerdebegründung inhaltliche Aussagen des in Bezug genommenen Urteils des BVerfG vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 -, die die bisherige Rechtsprechung des BSG in Frage stellen könnten.

    Durch Art. 6 Abs. 1 GG ist die Ehe als Verbindung von Frau und Mann zu umfassender, grundsätzlich unauflöslicher Lebensgemeinschaft unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt (BVerfGE 10, 59, 66; 53, 224, 245; 87, 234, 264 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97
    Die Beschwerdebegründung setzt sich insbesondere nicht mit der vorliegenden Rechtsprechung des BSG auseinander, die gerade auch Art. 6 Abs. 1 GG bei der Konkretisierung der Sperrzeitvoraussetzungen berücksichtigt hat (BSGE 52, 276 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 17).

    Das Kind der Klägerin ist erst im November 1995 geboren, so daß nicht ersichtlich ist, inwiefern seine Belange einen wichtigen Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gerade zum 30. Juni 1995 abgeben könnten (vgl dazu: BSGE 43, 269, 272 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 280 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97
    Durch Art. 6 Abs. 1 GG ist die Ehe als Verbindung von Frau und Mann zu umfassender, grundsätzlich unauflöslicher Lebensgemeinschaft unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt (BVerfGE 10, 59, 66; 53, 224, 245; 87, 234, 264 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

    Auszug aus BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97
    Durch Art. 6 Abs. 1 GG ist die Ehe als Verbindung von Frau und Mann zu umfassender, grundsätzlich unauflöslicher Lebensgemeinschaft unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt (BVerfGE 10, 59, 66; 53, 224, 245; 87, 234, 264 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97
    In diesem Sinne ist die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage über den entschiedenen Einzelfall hinaus nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre und ihre Klärungsfähigkeit nach den Gegebenheiten des zu beurteilenden Falles darzulegen (st Rspr vgl BSG SozR 1500 § 160a Nrn 7, 13 und 65; BVerwG NJW 1993, 2825 f).
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97
    Das Kind der Klägerin ist erst im November 1995 geboren, so daß nicht ersichtlich ist, inwiefern seine Belange einen wichtigen Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gerade zum 30. Juni 1995 abgeben könnten (vgl dazu: BSGE 43, 269, 272 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 280 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97
    Pauschale Bezugnahmen auf Verfassungsrecht oder angebliche Äußerungen des BVerfG ohne nähere inhaltliche Darstellung und Folgerungen für die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage reichen dafür nicht aus (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 146).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Zwar hat der 11. Senat des BSG in einem Beschluss vom 22. April 1997 (11 BAr 3/97 = SozR 3-1500 § 160a Nr. 23) unter Hinweis auf Stern (Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd III/1, 1988, 822, 825) angedeutet, dass Art. 6 Abs. 1 GG Gleichstellungstendenzen auf Grund des gesellschaftlichen Wandels Grenzen setze.
  • BSG, 28.10.2010 - B 13 R 229/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Eine Auseinandersetzung erfordert, anhand dieser Rechtsprechung zu begründen, dass Bedarf nach einer - weiteren - Entscheidung des Revisionsgerichts bestehe (vgl BSG vom 22.4.1997 - BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23 S 42; BSG vom 27.6.2001 - B 6 KA 6/01 B - Juris RdNr 4) .
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Das BSG hat bislang - von der Erziehungsgemeinschaft abgesehen - grundsätzlich nur den Zuzug zum Ehegatten als einen wichtigen Grund iS des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG für die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses anerkannt, wenn der Arbeitslose seine Arbeitsstelle nicht von der gemeinsamen Wohnung aus zumutbar erreichen kann (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2); dies gilt auch für den Zuzug zum Partner, wenn zwar die Ehe noch nicht geschlossen ist, aber der Arbeitnehmer bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses davon ausgehen kann, daß die Eheschließung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen werde (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 64, 202, 204 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33; SozR 3-1500 § 160a Nr. 23; BSG, Urteil vom 27. September 1989 - 11 RAr 127/88 -, AuB 1991, 121, 122; Urteil vom 26. März 1998 - B 11 AL 49/97 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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