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   BSG, 29.09.1994 - 4 RA 52/93   

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https://dejure.org/1994,3126
BSG, 29.09.1994 - 4 RA 52/93 (https://dejure.org/1994,3126)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1994 - 4 RA 52/93 (https://dejure.org/1994,3126)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1994 - 4 RA 52/93 (https://dejure.org/1994,3126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialgerichtsverfahren - Revision - Verspätete Urteilsübergabe - Fehlende Entscheidungsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2510
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BSG, 29.09.1994 - 4 RA 52/93
    Mit ihrer - vom LSG zugelassenen - Revision rügt die Beklagte, das Urteil des LSG sei i.S. der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluß vom 27. April 1993, SozR 3-1750 § 551 Nr. 4) nicht mit Gründen versehen.

    Seit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluß vom 27. April 1993, SozR 3-1750 § 551 Nr. 4) hat auch das BSG darauf erkannt, daß der absolute Revisionsgrund des Fehlens von Entscheidungsgründen vorliegt, wenn ein Urteil eines LSG nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung von den beteiligten Berufsrichtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist; dieser Mangel führt auf eine entsprechende Rüge hin - grundsätzlich - zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung (BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5; BSG, aaO., Nr. 7 zu einem im schriftlichen Verfahren ergangenen Urteil eines LSG).

  • BSG, 22.09.1993 - 12 RK 39/93

    Ermittlung der Höhe von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 29.09.1994 - 4 RA 52/93
    Seit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluß vom 27. April 1993, SozR 3-1750 § 551 Nr. 4) hat auch das BSG darauf erkannt, daß der absolute Revisionsgrund des Fehlens von Entscheidungsgründen vorliegt, wenn ein Urteil eines LSG nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung von den beteiligten Berufsrichtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist; dieser Mangel führt auf eine entsprechende Rüge hin - grundsätzlich - zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung (BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5; BSG, aaO., Nr. 7 zu einem im schriftlichen Verfahren ergangenen Urteil eines LSG).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Ist dieser Zeitpunkt dem Revisionsführer unbekannt, muss zumindest dargelegt werden, dass und mit welchem Ergebnis versucht worden ist, den Inhalt des amtlichen Vermerks über den Zeitpunkt der Urteilsübergabe zu erfahren (BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 S 12 und SozR 1750 § 551 Nr. 9) .
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - Bestellung eines besonderen

    Abgesehen davon, dass bei absoluten Revisionsgründen § 170 Abs. 1 Satz 2 SGG regelmäßig keine Anwendung findet (vgl BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 S 11; SozR 3-1750 § 551 Nr. 5 S 14 und Nr. 7 S 24; SozR 2200 § 368a Nr. 21 S 74 f; SozR 3-1500 § 164 Nr. 6; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 170 RdNr 5a mwN zur Rspr) , kann vorliegend auf der Grundlage der übrigen Feststellungen des LSG nicht beurteilt werden, ob ein Anspruch des Klägers in der Sache besteht oder ausscheidet, wie das LSG meint.
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Die Vorschrift ist aber grundsätzlich nicht anwendbar, wenn ein absoluter Revisionsgrund vorliegt (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 368a Nr. 21 S 74 f; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 S 11; BSG, Urteil vom 29.9.1994 - 4 RA 52/93 - BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5 S 14 und Nr. 7 S 24).

    Denn bei der zulässigen und begründeten Rüge des nicht vorschriftsmäßig besetzten Gerichts handelt es sich um einen die Grundlagen des Verfahrens betreffenden Mangel, der so wesentlich ist, dass ein Einfluss auf die Sachentscheidung unwiderlegbar vermutet und unterstellt wird, das Urteil des Berufungsgerichts sei wegen elementarer rechtsstaatlicher Mängel kein geeigneter Gegenstand einer revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 S 11; SozR 2200 § 368a Nr. 21 S 74 f).

  • BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers -

    In einem solchen Fall könnte der Rechtsstreit einfacher und prozessökonomischer zu einem Ende geführt werden (vgl BSG vom 29.9.1994 - 4 RA 52/93 - SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 RdNr 9 f) .
  • BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 4/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahmestreit über Beendigung eines

    In einem solchen Fall könnte der Rechtsstreit einfacher und prozessökonomischer zu einem Ende geführt werden (vgl BSG vom 29.9.1994 - 4 RA 52/93 - SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 S 10, juris RdNr 9 f) .
  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    § 170 Abs. 1 Satz 2 SGG, wonach die Revision zurückzuweisen ist, wenn die Entscheidungsgründe zwar eine Gesetzesverletzung ergeben, die Entscheidung sich aber aus anderen Gründen als richtig darstellt, ist grundsätzlich nicht anwendbar, wenn ein absoluter Revisionsgrund vorliegt (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 368a Nr. 21 S 74 f; SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 S 11; Urteil vom 29. September 1994 - 4 RA 52/93 - SozR 3-1750 § 551 Nr. 5 S 14 und Nr. 7 S 24).

    Denn bei der zulässigen und begründeten Rüge des nicht vorschriftsmäßig besetzten Gerichts handelt es sich um einen die Grundlagen des Verfahrens betreffenden Mangel, der so wesentlich ist, daß ein Einfluß auf die Sachentscheidung unwiderlegbar vermutet und unterstellt wird, das Urteil des Berufungsgerichts sei wegen elementarer rechtsstaatlicher Mängel kein geeigneter Gegenstand einer revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 S 11; SozR 2200 § 368a Nr. 21 S 74 f).

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 79/97 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Bescheid - Beschwerdeausschuß - Bescheidabfassung -

    Im Verwaltungsverfahren kann nicht wie im Gerichtsbereich vorausgesetzt werden, daß in der Geschäftsstelle der Tag der Übergabe der vollständig abgesetzten und unterschriebenen Entscheidung beurkundet wird (zur gerichtlichen Beurkundung dieses Zeitpunktes vgl zB BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 S 11).
  • BSG, 14.01.2021 - B 14 AS 280/19 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Wird eine verspätete Übermittlung des unterschriebenen Urteils an die Geschäftsstelle (§ 134 Abs. 2 iVm § 153 Abs. 1 und 3 Satz 1 SGG ) geltend gemacht, bedarf es in Fällen, in denen sich die Urschrift des Urteils nicht in der Akte befindet, der Darlegung, dass und mit welchem Ergebnis versucht worden ist, den Inhalt des amtlichen Vermerks über den Zeitpunkt der Übergabe zu erfahren (vgl BSG vom 29.9.1994 - 4 RA 52/93 - SozR 3-1500 § 164 Nr. 6; BSG vom 19.8.2019 - B 14 AS 183/18 B - RdNr 5; Krasney in Krasney/Udsching, Hdb SGG , 7. Aufl 2016, 1X. Kap, RdNr 218a) .
  • BSG, 19.08.2019 - B 14 AS 183/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Um eine verspätete Übermittlung des unterschriebenen Urteils an die Geschäftsstelle (§ 134 Abs. 2 iVm § 153 Abs. 1 und 3 Satz 1 SGG ) geltend zu machen, bedarf es deshalb in Fällen, in denen sich die Urschrift des Urteils nicht in der Akte befindet, der Darlegung, dass und mit welchem Ergebnis versucht worden ist, den Inhalt des amtlichen Vermerks über den Zeitpunkt der Übergabe zu erfahren (vgl BSG vom 29.9.1994 - 4 RA 52/93 - SozR 3-1500 § 164 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, 1X. Kap, RdNr 218a).
  • BSG, 14.01.2021 - B 14 AS 279/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 280/19 B v. 14.01.2021

    Wird eine verspätete Übermittlung des unterschriebenen Urteils an die Geschäftsstelle (§ 134 Abs. 2 iVm § 153 Abs. 1 und 3 Satz 1 SGG ) geltend gemacht, bedarf es in Fällen, in denen sich die Urschrift des Urteils nicht in der Akte befindet, der Darlegung, dass und mit welchem Ergebnis versucht worden ist, den Inhalt des amtlichen Vermerks über den Zeitpunkt der Übergabe zu erfahren (vgl BSG vom 29.9.1994 - 4 RA 52/93 - SozR 3-1500 § 164 Nr. 6; BSG vom 19.8.2019 - B 14 AS 183/18 B - RdNr 5; Krasney in Krasney/Udsching, Hdb SGG , 7. Aufl 2016, 1X. Kap, RdNr 218a) .
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/94

    Absoluter Revisionsgrund auf Grund mangelnder Urteilsbegründung - Formerfordernis

  • BSG, 14.01.2021 - B 14 AS 309/19 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 07.07.2010 - B 7 AL 13/09 R
  • BSG, 28.04.1999 - B 6 79/97 R

    Aufhebung des Widerspruchsbescheids eines Beschwerdeausschusses

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