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   BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91   

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https://dejure.org/1991,636
BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91 (https://dejure.org/1991,636)
BSG, Entscheidung vom 24.05.1991 - 7 RAr 2/91 (https://dejure.org/1991,636)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 1991 - 7 RAr 2/91 (https://dejure.org/1991,636)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 387
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.08.1976 - VII R 20/74

    Geltendes Recht - Mündliche Verhandlung - Rechtsänderung - Billiges Ermessen -

    Auszug aus BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91
    Demgegenüber hat im Zivilprozeß und im Verwaltungsprozeß der aufgrund Urteils Unterlegene die Kosten auch dann zu tragen, wenn der Prozeß erst infolge einer Rechtsänderung verlorengeht; Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) begründen dies mit der kostenrechtlichen Grundregel des § 91 ZPO bzw des § 154 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung, nach der es allein auf das letztliche Unterliegen ankommt (BGHZ 37, 233, 246 f; BVerwGE 50, 2, 10 f; vgl auch BFHE 119, 407, 409).

    Folgerichtig wäre es dann im Rahmen einer isolierten Kostenentscheidung unbillig, nicht nach dem gleichen Grundsatz zu entscheiden (BFHE 119, 407, 409).

  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91
    Im übrigen, dh hinsichtlich der Kosten, die dem Kläger entstanden sind, ist die Kostenentscheidung nach § 193 SGG nach sachgemäßem Ermessen zu treffen (BSGE 17, 124, 128; BSG SozR Nrn 3, 4 und 7 zu § 193 SGG).

    Für die nach sachgemäßem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung in einem Urteil ist in erster Linie der Verfahrensausgang maßgebend (BSGE 17, 124, 128).

  • BVerwG, 29.12.1958 - I C 121.58

    Anforderungen an die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke -

    Auszug aus BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91
    Das BVerwG hat seine Entscheidung, daß eine rückwirkende Rechtsänderung im Rechtsmittelzug zu berücksichtigen sei, ausdrücklich damit begründet, daß der von der Rechtsänderung nachteilig Betroffene die Kostenlast abwenden könne, indem er die Hauptsache für erledigt erkläre, sobald die Rechtsänderung eingetreten sei (BVerwG aaO; vgl auch BVerwG MDR 1959, 236).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91
    Demgegenüber hat im Zivilprozeß und im Verwaltungsprozeß der aufgrund Urteils Unterlegene die Kosten auch dann zu tragen, wenn der Prozeß erst infolge einer Rechtsänderung verlorengeht; Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) begründen dies mit der kostenrechtlichen Grundregel des § 91 ZPO bzw des § 154 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung, nach der es allein auf das letztliche Unterliegen ankommt (BGHZ 37, 233, 246 f; BVerwGE 50, 2, 10 f; vgl auch BFHE 119, 407, 409).
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 114/88

    Annahme einer Härte iS. von § 2 Abs. 6 ArbErlaubV bei erfolglos gebliebenen

    Auszug aus BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91
    Zu der Frage, ob bei erfolglos gebliebenen Asylbewerbern, denen dennoch der dauernde Aufenthalt im Inland ermöglicht wird, aus Härtegründen eine besondere Arbeitserlaubnis zu erteilen ist, hat der Senat im Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 114/88 - (BSGE 65, 126 = SozR 4100 § 19 Nr. 22) Stellung genommen.
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91
    Demgegenüber hat im Zivilprozeß und im Verwaltungsprozeß der aufgrund Urteils Unterlegene die Kosten auch dann zu tragen, wenn der Prozeß erst infolge einer Rechtsänderung verlorengeht; Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) begründen dies mit der kostenrechtlichen Grundregel des § 91 ZPO bzw des § 154 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung, nach der es allein auf das letztliche Unterliegen ankommt (BGHZ 37, 233, 246 f; BVerwGE 50, 2, 10 f; vgl auch BFHE 119, 407, 409).
  • BSG, 29.06.2015 - B 4 AS 11/14 R

    Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen im SGB II-Bezug ist unzulässig

    Dabei steht grundsätzlich der nach dem Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Erledigung zu beurteilende Verfahrenserfolg im Vordergrund (vgl BSG vom 1.4.2010 - B 13 R 233/09 B, RdNr 8; BSG vom 16.5.2007 - SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 RdNr 5; BSG vom 7.9.1998 - B 2 U 10/98 R - SozR 3-1500 § 193 Nr. 10, S 26 f; BSG vom 9.1.1997 - 4 RA 116/95 - SozR 3-1500 § 193 Nr. 9, S 22; BSG vom 24.5.1991 - 7 RAr 2/91 - SozR 3-1500 § 193 Nr. 2, S 3; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG-Komm, 11. Aufl 2008, § 193 RdNr 13).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Beteiligten bei Beendigung des Rechtsstreits durch eine abgegebene Erledigterklärung einander Kosten zu erstatten haben, ist nach § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt der Erledigung nach sachgemäßem Ermessen zu treffen, wobei den mutmaßlichen Erfolgsaussichten Bedeutung zukommt (BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 2 S 3 und Nr. 10 S 26 f; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 193 RdNr 13).
  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Bei alledem ist auf den Zeitpunkt der Erledigung bzw auf die Sach- und Rechtslage unmittelbar vor dem Eintritt des zur Erledigung führenden Ereignisses abzustellen (vgl BSG aaO mwN; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 2 Leitsatz: "ob der Kläger ohne die Rechtsänderung voraussichtlich ohne Erfolg geblieben wäre") .
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