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   BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89   

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https://dejure.org/1990,912
BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89 (https://dejure.org/1990,912)
BSG, Entscheidung vom 12.07.1990 - 4 RA 47/89 (https://dejure.org/1990,912)
BSG, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - 4 RA 47/89 (https://dejure.org/1990,912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rentenanspruch - Beiträge - Anfechtungs- und Leistungsklage - Grundurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf künftige Leistung unter der aufschiebenden Bedingung der Nachentrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1991, 161
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.1952 - III ZR 109/50

    Voraussetzungen einer Klage auf künftige Leistung

    Auszug aus BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89
    Nach dieser Generalklausel für sämtliche, auch bedingte, zwar nach Grund und Höhe auf einem gegenwärtigen Rechtsverhältnis beruhende, aber noch nicht fällige Ansprüche aller Arten kann Klage auf künftige, von einer in das Urteil aufzunehmenden Bedingung abhängige Leistung erhoben und entsprechend verurteilt werden u.a. dann, wenn der Schuldner den Anspruch ernstlich, wenn auch gutgläubig, nach Grund oder Höhe bestreitet (BGHZ 5, 342; NJW 1978, 1262; BAG FamRZ 1983, 900; Hartmann, a.a.O., § 259 Anm. 1 A und 1 B mwN; Rosenberg/Schwaab, a.a.O., S. 465 m.w.N.).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß der Anspruch auf die künftige Leistung nicht erst in der Zukunft entsteht, also bloß in Aussicht steht, sondern bereits im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in seinem Bestand gewiß ist (BGHZ 43, 31; 5, 342; Hartmann a.a.O.; Rosenberg/Schwaab, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

  • BSG, 08.12.1988 - 1 RA 45/86

    Beiträge - Nachentrichtung - Freiwillig - Verminderte Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89
    Diesen besonderen beitragsrechtlichen Vorgaben des materiellen Rechts ist im sozialgerichtlichen Verfahren in Anlehnung an den in § 259 ZPO enthaltenen Rechtsgedanken dadurch Rechnung zu tragen, daß im "Verfahren über einen Rentenanspruch" (§ 142 Abs. 2 AVG) die mit der Anfechtungsklage kombinierte Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) gegeben wird, die auf den Erlaß eines Grundurteils (§ 130 Satz 1 Regelung 1 SGG), also eines - unbedingten, d.h. selbst nicht unter einem Vorbehalt stehenden - Endurteils (dazu BSG SozR 3100 § 19 Nr. 18 S. 57f. m.w.N.) abzielt, in dem der Rentenversicherungsträger zur Gewährung einer Rente unter der Bedingung verurteilt wird, daß die im Einzelfall für die Entstehung des Rentenanspruchs noch erforderlichen Beiträge wirksam (§ 140 AVG) und anrechenbar (dazu BSG SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 5 S. 10ff.) nachentrichtet werden (im Ergebnis wohl ebenso BSG SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 4 S. 7).

    Gemäß § 141 Abs. 2 und Abs. 1 AVG können freiwillige Beiträge nach Eintritt des Versicherungsfalls für Zeiten vorher nicht mehr entrichtet werden (dazu BSG SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 5 S. 10ff. m.w.N.), es sei denn, der Versicherte hat sich vorher gegenüber der zuständigen Stelle zur Entrichtung von Beiträgen für diese Zeiten bereit erklärt.

  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 5/88

    Wirksame Entrichtung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,

    Auszug aus BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89
    Eine solche "Bereiterklärung" ist eine formfreie Willenserklärung, die zwar auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden kann, aber als solche für die zuständige Stelle erkennbar und hinreichend bestimmt sein muß, indem sie sich auf einen näher bezeichneten Zeitraum bezieht und den Willen des Versicherten erkennen läßt, zumindest in zeitlicher Hinsicht bestimmbare Beiträge zu entrichten (BSG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 12 RK 5/88, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSGE 10, 264, 267).
  • BSG, 24.03.1987 - 4b RV 7/86

    Leistungsklage - Vorabentscheidung

    Auszug aus BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89
    Diesen besonderen beitragsrechtlichen Vorgaben des materiellen Rechts ist im sozialgerichtlichen Verfahren in Anlehnung an den in § 259 ZPO enthaltenen Rechtsgedanken dadurch Rechnung zu tragen, daß im "Verfahren über einen Rentenanspruch" (§ 142 Abs. 2 AVG) die mit der Anfechtungsklage kombinierte Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) gegeben wird, die auf den Erlaß eines Grundurteils (§ 130 Satz 1 Regelung 1 SGG), also eines - unbedingten, d.h. selbst nicht unter einem Vorbehalt stehenden - Endurteils (dazu BSG SozR 3100 § 19 Nr. 18 S. 57f. m.w.N.) abzielt, in dem der Rentenversicherungsträger zur Gewährung einer Rente unter der Bedingung verurteilt wird, daß die im Einzelfall für die Entstehung des Rentenanspruchs noch erforderlichen Beiträge wirksam (§ 140 AVG) und anrechenbar (dazu BSG SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 5 S. 10ff.) nachentrichtet werden (im Ergebnis wohl ebenso BSG SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 4 S. 7).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß der Anspruch auf die künftige Leistung nicht erst in der Zukunft entsteht, also bloß in Aussicht steht, sondern bereits im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in seinem Bestand gewiß ist (BGHZ 43, 31; 5, 342; Hartmann a.a.O.; Rosenberg/Schwaab, a.a.O.; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83

    Herstellungsanspruch - Verfahrensmängel - Beratung von Amts - Aufklärung im

    Auszug aus BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89
    Da der Kläger selbst 1984 um eine Beratung nicht nachgesucht hatte, käme ein Beratungsfehler nur in Betracht, wenn sich die Beklagte aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalles hätte gedrängt fühlen müssen (vgl. BSG SozR 1200 § 14 Nr. 16), ihn auf eine klar zutageliegende und für ihn günstige Gestaltungsmöglichkeit hinzuweisen.
  • BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 31/17 R

    Krankenversicherung - Sozialdatenschutz - elektronische Gesundheitskarte -

    Der Anspruch hat seine Grundlage in dem bestehenden Versicherungsverhältnis der Beteiligten und der vorinstanzlich geklärten Obliegenheit des Klägers, bei der Beklagten für seine eGK ein Lichtbild einzureichen (vgl zu den Anforderungen BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 3 S 7 mwN).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 P 5/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft iS

    Dies setzt voraus, dass der Anspruch nicht erst künftig entstehen könnte, sondern seine Grundlage in einem Rechtsverhältnis findet, dessen rechtserzeugende Tatsachen schon eingetreten sind (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 3) .
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Dabei kann im gegenwärtigen Verfahrensstadium offen bleiben, ob der Hilfsantrag in der gestellten Form (auf Erlass eines Grundurteils, mit dem die Beklagte zur Zahlung einer Rente nach Entrichtung freiwilliger Beiträge verurteilt wird; hierzu BSG 4. Senat vom 12.7.1990, SozR 3-1500 § 54 Nr. 3) oder aber lediglich als Antrag auf Feststellung von Ghetto-Beitragszeiten zulässig ist (in diesem Sinne anscheinend BSG vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R, RdNr 16).
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