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   BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89   

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BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89 (https://dejure.org/1992,935)
BSG, Entscheidung vom 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89 (https://dejure.org/1992,935)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 29/89 (https://dejure.org/1992,935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellung - Feststellungsinteresse - Klärung einer Vorfrage - Präjudizwirkung - Wiederholungsgefahr

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 776
  • NZS 1992, 75
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.10.1980 - 8a RU 96/79

    Berufsgenossenschaft - Rückständiger Beitrag - Konkurseröffnung - Masseschulden

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89
    Zwar enthält § 55 SGG keine dem § 43 Abs. 2 VwGO entsprechende Vorschrift, wonach die Feststellung nicht begehrt werden kann, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann, doch ist nach allgemeiner Auffassung auch im sozialgerichtlichen Verfahren die Feststellungsklage gegenüber der Leistungs- und Anfechtungsklage nachrangig (vgl. BSGE 50, 262, 263 = SozR 2200 § 28 Nr. 4).

    Kann die Feststellungsklage - wie hier - nur der Klärung einer Vorfrage dienen und den Streit nicht im ganzen bereinigen, so ist das Rechtsschutzinteresse für die Erhebung einer Feststellungsklage auch gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wegen der fehlenden Prozeßwirtschaftlichkeit ausgeschlossen (vgl. BSGE 43, 148, 150/151 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3; BSGE 46, 81, 84 = SozR 5420 § 3 Nr. 7; BSGE 50, 262 aaO.; BSGE 56, 255, 256 = SozR 1500 § 55 Nr. 23 und SozR 1500 § 55 Nr. 27).

  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89
    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr voraus, daß unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG Buchholz, 310 § 113 VwGO Nrn. 162, 181 und NVwZ 1990, 360; BSGE 42, 212, 217 = SozR 1500 § 131 Nr. 3).
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89

    Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG ,

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89
    Die Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern richtet sich in Angelegenheiten der Kassenzahnärzte bzw. des Kassenzahnarztrechts in erster Linie danach, wie sich die Verwaltungsstelle zusammensetzt, die über die in dem Rechtsstreit erforderliche Verwaltungsentscheidung zu befinden hat (BSGE 67, 256, 257 = SozR 2500 § 92 Nr. 1).
  • BSG, 25.04.1984 - 8 RK 30/83

    Feststellungsklage - Leistungsklage - Erstattungsforderung - Aufrechnung von

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89
    Kann die Feststellungsklage - wie hier - nur der Klärung einer Vorfrage dienen und den Streit nicht im ganzen bereinigen, so ist das Rechtsschutzinteresse für die Erhebung einer Feststellungsklage auch gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wegen der fehlenden Prozeßwirtschaftlichkeit ausgeschlossen (vgl. BSGE 43, 148, 150/151 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3; BSGE 46, 81, 84 = SozR 5420 § 3 Nr. 7; BSGE 50, 262 aaO.; BSGE 56, 255, 256 = SozR 1500 § 55 Nr. 23 und SozR 1500 § 55 Nr. 27).
  • BSG, 22.03.1984 - 6 RKa 14/81

    Besetzung des Gerichts - Rechtsschutzbedürfnis - Eröffnung eines speziellen

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89
    Das angefochtene Urteil unterliegt jedoch nicht schon wegen der unrichtigen Besetzung des LSG der Aufhebung, weil dieser Mangel nicht gerügt worden ist (BSGE 56, 222, 224 = SozR 2200 § 368 n Nr. 30).
  • BSG, 16.03.1978 - 11 RK 9/77

    Landwirtschaft - Krankenversicherung - Subsidiarität - Nebenerwerbslandwirt -

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89
    Kann die Feststellungsklage - wie hier - nur der Klärung einer Vorfrage dienen und den Streit nicht im ganzen bereinigen, so ist das Rechtsschutzinteresse für die Erhebung einer Feststellungsklage auch gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wegen der fehlenden Prozeßwirtschaftlichkeit ausgeschlossen (vgl. BSGE 43, 148, 150/151 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3; BSGE 46, 81, 84 = SozR 5420 § 3 Nr. 7; BSGE 50, 262 aaO.; BSGE 56, 255, 256 = SozR 1500 § 55 Nr. 23 und SozR 1500 § 55 Nr. 27).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89
    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr voraus, daß unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG Buchholz, 310 § 113 VwGO Nrn. 162, 181 und NVwZ 1990, 360; BSGE 42, 212, 217 = SozR 1500 § 131 Nr. 3).
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 8/87
    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89
    Es darf nicht völlig ungewiß bleiben, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (BSG Urteil vom 7. September 1988, 10 RAr 8/87; BVerwG Buchholz, 310, § 113 Nr. 162).
  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89
    Kann die Feststellungsklage - wie hier - nur der Klärung einer Vorfrage dienen und den Streit nicht im ganzen bereinigen, so ist das Rechtsschutzinteresse für die Erhebung einer Feststellungsklage auch gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wegen der fehlenden Prozeßwirtschaftlichkeit ausgeschlossen (vgl. BSGE 43, 148, 150/151 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3; BSGE 46, 81, 84 = SozR 5420 § 3 Nr. 7; BSGE 50, 262 aaO.; BSGE 56, 255, 256 = SozR 1500 § 55 Nr. 23 und SozR 1500 § 55 Nr. 27).
  • BSG, 09.12.1987 - 8 RK 11/87

    Rechtsschutzinteresse - Gesetzliche Krankenkasse - Zuständigkeit - Ersatzkasse -

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89
    Das Feststellungsinteresse muß sich vielmehr aus dem individuellen Rechtsverhältnis ergeben (BSG SozR 1500 § 55 Nr. 33; BVerwG Buchholz, 310 § 113 Nr. 149).
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Aus dem auch im sozialgerichtlichen Verfahren anwendbaren Grundsatz der Subsidiarität folgt die Nachrangigkeit der Feststellungsklage gegenüber der Leistungs- und Anfechtungsklage (BSG vom 30.10.1980 - 8a RU 96/79 - BSGE 50, 262, 263 = SozR 2200 § 28 Nr. 4; BSG vom 20.5.1992 - 14a/6 RKa 29/89 - SozR 3-1500 § 55 Nr. 12).
  • LSG Sachsen, 27.10.2016 - L 7 AS 1051/15

    Schadensersatz wegen verspäteter Abgabe einer Drittschuldnererklärung; Inhalt und

    Denn der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage gilt auch im sozialgerichtlichen Verfahren, obwohl er - anders als in § 43 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - keinen ausdrücklichen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden hat (BSG, Urteile vom 2. Juli 2013 - B 4 AS 74/12 R -, juris 2. Leitsatz, vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 29/89 - juris Rn. 19; so auch Keller, a.a.O., § 55 Rn. 19).

    Ausnahmen von der Subsidiarität hat die Rechtsprechung jedoch bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts zugelassen, weil in dem Fall angenommen werden kann, dass solche Beklagte aufgrund ihrer Bindung an Recht und Gesetz die Kläger auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen (st. Rspr, vgl. BSG Urteil vom 26. Mai 1959 - 3 RK 36/56 - BSGE 10, 21, 24 f; Urteil vom 11. März 1960 - 3 RK 62/56 - BSGE 12, 44, 46 = SozR Nr. 73 zu § 54 SGG; Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 29/89 - juris Rn. 19; Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 12/04 R - juris Rn. 17; Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R - juris Rn. 17).

    Dient die Feststellungsklage hingegen nur der Klärung einer Vorfrage und kann den Streit nicht im Ganzen bereinigen, so ist das Rechtsschutzinteresse für die Erhebung einer Feststellungsklage auch gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wegen der fehlenden Prozesswirtschaftlichkeit ausgeschlossen (st. Rspr. BSG, vgl. Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 29/89 - juris Rn. 19; Urteil vom 8. Mai 2007 - B 2 U 3/06 R - juris Rn. 23; Urteil vom 2. Juli 2013 - B 4 AS 74/12 R -, juris Rn. 24).

  • BSG, 24.07.1996 - 7 KlAr 1/95

    Zulässigkeit der Klage gemäß § 116 Abs. 6 AFG , Rechtsschutzinteresse,

    Auch bei Anwendung des § 55 Sozialgerichtsgesetz (SGG) müßte dann aber ein Feststellungsinteresse unter den gleichen Voraussetzungen verneint werden, wie sie für § 131 Abs. 1 S 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gelten (so in anderem Zusammenhang: BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 12; BVerwGE 80, 355, 365 f).

    Generell unzureichend ist das abstrakte Interesse an der Klärung der Rechtslage; die Wiederholungsgefahr setzt vielmehr eine hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr voraus, daß unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Beschluß wieder ergehen wird (BSGE 74, 257, 258 = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 12; SozR 3-5525 § 32b Nr. 1; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 310 § 113 Nr. 162; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) DVBl 1994, 168, 169) oder daß trotz veränderter Verhältnisse zumindest eine auf gleichartigen Erwägungen beruhende Entscheidung zu erwarten ist, weil die Behörde eine entsprechende Absicht zu erkennen gegeben hat (BVerwG DVBl 1994, 168, 169).

    Stützt aber die Klägerin ihr berechtigtes Interesse nicht hierauf, so darf hinsichtlich der vorbezeichneten ersten Alternative nicht völlig ungewiß bleiben, ob künftig gleiche Verhältnisse wieder Grundlage eines inhaltlich ähnlichen Beschlusses sein werden (BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 12; BSG, Urteil vom 7. September 1988 - 10 RAr 8/87 -, unveröffentlicht; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 310 § 113 Nr. 162).

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